Rechtsprechung
   BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen über die vertragsärztliche Versorgung - Verpflichtung der Krankenkassen zur Zahlung der auf sie entfallenden Gesamtvergütung - gerichtliche Überprüfung - kein Anspruch einer Kassenärztlichen Vereinigung auf Verzugszinsen bei Nichtzahlung der Gesamtvergütung - Anspruch auf Prozesszinsen - Eintritt der Rechtshängigkeit für Klagen nach dem 28. 9. 2005

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Bundessozialgericht

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen über die vertragsärztliche Versorgung - Verpflichtung der Krankenkassen zur Zahlung der auf sie entfallenden Gesamtvergütung - gerichtliche Überprüfung - kein Anspruch einer Kassenärztlichen Vereinigung auf Verzugszinsen bei Nichtzahlung der Gesamtvergütung - Anspruch auf Prozesszinsen - Eintritt der Rechtshängigkeit für Klagen nach dem 28.9.2005 - Landesverband einer Krankenkasse - einfache oder notwendige Beiladung - Anfrage an andere Senate des BSG bei Änderung der Rechtsprechung - Regelung über Höhe der Gesamtvergütung kein Verbotsgesetz - keine Grundrechtsfähigkeit der Krankenkassen

mehr
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompetenzen eines Landesverbandes der Krankenkassen in der vertragsärztlichen Versorgung, Anspruch auf Verzugs- und Prozesszinsen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kassenärztliche Vereinigungen können künftig Zinsen verlangen, wenn sie Zahlungen von den Krankenkassen einklagen müssen

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Ausgehandelte Pauschalen nicht willkürlich reduzieren

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 95, 141
  • NZS 2006, 385



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)  

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04  

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    cc) Diesen Grundsätzen Rechnung tragend ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vielfach darauf hingewiesen worden, dass hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs eines höchstrichterlichen Rechtsprechungswandels die Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in gebührender Weise beachtet werden müssen (vgl. z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. Januar 1996 IX ZR 69/95, BGHZ 132, 6, 11; vom 29. Februar 1996 IX ZR 153/95, BGHZ 132, 119, 129 ff.; vom 7. März 2007 VIII ZR 125/06, juris, Rz 28 ff.; Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 21. September 2006 2 AZR 284/06, juris, Rz 28 f.; vom 1. Februar 2007 2 AZR 15/06, juris, Rz 9 f.; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 28. September 2005 B 6 KA 71/04 R, juris, Rz 48 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2007 - L 5 KA 5161/06  

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf BSG vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R).

    Soweit das BSG in der Entscheidung vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R und B 6 KA 72/04 R die Auffassung vertreten habe, lediglich qualifizierte Rechtsverstöße in vertragsärztlichen Normverträgen könnten die Nichtigkeit des entsprechenden Vertrages zur Folge haben, handele es sich lediglich um ein "obiter dictum".

    Ihre Bindung folgt aus der (verfassungsrechtlich unbedenklichen - BSG vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R -) Bestimmungen in § 83 Abs. 1 Satz 1 bzw. 85 Abs. 2 Satz 1 SGB V. Damit muss eine Krankenkasse, wie hier die Beklagte, auch die normativen Bestandteile eines Gesamtvertrags gegen sich gelten lassen, den ein Landesverband abgeschlossen hat, dem sie selbst nicht angehört.

    Diese (schon) aus dem Gesetzeswortlaut zwingend abzuleitende Folge hat das BSG (Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R -) im Besonderen hinsichtlich der Gesamtvergütungsvereinbarung als dem Schwerpunkt gesamtvertraglicher Regelungen bestätigt und klargestellt, dass die Krankenkasse im Streit mit einer Kassen(zahn)-ärztlichen Vereinigung die Vereinbarkeit einer Gesamtvergütungsvereinbarung mit den gesetzlichen Vorgaben des § 85 Abs. 3 SGB V nicht überprüfen lassen kann.

    Zur Erforderlichkeit von Vereinbarungen auf der Ebene der Gesamtverträge durch die Verbände der ortsansässigen Kassen und die Maßgeblichkeit der Gesamtverträge für bereichsfremde Kassen der selben Kassenart hat sich das BSG im Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 klar geäußert.

    Das vertragsärztliche Vergütungsrecht folgt aus den einzelnen gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen, und Wettbewerb findet im Rahmen und nach Anwendung dieser Bestimmungen statt (BSG, Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R -).

    Das Bundessozialgericht hat bislang offen gelassen, ob (auch) eine Krankenkasse gehindert ist, gegenüber einer KV, an die sie gemäß § 85 Abs. 1 SGB V eine Gesamtvergütung zu entrichten hat, die Nichtigkeit des maßgeblichen Gesamtvertrages geltend zu machen (vgl. BSG, Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R - Rdnr. 24; zur Unzulässigkeit eines auf eine abstrakte Normenkontrolle gerichteten Klagebegehrens etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.6.2003, - L 10 B 3/03 KA ER -).

    Im Urteil vom 28.9.2005 (a. a. O.) hat das BSG hierzu dargelegt, der Gesamtvertrag sei ungeachtet seiner (auch) normativen Wirkung gegenüber am Vertragsschluss nicht beteiligten Dritten ein öffentlich-rechtlicher Vertrag i. S. der §§ 53 ff SGB X (kritisch insoweit LSG Sachsen, Urt. v. 26.7.2006, - L 1 KA 3/06 - Rdnr. 27) und könne als koordinationsrechtlicher öffentlich-rechtlicher Vertrag (§ 53 Abs. 1 Satz 1 SGB X) nach § 58 Abs. 1 SGB X nichtig sein, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des BGB ergibt.

    Eine ausfüllungsbedürftige Norm, die gerade die Grundlage für Verhandlungen der Vertragspartner darstellt, kann aber nicht ihrerseits Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB sein (so BSG, Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 03.04.2007 - L 5 KA 560/07  

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Krankenkasse an Gesamtvertrag

    Auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.9.2005 (- B 6 KA 71/04 R -) könne nur eingeschränkt herangezogen werden, da es die gerichtliche Überprüfbarkeit gesamtvertraglicher Vereinbarungen über die Veränderung der Gesamtvergütung betreffe.

    Er folge aus der zwischen der Antragstellerin und dem BKK-LV abgeschlossenen Vereinbarung, die auch für die Antragsgegnerin bindend sei (§§ 83 Abs. 1, 72 Abs. 1 Satz 2 SGB V; BSG, Urt. vom 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R -).

    In seinem Urteil vom 28.9.2005 (a. a. O.) habe das BSG zwar ausgeführt, dass ein Gesamtvertrag (auch) gem. § 58 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) i. V. m. Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nichtig sein könne.

    Schließlich sei sie auch durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 28.9.2005, a. a. O.) nicht daran gehindert, die Unwirksamkeit der hier maßgeblichen Ergänzungsvereinbarung geltend zu machen, soweit darin Abschlagszahlungen nach der Ist-Vergütung festgelegt seien.

    Gem. § 83 Satz 1 SGB V solle - auch nach Auffassung des BSG (Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R -) - gerade deshalb jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung immer nur ein Verhandlungspartner gegenüberstehen.

    Die Bindung der Antragsgegnerin an den genannten Gesamtvertrag folgt aus der (verfassungsrechtlich unbedenklichen - BSG, Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R -) Bestimmung in § 83 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Danach schließen die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen Gesamtverträge mit Wirkung für die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung der Versicherten mit Wohnort in ihrem Bezirk.

    Diese (schon) aus dem Gesetzeswortlaut zwingend abzuleitende Folge hat das BSG (Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R -) im Besonderen hinsichtlich der Gesamtvergütungsvereinbarung als dem Schwerpunkt gesamtvertraglicher Regelungen bestätigt und klar gestellt, dass die Krankenkasse im Streit mit einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung die Vereinbarkeit einer Gesamtvergütungsvereinbarung mit den gesetzlichen Vorgaben des § 85 Abs. 3 SGB V nicht überprüfen lassen kann.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (näher: Urt. v. 28.9.2005, a. a. O.) kann die Nichtigkeit nicht durch jeden Verstoß gegen Rechtsvorschriften ausgelöst werden, da ansonsten der besondere Bestandsschutz öffentlich-rechtlicher Verträge auch in ihren obligatorischen und nicht nur in ihren normativ Dritte bindenden Teilen nicht gewährleistet wäre.

mehr
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R  

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auch in der Rechtsprechung wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Verzinsung vertraglicher Vergütungsansprüche in Verträgen mit Leistungserbringern vorgesehen sein kann (vgl BSGE 92, 223, 231 f = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 30 - jeweils mwN; SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 32).

    Auch der 6. Senat hat in Bezug auf den - früher vertretenen - Ausschluss von Prozesszinsen beim Streit um Zahlungsansprüche der Gesamtvertragspartner darauf hingewiesen, dass die Zubilligung von Prozesszinsen heute in der gemäß § 291 iVm § 288 BGB vorgegebenen Höhe ein notwendiges und wirksames Mittel sei, die wirtschaftlichen Folgen eines erheblichen Finanzierungsbedarfs dem im Rechtsstreit Unterlegenen aufzuerlegen (Urteil vom 28. September 2005, SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 47).

    Der 6. Senat hat für den Bereich des Vertragsarztrechts entschieden, dass eine Kassenärztliche Vereinigung keinen Anspruch auf Verzugszinsen gegen eine Krankenkasse hat, die die fällige Gesamtvergütung nicht zahlt; unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung hat er jedoch dem Grunde nach einen Anspruch auf Prozesszinsen anerkannt (BSG SozR 4-2500 § 83 Nr. 2).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2007 - L 5 KA 5139/06  

    Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und

    Gesamtvertragliche Vereinbarungen über die Veränderung der Gesamtvergütung i. S. des § 85 Abs. 3 Satz 1 SGB V würden auf Antrag einer Krankenkasse nicht gerichtlich überprüft; andernfalls würde die gesetzliche Abschlusskompetenz der zuständigen Landesverbände unterlaufen, die ihrerseits für die Funktionsfähigkeit des Gesamtvergütungssystems unverzichtbar sei (BSG, Urt. vom 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R -).

    Auch die Vorschriften in § 85 Abs. 4 SGB V und § 85 Abs. 2 Satz 2 SGB V würden nicht als Verbotsgesetze angesehen (BSG, SozR 3-2500 § 115 Nr. 1, S. 6; Urteil vom 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R - zu Regelungen über die Gesamtvergütung im allgemeinen SG Frankfurt, Urt. vom 24.1.2001, - S 27 KA 2548/99 -).

    Auch dies stehe der isolierten Prüfung einzelner Bestimmungen in Gesamtverträgen regelmäßig entgegen (BSG, Urt. vom 28.9.2005, a. a. O.).

    Ob deshalb - ungeachtet des Rechtsnormcharakters der Vertragsbestimmungen - im vorliegenden Rechtsstreit zwischen einer KV und einer Krankenkasse über die Gesamtvergütung vertragsärztlicher Leistungen auch hinsichtlich der im BMV-Ä getroffenen Regelungen auf die vertragsrechtlichen Nichtigkeitsgründe in § 58 Abs. 1 SGB X abzustellen wäre (vgl. dazu BSG Urteil v. 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R sowie Urteile des Senats vom 19.09.2007 - L 5 KA 5161 und L 5 KA 5214) mag dahinstehen.

    Selbst wenn die Vorschriften die Beklagte im Verhältnis zu anderen Institutionen des SGB V bezüglich der Höhe der Gesamtvergütung benachteiligen würde, wäre dies von der Beklagten hinzunehmen, weil sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts sich nicht auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG berufen kann (so ausdrücklich BSG Urteil v. 28.9.2005 - B 6 KA 71/04 R).

    Das vertragsärztliche Vergütungsrecht folgt aus den einzelnen gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen, und Wettbewerb findet im Rahmen und nach Anwendung dieser Bestimmungen statt (BSG, Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R -).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 55/07 R  

    Gesamtvergütung - gesamtvertragliche Vergütungsvereinbarung eines Landesverbandes

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass dem zuständigen Landesverband der Krankenkassen mit der Übertragung der Abschlusskompetenz die Rechtsmacht zugewiesen worden ist, die beteiligten Krankenkassen zur Zahlung der auf sie entfallenden Gesamtvergütung an die KÄV zu verpflichten, und dass die einzelne Krankenkasse im Rechtsstreit mit der KÄV keine gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit der gesamtvertraglichen Vereinbarung erreichen kann (Urteile vom 28.9.2005 - BSGE 95, 141 RdNr 9 ff = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 17 ff und B 6 KA 72/04 R; bestätigt durch Urteil vom 17.10.2007 - SozR 4-2500 § 83 Nr. 4 RdNr 18; vgl schon BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 21 RdNr 18).

    Der Senat hat bislang allerdings offen gelassen, ob eine Krankenkasse generell gehindert ist, gegenüber einer KÄV, an die sie gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB V eine Gesamtvergütung zu entrichten hat, die Nichtigkeit des maßgeblichen Gesamtvertrages geltend zu machen (BSGE 95, 114 RdNr 16 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 24; BSG SozR 4-2500 § 83 Nr. 4 RdNr 19) .

    Vielmehr können lediglich qualifizierte Rechtsverstöße in vertragsärztlichen Normverträgen die Nichtigkeit des entsprechenden Vertrages zur Folge haben, etwa, wenn zwingende Rechtsnormen bestehen, die einer vertraglichen Gestaltung nicht zugänglich sind, oder wenn ein bestimmtes Ziel von vornherein nicht durch einen Vertragsabschluss erreicht werden darf (BSGE 95, 114 RdNr 16 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 24; BSG SozR 4-2500 § 83 Nr. 4 RdNr 19) .

    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 28.9.2005 (aaO) ausgeführt, dass "dabei" in erster Linie der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot in Frage komme ( BSGE aaO RdNr 16 = SozR aaO RdNr 24) , dies jedoch in seiner Entscheidung vom 17.10.2007 (aaO RdNr 19) dahingehend präzisiert, dass selbst bei Vorliegen eines gesetzlichen Verbots zu prüfen ist, ob dessen Verletzung einen qualifizierten Rechtsverstoß im Sinne der Senatsrechtsprechung bewirken kann.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28.9.2005 (BSGE 95, 141 RdNr 17 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 25) darauf verwiesen, dass den Vertragspartnern der Vergütungsvereinbarungen ein Gestaltungsspielraum zusteht, der von den Gerichten zu respektieren ist und der regelmäßig einer isolierten Prüfung einzelner Bestimmungen einer Gesamtvergütungsvereinbarung entgegensteht.

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R  

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Demgemäß - und aus weiteren sachlichen Erwägungen - hat der 6. Senat des BSG nunmehr entschieden, dass Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche auf Zahlung einbehaltener Anteile der Gesamtvergütung nach den §§ 83, 85 SGB V dem Anspruch auf Prozesszinsen analog § 291 BGB unterliegen, wobei allerdings der Anspruch aus Gründen des unter den besonderen Gegebenheiten des Sachverhalts gebotenen Vertrauensschutzes auf Klagen begrenzt worden ist, die nach dem 28. September 2005 erhoben worden sind (Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 71/04 R - MedR 2006, 226 mit Anm Steinhilper; zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 16 KR 141/05  

    Krankenversicherung

    Zur Begründung nimmt die Beklagte insoweit Bezug auf Urteile des Bundessozialgerichts -BSG- vom 28.09.2005, Az.: B 6 KA 71/04 R und B 6 KA 72/04 R (jurisweb, Juris-Kenn-Nrn. KSRE102101518 und KSRE102091518) und vom 12.05.2005, Az.: B 3 KR 32/04 R (Sozialrecht -SozR- 4-2500 § 69 Nr. 1), mit denen Ansprüche verschiedener Leistungserbringer auf Verzugszinsen abgelehnt worden seien.

    Darin sieht auch der erkennende Senat, ebenso wie das BSG (vgl. Urt. vom 28.09.2005, Az: B 6 KA 71/04 R, jurisweb, juris-Kenn-Nr: KSRE102101518), einen systemwidrigen Eingriff in eine gesetzliche Konzeption, die von der Einschätzung getragen wird, die Vertragspartner seien im Stande, ausgewogene, interessengerechte Lösungen zu finden.

    In der Rechtsprechung des BSG ist jedoch seit langem geklärt, dass die Vorschriften des BGB über Verzugszinsen auf öffentlich-rechtliche Verträge des Sozialrechts nicht entsprechend anwendbar sind (vgl. BSG, Urt. vom 28.09.2005, a. a. O., mit Hinweis auf BSG, Urt. vom 11.03.1987, Az.: 8 RK 43/85, SozR 1300 § 61 Nr. 1).

    Weder aus dem Gesetzestext noch aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber an dieser Praxis etwas ändern wollte, als er Regelungen des BGB über S. 3 der Norm subsidiär für anwendbar erklärte (so auch BSG, Urt. vom 28.09.2005, a. a. O., bezüglich des vergleichbaren Problems des Auseinanderfallens der Verjährungsvorschriften im öffentlichen Recht von 4 Jahren und im BGB von 3 Jahren siehe BSG, Urt. vom 12.05.2005, a. a. O.).

    Zudem hat die Beklagte in solchen Fällen - hier nicht geltend gemachte, im Hinblick auf den Zahlungszeitpunkt auch nicht bestehende - Prozesszinsen zu zahlen (vgl. BSG, Urt. vom 28.09.2005, a. a. O.); auch trägt sie das Prozessrisiko.

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R  

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    2007 - B 3 KR 10/06 R, USK 2007-48 [Verzugszinsen eines Kranken- und Altenpflegedienstes gegen eine KK wegen verspäteter Zahlung von Vergütung]; BSGE 99, 208 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 3 [Verzugsschaden eines KH gegen eine KK bei verspäteter Zahlung]; vgl auch Prehn, VSSR 2009, 127 ff, 135 ff; anders für die Gesamtvertragspartner wegen der Vorgaben des § 70 SGB V und der Ausgestaltung der vertragsärztlichen Versorgung BSG [6. Senat] BSGE 95, 141 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2, jeweils Leitsatz 3 sowie RdNr 25 ff bzw 33 ff [Anspruch einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine KK auf Verzugszinsen wegen verspätet gezahlter Gesamtvergütung], allerdings in Bezug auf Prozesszinsen eine Rechtsprechungsänderung ankündigend [Leitsatz 4]; zum Ganzen vgl Engelmann in: juris-PK-SGB V, Stand 10.2.

    2007 - B 3 KR 10/06 R, RdNr 11, USK 2007-48 [zur Historie, insbesondere zur Abkehr von BSG SozR 1300 § 61 Nr. 1]; ähnlich § 11 Abs. 1 Satz 3 Krankenhausentgeltgesetz [KHEntgG], vgl BSGE 95, 141 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2, jeweils RdNr 28; Pawlita in: juris-PK-SGB V, Stand 1.8.

    2007, § 112 RdNr 65; zur Erwartung eines maßvollen Umgangs der Gesamtvertragspartner untereinander dagegen BSGE 95, 141 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2, jeweils RdNr 36 ff).

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R  

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der 3. Senat des BSG Vergütungsforderungen zugelassener Leistungserbringer gegen KKn bei Fehlen vertraglicher Vereinbarungen nach § 61 SGB X iVm § 291 BGB Prozesszinsen unterliegen lässt (vgl zB BSG SozR 4-7610 § 291 Nr. 3; BSG, Urteil vom 19.4.2007 - B 3 KR 10/06 R - RdNr 11 mwN; zum Anspruch auf Prozesszinsen bei bereichungsrechtlichen Ansprüchen BSGE 92, 223, 231 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1) und der 6. Senat des BSG für Klagen, die nach dem 28.9.2005 anhängig werden und Ansprüche Kassenärztlicher Vereinigungen gegen KKn auf Zahlung fälliger Gesamtvergütung betreffen, den Anspruch auf Prozesszinsen bejaht (vgl BSGE 95, 141, 153 ff = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 38 ff).

    Die spezifischen Gründe, die diesen Entscheidungen zu speziellen Regelungsbereichen zugrunde liegen (vgl für die Rechtsprechung des 3. Senats BSG SozR 4-7610 § 291 Nr. 3 RdNr 20 ff; für den 6. Senat BSGE 95, 141, 155 f = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 44 ff), lassen sich auf das Erstattungsverhältnis zwischen Sozialleistungsträgern nach den §§ 102 ff SGB X nicht übertragen.

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R  

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R  

    Besetzung der Spruchkörper mit ehrenamtlichen Richtern in vertrags (zahn)

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 33/11 R  
  • LSG Bayern, 15.12.2010 - L 12 KA 5010/07  

    Gesamtvergütung - Umstellung der Gesamtvergütungsvereinbarungen auf das

  • LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 3/06  
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R  

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B  

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R  

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 34/06 R  

    Vertragsärztliche Vergütung - Festlegung von zwei Kopfpauschalen getrennt nach

  • LSG Sachsen, 15.12.2010 - L 1 AL 204/09  
  • BSG, 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL  

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegen das Land Berlin - Zuständigkeit des

  • BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 12/11 R  

    Krankenversicherung - Praxisgebühr - Vertragsarzt - Zweck des

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 42/05 R  

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufnahme von

  • SG Marburg, 10.09.2008 - S 12 KA 402/07  

    Vertragsärztliche Versorgung - Gesamtvertrag - Nachvergütung für die

  • LSG Bayern, 15.12.2010 - L 12 KA 5029/07  

    Gesamtvergütung - Umstellung der Gesamtvergütungsvereinbarungen auf das

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - L 5 KNK 11/05  

    Verzinsung einer zuviel gezahlten Vergütung für eine stationäre Behandlung

  • SG Marburg, 26.11.2008 - S 12 KA 27/08  

    Kassenärztliche Vereinigung - Gesamtvergütung - keine Verzinsung von

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11  

    Sozialhilfe

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R  

    Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 17.9.2008; B 6 KA 46/07 R.

  • SG Düsseldorf, 25.02.2009 - S 2 KA 29/08  

    „Kick-backs“: Zahnarzt auch für Gewinnanteil des Dentalhandels

  • SG Düsseldorf, 14.07.2010 - S 2 KA 61/08  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 8/10 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - keine "Verlegung" einer Anstellung eines Arztes

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 45/05 R  

    Unechte Rückwirkung von Honorarbegrenzungsregelungen

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - L 5 KR 119/08  

    Verzinsung des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses, Anwendbarkeit der

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06  

    Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R  
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 758/06  

    Voraussetzungen der integrierten Versorgung in der Krankenversicherung

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 18/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

  • SG Marburg, 26.09.2012 - S 12 KA 967/09  
  • LSG Hessen, 20.03.2008 - L 1 KR 267/07  

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen auch bei

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 19/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - L 11 KA 67/10  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - L 15 SO 274/07  

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 B  

    Umstellung der Gesamtvergütungsvereinbarungen auf das Wohnortprinzip; Bestimmung

  • LSG Hamburg, 16.08.2006 - L 1 R 41/06  

    Geltendmachung von Prozesszinsen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2006 - L 5 KR 93/05  

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Schadenersatzansprüche wegen Zahlungsverzug -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 2 KN 230/05  

    Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2009 - L 9 KR 80/06  

    Schadensersatz; Schutzgesetz; Meldepflichten des Arbeitgebers

  • SG Aachen, 24.11.2009 - S 20 SO 95/08  

    Mehr Klarheit bei der sog. "Bürgerversicherung"

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 89/04 B  

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, bedarfsunabhängige Zulassung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2009 - L 11 KA 28/08  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 448/10  

    Krankenversicherung - Betriebskrankenkasse - Zulässigkeit der Anfechtungsklage

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2008 - L 4 KA 14/06  
  • LSG Hessen, 04.05.2011 - L 4 KA 49/09  

    Streitige Höhe des Honorars für Laborleistungen in den 12 Quartalen III/99 bis

  • SG Marburg, 04.10.2006 - S 12 KA 1267/05  

    Keine Zuständigkeit des Schiedsamtes für die Anpassung gesamtvertraglicher

  • SG Aachen, 11.11.2008 - S 20 SO 73/07  

    Anspruch auf Sozialhilfe, Erstattung von Aufwendungen Anderer, Nothelferanspruch

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B  

    Rechtliche Beurteilung von Weiterbildungsordnungen, Verfassungsmäßigkeit

  • SG Marburg, 04.10.2006 - S 12 KA 47/06  

    Schiedsamt - keine Zuständigkeit bezüglich Anpassung der gesamtvertraglichen

  • SG Neuruppin, 18.08.2010 - S 26 AS 467/09  

    (Sozialgerichtliches Vorverfahren - Rechtsanwaltsgebühr - Rechtsangelegenheit der

  • SG Gotha, 08.03.2006 - S 7 KA 2784/05  
  • SG Aachen, 20.11.2007 - S 20 SO 67/06  

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Nothilfe, medizinische Versorgung,

  • SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 KR 495/06  

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Bestimmung der Behandlungsberechtigung durch

  • SG Darmstadt, 03.12.2009 - S 18 KR 42/09  

    Krankenversicherung - Hebamme - Abrechenbarkeit von Beratung mittels

  • SG Aachen, 22.10.2010 - S 19 AY 14/09  

    SonstigeAngelegenheiten

  • SG Düsseldorf, 08.11.2007 - S 2 KA 138/07  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 30.09.2009 - S 12 KA 464/07  

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Ersatzkasse - Festsetzung von

  • SG Aachen, 17.06.2011 - S 19 AY 27/10  

    Sonstige Angelegenheiten

  • SG Berlin, 12.10.2011 - S 83 KA 395/10  

    Krankenversicherung/vertragsärztliche Versorgung - Vergütung der Leistungen einer

  • SG Dresden, 23.11.2005 - S 35 KA 129/04  
  • SG München, 29.05.2009 - S 28 KA 432/09  

    Krankenversicherung - Kassenärztliche Vereinigung - Selektivvertrag nach §

  • SG Düsseldorf, 16.07.2012 - S 2 KA 172/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Düsseldorf, 03.12.2008 - S 2 KA 184/07  

    Vertragsarztangelegenheiten

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht