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   BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R   

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https://dejure.org/2003,4975
BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R (https://dejure.org/2003,4975)
BSG, Entscheidung vom 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R (https://dejure.org/2003,4975)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 32/02 R (https://dejure.org/2003,4975)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kostenerstattung oder auf Freistellung für häusliche Krankenpflege eines in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe lebenden Krankenversicherten; Auslegung des Leistungsspektrums eines Betreuungsvertrags bezüglich der nichtärztlichen Krankenpflege in Form der ...

  • Judicialis

    SGB V § 37 Abs 1 Satz 3; ; SGB V § 37 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliche Krankenpflege in Form einer Medikamentengabe im Rahmen eines Betreuungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R
    Bei einer wiederholten Bewilligung von häuslicher Krankenpflege für jeweils drei Monate ist das aber nicht der Fall (vgl BSG, Urteil vom 21. November 2002, B 3 KR 13/02 R = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5).

    Da dem Kläger entweder nur vermeidbare Kosten bzw Verpflichtungen oder überhaupt keine Verpflichtungen gegenüber der Beigeladenen entstanden sind, ist es unerheblich, dass es die Beklagte mit unzutreffender Begründung abgelehnt hat, dem Kläger häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V durch Gestellung einer Pflegekraft zu gewähren (vgl zur Verpflichtung der Krankenkasse bei Behandlungspflege außerhalb des Haushalts BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 und zur Medikamentengabe als sog einfache Behandlungspflege vgl BSGE 86, 101 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 2).

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R
    Der beim LSG mit der Formulierung "die Kosten der täglichen Medikamentenverabreichung für die Zeit vom 1. Juli 1997 bis zum 30. September 1997 gemäß der Verordnung des Nervenarztes D., N., zu übernehmen" gestellte Antrag des Klägers ist als Antrag auf Kostenerstattung oder auf Freistellung von übernommenen Zahlungsverpflichtungen zu verstehen; der Freistellungsanspruch wird von der auf Kostenerstattung zugeschnittenen Regelung des § 13 Abs. 3 SGB V (idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992, BGBl I 2266) mit umfasst (vgl BSGE 85, 287, 289 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 37 stRspr).
  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R
    Sie beruht auf einer Verletzung von bundesrechtlichen Auslegungsregeln, die vom Revisionsgericht als Verletzung materiellen Rechts auch ohne besondere Rüge festgestellt werden kann, jedenfalls wenn es sich um "typische" Erklärungen handelt (BSGE 63, 167, 171 = SozR 5870 § 10 Nr. 9 mwN auch der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Literatur).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R
    Da dem Kläger entweder nur vermeidbare Kosten bzw Verpflichtungen oder überhaupt keine Verpflichtungen gegenüber der Beigeladenen entstanden sind, ist es unerheblich, dass es die Beklagte mit unzutreffender Begründung abgelehnt hat, dem Kläger häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V durch Gestellung einer Pflegekraft zu gewähren (vgl zur Verpflichtung der Krankenkasse bei Behandlungspflege außerhalb des Haushalts BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 und zur Medikamentengabe als sog einfache Behandlungspflege vgl BSGE 86, 101 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 2).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris) .
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 10/14 R

    Anspruch auf Versorgung mit häuslicher Krankenpflege durch die Krankenkasse auch

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris) .
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 16/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - sonstiger geeigneter Ort -

    Daher wird in der Literatur und der Rechtsprechung nicht zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger unterschieden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 sowie Weber, NZS 2011, 650, 653; ausdrücklich auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.10.2012 - L 4 KR 30/10 - Juris; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 22.11.2011 - L 10 KR 32/11 B ER - Juris) .
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