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   BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R   

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https://dejure.org/2005,2304
BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R (https://dejure.org/2005,2304)
BSG, Entscheidung vom 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R (https://dejure.org/2005,2304)
BSG, Entscheidung vom 10. November 2005 - B 3 KR 31/04 R (https://dejure.org/2005,2304)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit übersteigertem Bewegungsdrang - Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit übersteigertem Bewegungsdrang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Reha-Kinderwagens als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Sachleistung durch den medizinischen Dienst; Erfüllung des Gebots eines möglichst weit gehenden Behinderungsausgleichs; ...

  • Judicialis

    SGB V § 12 Abs 1; ; SGB V § 33 Abs 1 S 1 F: 19.06.2001; ; SGB V § 34 Abs 4; ; SGB V § 128; ; SGB V § 139 Abs 2 S 1; ; BGB § 1631b S 1; ; BGB § 1906 Abs 4; ; AMG § 21 J: 1976; ; AMG §§ 21 ff. J: 1976

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme für Reha-Kinderwagen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R
    a) Im Falle der Klägerin ist das elementare Grundbedürfnis der "Bewegungsfreiheit" betroffen, das bei Gesunden durch die Fähigkeit des Gehens, Laufens, Stehens usw sichergestellt wird (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy).

    Damit wird aber auch das Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums" betroffen, das die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst (BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1; vgl auch SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 und SozR 2200 § 182b Nr. 12, 29, 33, 34 und 37).

    e) Der Hilfsmitteleigenschaft steht schließlich auch nicht entgegen, dass das begehrte Hilfsmittel nur unter Einschaltung Dritter genutzt werden kann (hierzu eingehend BSG SozR 2200 § 182b Nr. 20; vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 S 28).

  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R
    Damit wird aber auch das Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums" betroffen, das die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst (BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1; vgl auch SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 und SozR 2200 § 182b Nr. 12, 29, 33, 34 und 37).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R
    Danach kann ein zugelassenes Arzneimittel grundsätzlich nicht zu Lasten der Krankenversicherung in einem Anwendungsgebiet verordnet werden, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt - es sei denn, bei einer schweren Krankheit gibt es keine Behandlungsalternative und nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis besteht die begründete Aussicht, dass mit dem Medikament ein Behandlungserfolg erzielt werden kann (vgl BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter

    Auszug aus BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R
    d) Der vorstehenden Beurteilung steht die Entscheidung des Senats vom 26. März 2003 (SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 - Therapie-Tandem) nicht entgegen.
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R
    Es reicht deshalb aus, wenn durch das begehrte Hilfsmittel die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich gefördert wird (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R
    Besondere Umstände hat der Senat zB bei einem querschnittsgelähmten Jugendlichen angenommen, der auf den Rollstuhl angewiesen war (SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; zur vergleichbaren Ermöglichung des Schulbesuchs vgl SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 jeweils RdNr 12 und BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 jeweils RdNr 9 mwN; vgl auch Höfler, Kasseler Kommentar Band 1, Stand: Juni 2005, § 33 SGB V RdNr 11 ff mwN aus der Rspr) gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, (elementare) Körperpflegen, selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen.
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 jeweils RdNr 12 und BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 jeweils RdNr 9 mwN; vgl auch Höfler, Kasseler Kommentar Band 1, Stand: Juni 2005, § 33 SGB V RdNr 11 ff mwN aus der Rspr) gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, (elementare) Körperpflegen, selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen.
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R
    Gegenstand des Behinderungsausgleichs sind zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSGE 37, 138, 141 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S 88 und Nr. 20 S 106).
  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

    Auszug aus BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R
    Gegenstand des Behinderungsausgleichs sind zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSGE 37, 138, 141 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S 88 und Nr. 20 S 106).
  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Andere Grundbedürfnisse, die eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität erfordern, sind vom Senat in der Integration von Kindern und Jugendlichen in den Kreis Gleichaltriger (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 RdNr 16 - Reha-Kinderwagen; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S 258 f - Therapiedreirad; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S 158 f - Rollstuhl-Bike I) sowie in der Erreichbarkeit von Ärzten und Therapeuten bei Bestehen einer besonderen gesundheitlichen Situation (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 13 ff - schwenkbarer Autositz II) gesehen worden.
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Andere Grundbedürfnisse, die eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität erfordern, sind vom Senat in der Integration von Kindern und Jugendlichen in den Kreis Gleichaltriger (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 RdNr 16 - Reha-Kinderwagen; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S 258 f - Therapiedreirad; SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S 158 f - Rollstuhl-Bike I) sowie in der Erreichbarkeit von Ärzten und Therapeuten bei Bestehen einer besonderen gesundheitlichen Situation (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 RdNr 13 ff - schwenkbarer Autositz II) gesehen worden.
  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis -

    Andere Grundbedürfnisse, die eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität erfordern, hat der Senat in der Integration von Kindern und Jugendlichen in den Kreis Gleichaltriger (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 RdNr 16; SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S 158 f) sowie in der Erreichbarkeit von Ärzten und Therapeuten bei Bestehen einer besonderen gesundheitlichen Situation (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 RdNr 13 ff) gesehen.
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