Rechtsprechung
   BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben Kostenerstattung - Ausschluss des Kostenerstattungsanspruchs durch ärztliche Aufklärungsfehler

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung; kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben Kostenerstattung; Ausschluss des Kostenerstattungsanspruchs durch ärztliche Aufklärungsfehler

mehr
  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben Kostenerstattung - Ausschluss des Kostenerstattungsanspruchs durch ärztliche Aufklärungsfehler

  • NWB SteuerXpert START

    SGB V § 13 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung neben Kostenerstattung, Ausschluss einer Kostenerstattung bei ärztlichem Aufklärungsfehler

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kostenerstattung für Strahlenbehandlung

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Was "umsonst" zu haben ist, muss nicht 2.000 ? extra kosten

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 99, 180



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07  

    Kostenerstattung für eine ambulant durchgeführte interstitielle Brachytherapie

    Einzige Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten ist § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V. Ein Herstellungsanspruch kommt hierfür nicht in Betracht (vgl. BSG Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R - BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 8).

    Denn auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch als richterrechtlich entwickeltes Rechtsinstitut ist nur dann zurückzugreifen, wenn spezielle gesetzliche Regelungen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 8; BSG Urteil vom 02.11.2007 a.a.O.).

    Bei solch objektiver Leistungsfähigkeit der Krankenkasse ist es für den Erstattungsanspruch jedoch grundsätzlich unerheblich, dass der Versicherte von der konkreten Leistungsmöglichkeit des Systems keine Kenntnis hat, solange er sich nicht bei seiner Krankenkasse erkundigt hat (vgl. BSG Urteil vom 02.11.2007 a.a.O.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Krankenkasse ihren Versicherten von dem ihm Obliegenden - wie unten näher darge-stellt - abgehalten hat (vgl. BSG Urteil vom 02.11.2007 a.a.O.).

    Sie gibt der Krankenkasse weder das Recht noch erzeugt sie die Pflicht, in das Behandlungsverhältnis des Versicherten mit dem behandelnden Leistungserbringer durch unerbetene Informationen einzugreifen (vgl. BSG Urteil vom 02.11.2007 a.a.O.).

    Aufklärungsfehler - über die kostenlosen Krankenkassenleistungen und über die Kosten privatärztlicher Leistungen - begründen keinen Kostenerstattungsanspruch, sondern schließen - wie unten noch dargelegt wird und in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert wurde - den ärztlichen Honoraranspruch und damit auch einen Kostenerstat-tungsanspruch gegen die Krankenkasse aus (vgl. BSG Urteil vom 02.11.2007 a.a.O. m.w.N.).

    Andere Kosten, etwa die Verpflichtung gegenüber einem anderen als dem krankenversicherungsrechtlich zulässigen Leistungserbringer oder Zahlungen, die einem Leistungserbringer ohne Rechtsgrund zugewendet werden, lösen keinen Kostenerstattungsanspruch aus, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung durch den Anspruch auf Kostenerstattung ohne Weiteres unterbrochen werden könnte (vgl. BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 8; BSG Urteil vom 02.11.2007 a.a.O.).

    Dies gilt erst recht, wenn ein Leistungserbringer es unternimmt, seine fehlende Kassenzulassung oder Berechtigung zur Leistungserbringung dadurch zu unterlaufen, dass er Versicherte sehenden Auges in Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SGB V treibt, um die - vom System an anderer Stelle angebotenen Leistungen - selbst zu Lasten der Krankenkassen erbringen zu können (vgl. BSG Urteil vom 02.11.2007 a.a.O.).

    Denn eine Vertragsgestaltung, die die Unsicherheit des Leistungserbringers hinsichtlich seines Rechtsstatus dem Versicherten anlasten will, der eine Kassenleistung außerhalb des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 2 oder 4 SGB V beansprucht, ist als Abweichung vom Prinzip kostenfreier Dienst- und Sachleistung regelmäßig gemäß § 32 SGB I nichtig (BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 9; BSG Urteil vom 02.11.2007 a.a.O.).

    Zu einer solchen Aufklärung wären die Ärzte im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Aufklärungspflicht jedoch verpflichtet gewesen (vgl.BSG Urteil vom 02.11.2007, a.a.O.).

    Da die behandelnden Ärzte den Kläger somit sehenden Auges in ein Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V getrieben haben, um die - vom System an anderer Stelle angebotenen Leistungen - selbst zu Lasten der Krankenkasse erbringen zu können (vgl. dazu BSG Urteil vom 02.11.2007 a.a.O.), scheidet ein Kostenerstattungsanspruch aus.

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R  

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Sowohl der Anspruch auf Kostenerstattung für die Vergangenheit als auch der Anspruch auf Versorgung oder Kostenfreistellung für die Zukunft reicht nicht weiter als ein entsprechender Naturalleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte und zukünftig zu beschaffende Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen (KKn) allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (stRspr, vgl zB BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f mwN; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8, RdNr 14 -Brachytherapie; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 RdNr 11 mwN - LITT; Bundessozialgericht , Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - SGb 2007, 287 - cannabinoidhaltige Schmerzmittel; zuletzt BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 14/07 R - RdNr 14, mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R  

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (stRspr, vgl zB BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f mwN; BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 RdNr 11 mwN, LITT, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R - cannabinoidhaltige Schmerzmittel, SGb 2007, 287; zuletzt BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 14/07 R - RdNr 12, mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht