Rechtsprechung
   BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Vertragsarztes bewirkt keine Beweiserleichterung bei Bejahung der Arbeitsfähigkeit durch MDK

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Vertragsarztes bewirkt keine Beweiserleichterung bei Bejahung der Arbeitsfähigkeit durch MDK - Feststellungen des Berufungsgerichts als Grundlage für materiell-rechtliche Würdigung - Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mit Wirkung für die Zukunft - Verbindlichkeit - MDK-Gutachten zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit - Vertrauensschutz

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiserleichterung durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Krankenversicherung, Gewährung von Krankengeld, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Vertragsarztes bewirkt keine Beweiserleichterung bei Bejahung der Arbeitsfähigkeit durch MDK, Feststellungen des Berufungsgerichts als Grundlage für materiell-rechtliche Würdigung, Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mit Wirkung für die Zukunft, Verbindlichkeit, MDK-Gutachten zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit, Vertrauensschutz

Kurzfassungen/Presse (5)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.11.2005)

    Beweiswert von Krankschreibung // Kein Krankengeld nach widersprüchlichen Gutachten

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Gewährung von Krankengeld zu Recht abgelehnt

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankengeld: Der Hauspsychologe kann Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nur begründet überstimmen

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  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Nicht immer Anspruch auf Krankengeld nach Krankschreibung durch Hausarzt; Krankenversicherungsrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit kann Ansichtssache sein

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (52)  

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R  

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Dem entspricht es, dass der Senat dem Attest mit der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit lediglich die Bedeutung einer gutachtlichen Stellungnahme beimisst, welche die Grundlage für den über den Krg-Bezug zu erteilenden Verwaltungsakt der Krankenkasse bildet, ohne dass Krankenkasse und Gerichte an den Inhalt der ärztlichen Bescheinigung gebunden sind (vgl Senat SozR 3-2200 § 182 Nr. 12 S 53 f mwN; Senat, Beschluss vom 31. März 1998, B 1 KR 56/96 B, Juris Nr KSRE 071420518; Senat, Urteil vom 8. November 2005, B 1 KR 18/04 R).

    So kann für den Versicherten von vornherein eine Vertrauensbasis fehlen, weil ihm auf Grund unterschiedlicher Beurteilungen der Arbeitsunfähigkeit durch den Vertragsarzt und den MDK jedenfalls klar sein muss, dass der Eintritt oder die Fortdauer seiner Arbeitsunfähigkeit als eine Voraussetzung des Anspruchs auf Krg umstritten ist und dass er dann, wenn er einen Rechtsstreit anstrengt, das Risiko der Nichterweislichkeit dieser Anspruchsvoraussetzungen im Sinne der objektiven Beweislast zu tragen hat (vgl zu einer solchen Konstellation Senat, Urteil vom 8. November 2005, B 1 KR 18/04 R; Senat, SozR 3-2200 § 182 Nr. 12 S 54 mwN; zu den Grundsätzen der Beweislastverteilung vgl auch BSGE 71, 256, 258 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ders, SGG, 8. Aufl 2005, § 103 RdNr 19 ff; Hauck in Zeihe, SGG, Stand 1. Mai 2005, Vor § 103 Anm 3 mwN).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R  

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Soweit er darin die Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) des LSG angreift, hat er schon nicht dargelegt, dass die Grenzen der freien Beweiswürdigung überschritten wurden, also gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen worden ist (stRspr; vgl etwa schon BSG SozR Nr. 34 und Nr. 56 zu § 128 SGG; hierzu auch BSG, Urteil vom 8.11.2005 - B 1 KR 18/04 R - SozR 4-2500 § 44 Nr. 7 RdNr 16; Keller in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG 9. Aufl 2008, § 128 RdNr 10 ff).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 32/04 R  

    Krankenversicherung - Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung - Entscheidung

    Sie steht darüber hinaus in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach die Krankenkassen ebenso wie die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich nicht an die von einem Vertragsarzt vertretene und entsprechend bescheinigte Auffassung darüber gebunden sind, ein Versicherter sei zu einem bestimmten Zeitpunkt arbeitsunfähig gewesen (Senats-Urteile vom 8. November 2005 - B 1 KR 18/04 R - und - B 1 KR 30/04 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen); in diesem Zusammenhang hat der Senat ua die Verpflichtung der Krankenkassen hervorgehoben, ein unklares Leistungsgeschehen nach Maßgabe des § 275 SGB V durch den MDK überprüfen zu lassen (zu diesem Gesichtspunkt bereits Castendiek, RsDE 51 [2002], 32).

    Die verfahrensrechtliche Bedeutung einer ausreichenden Dokumentation ergibt sich daraus, dass über die Leistungsansprüche oft erst im Nachhinein nach Jahren verbindlich entschieden werden kann (im vorliegenden Fall geht es um im Jahr 2006 zu klärende Ansprüche aus der Zeit ab Anfang 1997) und die zeitnahen - schriftlich dokumentierten - Angaben dabei einen größeren Beweiswert haben können als davon abweichende nachträglich abgegebene Erklärungen oder Ergänzungen (zu den Schwierigkeiten bei nachträglicher Feststellung der anspruchsbegründenden Voraussetzungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vgl zuletzt Urteile des Senats vom 8. November 2005 - B 1 KR 18/04 R - und - B 1 KR 27/04 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

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