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   BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 11/06 R   

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https://dejure.org/2007,4135
BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 11/06 R (https://dejure.org/2007,4135)
BSG, Entscheidung vom 07.03.2007 - B 12 KR 11/06 R (https://dejure.org/2007,4135)
BSG, Entscheidung vom 07. März 2007 - B 12 KR 11/06 R (https://dejure.org/2007,4135)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungspflicht - Arbeitnehmerüberlassung - keine Freistellung der Haftung des Entleihers als Bürge bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitnehmerverleiher für die Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens über ...

  • openjur.de

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag; Zahlungspflicht; Arbeitnehmerüberlassung; keine Freistellung der Haftung des Entleihers als Bürge bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitnehmerverleiher für die Dauer des vorläufigen Insolve ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines entgeltlichen Entleihers von Arbeitnehmern für Gesamtsozialversicherungsbeiträge an Stelle eines Arbeitnehmerüberlassungsunternehmens in Insolvenz; Fehlende Mahnung durch eine Einzugsstelle als Voraussetzung für ein Leistungsverweigerungsrecht eines ...

  • Judicialis

    SGB IV § 28e Abs 2 Satz 1; ; SGB IV § 28e Abs 1 Satz 1; ; SGB III § 208 Abs 2 Satz 2; ; SGB III § 208 Abs 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung der Haftung des Entleihers als Bürge bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitnehmerverleiher

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entleiher haftet als Bürge bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch Verleiher ? Mahnung des Verleihers bei Insolvenzeröffnung entbehrlich ? Zahlung von Insolvenzgeld durch Agentur für Arbeit berührt nicht Haftung des Entleihers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Entleiher haftet als Bürge bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Verleiher

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 132
  • DB 2007, 1870
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.12.1984 - 10 RAr 7/83

    Zahlungspflicht - Einzugsstelle - Verwaltungsakt - Beitragspflicht -

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 11/06 R
    Die Einzugsstellen werden damit durch den Eintritt der Bundesagentur für Arbeit in die Stellung des Arbeitgebers und die Begründung eines nach Inhalt und Umfang durch die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge bestimmten Anspruchs gegen diese (vgl BSG vom 12. Dezember 1984, 10 RAr 7/83, SozR 4100 § 141n Nr. 10 S 26) wirtschaftlich so gestellt, als stünde ihnen der ursprüngliche Schuldner weiterhin solvent gegenüber (vgl insofern bereits zu § 141n des Arbeitsförderungsgesetzes, BSG vom 2. Februar 1984, 10 RAr 8/83, SozR 4100 § 141n Nr. 6 S 11 f).

    Die Bundesagentur für Arbeit erfüllt nicht etwa für diesen, sondern sie tritt allenfalls im Sinne eines "gesetzlichen Schuldbeitritts" neben ihn, allerdings mit einer eigenständigen Schuldverpflichtung, die ihrerseits durch Erfüllung seitens des Beitragsschuldners gemindert würde, weil dann insofern keine Beiträge mehr rückständig sind (vgl BSG vom 12. Dezember 1984, aaO, S 27, 28).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 11/06 R
    Das geltende Recht führt auf diese Weise § 393 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung fort, der im Gesetzgebungsverfahren ähnlich begründet worden war (vgl hierzu BT-Drucks VI/2303 S 16) und damit der allgemeinen Zielsetzung des AÜG entsprach, im Sinn der Leiharbeitnehmer den Anforderungen des sozialen Rechtsstaats entsprechende Verhältnisse statt durch die ursprünglich vorgesehene (vgl § 37 Abs. 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung idF der Bekanntmachung vom 3. April 1957, BGBl 1, 321), vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) indes verbotene (BVerfG vom 4. April 1967, 1 BvR 84/65, BVerfGE 21, 261) Unterstellung der Arbeitnehmerüberlassungsverträge unter das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit jedenfalls durch Einführung einer generellen Erlaubnispflicht herzustellen und hierdurch eine Ausbeutung der betroffenen Arbeitnehmer auszuschließen (BT-Drucks VI 2303 S 9 f).
  • BSG, 02.02.1984 - 10 RAr 8/83

    Verzugszinsen - Zeitpunkt der Zahlung - Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 11/06 R
    Die Einzugsstellen werden damit durch den Eintritt der Bundesagentur für Arbeit in die Stellung des Arbeitgebers und die Begründung eines nach Inhalt und Umfang durch die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge bestimmten Anspruchs gegen diese (vgl BSG vom 12. Dezember 1984, 10 RAr 7/83, SozR 4100 § 141n Nr. 10 S 26) wirtschaftlich so gestellt, als stünde ihnen der ursprüngliche Schuldner weiterhin solvent gegenüber (vgl insofern bereits zu § 141n des Arbeitsförderungsgesetzes, BSG vom 2. Februar 1984, 10 RAr 8/83, SozR 4100 § 141n Nr. 6 S 11 f).
  • BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers -

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 11/06 R
    Durch den gegenüber dem Insolvenzgeldanspruch der Arbeitnehmer selbstständigen - und schon deshalb von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt völlig unabhängigen - Anspruch der Einzugsstelle hinsichtlich der geschützten Beitragsansprüche soll dabei erreicht werden, dass den Versicherungsgemeinschaften im maßgeblichen Insolvenzfall des Beiträge schuldenden Arbeitgebers (vgl Bundessozialgericht vom 22. Mai 1984, 10 RAr 10/83, SozR 4100 § 141n Nr. 8 S 16), keine Nachteile entstehen.
  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    So wird für den Bereich der unmittelbaren Anwendung der Haftung nach § 28 Abs. 2 bis 4 SGB IV - teilweise ohne dies überhaupt zu problematisieren - von einer Befugnis zum Handeln durch Verwaltungsakt ausgegangen (vgl BSG, Urteil vom 7. März 2007 - B 12 KR 11/06 R - SozR 4-2400 § 28e Nr. 1; vgl auch Bigge in Wannagat, SGB VII, Stand: April 2007, § 150 RdNr 9; Sehnert in Hauck/ Haines, SGB IV, Stand: November 2007, § 28e RdNr 34; Werner in jurisPK-SGB IV, § 28e RdNr 88).
  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    So wird für den Bereich der unmittelbaren Anwendung der Haftung nach § 28 Abs. 2 bis 4 SGB IV - teilweise ohne dies überhaupt zu problematisieren - von einer Befugnis zum Handeln durch Verwaltungsakt ausgegangen (vgl BSG, Urteil vom 7. März 2007 - B 12 KR 11/06 R - SozR 4-2400 § 28e Nr. 1; vgl auch Bigge in Wannagat, SGB VII, Stand: April 2007, § 150 RdNr 9; Sehnert in Hauck/ Haines, SGB IV, Stand: November 2007, § 28e RdNr 34; Werner in jurisPK-SGB IV, § 28e RdNr 88).
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 5/20 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Durchsetzung der zivilrechtlichen

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Einzugsstelle zum Erlass eines Verwaltungsakts berechtigt ist, mit dem die Haftung eines Dritten für die vom Arbeitgeber geschuldeten Gesamtsozialversicherungsbeiträge festgestellt wird (vgl zur Haftung des entgeltlichen Entleihers BSG Urteil vom 7.3.2007 - B 12 KR 11/06 R - SozR 4-2400 § 28e Nr. 1), selbst wenn die Haftung auf zivilrechtlichen Vorschriften beruht (vgl zur Haftung des Komplementärs einer KG nach §§ 128, 161 HGB BSG Urteil vom 20.7.1988 - 12 RK 53/86 - juris; zur Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten einer Vor-GmbH nach § 123 Abs. 2, § 128 HGB BSG Urteil vom 8.12.1999 - B 12 KR 10/98 R - BSGE 85, 192 = SozR 3-2400 § 28e Nr. 1; zur Haftung der Genossen einer Vorgenossenschaft nach § 128 HGB BSG Urteil vom 8.12.1999 - B 12 KR 18/99 R - BSGE 85, 200 = SozR 3-2400 § 28e Nr. 2).
  • BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20

    Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung

    Bei der im Vertrag erwähnten Krankenkasse handelt es sich um die Streithelferin als Einzugsstelle für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Sinne der §§ 28h, 28i SGB IV. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts beruht die vertragliche Regelung auf dem Interesse der Beklagten als Entleiherin, das aus § 28e Abs. 2 Satz 1 SGB IV folgende Risiko einer Ausfallhaftung für die originär von der Schuldnerin als Verleiherin geschuldeten Gesamtsozialversicherungsbeiträge herabzumindern (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 200/03, BGHZ 161, 241, 254; BSG, Urteil vom 7. März 2007 - B 12 KR 11/06, DB 2007, 1870 ff).
  • LSG Bayern, 27.04.2020 - L 5 KR 584/19

    Beitragsrecht: Haftung des Entleihers für Gesamtsozialversicherungsbeiträge für

    Im Blick darauf ist vorliegend nicht näher darauf einzugehen, ob die Antragsgegnerinnen die "G." hinsichtlich der streitgegenständlichen Beiträge gemahnt hatte (BSG, Urteil vom 07. März 2007 - B 12 KR 11/06 R -, SozR 4-2400 § 28e Nr. 1, Rn. 16 - 18).

    Die administrative Kontrolle der Bundesagentur für Arbeit wird nach dem Willen des Gesetzgebers auf diese Weise durch marktwirtschaftliche Kontrollmechanismen verstärkt (BSG, Urteil vom 07. März 2007 - B 12 KR 11/06 R -, SozR 4-2400 § 28e Nr. 1, Rn. 21).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 3 U 194/16

    Zahlungspflicht für rückständige Unfallversicherungsbeiträge; Inanspruchnahme

    Insoweit kann nichts anderes gelten als für die Haftung des Entleihers nach § 28e Abs. 2 SGB IV, für den die Regelung über das Leistungsverweigerungsrecht unmittelbar gilt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 7. März 2007 - B 12 KR 11/06 R, SozR 4-2400 § 28e Nr. 1) .
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 10 U 1400/20

    Voraussetzungen der Enthaftung des Hauptunternehmers für Beiträge zur

    Einer derartigen Mahnung bedarf es nicht (mehr), wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet worden ist und die noch ausstehenden Beitragsforderungen nach § 87 Insolvenzordnung (InsO) nur noch nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können (BSG, Urteil vom 07.03.2007, B 12 KR 11/06 R, juris Rdnr. 17).
  • SG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - S 14 KR 590/18

    Krankenversicherung

    Nach Löschung der C. Ltd. und Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der T. GmbH kann sich die Klägerin als Entleiherin von Arbeitnehmern nicht mehr auf die fehlende Mahnung des Arbeitgebers berufen (BSG, Urteil vom 7. März 2007, Az. B 12 KR 11/06 R, LS 1 und Rn. 17 juris).

    Dies bedeutet vielmehr, dass die Einrede der Vorausklage ausgeschlossen ist (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB - so auch SG München, Urteil vom 5. Oktober 2021, S 28 KR 271/18, Rn. 36, juris, BSG, Urteil vom 7. März 2007, B 12 KR 11/06 R, Rn. 16 juris, Bissels/Fuchs, Die Haftung des Entleihers für Sozialversicherungsbeiträge bei der Arbeitnehmerüberlassung - Teil 2 in ArbRAktuell 2019, 240 (241)).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - L 5 KR 5650/09
    Denn in diesem Fall könnten gemäß § 87 InsO die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen; eine Einzelmahnung sei damit ausgeschlossen (BSG, SozR 4-2400 § 28e Nr. 1 Rdnr. 17).

    Der unmittelbare Zweck der subsidiären Inanspruchnahme des Entleihers nach § 28e Abs. 2 Satz 1 SGB IV ist aber der sozialversicherungsrechtliche Schutz des Leiharbeitnehmers und die Sicherung der Einnahmen der Sozialversicherungsträger (BSG, Urteil vom 07.03.2007 - B 12 KR 11/06 - in Juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.11.2007 - L 5 KR 33/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsforderung im Rahmen der Entleiherhaftung -

    Die Klägerin ihrerseits übersieht, dass auch sie als Entleiherin eine Verpflichtung hatte, stets die Seriosität der Verleiherin zu überprüfen (BSG, Urteil vom 7. März 2007, B 12 KR 11/06 R).
  • SG Detmold, 22.03.2013 - S 5 KR 55/13

    Verpflichtung des Entleihers von Arbeitnehmern zur Nachzahlung von

  • SG München, 05.10.2021 - S 28 KR 271/18

    Beitragshaftung bei legaler Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 29.05.2008 - B 12 KR 88/07 B
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