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   BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R   

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BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R (https://dejure.org/2008,1028)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R (https://dejure.org/2008,1028)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - B 1 KR 2/08 R (https://dejure.org/2008,1028)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Krankenversicherung; sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach bestandskräftiger Ablehnung der Naturalleistung durch Krankenkasse; Überprüfung der ablehnenden Entscheidung; Kostenerstattungsanspruch für selbstbeschaffte Leistungen; ambulante oder stationäre ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Magenbandoperation in Form einer Krankenhausbehandlung

  • Judicialis

    SGB V § 2 Abs 1; ; SGB V § ... 12 Abs 1; ; SGB V F: 19.06.2001 § 13 Abs 3 S 1 Alt 2; ; SGB V § 27 Abs 1 S 2 Nr 1; ; SGB V § 39 Abs 1 S 2; ; SGB V § 92 Abs 1 S 2 Nr 5; ; SGB V § 135 Abs 1 S 1; ; SGB V § 137c Abs 1; ; SGB X § 44 Abs 1 S 1; ; SGB X § 44 Abs 4 S 1; ; MVVRL

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 137c
    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Magenbandoperation in Form einer Krankenhausbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Magenbandoperation

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Magenbandoperation - Schweres Übergewicht und Asthma bronchiale

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Magenband-Op als Kassenleistung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 676 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (219)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R
    Sie berief sich auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.2.2003 (BSGE 90, 289 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1) und teilte mit, dass die Operation bereits am 15.7.2003 durchgeführt worden sei und sie die Kosten "zunächst übernommen" habe.

    Die Klägerin rügt mit ihrer Revision die Verletzung des § 13 Abs. 3 Satz 1 Alt 2 SGB V. Das LSG habe ihren Antrag vom 15.7./19.8.2003 - vor allem im Hinblick auf das BSG-Urteil vom 19.2.2003 (BSGE 90, 289 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1) - auch als Antrag nach § 44 SGB X auf Überprüfung der ablehnenden Bescheide aus 2002/2003 auslegen müssen, der in der Sache Erfolg habe.

    Hinzu kommt, dass sich die Klägerin selbst auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des BSG vom 19.2.2003 (BSGE 90, 289 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1) berief und damit in der Sache geltend machte, die Beklagte habe seinerzeit die Rechtslage verkannt.

    Ein solches Negativvotum existiert für die Magenbandoperation nicht (vgl dazu allgemein schon BSGE 90, 289, 290 ff = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1 RdNr 4 ff).

    Die Implantation eines Magenbandes kommt nur als Ultima Ratio und nur bei Patienten in Betracht, die eine Reihe von Bedingungen für eine erfolgreiche Behandlung erfüllen (BMI >=40 oder >=35 mit erheblichen Begleiterkrankungen; Erschöpfung konservativer Behandlungsmöglichkeiten; tolerables Operationsrisiko; ausreichende Motivation, keine manifeste psychiatrische Erkrankung; Möglichkeit einer lebenslangen medizinischen Nachbetreuung ua; BSGE 90, 289, 290 ff = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1 RdNr 15 ff).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R
    Die Auslegung eines solchen Antrags - gleich, ob als Verfahrenshandlung oder als materiell-rechtliche Voraussetzung - hat sich danach zu richten, was als Leistung möglich ist, wenn jeder verständige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei entsprechender Beratung angepasst hätte und keine Gründe für ein anderes Verhalten vorliegen (stRspr, vgl zB BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, jeweils RdNr 14; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 5, RdNr 14; BSGE 74, 77, 79 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11; vgl auch BSG SozR 2200 § 182 Nr. 57 S 108 f).

    Die Behörde hat alle aufgrund des Sachverhalts zu seinen Gunsten in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten (innerhalb ihrer Zuständigkeit) zu erwägen und notfalls auf eine Klärung des Verfahrensgegenstands durch den Antragsteller hinzuwirken (vgl BSGE 96, 161= SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, jeweils RdNr 14; BSG SozR 3-5850 § 14 Nr. 2 S 4 unter Hinweis auf § 16 Abs. 3 SGB I).

    Auch hinsichtlich des Regelungsumfangs der auf einen Leistungsantrag hin ergangenen Bescheide ist dem Revisionsgericht eine eigene Auslegung möglich (vgl dazu BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, jeweils RdNr 16; BSG, Urteil vom 18.2.1987 - 7 RAr 41/85; BSG, Urteil vom 12.12.1985 - 7 RAr 122/84, NJW 1986, 2134; BSGE 48, 56, 58 = SozR 2200 § 368a Nr. 5).

    c) Aus dem Umstand, dass zwischen Ablehnung der Leistung und der Selbstbeschaffung ein Ursachenzusammenhang bestehen muss, folgt auch die Notwendigkeit, dass die rechtswidrige Vorenthaltung der Naturalleistung durch die Beklagte wesentliche Ursache der Selbstbeschaffung war (BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, jeweils RdNr 24).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R
    Vielmehr wird durch diese Richtlinien auch der Umfang der den Versicherten von den KKn geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (vgl zB BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 - LITT, jeweils RdNr 12 mwN; BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 - Tomudex, jeweils RdNr 15 mwN).

    Für einen Seltenheitsfall, bei dem eine Ausnahme von diesem Erfordernis erwogen werden könnte (vgl dazu BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1, jeweils RdNr 21 ff - Visudyne), ist nichts vorgetragen, ebenso wenig für ein Systemversagen (vgl dazu BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, jeweils RdNr 17 ff mwN - LITT).

    Auch Anhaltspunkte für eine hier gebotene grundrechtsorientierte Auslegung (vgl zB im Anschluss an BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5: BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, jeweils RdNr 20 ff mwN - LITT) sind weder vorgebracht worden noch sonst ersichtlich.

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Ohne Beseitigung der Bindungswirkung dieser Entscheidung kann der Kläger mit seinem Kostenerstattungsanspruch nicht durchdringen (vgl BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 16).

    Der Anspruch ist demgemäß gegeben, wenn die Krankenkasse die Erfüllung eines Naturalleistungsanspruchs rechtswidrig abgelehnt und der Versicherte sich die Leistung selbst beschafft hat, wenn weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung besteht, die selbst beschaffte Leistung notwendig ist und die Selbstbeschaffung eine rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten ausgelöst hat (vgl zuletzt BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 25; eingehend Hauck, aaO, mwN).

    Hieran fehlt es, wenn diese vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (vgl BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74 mwN; BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, jeweils RdNr 10; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 13 mwN), oder wenn der Versicherte auf eine bestimmte Versorgung von vornherein festgelegt war (stRspr; vgl zuletzt BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 29).

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R

    Versorgung mit einer bariatrischen Operation (Verkleinerung des Magenvolumens)

    Die von der Klägerin begehrte stationäre bariatrische Operation liegt nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV (vgl BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 22 f - Magenband; Bayerisches LSG Urteil vom 12.1.2017 - L 4 KR 295/14 - Juris RdNr 54 unter Hinweis auf das vorgenannte BSG-Urteil; s ferner Hessisches LSG Urteil vom 5.7.2016 - L 1 KR 116/15 - Juris = KHE 2016/46; Hessisches LSG Urteil vom 22.5.2014 - L 8 KR 7/11 - Juris = KHE 2014/38; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 9.1.2014 - L 5 KR 325/12 - Juris = KHE 2014/21; Hessisches LSG Urteil vom 24.5.2012 - L 8 KR 290/10 - Juris) .
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Der Anspruch ist demgemäß gegeben, wenn die Krankenkasse die Erfüllung eines Naturalleistungsanspruchs rechtswidrig abgelehnt und der Versicherte sich die Leistung selbst beschafft hat, wenn weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung besteht, die selbst beschaffte Leistung notwendig ist und die Selbstbeschaffung eine rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten ausgelöst hat (vgl zuletzt BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 25; eingehend Hauck, aaO, mwN) .

    Hieran fehlt es, wenn dieser vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (vgl BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74 mwN; BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, RdNr 10; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 16, RdNr 13 mwN) , oder wenn der Versicherte auf eine bestimmte Versorgung von vornherein festgelegt war (stRspr; vgl zuletzt BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 29) .

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