Rechtsprechung
   BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung - bereicherungsrechtliche Forderung wegen Durchführung einer ambulanten Operation - Anspruch auf Prozesszinsen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW
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  • NWB SteuerXpert START

    SGB V § 39 Abs. 1; BPflV § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung, Anspruch auf Prozesszinsen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Privatliquidation - Stationär, teilstationär oder ambulant

  • krankenhausrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fällt die sektorenübergreifende Kooperation dem Rotstift zum Opfer?

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Abgrenzung stationärer und ambulanter Leistungen im Krankenhaus" von BSG, original erschienen in: ArztR 2005, 36 - 42.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Urteilsanmerkung zu BSG v. 1.3.01 - B 3 KR 1/03 R - Unterscheidung von voll-, teilstationärer und ambulanter Behandlung im Krankenhaus" von RA Dr. Ulrich Trefz, original erschienen in: SGb 2005, 41 - 49.

Verfahrensgang

  • SG Kiel, 24.05.2002 - S 17 KR 101/01
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2002 - L 1 KR 61/02
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 92, 223
  • NZS 2005, 93



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Wird zitiert von ... (95)  

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R  

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Zur Abgrenzung ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Krankenhausbehandlung bei Behandlung auf einer Intensivstation von weniger als 24 Stunden (Fortführung von BSG vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R = BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1).

    Das Gesetz hat die maßgebenden Merkmale für eine voll- und teilstationäre Behandlung weder bei den Vergütungsregelungen noch bei den Regelungen über die Leistungsansprüche des Versicherten in den §§ 39 ff SGB V vorgegeben (BSGE 92, 223, 226 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 11).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. März 2004 (BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1) dargelegt hat, sind vollstationäre, teilstationäre und ambulante Operationsleistungen in erster Linie anhand der geplanten Aufenthaltsdauer abzugrenzen.

    Die Entscheidung zum Verbleib des Patienten über Nacht wird in der Regel zu Beginn der Behandlung vom Krankenhausarzt getroffen, sie kann im Einzelfall aber auch noch später erfolgen (BSGE 92, 223, 229 f = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 20 ff).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. März 2004 ausgeführt hat, erfolgt die Unterbringung der Patienten meist in sog Tages- oder Nachtkliniken, also ohne "Rund-um-die-Uhr-Versorgung", aber dennoch unter Inanspruchnahme der medizinisch-organisatorischen Infrastruktur eines Krankenhauses (BSGE 92, 223, 229 f = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 21).

    Entscheidend ist dabei - und dies hat der Senat auch bereits in seinem Urteil vom 4. März 2004 (BSGE 92, 223, 229 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 20) hervorgehoben - die Planung der Krankenhausärzte im Sinne der Umsetzung eines konkreten Behandlungskonzepts.

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R  

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Der erkennende Senat hat daher bereits entschieden, dass ein an die Stelle eines vertraglichen Vergütungsanspruchs tretender bereicherungsrechtlicher Anspruch eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse gemäß § 291 BGB nach Rechtshängigkeit zu verzinsen ist, weil ein gleichgerichteter vertraglicher Vergütungsanspruch zu verzinsen gewesen wäre (Urteil vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03 R -, BSGE 92, 223, 231 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1).

    § 253 Abs. 1 und § 261 Abs. 1 ZPO, wonach die Rechtshängigkeit einer zivilrechtlichen Klage erst mit der Zustellung der Klageschrift an den Beklagten eintritt, sind nicht einschlägig (BSGE 64, 225, 230 = SozR 7610 § 291 Nr. 2; BSGE 92, 223, 232 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 32).

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R  

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Der 3. Senat hat mit Urteil vom 4. März 2004 (BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1) entschieden, dass ein an die Stelle eines vertraglichen Anspruchs tretender bereicherungsrechtlicher Anspruch eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse zwar nicht schon im Verzugsfall, aber gemäß § 291 BGB nach Rechtshängigkeit zu verzinsen ist.
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