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   BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R   

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BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R (https://dejure.org/2009,1282)
BSG, Entscheidung vom 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R (https://dejure.org/2009,1282)
BSG, Entscheidung vom 11. März 2009 - B 6 KA 62/07 R (https://dejure.org/2009,1282)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund sachlich-rechnerischer Richtigstellung - Budgetierung - Maßgeblichkeit des praxisindividuellen Punktwertes - keine Neuberechnung auf der Grundlage des korrigierten Punktzahlvolumens - andere ...

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung; Berechnung der Rückforderung aufgrund sachlich-rechnerischer Richtigstellung; Budgetierung; Maßgeblichkeit des praxisindividuellen Punktwertes; keine Neuberechnung auf der Grundlage des korrigierten Punktzahlvolumens; andere Berechnungsweise ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honorarrückforderung auf Grund sachlich-rechnerischer Richtigstellung in der vertragsärztlichen Versorgung; Maßgeblichkeit der Honorierungs- bzw Anerkennungsquote aus dem Verhältnis des Praxisbudgets zu dem angeforderten Punktzahlvolumen für die Honorarkürzung und ...

  • Judicialis

    SGB V § 82 Abs 1; ; SGB V § ... 85; ; SGB V § 87; ; SGB V § 106 Abs 2 S 3; ; SGB V F: 14.11.2003 § 106a Abs 2 S 5; ; SGB V F: 26.03.2007 § 106a Abs 2 S 6; ; BMV-Ä § 45 Abs 2 S 1; ; EKV-Ä § 34 Abs 4 S 2; ; EBM-Ä Nr 439

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorarrückforderung auf Grund sachlich-rechnerischer Richtigstellung in der vertragsärztlichen Versorgung; Maßgeblichkeit der Honorierungs- bzw Anerkennungsquote aus dem Verhältnis des Praxisbudgets zu dem angeforderten Punktzahlvolumen für die Honorarkürzung und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 1
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
    Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass der Arzt das Honorar, das ihm nach sachlich-rechnerischer Abrechnungskorrektur nicht mehr zusteht, zurückzahlen muss (vgl BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, jeweils RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 3 RdNr 18).

    Die Ankündigung ist bei der gebotenen, am Empfängerkreis orientierten Auslegung (hierzu vgl BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 18 iVm 20; siehe auch BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, jeweils RdNr 34) dahin zu verstehen, dass zwar eine vollständige Korrektur, dh sowohl die rückwirkende Streichung des Ansatzes der Gebührennummer als auch die daraus resultierende Teilaufhebung der Honorarbewilligungen einschließlich Rückforderung, vorgenommen werde, aber keine darüber hinausgehenden "Weiterungen" wie zB die Veranlassung einer Disziplinarmaßnahme, die Beantragung einer Zulassungsentziehung, eines Approbationsentzugs oder eine Strafanzeige wegen Abrechnungsbetrugs erfolgen werden.

    Nach alledem sind die teilweise Aufhebung der Honorarbewilligung und die Festsetzung der von der Klägerin gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X zu leistenden Rückzahlung (siehe hierzu BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, jeweils RdNr 11 iVm 38; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 3 RdNr 18) auch der Höhe nach zutreffend.

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 39/05 R

    Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine gesonderte

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
    Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass der Arzt das Honorar, das ihm nach sachlich-rechnerischer Abrechnungskorrektur nicht mehr zusteht, zurückzahlen muss (vgl BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, jeweils RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 3 RdNr 18).

    Nach alledem sind die teilweise Aufhebung der Honorarbewilligung und die Festsetzung der von der Klägerin gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X zu leistenden Rückzahlung (siehe hierzu BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, jeweils RdNr 11 iVm 38; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 3 RdNr 18) auch der Höhe nach zutreffend.

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
    Für Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 SGB V hatte der Senat bereits in seinen Urteilen vom 15.5.2002 und vom 5.11.2003 entschieden, dass die Honorarbegrenzung durch das Praxisbudget und der daraus folgende praxisindividuelle Punktwert im Falle einer Honorarkürzung nicht neu zu berechnen sind, dass vielmehr auf der Grundlage derjenigen Festlegungen, die anhand des zur Abrechnung vorgelegten Leistungsvolumens erfolgten, auch die Honorarkürzung und -rückforderung bestimmt werden (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 32 S 184 f und BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 9; ebenso auch die späteren Urteile BSG USK 2005-108 S 783; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 29).

    Auch hier hatte das BSG die dargestellten Grundsätze schon vor dem 1.1.2004 zugrunde gelegt, ungeachtet dessen, dass es damals die Regelung des § 106 Abs. 2 Satz 3 SGB V noch nicht gab (siehe BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 32 S 184 f; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 9; vgl ebenso in Fällen von vor 2004: BSG USK 2005-108 S 783; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 29).

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Neustrukturierung durch Praxis- und Zusatzbudgets -

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
    Für Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 SGB V hatte der Senat bereits in seinen Urteilen vom 15.5.2002 und vom 5.11.2003 entschieden, dass die Honorarbegrenzung durch das Praxisbudget und der daraus folgende praxisindividuelle Punktwert im Falle einer Honorarkürzung nicht neu zu berechnen sind, dass vielmehr auf der Grundlage derjenigen Festlegungen, die anhand des zur Abrechnung vorgelegten Leistungsvolumens erfolgten, auch die Honorarkürzung und -rückforderung bestimmt werden (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 32 S 184 f und BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 9; ebenso auch die späteren Urteile BSG USK 2005-108 S 783; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 29).

    Auch hier hatte das BSG die dargestellten Grundsätze schon vor dem 1.1.2004 zugrunde gelegt, ungeachtet dessen, dass es damals die Regelung des § 106 Abs. 2 Satz 3 SGB V noch nicht gab (siehe BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 32 S 184 f; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 9; vgl ebenso in Fällen von vor 2004: BSG USK 2005-108 S 783; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 29).

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 55/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Kürzung von Honoraren die Bestandteil des

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
    Für Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 SGB V hatte der Senat bereits in seinen Urteilen vom 15.5.2002 und vom 5.11.2003 entschieden, dass die Honorarbegrenzung durch das Praxisbudget und der daraus folgende praxisindividuelle Punktwert im Falle einer Honorarkürzung nicht neu zu berechnen sind, dass vielmehr auf der Grundlage derjenigen Festlegungen, die anhand des zur Abrechnung vorgelegten Leistungsvolumens erfolgten, auch die Honorarkürzung und -rückforderung bestimmt werden (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 32 S 184 f und BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 9; ebenso auch die späteren Urteile BSG USK 2005-108 S 783; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 29).

    Auch hier hatte das BSG die dargestellten Grundsätze schon vor dem 1.1.2004 zugrunde gelegt, ungeachtet dessen, dass es damals die Regelung des § 106 Abs. 2 Satz 3 SGB V noch nicht gab (siehe BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 32 S 184 f; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 9; vgl ebenso in Fällen von vor 2004: BSG USK 2005-108 S 783; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 29).

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
    Die diese Grenze überschreitenden Anforderungen wurden nicht gesondert vergütet; erbrachte ein Arzt mehr Leistungen als die nach dem Budget maximal zu vergütende Punktzahl, so erhielt er ungeachtet der Mehrleistungen nur den Budgetmaximalbetrag (zur Wirksamkeit und Wirkungsweise der Regelungen über die Praxis- und Zusatzbudgets siehe BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11; siehe auch BSG, Urteil vom 28.1.2009 - B 6 KA 50/07 R -, RdNr 18, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 87 vorgesehen).
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
    Für die Mehrleistungen lag rechnerisch dann aber nicht etwa eine "Null-Vergütung" vor; vielmehr wurde in solchen Fällen lediglich das Ausmaß der Vergütungen insgesamt der Höhe nach begrenzt, sodass das auf die einzelne Leistung entfallende Honorar entsprechend der größeren Anzahl erbrachter Leistungen sank (stRspr, vgl zB BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 13 am Ende; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17 RdNr 18; ebenso zB auch BSG, Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 21/07 B - juris RdNr 12 am Ende).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 5/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztgruppen - keine

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
    Für die Mehrleistungen lag rechnerisch dann aber nicht etwa eine "Null-Vergütung" vor; vielmehr wurde in solchen Fällen lediglich das Ausmaß der Vergütungen insgesamt der Höhe nach begrenzt, sodass das auf die einzelne Leistung entfallende Honorar entsprechend der größeren Anzahl erbrachter Leistungen sank (stRspr, vgl zB BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 13 am Ende; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17 RdNr 18; ebenso zB auch BSG, Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 21/07 B - juris RdNr 12 am Ende).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt mit Schwerpunkt Rheumatologie - Orthopäde -

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
    Die diese Grenze überschreitenden Anforderungen wurden nicht gesondert vergütet; erbrachte ein Arzt mehr Leistungen als die nach dem Budget maximal zu vergütende Punktzahl, so erhielt er ungeachtet der Mehrleistungen nur den Budgetmaximalbetrag (zur Wirksamkeit und Wirkungsweise der Regelungen über die Praxis- und Zusatzbudgets siehe BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11; siehe auch BSG, Urteil vom 28.1.2009 - B 6 KA 50/07 R -, RdNr 18, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 87 vorgesehen).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 21/07 B

    Honorarverteilung in der Kassenzahnärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
    Für die Mehrleistungen lag rechnerisch dann aber nicht etwa eine "Null-Vergütung" vor; vielmehr wurde in solchen Fällen lediglich das Ausmaß der Vergütungen insgesamt der Höhe nach begrenzt, sodass das auf die einzelne Leistung entfallende Honorar entsprechend der größeren Anzahl erbrachter Leistungen sank (stRspr, vgl zB BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 13 am Ende; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 17 RdNr 18; ebenso zB auch BSG, Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 21/07 B - juris RdNr 12 am Ende).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R

    Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 29/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit von

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Aus diesen Bestimmungen ergibt sich weiter, dass der Vertragsarzt das Honorar, das ihm nach sachlich-rechnerischer Abrechnungskorrektur nicht mehr zusteht, erstatten muss (BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, RdNr 11; BSGE 103, 1 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 7, RdNr 13) .
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Sie hätte schon bei Einreichung der Abrechnung der Leistungen aus dem Quartal IV/2008 deren Richtigkeit überprüfen und erkennen müssen, wie es bei Abgabe einer sog Abrechnungssammelerklärung gefordert wird (vgl hierzu BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1; siehe auch BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6, RdNr 28; BSGE 103, 1 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 7, RdNr 17) .
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

    Dass insoweit keine Überprüfung nach dem AMG und typischerweise auch keine dem nahekommende Überprüfung stattgefunden hat, kann bei Ärzten als bekannt vorausgesetzt werden (zur ärztlichen Sachkunde vgl BSGE 103, 1 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 7, RdNr 24 mit Hinweis auf zB BSGE 96, 1= SozR 4-2500 § 85 Nr. 22 RdNr 34) .
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