Rechtsprechung
   BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von der objektiven Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung nach allein medizinischen Erfordernissen - Freiheit des Gerichts bei der Prüfungsreihenfolge für die Begründung der Entscheidung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von der objektiven Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung nach allein medizinischen Erfordernissen; Freiheit des Gerichts bei der Prüfungsreihenfolge für die Begründung d ...

mehr
  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von der objektiven Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung nach allein medizinischen Erfordernissen - Freiheit des Gerichts bei der Prüfungsreihenfolge für die Begründung der Entscheidung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 39 Abs 1
    Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von der objektiven Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung nach allein medizinischen Erfordernissen; Freiheit des Gerichts bei der Prüfungsreihenfolge für die Begründung der Entscheidung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von der objektiven Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung nach allein medizinischen Erfordernissen -Freiheit des Gerichts bei der Prüfungsreihenfolge für die Begründung der Entscheidung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Erstattung der Kosten für eine Krankenhausbehandlung

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Entlassung am Montag statt am Freitag muss die Kasse nicht vergüten

Verfahrensgang

  • SG Halle, 20.10.2005 - S 11 KN 189/04
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.12.2006 - L 4 KR 74/05
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 102, 172
  • NZS 2009, 676 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)  

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R  

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Die Klage eines KH-Trägers wie der Klägerin auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gegen eine Krankenkasse (KK) wie die Beklagte ist ein sog Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (vgl BSGE 90, 1 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 10.4. 2008 - B 3 KR 19/05 R - BSGE 100, 164 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 12, jeweils RdNr 10; BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 13 RdNr 9 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen).

    Die Zahlungsverpflichtung einer KK entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen KH durchgeführt wird und iS von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (vgl BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 13 RdNr 11, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 15 RdNr 15, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; vgl auch BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 14 RdNr 13).

    Insoweit gilt im Ergebnis nichts anderes als bei früheren Abrechnungen nach der BPflV (vgl dazu BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 13 RdNr 10 ff, 15 ff, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 15 RdNr 13 ff, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen).

    KH-Behandlungsbedürftigkeit ist ein Krankheitszustand, dessen Behandlung den Einsatz der besonderen Mittel eines KH erforderlich macht (vgl BSGE 92, 300, 305 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 13; BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 13 RdNr 15 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen).

    Es ist vielmehr eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, bei der den mit Aussicht auf Erfolg angestrebten Behandlungszielen und den vorhandenen Möglichkeiten einer vorrangigen ambulanten Behandlung entscheidende Bedeutung zukommen (vgl BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 13 RdNr 16 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen).

    Ermöglicht es der Gesundheitszustand des Patienten, das Behandlungsziel durch andere Maßnahmen, insbesondere durch ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege, zu erreichen, so besteht kein Anspruch auf stationäre Behandlung (vgl BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 13 RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen).

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 29/09 R  

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Aufwandspauschale an Krankenhäuser wegen

    Das BSG (BSGE 102, 172 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 13) habe eine Rückwirkung des § 275 Abs. 1c SGB V bereits verneint.

    Hinsichtlich der mit dem Eingang einer Rechnung beginnenden sechswöchigen Ausschlussfrist für die Einleitung einer Einzelfallprüfung hat der erkennende Senat (allerdings für einen Fall im Jahre 2004) bereits entschieden, dass für eine Rückwirkung der Regelung nichts spricht (BSGE 102, 172 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 13, RdNr 27).

    Über die Erforderlichkeit der Behandlung entscheidet allein die KK und im Streitfall das Gericht, ohne dass beide an die Einschätzung des Krankenhauses oder seiner Ärzte gebunden sind (s nur BSGE 102, 172 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 13, RdNr 20, 26 unter Bezugnahme auf BSG [Großer Senat] BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 10, RdNr 27 f).

    Ein in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gekommener Wille des Gesetzgebers, § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V auch auf vor dem Inkrafttreten der Vorschrift liegende Krankenhausbehandlungen zu erstrecken, ist nicht ersichtlich (vgl schon BSGE 102, 172 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 13, RdNr 27 für einen Fall im Jahre 2004).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 600/11  

    Krankenversicherung

    Die Einhaltung einer Klagefrist war nicht geboten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSGE 90, 1 f. = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; BSGE 100, 164 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 12; BSGE 102, 172 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 13; BSGE 104, 15 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 17; BSG, Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 20/07 R (juris Rn. 10)).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht