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   BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R   

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https://dejure.org/2007,895
BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R (https://dejure.org/2007,895)
BSG, Entscheidung vom 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R (https://dejure.org/2007,895)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 12/06 R (https://dejure.org/2007,895)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den MDK - Verjährung - Verjährung einer Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung auch nach dem 31. 12. 2007 - Streitwert der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf ...

  • openjur.de

    Krankenhaus; Verpflichtung zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den MDK; Anspruch unterliegt vierjähriger Verjährungsfrist; Verjährungsfrist von vier Jahren gilt auch für Erstattung von zu Unrecht gezahlter Vergütung durch Krankenkasse an Krank ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Krankenkasse auf Herausgabe der medizinischen Unterlagen über die Durchführung von Stammzellentransplantationen an Versicherten an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK); Notwendigkeit einer Bevollmächtigung zur Prozessführung durch den MDK; ...

  • medcontroller.de
  • Judicialis

    BGB § 812; ; GKG § ... 14 Abs 1; ; GKG § 47 Abs 1 S 2; ; GKG § 52 Abs 1; ; GKG § 63 Abs 2; ; GKG § 63 Abs 3; ; SGB V F: 22.12.1999 § 69 S 2; ; SGB V F: 19.06.2001 § 275 Abs 1 Nr 1; ; SGB V F: 23.06.1994 § 276 Abs 2 S 1 Halbs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den MDK, Verjährungsfrist, Festsetzung des Streitwertes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Medizinische Unterlagen? Nur an den MDK! Verjährung von Erstattungsansprüchen? 4 Jahre!

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den MDK - Zur Verjährung dieses Herausgabeanspruchs und zum Anspruch auf Erstattung von zu Unrecht gezahlter Vergütung durch die Krankenkasse an den Krankenhausträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 98, 142
  • NZS 2007, 653
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
    Der Anspruch einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung unterliegt auch nach dem 31.12.1999 einer vierjährigen Verjährung (Ergänzung zu BSG vom 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R = SozR 4-2500 § 69 Nr. 1 sowie BSG vom 28.9.2006 - B 3 KR 20/05 R).

    Der erkennende Senat hat dazu entschieden, dass auch nach der Neuregelung der Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern zum 1. Januar 2000 die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser gegen die Krankenkassen für die Behandlung von Versicherten einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegen (BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 32/04 R - SozR 4-2500 § 69 Nr. 1), wie es auch schon bis 1999 der Fall war (BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 8).

    Auch für den Erstattungsanspruch gilt daher - wie für den Vergütungsanspruch - die vierjährige Verjährungsfrist (BSG SozR 4-2500 § 69 Nr. 1; zur früheren Rechtslage vgl BSGE 69, 158, 160 ff = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1 sowie Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 20/05 R - für BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
    Dieser ist nach der genannten Regelung ausdrücklich ermächtigt, die erforderlichen Sozialdaten bei den Krankenhäusern anzufordern (BSG, Urteil vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 64/01 R - BSGE 90, 1 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3 sowie § 275 Nr. 1).

    Auch wenn in § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V in der - hier maßgebenden - bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl I S 1046) den Krankenkassen das Recht zur Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung nicht ausdrücklich eingeräumt wird, war ihnen in erweiternder Auslegung des Gesetzeswortlauts das Recht zuzubilligen, eine Krankenhausabrechnung auch rechnerisch bzw sachlich zu überprüfen und hierzu eine gutachtliche Stellungnahme des MDK einzuholen, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG, Urteil vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 64/01 R - BSGE 90, 1 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3 sowie § 275 Nr. 1).

    Zwar hat der Bundestags-Ausschuss für Gesundheit diese Ergänzung damit begründet, es handele sich lediglich um eine "Klarstellung, dass in Einzelfällen bei Auffälligkeiten auch die Rechnungslegung durch den MDK geprüft werden kann" (BT-Drucks 14/7862, 6 zum Fallpauschalengesetz - FPG - vom 23. April 2002, BGBl I S 1412), und der erkennende Senat hat dem als rechtliche Erläuterung der schon bis 2002 geltenden Rechtslage zugestimmt (BSG, Urteil vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 64/01 R - BSGE 90, 1 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3 sowie § 275 Nr. 1), soweit es um die bis dahin im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnte Prüfung der sachlichen und abrechnungstechnischen Richtigkeit einer Krankenhausrechnung ging.

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch

    Auszug aus BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
    Der Anspruch einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung unterliegt auch nach dem 31.12.1999 einer vierjährigen Verjährung (Ergänzung zu BSG vom 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R = SozR 4-2500 § 69 Nr. 1 sowie BSG vom 28.9.2006 - B 3 KR 20/05 R).

    Auch für den Erstattungsanspruch gilt daher - wie für den Vergütungsanspruch - die vierjährige Verjährungsfrist (BSG SozR 4-2500 § 69 Nr. 1; zur früheren Rechtslage vgl BSGE 69, 158, 160 ff = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1 sowie Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 20/05 R - für BSGE und SozR vorgesehen).

    Die zivilrechtliche Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 EGBGB gilt dabei in Rechtsanalogie zu den §§ 70 SGB I und 120 Abs. 2 SGB X auch für den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch sowie den ihn sichernden Herausgabeanspruch, weil diese durch Gesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl I S 2167) eingeführten Überleitungsvorschriften zu den angepassten Verjährungsvorschriften in § 45 SGB I und § 113 SGB X ebenfalls auf Art. 229 § 6 Abs. 1 und 2 EGBGB verweisen (vgl BSG, Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 20/05 R - für BSGE und SozR vorgesehen).

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

    Auszug aus BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
    Ist - wie hier - in zweiter und dritter Instanz lediglich ein der Informationsgewinnung dienender Auskunftsanspruch oder ein dem gleichen Zweck dienender Herausgabeanspruch (vgl insoweit BGH NJW 1999, 3049) Streitgegenstand, ist der Streitwert für diese Instanzen nur anhand dieses Anspruchs zu bemessen.

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle der Verurteilung des Beklagten zur Auskunftserteilung oder zur Herausgabe von Unterlagen den Wert der Beschwer des Beklagten bzw des Beschwerdegegenstandes (§§ 2, 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) grundsätzlich nur nach dem Aufwand des Beklagten an Zeit und Kosten für die Erfüllung des titulierten Anspruchs bemisst (BGH NJW 1995, 664; BGH NJW 1999, 3049).

  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
    Die Beklagte lehnte die vom MDK mehrmals erbetene Übersendung der Behandlungsunterlagen unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Dezember 2001 (B 3 KR 11/01 R) wegen verspäteter Einleitung des Prüfungsverfahrens ab.

    aa) Die Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 (B 3 KR 11/01 R - BSGE 89, 104 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2 - "Berliner Fälle"), auf die sich die Beklagte bei ihrem Vorbringen bezieht, ist vorliegend nicht einschlägig.

  • OLG Frankfurt, 09.01.1987 - 4 WF 152/86
    Auszug aus BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
    In einem solchen Fall kann der Wert der Auskunft fast den Wert des Zahlungsanspruchs erreichen (OLG Frankfurt MDR 1987, 508, 509; Hartmann aaO).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

    Auszug aus BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
    e) Der Herausgabeanspruch ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der mit ihm zu sichernde, noch nicht bezifferbare Zahlungsanspruch unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründet sein könnte (vgl BGHZ 108, 393, 399; BAG ZIP 1994, 642, 644 und Palandt/Heinrichs aaO § 261 RdNr 24).
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
    e) Der Herausgabeanspruch ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der mit ihm zu sichernde, noch nicht bezifferbare Zahlungsanspruch unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründet sein könnte (vgl BGHZ 108, 393, 399; BAG ZIP 1994, 642, 644 und Palandt/Heinrichs aaO § 261 RdNr 24).
  • BVerwG, 09.11.1988 - 4 B 185.88

    Rechtsmittelverfahren - Unveränderter Streitgegenstand - Streitwert

    Auszug aus BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
    a) Der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens ist nach § 14 Abs. 1 GKG aF bzw § 47 Abs. 1 GKG nF bei unverändertem Streitgegenstand grundsätzlich auch dann mit dem Streitwert des Klageverfahrens identisch, wenn nicht der Kläger, sondern der Beklagte das Rechtsmittel führt (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1988 - 4 B 185.88 - Der Rechtspfleger 1989, 129).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle der Verurteilung des Beklagten zur Auskunftserteilung oder zur Herausgabe von Unterlagen den Wert der Beschwer des Beklagten bzw des Beschwerdegegenstandes (§§ 2, 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) grundsätzlich nur nach dem Aufwand des Beklagten an Zeit und Kosten für die Erfüllung des titulierten Anspruchs bemisst (BGH NJW 1995, 664; BGH NJW 1999, 3049).
  • OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 22/05 R

    Auslegung von Vorschriften in Landesverträgen zur Überprüfung der Notwendigkeit

  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

    Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse -

  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 15/19 R

    Können Krankenkassen an Krankenhäuser gezahlte Aufwandspauschalen zurückfordern?

    Es hatte sie darin bestärkt, sowohl bei der Abrechnungsprüfung durch den MDK, die eine Datenerhebung durch ihn beim Krankenhaus erfordert, als auch bei der Anwendung der seit 1.4.2007 geltenden sanktionierenden Rechtsfolgen des § 275 Abs. 1c SGB V aF von einem einheitlichen Prüfregime auszugehen (vgl BSG vom 23.7.2002 - B 3 KR 64/01 R - BSGE 90, 1, 4 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3 S 22 f; BSG vom 28.2.2007 - B 3 KR 12/06 R - BSGE 98, 142 = SozR 4-2500 § 276 Nr. 1, RdNr 22; BSG vom 22.6.2010 - B 1 KR 1/10 R - BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 13 ff; BSG vom 18.7.2013 - B 3 KR 22/12 R - SozR 4-2500 § 276 Nr. 2 RdNr 16; BSG vom 19.9.2013 - B 3 KR 31/12 R - SozR 4-2500 § 275 Nr. 11 RdNr 16; BSG vom 17.12.2013 - B 1 KR 14/13 R - SozR 4-2500 § 275 Nr. 15 RdNr 9) .
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Der Anspruch einer KK gegen einen Krankenhausträger auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung unterliegt einer vierjährigen Verjährung (stRspr, vgl zB BSG SozR 4-7610 § 204 Nr. 2 RdNr 12; BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 39; BSGE 98, 142 = SozR 4-2500 § 276 Nr. 1, RdNr 25; zum - nach einhelliger Rspr aller betroffener Senate des BSG - zugrunde liegenden allgemeinen Rechtsprinzip der Verjährung im Leistungserbringungsrecht vgl ausführlich Urteil des erkennenden Senats vom 21.4.2015 - B 1 KR 11/15 R - für SozR vorgesehen; entsprechend generell für das öffentliche Recht BVerwGE 132, 324 RdNr 12) .
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der

    Die allgemeinen gesetzlichen Rahmenvorgaben für die Überprüfung von Krankenhausabrechnungen ergeben sich aus den Regelungen der Verjährung für Erstattungsansprüche, inzwischen ergänzt um die spezielle Ausschlussregelung des § 275 Abs. 1c SGB V. Der Anspruch einer KK gegen einen Krankenhausträger auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung unterliegt einer vierjährigen Verjährung (stRspr, vgl zB BSG Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R - Juris RdNr 33, für BSGE und SozR 4-2500 § 109 Nr. 40 vorgesehen; BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 39; BSGE 98, 142 = SozR 4-2500 § 276 Nr. 1, RdNr 25) .
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