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   BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 43/02 R   

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https://dejure.org/2003,2663
BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 43/02 R (https://dejure.org/2003,2663)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2003 - B 6 KA 43/02 R (https://dejure.org/2003,2663)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 43/02 R (https://dejure.org/2003,2663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung von Behandlungen eines Belegarztes an Neugeborenen; Teilnahme als Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der vertragsärztlichen Versorgung; Vergütung der Versorgung des Neugeborenen auf einer Belegstation; Umfang der Vergütung belegärztlicher Leistungen

  • Judicialis

    EBM-Ä Nr 1; ; EBM-Ä Nr 5; ; EBM-Ä Nr 28; ; EBM-Ä Nr 29; ; EBM-Ä Nr 7200

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung von Leistungen durch einen gynäkologischen Belegarzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Gynäkologischer Belegarzt: Behandlung eines Neugeborenen ist nicht abrechenbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 659 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 43/02 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    Vergütungsrechtlich drückt sich dies in eigenen Ansprüchen auf Honorierung nach § 121 Abs. 3 SGB V als Teil seines Honoraranspruchs als ambulant tätiger Vertragsarzt aus (dazu zuletzt eingehend BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 und Urteil vom 28.1.2009 - B 6 KA 30/07 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 30/07 R

    Honorarverteilungsmaßstab - kein Vergütungsausschluss für erbrachte oder

    Die von den Krankenkassen an die KÄV gezahlten Gesamtvergütungen sind von dieser unter die Vertragsärzte zu verteilen; hierbei sind allerdings gemäß § 121 Abs. 3 Satz 2 SGB V die Besonderheiten der belegärztlichen Tätigkeit zu berücksichtigen (vgl hierzu und zum Nachfolgenden ausführlich BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 5 ff).

    Mithin ist durch das Krankenhausfinanzierungsrecht vorgegeben, dass Doppelzahlungen für Leistungen der Belegärzte iS von § 23 Abs. 1 Satz 2 BPflV aF nicht über einen völligen Ausschluss der vertragsärztlichen oder privatärztlichen Vergütung des Belegarztes, sondern durch deren - ggf reduzierte - Honorierung innerhalb dieser Systeme bei gleichzeitiger - entsprechend angepasster - Verminderung der Krankenhausentgelte (Belegpflegesätze bzw nunmehr Fallpauschalen und Zusatzentgelte gemäß § 18 Abs. 2 KHEntgG) zu vermeiden sind (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 3 S 14; BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 13).

    Eine Rechtfertigung kann insbesondere darin liegen, dass die entsprechenden Leistungen durch das Krankenhaus zur Verfügung gestellt (§ 121 Abs. 2 SGB V) und deshalb bereits über den Pflegesatz vergütet werden (Ausschluss der Doppelvergütung, vgl BSGE 52, 181, 183 = SozR 7323 § 3 Nr. 4 S 13; BSG USK 89159 = juris RdNr 14; BSG USK 9086 = juris RdNr 14; BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 1 S 4; Nr. 3 S 12 f; BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 13; s hierzu auch Wenner, GesR 2007, 337, 343).

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 56/06 B
    Das BSG hat in diesem Zusammenhang bestehende Regelungslücken bzw Rechtsprobleme nur insoweit geklärt, als es ausgesprochen hat, dass Leistungen, die an Neugeborenen notwendigerweise unmittelbar nach der Geburt noch im Kreißsaal erbracht werden, dem geburtshilflichen Belegarzt wie Leistungen für seine Belegpatientinnen zu vergüten sind (so BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 14).

    Nicht einschlägig sei das Urteil BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1, weil dieses sich mit der Honorierung für einen geburtshilflichen Belegarzt befasse.

    16 c) Auch eine Divergenz zu dem BSG-Urteil vom 10. Dezember 2003 (SozR 4-2500 § 121 Nr. 1) ist nicht gegeben.

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen

    Das ist schon deshalb ausgeschlossen, weil der EBM auch die Vergütung der belegärztlichen Leistungen abdeckt und damit definitionsgemäß auch für ärztliche Leistungen gilt, die einen stationären Aufenthalt des Patienten im Krankenhaus voraussetzen (§ 121 Abs. 2 SGB V; zu Einzelheiten BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 5 ff).
  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 45/16 R

    Behandlung in Hochschulambulanz - Verbindlichkeit eines Vertrags zwischen

    Die Leistung der Geburt obliegt dann in der Regel einem Belegarzt iS des § 121 Abs. 2 SGB V, dessen Leistungen nach § 121 Abs. 3 SGB V von der KÄV aus der Gesamtvergütung honoriert werden (näher BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 12 ff) .

    Der Senat hat mit Urteil vom 10.12.2003 (B 6 KA 43/02 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 1) die maßgeblichen Grundsätze für die Abgrenzung von Leistungen gynäkologischer Belegärzte und Krankenhausleistungen entwickelt.

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R

    Belegarzt - keine Vergütung von stationären Leistungen bei Neugeborenen außerhalb

    Was sich als belegärztliche Leistungen iS des § 121 Abs. 3 Satz 1 SGB V darstellt, erschließt sich - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10.12.2003 (B 6 KA 43/02 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 5; ebenso BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 2 RdNr 17) dargelegt hat - aus den Regelungen der Bundespflegesatzverordnung (BPflV), die zwischen Krankenhausleistungen und belegärztlichen Leistungen differenziert, und damit in Abgrenzung von diesen Krankenhausleistungen.

    Dies gilt allerdings nur, soweit diese Leistungen gegenüber den Belegpatienten des Belegarztes erbracht werden (BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 12) .

  • LSG Hessen, 27.02.2008 - L 4 KA 43/06

    Belegarzt - persönliche Leistungen werden nicht über Pflegesätze vergütet -

    Zur Begründung führte sie aus, dass nach der BSG-Rechtsprechung (Urteil vom 10. Dezember 2003, Az.: B 6 KA 43/02 R) bei Säuglingen nur die Nrn. 140 (Neugeborenen-Erstuntersuchung), 1020 (Blutentnahme beim Feten und/oder Bestimmung des Säurebasenhaushalts und /oder des Gasdrucks im Blut des Feten, ggf. einschließlich pH-Messung) und 1040 EBM-Ä (Reanimation eines asphyktischen Neugeborenen mit Intubation, Beatmung und ggf. extrathorakaler Herzmassage) als belegärztliche Leistungen durch Gynäkologen abgerechnet werden könnten, da sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geburt stünden.

    Sollte eine Behandlungsbedürftigkeit bestehen, seien gegebenenfalls andere Ärzte zur Behandlung hinzuzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003, a.a.O.).

    Persönliche Leistungen des Belegarztes gegenüber seinen Belegpatienten werden nicht über Pflegesätze etc. vergütet, weil es sich nicht um Krankenhausleistungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BPflV handelt (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003; Az.: B 6 KA 43/02 R).

  • SG Marburg, 29.03.2006 - S 12 KA 719/05

    Gynäkologischer Belegarzt - Abrechnung von Leistungen aufgrund der Behandlung

    Es besteht keine Veranlassung, von BSG, Urt. v. 10.12.2003 - B 6 KA 43/02 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 = GesR 2004, 281 = Breith 2004, 705 = KRS 03.052 abzuweichen.

    Sie verweise auf die Entscheidungsgründe der Urteile des BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003, Az: B 6 KA 43/02 R und des LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 2002, Az: L 5 KA 41/01.

    Sollte eine Behandlungsbedürftigkeit bestehen, sind ggf. andere Ärzte zur Behandlung hinzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003, Az: B 6 KA 43/02 R, SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 = GesR 2004, 281 = Breith 2004, 705 = KRS 03.052, zitiert nach juris Rdnr. 17 f.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2006 - L 3 KA 154/03

    Vergütungsanspruch eines Vertragsarztes; Neugeborenen-Basisuntersuchung als

    Ein für den Kläger günstigeres Ergebnis ergibt sich nicht aus den von ihm zitierten Entscheidungen (BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.02.2002 - L 5 KA 41/01 - Sozialgericht Marburg, Urteil vom 29.03.2006 - S 12 KA 719/05 -).
  • SG Marburg, 30.08.2006 - S 12 KA 39/06

    Vertragsarzt - keine Genehmigung zur Abrechnung pneumonologischer Leistungen -

    Soweit im Krankenhaus notwendige Leistungen durch die vorhandenen Vertragsärzte nicht erbracht werden können, ist es Sache des Krankenhausträgers, weitere Belegarztverträge abzuschließen oder diese Leistungen bei anderen Vertragsärzten oder Ärzten einzukaufen bzw. solche Ärzte einzustellen (vgl. BSG, Urt. v. 10.12.2003 -B 6 KA 43/02 R -SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 = GesR 2004, 281 = Breith 2004, 705 = KRS 03.052; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 14.06.2006 - L 3 KA 154/03 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - L 1 KA 7/06

    Vertragsarzt - Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in freier Praxis -

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