Rechtsprechung
   BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger als vier Wochen umfassenden Bemessungszeitraum

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankengeldberechnung; Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger als vier Wochen umfassenden Bemessungszeitraum; Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse; Vermeidung von Äquivalenzabweichungen

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  • Bundessozialgericht

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger als vier Wochen umfassenden Bemessungszeitraum - Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse - Vermeidung von Äquivalenzabweichungen

  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    SGB V § 47 Abs. 1, § 47 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Krankengeldanspruchs bei einem weniger als vier Wochen umfassenden Bemessungszeitraum

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Krankengeldberechnung, Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger als vier Wochen umfassenden Bemessungszeitraum, Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse, Vermeidung von Äquivalenzabweichungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung - Höhe des Krankengelds bei neuem Beschäftigungsverhältnis

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankengeld: Verdienst aus neuem Arbeitsverhältnis ist maßgebend

  • ab-makler.de (Kurzinformation)

    Krankengeld: nach erster Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig erkrankt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 96, 246
  • NZS 2007, 204



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Wird zitiert von ... (37)  

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R  

    Krankengeld - Berechnung - neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des

    Für den Krg-Anspruch ist dabei weder auf den Beginn der Krankheit noch auf den "wirklichen" Beginn der AU, sondern grundsätzlich auf die ärztliche Feststellung der AU abzustellen (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 4-2500 § 46 Nr. 1 RdNr 14 mwN).

    Dem entspricht es, dass sich der Maßstab für die AU allein aus dem Umfang des Versicherungsschutzes in dem jeweils konkret bestehenden Versicherungsverhältnis ergibt (stRspr, vgl Urteile des erkennenden Senats BSGE 90, 72, 75 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 32; BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 6 jeweils RdNr 5, 24; Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 21/05 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 12, mwN).

    Bereits aufgegebene Beschäftigungsverhältnisse spielen keine Rolle mehr (vgl bereits zum früheren Recht der RVO: BSGE 37, 189, 193 = SozR 2200 § 560 Nr. 1; zur Gesetzessystematik bezüglich § 19 Abs. 1 und 2 SGB V: BSGE 90, 72, 75 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 mwN; umfassend zuletzt BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 14 mwN).

    Das entspricht dem Regelungssystem und Zweck des Krg, das durch AU (oder stationäre Behandlung) entfallende Arbeitsentgelt zu ersetzen (vgl BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 15 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 92, 53, 71 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 S 21; BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1 = DStR 2000, 1353 m Bespr Schlegel; vgl auch zuletzt BSG, Urteil vom 21. Februar 2006 - B 1 KR 11/05 R -, SozR 4-2500 § 47 Nr. 3 RdNr 27; BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 19 mwN) ist es zwar von Verfassungs wegen nicht stets geboten, dass eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen erzielt wird.

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 8/07 R  

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung - Rentner - kein

    Zu erwartendes und deshalb durch Gewährung von Krg zu berücksichtigendes (vgl näher BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen), der Beitragsberechnung unterliegendes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen des Klägers fehlte damit für die hier maßgebliche Zeit ab 1.6.2003.

    Entscheidend ist insoweit, dass Versicherte nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Krg grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beanspruchen können, die sie vor Eintritt der AU bzw vor Beginn einer stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen haben und die wegen der Erkrankung entfallen (vgl BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4 RdNr 20 mwN; zuletzt BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 5/06 R  

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes bei Altersteilzeit - keine

    Diese Regelung setzt voraus, dass in dem vor Beginn der AU liegenden Referenzzeitraum von mindestens vier Wochen Arbeitsentgelt "erzielt" und abgerechnet worden ist (vgl Senat, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 18, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Gesetzgeber hat bewusst der Berechnung des Krg die sogenannte Bezugs- bzw Referenzmethode zugrunde gelegt, die - im Gegensatz zum Lohnausfallprinzip - unberücksichtigt lässt, wie sich das Arbeitsentgelt außerhalb des Bezugs- bzw des Bemessungszeitraums, insbesondere nach Eintritt des Leistungsfalles, entwickelt (vgl insgesamt hierzu Senat, Beschluss vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R - SGb 2006, 165 ; zuletzt zusammenfassend Senat, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 21 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Für die Fälle des Eintritts von AU kurz nach Aufnahme einer Beschäftigung ist Krg auf der Grundlage einer Schätzung zu gewähren (vgl Senat, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 25 ff).

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  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 3/07 R  

    EG-Wanderarbeitnehmer - rückwirkende Neuberechnung des nettolohnabhängigen

    Daraus folgert der Senat in ständiger Rechtsprechung, dass nachträgliche Änderungen des dem Versicherten gewährten Arbeitsentgelts für die Krg-Höhe grundsätzlich ohne Belang sind (vgl zusammenfassend zur Bezugs- bzw Referenzmethode: BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4 RdNr 20 ff mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    Der Senat hat von diesem strengen Zuflussprinzip Ausnahmen nur anerkannt, wenn der Arbeitgeber dem Versicherten Arbeitsentgelt rechtswidrig vorenthält und es im Rahmen nachträglicher Vertragserfüllung später nachzahlt (BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 2 RdNr 11 ff mwN, im Anschluss an die geänderte Rechtsprechung über die Gewährung von Leistungen des Arbeitsförderungsrechts) oder wenn der Versicherte vor Ablauf des Bemessungszeitraums in seinem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis arbeitsunfähig wird (BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4 RdNr 25 f, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    cc) Der Senat erweitert vor dem dargestellten Hintergrund seine schon in den Urteilen vom 16.2.2005 - B 1 KR 19/03 R (SozR 4-2500 § 47 Nr. 2) und vom 30.5.2006 - B 1 KR 19/05 R (SozR 4-2500 § 47 Nr. 4 RdNr 25 f, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) modifizierte Rechtsprechung zum Zuflussprinzip um eine zusätzliche Fallgruppe: Bei in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Wanderarbeitnehmern ist dasjenige Nettoarbeitsentgelt iS von § 47 SGB V als "erzielt" und "abgerechnet" anzusehen, das einem von den Familienverhältnissen her vergleichbaren, dh steuerrecht-lich nicht "dauernd getrennt" lebenden Beschäftigten im Inland zuerkannt wird, wenn der Ehegatte des Wanderarbeitnehmers (wie bei diesem Personenkreis nicht unüblich) im Herkunftsstaat verblieben ist und festgestellt wurde, dass nach den Verhältnissen im Herkunftsstaat von einem dauernden Getrenntleben im steuerrechtlichen Sinne nicht auszugehen ist.

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R  

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach

    Krg kann nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beansprucht werden, die der Versicherte vor Eintritt der AU bzw vor Beginn der stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat und die wegen der Erkrankung entfallen (stRspr, vgl BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4 RdNr 26 mwN; zuletzt BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R  

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Dies sind, wovon der Gesetzgeber bei abhängig Beschäftigten in § 2 Abs. 1 und 7 BEEG und bei selbstständig Erwerbstätigen in § 2 Abs. 1 und 8 BEEG ausgeht, grundsätzlich die Einkünfte in dem Zwölfmonatszeitraum vor dem Monat der Geburt des Kindes (sog Bezugs- und Referenzmethode, hierzu etwa BSGE 96, 246 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, jeweils RdNr 21 ff).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R  

    Krankenversicherung - kein Ende der freiwilligen Mitgliedschaft für die Dauer des

    Dem entspricht es, dass sich der Maßstab für die AU allein aus dem Umfang des Versicherungsschutzes in dem jeweils konkret bestehenden Versicherungsverhältnis ergibt (stRspr, vgl Urteile des erkennenden Senats BSGE 90, 72, 75 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 32; BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 6 jeweils RdNr 5, 24; Urteile vom 4. April 2006 - B 1 KR 21/05 R und vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 12 mwN, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch bei freiwillig Versicherten richtet sich der Maßstab der AU nach der Erwerbstätigkeit, die unmittelbar vor ärztlicher Feststellung der AU (vgl generell dazu zuletzt Senat, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSGE 95, 219 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 1, jeweils RdNr 14 mwN) verrichtet worden ist.

  • SG Hamburg, 24.06.2009 - S 2 KR 1377/07  

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - maßgeblicher

    Der letzte abgerechnete Kalendermonat bleibt für die Bemessung des Krankengelds auch dann maßgebend, wenn sich danach und noch vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Entgeltverhältnisse durch Lohnänderung oder durch eine Änderung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel durch eine Arbeitszeitreduzierung, geändert haben (in Übereinstimmung mit BSG 25.6.1991 - 1/3 RK 6/90; Abweichung/Einschränkung von BSG 30.5.2006 - B 1 KR 19/05 R) .

    Die Beklagte lehnte den Antrag unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.5.2006 - B 1 KR 19/05 R - (NZS 2007, 204) mit der Begründung ab, dass es für die Bemessung des Krankengeldes allein auf das zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit aktuell bestehende Beschäftigungsverhältnis ankomme und es dabei gleichgültig sei, ob ein gänzlich neues Beschäftigungsverhältnis begonnen oder ein bisheriges Arbeitsverhältnis umgewandelt und mit geänderten Bedingungen - wie hier der Reduzierung der Arbeitsstunden - fortgeführt werde; es widerspreche den Grundprinzipien des SGB V, wenn das im Krankheitsfall gezahlte, eine Entgeltersatzleistung darstellende Krankengeld zu einer finanziellen Besserstellung gegenüber dem aktuell zu beanspruchenden Arbeitsentgelt führe (Bescheid vom 24.7.2007, Widerspruchsbescheid vom 26.10.2007).

    Anders als in dem der BSG-Entscheidung vom 30.5.2006 - B 1 KR 19/05 R - zu Grunde liegenden Sachverhalt habe sie gerade kein neues Arbeitsverhältnis begründet.

    Soweit das BSG in der Entscheidung vom 30.5.2006 - B 1 KR 19/05 R - (aaO zu einer nach Betriebsübergang geänderten Tätigkeit mit niedrigerem Monatslohn) zum Recht des SGB V die vorgenannte, noch zum Recht der RVO ergangene, ohne nähere Begründung insoweit relativiert, als wirtschaftlicher Bezugspunkt der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig diejenige Tätigkeit sei, die der versicherte Arbeitsunfähige ohne Krankheit ausüben würde, und vor einer wesentlichen Änderung des bisher bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erzielte Arbeitsentgelte bei der Krankengeldbemessung keine Berücksichtigung finden dürften, misst die erkennende Kammer dem für den vorliegenden Rechtsstreit im Ergebnis keine Bedeutung bei, zumal die Ausführungen in Randnummer 15 dieser BSG-Entscheidung nicht deren Schwerpunkt darstellen.

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 38/06 R  

    Krankenversicherung - Aufrechterhaltung des Krankengeldansprüche umfassenden

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen, in denen das Krg ausnahmsweise nicht an das im Referenzzeitraum Erzielte anknüpft (Nachzahlung rechtswidrig vorenthaltenen Arbeitsentgelts, BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 2 RdNr 11 ff; Schätzung bei AU vor Ablauf des Bemessungszeitraums, BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4 RdNr 25 f, zur Veröffentlichung auch für BSGE vorgesehen; rückwirkende Steuerklassenänderung bei EU-Wanderarbeitnehmern, BSG, Urteil vom 24.5.2007 - B 1 KR 3/07 R, RdNr 21, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), liegen nicht vor.
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 2/07 R  

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entstehenstatbestand - Mitgliedschaft

    Zu erwartendes und deshalb durch Gewährung von Krg zu berücksichtigendes (vgl näher BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen), der Beitragsberechnung unterliegendes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen fehlte damit.

    Entscheidend ist insoweit, dass Versicherte nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Krg grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beanspruchen können, die sie vor Eintritt der AU bzw vor Beginn einer stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen haben und die wegen der Erkrankung entfallen (vgl BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4 RdNr 20 mwN; zuletzt BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 A 4/06 R  

    Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - rechtsstaatliches Gebot der

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R  

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R  

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R  

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R  

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R  

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R  

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 8/10 R  

    Anspruch auf Elterngeld; Nichtberücksichtigung von Verletztengeld bei der

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R  

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 12/07 R  

    Kranke Arbeitslose // Krankengeld auch noch nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 15/05 R  

    Krankenversicherung - Beginn des Krankengeldanspruches für freiwillig versicherte

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 A 1/11 R  

    Krankenversicherung - Wahltarif - Selbstbehalt - keine Geltung für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - L 16 KR 372/10  

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09  

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06  

    Berechnung des Krankengeldes; mehrere unständige, tageweise ausgeübte

  • SG Aachen, 23.09.2008 - S 13 EG 10/08  

    Elterngeld - Berücksichtigung von nachträglich zugeflossenem Lohn

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - L 16 KR 37/08  

    Krankenversicherung

  • SG Aachen, 03.02.2009 - S 13 KR 135/08  

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 23.06.2009 - L 5 KR 442/07  

    Krankenversicherung - Krankengeld - Existenzgründer - Entgeltausfall

  • LSG Hamburg, 11.04.2007 - L 1 KR 21/06  
  • SG Gießen, 02.08.2007 - S 15 KR 220/06  

    Krankenversicherung - Krankengeld - maßgeblicher Bemessungszeitraum -

  • SG Freiburg, 23.02.2010 - S 9 EG 3918/09  

    Elterngeld - Elterngeldberechnung - Selbständiger - Einkünfte im Bezugszeitraum -

  • SG Aachen, 16.12.2008 - S 13 EG 30/07  

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2009 - L 10 KR 51/07  
  • SG Potsdam, 20.10.2009 - S 3 KR 43/09  

    Höhe Krankengeld; Bemessungszeitraum; rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts

  • SG Würzburg, 10.09.2010 - S 4 EG 20/09  
  • SG Stralsund, 25.11.2011 - S 3 KR 24/10  

    Krankenversicherung - Anspruch auf Zahlung von Krankengeld - Abgabe der

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