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   BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R   

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https://dejure.org/2003,2592
BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R (https://dejure.org/2003,2592)
BSG, Entscheidung vom 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R (https://dejure.org/2003,2592)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - B 6 KA 26/02 R (https://dejure.org/2003,2592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung einer poliklinischen Institutsermächtigung - verhaltenstherapeutische Leistungen - keine Überprüfung der hochschulbehördlichen Anerkennung - Zuständigkeit bei unterschiedlichen KÄV-Bezirken - Prüfung - Qualifikation - Supervisor - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer poliklinischen Institutsermächtigung; Aus- und Weiterbildung von Diplom-Psychologen; Fachliche Qualifikation für die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung; Juristische Verantwortlichkeit für eine ...

  • Judicialis

    SGG § 162; ; SGG § 164 Abs 2 Satz 3; ; SGG § 160 Abs 2 Nr 3 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer poliklinischen Institutsermächtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 49/94

    Begriff der psychiatrischen Institutsambulanz

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R
    Zwar gelten für die räumliche Trennung von Vertragsarztsitz und Ausübung der Praxistätigkeit (ausgelagerte Praxisräume; Zweigpraxis) berufs- und vertragsarztrechtliche Beschränkungen (vgl zum Ganzen zuletzt: Engelmann, MedR 2002, 561 ff); auch hat der Senat für den Fall der bedarfsunabhängigen Ermächtigung zu Gunsten der psychiatrischen Institutsambulanz eines psychiatrischen Krankenhauses iS von § 118 SGB V entschieden, dass diese dem Krankenhaus organisatorisch und räumlich angebunden sein muss und daher Außenstellen der Klinik von einer dieser erteilten Ermächtigung nicht automatisch mit erfasst sind (so BSG SozR 3-2500 § 118 Nr. 2 S 7 f).

    Es verhält sich bei dieser Ermächtigung auch nicht wie bei den Institutsermächtigungen an psychiatrische Krankenhäuser nach § 118 SGB V, mit denen ein qualitativ-spezieller, durch niedergelassene Ärzte nicht entsprechend abgedeckter Versorgungsbedarf für eine bestimmte Gruppe behandlungsbedürftiger Kranker kompensiert werden soll (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 118 Nr. 2 S 8).

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 45/96

    Ermächtigung - Befristung - Bedürfnisprüfung

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R
    Gleiches hat der Senat für Ermächtigungen entschieden, die ohne konkrete Bedürfnisprüfung nach § 5 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte, § 9 Abs. 2 Bundesmantelvertrag - Ärzte-/Ersatzkassen erteilt werden (so BSG SozR 3-5540 § 5 Nr. 4 S 15 ff; vgl auch bereits BSGE 55, 212, 214 = SozR 5520 § 31 Nr. 2).

    Auf Ermächtigungen nach § 117 SGB V kann dies indessen nicht übertragen werden (so schon - in einem obiter dictum - BSG SozR 3-5540 § 5 Nr. 4 S 17).

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 73/95

    Ermächtigung - Ärztliche geleitete Einrichtungen - Persönliche Ermächtigung -

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1996 (BSGE 79, 159 = SozR 3-5520 § 31 Nr. 5) Institutsermächtigungen zur Erbringung verhaltenstherapeutischer Leistungen noch generell für unzulässig gehalten hatte, kann daran für die speziell in § 117 Abs. 2 SGB V iVm dem PsychThG zwischenzeitlich neu getroffenen Regelungen nicht festgehalten werden.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R
    Danach besteht aus den Gründen, die der Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 2002 (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff) im Einzelnen dargelegt hat, keine Verpflichtung der Klägerin, neben den außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der durch das angefochtene Urteil unmittelbar begünstigten Beigeladenen zu 5. auch diejenigen sonstiger Beigeladener zu erstatten.
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, sind die KÄVen auf Grund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung durch die Entscheidungen der Zulassungsgremien stets und unmittelbar in ihren eigenen Rechten betroffen (vgl zB BSGE 78, 284, 285 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24; SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2; BSGE 85, 1, 2 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 S 28).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, sind die KÄVen auf Grund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung durch die Entscheidungen der Zulassungsgremien stets und unmittelbar in ihren eigenen Rechten betroffen (vgl zB BSGE 78, 284, 285 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24; SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2; BSGE 85, 1, 2 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 S 28).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95

    Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes für ärztlich geleitete

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, sind die KÄVen auf Grund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung durch die Entscheidungen der Zulassungsgremien stets und unmittelbar in ihren eigenen Rechten betroffen (vgl zB BSGE 78, 284, 285 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24; SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2; BSGE 85, 1, 2 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 S 28).
  • BSG, 19.07.1983 - 6 RKa 26/81

    Früherkennungsmaßnahmen - Durchführung bei Kindern - Feststellung einer

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R
    Gleiches hat der Senat für Ermächtigungen entschieden, die ohne konkrete Bedürfnisprüfung nach § 5 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte, § 9 Abs. 2 Bundesmantelvertrag - Ärzte-/Ersatzkassen erteilt werden (so BSG SozR 3-5540 § 5 Nr. 4 S 15 ff; vgl auch bereits BSGE 55, 212, 214 = SozR 5520 § 31 Nr. 2).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R

    Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R
    Der klagenden KÄV fehlt mangels ihr insoweit eingeräumter eigener Rechte die Befugnis, im Rahmen von Auseinandersetzungen über eine zu Ausbildungszwecken zu erteilende Institutsermächtigung die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen des maßgeblichen Anerkennungsbescheides des Landesversorgungsamtes NRW vom 4. Mai 2000 in Zweifel zu ziehen; sie kann allein mit den in Beziehung zu ihren eigenen gesetzlichen Aufgaben stehenden Gesichtspunkten des Vertragsarztrechts bzw des SGB V gehört werden (ähnlich bereits BSG SozR 3-2500 § 95a Nr. 2 , sowie Urteile des Senats vom 6. November 2002 - B 6 KA 37/01 R = SozR 3-2500 § 95c Nr. 1 und B 6 KA 38/01 R ).
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 7/99 U B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung bei

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R
    Damit kann sie schon deshalb keinen Erfolg haben, weil das Berufungsgericht ihren entsprechenden Antrag im Berufungsverfahren - gemessen an den allein maßgeblichen, in der letzten mündlichen Verhandlung beim SG gestellten Anträgen (stRspr, vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 29 S 49 mwN) - als nicht sachdienliche und damit nicht statthafte Klageänderung beurteilt hat.
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R

    Hochschulklinik - allgemeine Krankenversorgung - persönliche Ermächtigung -

  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arztregistereintragung - approbierter

  • BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 26/80

    Kassenarzt; Ungeeignetheit ; Schwerwiegende persönliche Mängel; Beweislast;

  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Leistungsanspruch richtet sich im

    § 117 SGB V eröffnet den Hochschulambulanzen den Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung, um die universitäre Forschung und Lehre zu unterstützen (vgl BSGE 82, 216, 221 = SozR 3-5520 § 31 Nr. 9 S 37 f; zu § 117 Abs. 2 SGB V: BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 1 RdNr 35).
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 11/14 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulässigkeit einer zweiten Teilzulassung mit

    Diese ergibt sich aus dem von ihr gemäß § 75 Abs. 1 SGB V wahrzunehmenden Sicherstellungsauftrag (zB BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 1 RdNr 15) .

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind die K(Z)ÄVen aufgrund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung durch die Entscheidungen der Zulassungsgremien stets und unmittelbar in ihren eigenen Rechten betroffen (zB BSGE 78, 284, 285 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2; BSGE 85, 1, 2 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 S 28; BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 1 RdNr 15; BSGE 109, 182 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 8, RdNr 13) .

    Auch wenn die K(Z)ÄV den Sicherstellungsauftrag nur in ihrem örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich wahrzunehmen hat (vgl BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 1 RdNr 15) , bedeutet dies, wie das LSG richtig gesehen hat, nicht, dass sie zwingend darauf beschränkt ist, Entscheidungen der in ihrem Bezirk tätigen Zulassungsgremien anzugreifen.

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Die Bewertung, ob eine gröbliche Pflichtverletzung vorliegt, unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung; ein den Zulassungsgremien vorbehaltener Beurteilungsspielraum besteht nicht (vgl BSGE 60, 76, 77 = SozR 2200 § 368a Nr. 15 S 54; BSG MedR 1987, 254, 255 = USK 86179 S 837 f; s auch BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 1 RdNr 29) .
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