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   BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R   

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BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R (https://dejure.org/2003,1949)
BSG, Entscheidung vom 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R (https://dejure.org/2003,1949)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 18/02 R (https://dejure.org/2003,1949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - vorläufiger Jahresausgleich für 1994 - Erledigung in endgültigen Bescheid über Jahresausgleich für 1994 - Erledigung akzessorische Zinsansprüche - Metropolkasse

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichszahlung im Rahmen des Risikostrukturausgleichs; Gesetzliche Krankenversicherung; Erledigung des vorläufigen Bescheids über den vorläufigen Jahresausgleich mit Erlass des endgültigen Bescheids; Erledigung akzessorischer Zinsansprüche; Höherer Ausgleichsbetrag zu ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Risikostrukturausgleich in der Krankenversicherung, vorläufiger Jahresausgleich für 1994

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 135
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
    Das BVerfG hat mit seinem Beschluss vom 8. Februar 1994 (BVerfGE 89, 365 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 4) die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.

    Gleichwohl sei die Verfassung (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verletzt, weil dem Gesetzgeber zur Regelung derart komplexer Sachverhalte genügend Zeit für eine Korrektur eingeräumt werden müsse und er bereits hinreichende Schritte unternommen habe, um die Unterschiede zu verringern; mit dem mittlerweile in Kraft gesetzten RSA und dem ab 1996 eingeräumten Kassenwahlrecht der Versicherten habe der Gesetzgeber hinreichende Schritte unternommen, um die verfassungsrechtlich bedenklichen Beitragssatzunterschiede zu verringern (BVerfGE 89, 365, 378 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 4).

    In Übereinstimmung hiermit hat bereits das BVerfG in der genannten Entscheidung vom 8. Februar 1994 den RSA ausdrücklich für geeignet erachtet, eine "weitere Verringerung der Beitragssatzunterschiede" herbeizuführen (BVerfGE 89, 365, 381 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 4 S 8).

    Der hierin liegende Rückgriff auf spezifische Kenngrößen für das Gesamtsystem der gesetzlichen Krankenversicherung als Teil des de lege lata normativ vorgegebenen Maßstabes (vgl hierzu etwa Karl-Heinz Brodbeck, Die fragwürdigen Grundlagen der Ökonomie, 1998, S 58 ff) entspricht in besonderer Weise dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Ausgangspunkt, über die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG hinaus eine übergroße Spreizung der Beitragssätze für die bundesweit nach gleichen Maßstäben und mit gleichem Leistungsvolumen Versicherten zu vermeiden (BVerfGE 89, 365 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 4).

  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts trifft dies nicht zu, wenn sie - wie die Kassen - durch Akte staatlicher Gewalt nur in ihrer Funktion zur Wahrnehmung gesetzlich zugewiesener und geregelter öffentlicher Aufgaben betroffen sind (BVerfGE 21, 362 für Rentenversicherungsträger; BVerfGE 39, 302 für Ortskrankenkassen; BVerfGE 68, 193, 205 ff für Innungen und Innungsverbände von Zahntechnikern als Leistungserbringer; BVerfGE 70, 1, 15 = SozR 2200 § 376d Nr. 1 für Leistungserbringer; BVerfG Kammerbeschluss SozR 3-2500 § 85 Nr. 9 für Kassenärztliche Vereinigung; BVerfG Kammerbeschluss NZS 1997, 171 für Ärztekammer; zum Ganzen: Bethge, AöR 104, 265, 289).

    Das BVerfG hat daher - anders als bei Universitäten oder Rundfunkanstalten - eine Grundrechtsbetroffenheit von Kassen selbst für den Fall verneint, dass sie zwangsweise aufgelöst und mit anderen Kassen vereinigt wurden (vgl BVerfGE 39, 302, 312 ff).

    Dem steht in letzter Konsequenz auch nicht etwa ein verfassungsrechtlich geschütztes Existenzrecht entgegen (BVerfGE 39, 302, 315; 36, 383, 393 = SozR 5610 Art. 3 § 1 Nr. 1 S 2).

  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 15/83

    Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beitragssätze - Feststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 22. Mai 1985 (BSGE 58, 134, 139 = SozR 2200 § 385 Nr. 14 S 60) die Revision eines Versicherten zurückgewiesen, der den hohen Beitragssatz seiner AOK wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz und das Sozialstaatsgebot als verfassungswidrig beanstandet hatte.

    Alle genannten Faktoren sind vom Senat bereits in seinem vorstehend zitierten Urteil vom 22. Mai 1985 (BSGE 58, 134, 146 = SozR 2200 § 385 Nr. 14 S 68) als bevorzugt ausgleichsbedürftig benannt worden; sie repräsentieren jeweils Aspekte derjenigen Risikobelastung, zu deren Ausgleich das System der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen wurde und die andererseits von den einzelnen Kassen durch eigenes Verhalten nicht zu beeinflussen sind.

    Die Fortentwicklung des RSA zu einem unmittelbaren Ausgleich morbiditätsbedingten Aufwandes (vgl auch insofern bereits das Urteil des Senats vom 22. Mai 1985, BSGE 58, 134, 146 = SozR 2200 § 385 Nr. 14 S 68) unter Verbesserung der Versorgungsqualität und bis dahin durch einen Risikopool für besonders aufwändige Leistungsfälle (§§ 268, 269 SGB V nF) zeigt indessen, dass der Gesetzgeber seiner Beobachtungspflicht nachgekommen ist.

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
    Nicht anders als bei der Verteidigung einer Kasse gegen eine Zahlungsverpflichtung, die mit grundsätzlichen Bedenken gegen das Ausgleichsverfahren begründet wird (vgl hierzu das Urteil des Senats vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 19/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter 3.d), braucht sich die Klägerin des vorliegenden Verfahrens zur Geltendmachung eines nach ihrer Ansicht verfassungsrechtlich erforderlichen höheren Ausgleichsbetrages nicht auf eine weitere negative Verwaltungsentscheidung der Beklagten und ein späteres Korrekturverfahren verweisen zu lassen.

    Eine eigene Grundrechtsfähigkeit der Kassen ergibt sich schließlich nicht aus einem mit der Ausdehnung der Kassenwahlrechte angeblich eröffneten "Wettbewerb" (vgl hierzu im Einzelnen Urteil des Senats vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 19/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter 10. f).

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 17/72

    Verfassungsmäßigkeit des Lastenausgleichs zwischen Berufsgenossenschaften

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
    Dem steht in letzter Konsequenz auch nicht etwa ein verfassungsrechtlich geschütztes Existenzrecht entgegen (BVerfGE 39, 302, 315; 36, 383, 393 = SozR 5610 Art. 3 § 1 Nr. 1 S 2).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts trifft dies nicht zu, wenn sie - wie die Kassen - durch Akte staatlicher Gewalt nur in ihrer Funktion zur Wahrnehmung gesetzlich zugewiesener und geregelter öffentlicher Aufgaben betroffen sind (BVerfGE 21, 362 für Rentenversicherungsträger; BVerfGE 39, 302 für Ortskrankenkassen; BVerfGE 68, 193, 205 ff für Innungen und Innungsverbände von Zahntechnikern als Leistungserbringer; BVerfGE 70, 1, 15 = SozR 2200 § 376d Nr. 1 für Leistungserbringer; BVerfG Kammerbeschluss SozR 3-2500 § 85 Nr. 9 für Kassenärztliche Vereinigung; BVerfG Kammerbeschluss NZS 1997, 171 für Ärztekammer; zum Ganzen: Bethge, AöR 104, 265, 289).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
    Die Klägerin kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts nur auf das Willkürverbot berufen, das erst dann verletzt ist, wenn sich für eine gesetzliche Regelung kein sachlich rechtfertigender Grund finden lässt (BVerfGE 91, 118; 97, 271, 291 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 10 f).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
    Die mit einer gröberen Typisierung und Generalisierung verbundenen Unzuträglichkeiten gäben hier nur dann Anlass zu einer verfassungsrechtlichen Beanstandung, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der gebotenen weiteren "Produktbeobachtung" eine spätere Überprüfung und fortlaufende Differenzierung unterließe; hierfür bedürfte es indessen ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte, aus denen sich die Verursachung einer systematischen Wettbewerbsverzerrung durch spezifische Risiken und eine sachgerechte Lösung der gerade hierdurch bedingten Probleme ergibt (vgl etwa BVerfGE 33, 171, 189 f = SozR Nr. 12 zu Art. 12 GG S Ab 17 R; 37, 104, 118; 71, 364, 393 und Badura, die verfassungsrechtliche Pflicht des gesetzgebenden Parlaments zur "Nachbesserung" von Gesetzen in: Staatsorganisation und Staatsfunktion im Wandel, Festschrift für Kurt Eichberger zum 60. Geburtstag, 1982, S 481 ff).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88

    Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot, dass sich der Bezirksrevisor bei der

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
    Die Klägerin kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts nur auf das Willkürverbot berufen, das erst dann verletzt ist, wenn sich für eine gesetzliche Regelung kein sachlich rechtfertigender Grund finden lässt (BVerfGE 91, 118; 97, 271, 291 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 10 f).
  • BVerfG, 20.09.1995 - 1 BvR 597/95

    Mangelnde Grundrechtsfähigkeit einer kassenärztlicher Vereinigung als Träger

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 23.01.1997 - 1 BvR 1317/86

    Mangelnde Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts -

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Honorarverteilung

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
  • BFH, 18.07.1990 - I R 165/86

    Auswirkungen einer gestundeten Steuer auf Bescheid über Stundungszinsen

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich

  • BFH, 20.05.1987 - II R 44/84

    Steuerbescheid - Vorbehalt der Nachprüfung - Anfechtung - Zinsbescheid -

  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

  • BSG, 20.12.1983 - 6 RKa 19/82

    Honorar - Kassenarzt - Vertragsarzt - Honoraranspruch des Vertragsarztes -

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 4/94

    Verlautbarung eines einstweiligen Verwaltungsaktes, Wirksamkeit, Rückabwicklung

  • BFH, 25.03.1992 - I R 159/90

    Auswirkungen der Steuerbetrags-Herabsetzung auf Zinsbescheid

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 122/00 R

    Berücksichtigung einer fiktiven Höherversicherung nach dem AVG/RVO bei der

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 30/00 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Unzulässigkeit von

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 50/86

    Herabsetzung von Stundungszinsen (§ 234 AO )

  • BFH, 23.11.1993 - IX R 28/89

    Bonus-Malus-Regelung

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Mit seinem Erlass erledigen sich die vorläufigen Regelungen iS von § 39 Abs. 2 SGB X (vgl Urteil des BSG vom 16. November 1995 - 4 RLw 4/94 - SozR 3-1300 § 31 Nr. 10 S 12; Urteil des Senats vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 18/02 R - SozR 4-2500 § 266 Nr. 2 RdNr 8; vgl auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1983 - 3 C 8/82 - BVerwGE 67, 99).
  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von

    Mit seinem Erlass erledigen sich die vorläufigen Regelungen iS von § 39 Abs. 2 SGB X (vgl BSG, Urteil vom 16. November 1995, 4 RLw 4/94, SozR 3-1300 § 31 Nr. 10 S 12; Urteil des Senats vom 24. Januar 2003, B 12 KR 18/02 R, SozR 4-2500 § 266 Nr. 2 RdNr 8; vgl auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. April 1983, 3 C 8/82, BVerwGE 67, 99).
  • BSG, 20.05.2014 - B 1 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Gesundheitsfonds -

    aa) Bei den dem Jahresausgleichsbescheid vorausgehenden Grund-, Zuweisungs- und Korrekturbescheiden handelt es sich um vorläufige Verwaltungsakte, die sich mit dem Erlass des Bescheides über den Jahresausgleich nach § 39 Abs. 2 SGB X erledigen (vgl zB zur endgültigen Regelung des Ausgleichsanspruchs für das Jahr 1994 BSG SozR 4-2500 § 266 Nr. 2 RdNr 7 ff; s ferner BSG Urteil vom 24.1.2003 - B 12 KR 19/02 R - Juris RdNr 14 ff = USK 2003-22) .
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