Rechtsprechung
| BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen bundeseinheitlich vereinbarte Abgabevorschriften - kein Vergütungsanspruch auch bei nachträglicher Sachgerechtigkeit
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Verstoß gegen bundeseinheitlich vereinbarte Abgabevorschriften; kein Vergütungsanspruch auch bei nachträglicher Sachgerechtigkeit; allgemeine Leistungsklage; Geltung der Vorschriften für das Kaufrecht ab 1.1.2000; Rechnungs- und Taxberichtigung
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen bundeseinheitlich vereinbarte Abgabevorschriften - kein Vergütungsanspruch auch bei nachträglicher Sachgerechtigkeit - allgemeine Leistungsklage - Geltung der Vorschriften für das Kaufrecht ab 1.1.2000 - Rechnungs- und Taxberichtigung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütungsanspruch für Apotheker bei unzulässiger Arzneimittelabgabe
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Keine Vergütung bei Verstößen gegen Abgabevorschriften
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Rückforderungsanspruch eines Apothekers
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- messner-buscher.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Arzneimittelabgabe durch Apotheker in der gesetzlichen Krankenversicherung - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Arzneimittelabgabe durch Apotheke in der gesetzlichen Krankenversicherung - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung" von Maria-Stephanie Buscher, original erschienen in: APR 2007, 39 - 40.
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 10.05.2001 - S 16 KR 315/99
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2005 - L 4 KR 30/01
- BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2007, 259 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15)
- SG Hamburg, 14.04.2009 - S 48 KR 310/09
Retaxierung bei Oxybutynin-Fertigspritzensets
Eine Retaxierung ist nicht nur bei Abrechnungsfehlern möglich, sondern auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein Medikament nicht vom Leistungskatalog der GKV erfasst wird (vgl. BSG, B 3 KR 7/05 R).Es ist dem Antragsteller nicht zuzumuten, zunächst die Aufrechnung, bei der es sich der Sache nach um Zahlungsverweigerungen (BSG, Urteil vom 03.08.2006, Az.: B 3 KR 7/05 R, juris) handelt, abzuwarten und erst dann um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen.
Eine Aufrechnung war entgegen der Auffassung des Antragstellers nach § 69 Satz 4 SGB V, § 387 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) möglich und nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil dies im ALV nicht ausdrücklich erwähnt ist (vgl. im Weiteren BSG, Urteil vom 03.08.2006, Az.: B 3 KR 7/05 R, juris).
Im Bereich des Arzneimittelrechts können bei einem unwirksamen Kaufvertrag zwischen Apotheke und Krankenkasse die gezahlten Arzneimittelvergütungen zurückgefordert werden (BSG, Urteil vom 03.08.2006 aaO).
Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheke kommt nur zustande, wenn die in den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen niedergelegten Abgabebestimmungen eingehalten wurden (BSG, Urteil vom 03.08.2006 aaO).
Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist eine Rechnungs- und Taxberichtigung und die damit verbundene Aufrechung gegen spätere Zahlungsansprüche aus Arzneimittellieferungen nicht nur bei sog. Abrechnungsfehlern möglich, sondern auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein Medikament nicht vom Leistungskatalog der GKV erfasst wird (BSG, Urteil vom 03.08.2006 aaO).
- BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R
Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung …
Wie der Senat bereits entschieden hat, gelten die Vorschriften des Kaufrechts über § 69 Satz 3 SGB V seit dessen Neufassung mit Wirkung zum 1. Januar 2000 in analoger Anwendung bei Verträgen zwischen Krankenkassen und Apothekern, soweit es sich um die Abgabe von vertragsärztlich verordneten Medikamenten an Kassenpatienten handelt (…BSGE 94, 213, 215 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 9; kritisch dazu Dettling, A&R 2005, 51 und VSSR 2006, 1; vgl auch die weiteren Senatsentscheidungen vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/05 R und B 3 KR 6/06 R - beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).Den Krankenkassen steht nach Nr. 4.7 Abs. 1 AHLV das Recht zu, die Verordnungen und Abrechnungen rechnerisch und sachlich nachprüfen zu lassen; dabei festgestellte Fehler werden berichtigt (Retaxierung - vgl dazu ausführlich das Urteil des Senats vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/05 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
- BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung …
So verneint der 3. Senat zB Vergütungsansprüche, wenn - wegen Ruhens einer Arzneimittelzulassung in Deutschland - ein rechtswidriger Arzneimitteleinzelimport stattgefunden hatte (…BSGE 94, 213 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1, RdNr 12 ff [Verstoß gegen § 4 Abs. 1 und 4 ALV]), wenn die ausgelieferte Menge den Umfang der ärztlichen Verordnung überschritt (BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1, RdNr 17 ff [Verstoß gegen § 5 Abs. 2 ALV]), wenn der Versicherte die einmonatige Frist zur Vorlage der vertragsärztlichen Verordnung in der Apotheke überschritten hatte (…BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 2, RdNr 21 ff [Verstoß gegen § 4 Abs. 1 und 5 ALV]) oder wenn die Regelungen eines landesvertraglichen ALV über das bei nachträglichen Mengenänderungen in der ärztlichen Verordnung vorgesehene Verfahren nicht eingehalten wurden (BSG…, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R, RdNr 26 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 129 Nr. 5 vorgesehen;… vgl ferner: BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 3 RdNr 14 ff; BSG…, Urteil vom 17.12.2009, aaO, RdNr 32 ff ). Demgemäß hat ein Apotheker bei einer unter Verstoß gegen die bundeseinheitlich vereinbarte Abgabevorschriften - hier den ALV - zustande gekommenen Abgabe vertragsärztlich verordneter Arzneimittel selbst dann keinen Anspruch auf Vergütung, wenn sich die Arzneimittelabgabe später als sachgerecht erweist (BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 Leitsatz und RdNr 20).
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R
Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher …
Im Gegensatz dazu waren das Vertragsarztrecht und das Leistungserbringerrecht der Krankenhäuser seit jeher öffentlich-rechtlich geprägt (…BSGE 86, 166 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1;… BSGE 89, 24 = SozR 3-2500 § 69 Nr. 1;… BSG SozR 4-2500 § 69 Nr. 1 RdNr 17, 18; BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 RdNr 12).Beanstandungen und Taxberichtigungen sind deshalb auch dann möglich, wenn sich nachträglich herausstellt, dass es an einer ordnungsgemäßen ärztlichen Verordnung mangelte oder gegen die landesvertraglich festgelegten Abgabebestimmungen verstoßen wurde (BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 RdNr 16 und Nr. 2 RdNr 30).
- BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R
Krankenversicherung - Wahl von Kostenerstattung anstelle Sach- oder …
Davon, dass die Regelungen für den Apotheken- und Herstellerrabatt lediglich bei Gewährung von Naturalleistungen gelten, ist auch bisher die Rechtsprechung des BSG ausgegangen (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 und 2;… BSGE 97, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3, jeweils RdNr 13). - BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R
Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei …
Entsprechendes gilt bei sonstigen Verstößen gegen die Vorgaben des § 129 SGB V und die sie konkretisierenden Bestimmungen des Rahmenvertrages, so auch bei einer Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots des § 12 SGB V, das durch § 129 Abs. 1 SGB V eine Konkretisierung in der Arzneimittelversorgung erfahren hat (Urteil des Senats vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/05 R - für SozR vorgesehen). - BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R
Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Landesvertrag - Fristen für Erhebung …
Denn der in § 8 Abs. 4 Landesvertrag angeordnete Ausschluss von Vertragsforderungen nach Ablauf der Jahresfrist beruht auf dem im Leistungserbringerrecht allgemein existierenden Beschleunigungsgebot; es bezweckt eine möglichst zügige und kostengünstige Abrechnung der Krankenkassen mit den Leistungserbringern und dient zudem der Abrechnungssicherheit aller Beteiligten (vgl Urteile des Senats vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/05 und 6/06 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - BSG, 06.09.2007 - B 3 SF 1/07 R
Rechtsweg für Klage der Krankenkasse gegen Apotheker wegen Abrechnungsbetrug - …
Demgemäß gilt die gesetzliche Einstufung der Rechtsbeziehungen als ausschließlich öffentlich-rechtlich nicht nur für den Landesvertrag nach § 129 Abs. 5 SGB V vom 26.2.1996, sondern auch für die - von den Beteiligten bisher nicht erwähnten - Kaufverträge, die bei der Belieferung der Versicherten mit den vertragsärztlich verordneten Arzneimitteln zwischen dem Apotheker und der Krankenkasse jeweils abgeschlossen werden (…vgl BSGE 94, 213, 215 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 9 ff; BSG, SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 RdNr 12, Nr. 2 RdNr 20 und Nr. 3 RdNr 10) und den Rechtsgrund (§ 433 Abs. 2 BGB analog) für die von der Krankenkasse im Rahmen der monatlichen Abrechnung zu zahlende Vergütung für die im Vormonat abgegebenen Arzneimittel (§§ 19, 21 Landesvertrag) darstellen. - LSG Thüringen, 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11 Mit Urteil vom 26. Mai 2011 hat das SG die Klage abgewiesen und zur Begründung u.a. ausgeführt, der Kläger habe bei der Belieferung der Versicherten mit dem verordneten Fertigarzneimittel Levopar 125mg Hartkapseln gegen bundeseinheitliche Abgabevorschriften - das in § 129 Abs. 2 SGB V i.V.m. mit dem in § 6 des Rahmenvertrages in der Fassung vom 17. Januar 2008 normierte Wirtschaftlichkeitsverbot - verstoßen, so dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 R, nach juris) sein Vergütungsanspruch vollständig entfallen sei.
Durch das Urteil des BSG vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 R sei die hier streitige Rechtsfrage nicht geklärt.
In dem Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 hat das BSG hierzu ausgeführt, dass § 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB V das Mindestmaß an wirtschaftlicher Verhaltensweise regelt.
- LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10 Das Bundessozialgericht (BSG) habe in dem Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 R ein weitgehend unbürokratisches Verfahren gebilligt, dass dadurch erreicht werde, dass der Apotheker Unklarheiten über abzugebende Medikamentenmengen durch einfache telefonische Nachfragen beim Arzt kläre.
Aus dem Urteil des BSG vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 R folge kein anderes Ergebnis.
Zudem weiche das Urteil des SG vom Urteil des BSG vom 3. August 2006 -Az.: B 3 KR 7/05 R ab.
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R
- SG Darmstadt, 07.11.2011 - S 18 KR 274/10
Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Einhaltung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - L 16 KR 37/07
Krankenversicherung
- SG Leipzig, 17.10.2007 - S 8 KR 626/04
- SG Hamburg, 16.04.2012 - S 6 KR 568/11
Krankenversicherung - Vergütung für einen Krankentransport zur ambulanten …
Für Blogger: