Rechtsprechung
   BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 13/07 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie - gesperrter Planungsbereich - Zulassung als ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Arzt bei Nichtausschöpfung des den Ärzten vorbehaltenen Versorgungsanteils

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung; Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie; gesperrter Planungsbereich; Zulassung als ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Arzt bei Nichtausschöpfung des den Ärzten vorbehaltenen Versorgungsanteils; Berücksichtigung aller Tatsachen- und Rechtsänderungen

mehr
  • Bundessozialgericht

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie - gesperrter Planungsbereich - Zulassung als ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Arzt bei Nichtausschöpfung des den Ärzten vorbehaltenen Versorgungsanteils

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Versorgung, Zulassung einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie als ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärztin zugunsten des Ärzten vorbehaltenen Versorgungsanteils der Psychotherapeuten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie - gesperrter Planungsbereich - Zulassung als ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Arzt bei Nichtausschöpfung des den Ärzten vorbehaltenen Versorgungsanteils

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Zulassung als ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärztin

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Zulassung als ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Arzt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2009, 695 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)  

  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - L 5 KA 3093/10  

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung zur Teilnahme an der

    Die Mindestquotenregelung stelle eine - vorrangig zu prüfende - eigenständige Rechtsgrundlage für die Zulassung in gesperrten Planungsbereichen dar (vgl. BSG, Urt. v. 5.11.2008, MedR 2009, 556 ff.).

    Der angefochtene Bescheid sei wohl schon im Hinblick auf die Quotenregelung in § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V rechtmäßig (vgl. dazu BSG, Urt. v. 5.11.2008, - B 6 KA 13/07 R -).

    Die Rechtsauffassung, eine freiwillige Beschränkung des Zulassungsstatus auf nur ein Teilgebiet (hier Beschränkung eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie auf die Psychotherapie) sei nicht zulässig, habe das BSG verworfen (vgl. BSG, Urt. v. 5.11.2008, MedR 2009, 556 ff.).

    Auch auf das Urteil des BSG vom 5.11.2008 (- B 6 KA 13/07 R -) könne sich die Antragstellerin nicht berufen.

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

    Denn bei Zulassungsbegehren sind die Grundsätze über Vornahmeklagen anzuwenden; dh, dass alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sind (vgl zB BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 5; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 2 RdNr 12).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zur Zulassung eines Arztes ausgeführt, dass für das Vornahmebegehren des klagenden Arztes grundsätzlich alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sind (vgl zB BSGE 94, 191 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 5; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 2 RdNr 12).
mehr
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 352/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - einseitige Erledigungserklärung -

    Das BSG habe die Urteile des Sozialgerichts und des Senats im Revisionsverfahren durch Urteil vom 5.11.2008 (- B 6 KA 13/07 R -) aber aufgehoben und der Revision stattgegeben; der Beklagte möge nunmehr ein Anerkenntnis abgeben.

    Mit Beschluss vom 19.2.2009 hat der ZA dem Kläger im Hinblick auf das genannte Revisionsurteil des BSG (Urt. v. 5.11.2008, a. a. O.) eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung für eine ausschließlich psychotherapeutische Tätigkeit mit Vertragsarztsitz in St.-F. (Planungsbereich Stadtkreis St.) erteilt; der ZA sei auf Grund des genannten BSG-Urteils gehalten, auch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie für eine ausschließlich psychotherapeutische Tätigkeit zuzulassen.

    Der vorliegende Sachverhalt sei mit der Fallgestaltung, die der Revisionsentscheidung des BSG vom 5.11.2008 (- B 6 KA 13/07 R -) zugrunde gelegen habe, nicht vergleichbar, da die Klägerin dieses Verfahrens Fachärztin für Psychiatrie und (auch) für psychotherapeutische Medizin gewesen sei.

    Der Beklagte hat insbesondere nachdrücklich die Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit der der Revisionsentscheidung des BSG vom 5.11.2008 (- B 6 KA 13/07 R -) zugrunde liegenden Fallgestaltung in Abrede gestellt.

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Rechtsgrundlage für die Ermächtigung der von der Klägerin betriebenen teilstationären Tagesklinik ist § 118 SGB V. Dabei ist dessen heutige Fassung zugrunde zu legen (s GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.3.2007, BGBl I 378), die gegenüber der vorherigen Fassung (Art. 1 Nr. 48 des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999, BGBl I 2626) nur eine Änderung in der verfahrensrechtlichen Zuständigkeit gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2 SGB V aufweist (zur Berücksichtigung von Rechtsänderungen bei Vornahmebegehren, sofern nicht der frühere Rechtszustand günstiger ist, s BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 2 RdNr 8; BSGE 95, 94 RdNr 5 = SozR 4-2500 § 95c Nr. 1 RdNr 10; vgl auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 5.11.2008 - B 6 KA 13/07 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 2 RdNr 12).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 21/08 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Beurteilung des

    Denn bei Zulassungsbegehren sind die Grundsätze über Vornahmeklagen anzuwenden; dh, dass alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sind (vgl zB BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 5; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 2 RdNr 12).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - L 5 KA 25/10  

    Zulassung als psychotherapeutisch tätige Ärztin - Arzt ohne Facharztqualifikation

    Sie stütze sich ferner auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5.11.2008 (B 6 KA 13/07 R).

    Die Antragstellerin vermag sich auch nicht entscheidend auf das Urteil des BSG vom 5.11.2008 (B 6 KA 13/07 R) zu stützen.

    Die Streichung beruhte auf dem Umstand, dass aufgrund der zu Beginn des Jahres 1999 erfolgten Integration zahlreicher Psychotherapeuten in das vertragsärztliche Versorgungssystem keine Notwendigkeit mehr für qualitätsbezogene Sonderbedarfszulassungen, die allein daran anknüpften, dass psychotherapeutische Behandlungen erbracht wurden, bestand (vgl BSG 5.11.2008 aaO Rn 23).

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 36/08 R  

    Zulassungsfähigkeit von Ärzten für Herzchirurgie zur vertragsärztlichen

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zur Zulassung eines Arztes ausgeführt, dass für das Vornahmebegehren des klagenden Arztes grundsätzlich alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sind (vgl zB BSGE 94, 191 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 5; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 2 RdNr 12).
  • SG Düsseldorf, 11.05.2011 - S 14 KA 184/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Mit der Beibehaltung einer Mindestquote für ärztliche Psychotherapeuten nimmt der Gesetzgeber demnach weiterhin bewusst sowohl eine Erhöhung einer bereits bestehenden Überversorgung als auch die Nichtbesetzung von an sich für eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung erforderlichen Vertragsarztsitzen durch geeignete psychologische Psychotherapeuten in Kauf (vgl. auch BSG Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 13/07 R -).
  • SG Düsseldorf, 11.05.2011 - S 14 KA 246/10  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Mit der Beibehaltung einer Mindestquote für ärztliche Psychotherapeuten nimmt der Gesetzgeber demnach weiterhin bewusst sowohl eine Erhöhung einer bereits bestehenden Überversorgung als auch die Nichtbesetzung von an sich für eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung erforderlichen Vertragsarztsitzen durch geeignete psychologische Psychotherapeuten in Kauf (vgl. auch BSG Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 13/07 R -).
  • OLG München, 28.10.2010 - 1 U 3304/10  

    Amtshaftung: Auskunft über die Rechtmäßigkeit der Abrechnungspraxis eines Arztes

  • SG Schwerin, 07.09.2011 - S 3 KA 58/09  

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - qualitätsbezogene

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht