Rechtsprechung
   BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1747
BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R (https://dejure.org/2003,1747)
BSG, Entscheidung vom 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R (https://dejure.org/2003,1747)
BSG, Entscheidung vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R (https://dejure.org/2003,1747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Student - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild - Verringerung der Arbeitszeit in bisheriger Beschäftigung - 20-Stunden-Grenze

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.11.2003)

    Begünstigung arbeitender Studenten // Werkstudentenprivileg auch bei Fortsetzung von altem Job

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 134
  • NZS 2004, 270 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R

    Versicherungs- bzw Beitragspflicht - berufsintegriertes Studium - Werkstudent -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R
    Darin wurde unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1998 (SozR 3-2500 § 6 Nr. 16) die Ansicht vertreten, dass Studenten, die nach Aufnahme eines Studiums weiterhin bei demselben Arbeitgeber beschäftigt blieben, ab dem Sommersemester 2000 auch dann nicht (mehr) versicherungsfrei seien, wenn sie den Umfang des Arbeitsverhältnisses den Erfordernissen des Studiums anpassten.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (SozR 3-2500 § 6 Nr. 16) sei als Werkstudent nur derjenige nicht versicherungs- und beitragsfrei, der nach Abschluss einer Berufsausbildung ein beruflich weiterführendes "berufsintegriertes Studium" absolviere, wenn er die Beschäftigung in dem erlernten Beruf während des Semesters als Teilzeitbeschäftigung und während der Semesterferien als Vollzeitbeschäftigter ausübe.

    Die Beschäftigung ist demgemäß nur versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird, ihm nach Zweck und Dauer untergeordnet ist, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 16 mwN).

    Es sind später gelegentlich Zweifel daran geäußert worden, ob an der 20-Stunden-Grenze festzuhalten ist, wenn die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 40 Stunden sinkt (vgl BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 16 S 57).

    Mit Urteil vom 10. Dezember 1998 (SozR 3-2500 § 6 Nr. 16), das zu dem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände vom 6. Oktober 1999 (Die Beiträge 2000, 98, 112) führte, hat der Senat entschieden: Nicht als Werkstudent versicherungsfrei ist, wer nach Abschluss einer Berufsaubildung ein beruflich weiterführendes (berufsintegriertes) Studium absolviert, wenn er die Beschäftigung in dem erlernten Beruf während des Semesters als Teilzeitbeschäftigung und während der vorlesungsfreien Zeit als Vollzeitbeschäftigung ausübt.

    Außerhalb der Vorlesungszeit arbeitete sie dort 38 Stunden in der Woche (vgl BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 16 S 52).

  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 24/02 R

    Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - studentische Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R
    Das Werkstudentenprivileg gilt demgegenüber in der Rentenversicherung seit Oktober 1996 von Übergangsfällen abgesehen nicht mehr (dazu BSG SozR 4-2600 § 5 Nr. 1) und ist deshalb im vorliegenden Verfahren nicht umstritten.

    In der Rentenversicherung ist das Werkstudentenprivileg seit dem Wintersemester 1996 abgeschafft (dazu BSG SozR 4-2600 § 5 Nr. 1).

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R
    Es hat dies bei einer während des Semesters ausgeübten Beschäftigung bejaht, sofern deren zeitlicher Umfang wöchentlich 20 Stunden übersteigt (vgl zB BSGE 40, 93, 95 = SozR 2200 § 172 Nr. 3; SozR 2400 § 2 Nr. 3 S 3; BSGE 44, 164, 165 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

    Eine in den von Studienanforderungen freien Semesterferien ausgeübte Beschäftigung steht dem Erscheinungsbild als Student auch dann nicht entgegen, wenn die genannte 20-Stunden-Grenze überschritten wird (BSGE 44, 164, 166 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; SozR 2200 § 172 Nr. 12 S 23).

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 77/94

    Versicherungs- und Beitragsfreiheit als Werkstudent

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R
    Das BSG hat in diesen Fällen Versicherungsfreiheit regelmäßig verneint, auch wenn die Arbeitszeit mit Rücksicht auf das Studium verringert worden war (vgl BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung zum Abendstudium an einer Bauschule neben einer Beschäftigung; BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO zur Ganztagsbeschäftigung neben tageweisem Studium; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 zur Beschäftigung mit Beurlaubung für Studienzeiten unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8 zur Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts; BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11 zur Beschäftigung mit Sonderurlaub für ein Studium bei Zahlung einer Studienförderung).
  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R
    Das BSG hat in diesen Fällen Versicherungsfreiheit regelmäßig verneint, auch wenn die Arbeitszeit mit Rücksicht auf das Studium verringert worden war (vgl BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung zum Abendstudium an einer Bauschule neben einer Beschäftigung; BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO zur Ganztagsbeschäftigung neben tageweisem Studium; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 zur Beschäftigung mit Beurlaubung für Studienzeiten unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8 zur Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts; BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11 zur Beschäftigung mit Sonderurlaub für ein Studium bei Zahlung einer Studienförderung).
  • BSG, 31.10.1967 - 3 RK 77/64

    Versicherungsfreiheit von Studenten - Ordentliche Studierende - Abendschulbesuch

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R
    Das BSG hat in diesen Fällen Versicherungsfreiheit regelmäßig verneint, auch wenn die Arbeitszeit mit Rücksicht auf das Studium verringert worden war (vgl BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung zum Abendstudium an einer Bauschule neben einer Beschäftigung; BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO zur Ganztagsbeschäftigung neben tageweisem Studium; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 zur Beschäftigung mit Beurlaubung für Studienzeiten unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8 zur Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts; BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11 zur Beschäftigung mit Sonderurlaub für ein Studium bei Zahlung einer Studienförderung).
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 1/99 R

    Krankenversicherung der Studenten - Student - Werkstudent - Überschreitung -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R
    Schon früher ist der Senat anderen Versuchen zur Einschränkung des Werkstudentenprivilegs nicht gefolgt: So einer Begrenzung auf die Zeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss in BSGE 71, 144 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2 oder durch die Übertragung der für die KVdS geltenden Grenzen (Fachsemester und Alter) auf das Werkstudentenprivileg in SozR 3-2500 § 6 Nr. 17.
  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91

    Werkstudenten - Versicherungsfreiheit - Abschluß - Erweiterungsstudium

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R
    Schon früher ist der Senat anderen Versuchen zur Einschränkung des Werkstudentenprivilegs nicht gefolgt: So einer Begrenzung auf die Zeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss in BSGE 71, 144 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2 oder durch die Übertragung der für die KVdS geltenden Grenzen (Fachsemester und Alter) auf das Werkstudentenprivileg in SozR 3-2500 § 6 Nr. 17.
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R
    Andererseits hat das BSG eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden im Semester später nicht (mehr) als absolute Grenze, wohl aber als ein wesentliches Beweiszeichen angesehen, dem bei der Würdigung des Gesamtbildes besonderes Gewicht zukommt (vgl BSGE 50, 25, 27 = SozR 2200 § 172 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 172 Nr. 20 S 45, 47).
  • BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R
    Das BSG hat in diesen Fällen Versicherungsfreiheit regelmäßig verneint, auch wenn die Arbeitszeit mit Rücksicht auf das Studium verringert worden war (vgl BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung zum Abendstudium an einer Bauschule neben einer Beschäftigung; BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO zur Ganztagsbeschäftigung neben tageweisem Studium; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 zur Beschäftigung mit Beurlaubung für Studienzeiten unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8 zur Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts; BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11 zur Beschäftigung mit Sonderurlaub für ein Studium bei Zahlung einer Studienförderung).
  • BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 70/69

    Versicherungspflicht von Studenten - Vollbeschäftigung neben Studium -

  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73

    Krankenversicherungspflicht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit

  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 45/78

    Semesterferien - Berufspraktische Tätigkeit - Praktikum - Versicherungsbefreiung

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R

    Versicherungsfreiheit - Beitragsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erste

    Insofern geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass mit dem Erscheinungsbild eines Studenten in der Regel nur eine Beschäftigung von wöchentlich bis zu höchstens 20 Stunden während des Semesters vereinbar ist und dass diese Grenze nur in den von Studienanforderungen freien Semesterferien überschritten werden darf (zuletzt Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R, zur Veröffentlichung bei SozR 4-2500 § 6 vorgesehen).

    Auf Zweifel daran, ob das Werkstudentenprivileg überhaupt noch zeitgemäß ist, hat der Senat an anderer Stelle hingewiesen (Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R, zur Veröffentlichung bei SozR 4-2500 § 6 vorgesehen).

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R

    Versicherungsfreiheit - Student - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Auf Zweifel daran, ob das Werkstudentenprivileg überhaupt noch zeitgemäß ist, hat der Senat an anderer Stelle hingewiesen (Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R, zur Veröffentlichung bei SozR 4-2500 § 6 vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 5 KR 153/07

    Versicherungsfreiheit von Werkstudenten bei der Fortsetzung der Beschäftigung

    Die Beschäftigung ist demgemäß nur versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird, ihm nach Zweck und Dauer untergeordnet ist, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache, darstellt (BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R -, SGb 2004, 440 ff.).

    Maßgeblich ist vielmehr darauf abzustellen, ob das Studium von der weiterhin ausgeübten Beschäftigung geprägt bzw. dominiert wird (BSG, Urteil vom 11.11.2003, a.a.O.).

    Bestand nach alledem zwischen Studium und fortgesetzter beruflicher Tätigkeit des Klägers als Angestellter der Klägerin kein prägender Zusammenhang, war maßgeblich auf die zeitliche Unterordnung der Beschäftigung unter das Studium abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2003, a.a.O.).

    Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, weil angesichts der Entscheidung des BSG vom 11.11.2003 (B 12 KR 24/03 R) die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGG).

  • BFH, 07.03.2013 - V R 61/10

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den

    Dabei ist im Streitfall zu berücksichtigen, dass die Versicherungsfreiheit nach § 27 Abs. 4 SGB III (Arbeitsförderung) auf einem sog. "Werkstudentenprivileg" beruht (vgl. z.B. BSG-Urteil vom 11. November 2003 B 12 KR 24/03 R, SozR 4-2500 § 6 Nr. 3, unter 1.).

    Gesetzliches Leitbild des Werkstudentenprivilegs sind Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen (BSG-Urteil in SozR 4-2500 § 6 Nr. 3, unter 1.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 442/12

    Krankenversicherung der Studenten - Versicherungspflicht aufgrund einer

    Ein weiterer Grund für das Beibehalten der Versicherungsfreiheit der Werkstudenten kann außerdem darin gesehen werden, dass der Status als Student vorübergehend ist und dem Studenten die Entscheidung über die Art der Versicherung nach Abschluss des Studiums - gesetzliche Krankenversicherung oder Privatversicherung - wegen der Höhe des dann zu erwartenden Verdienstes häufig offenstehen wird (BSG a.a.O., auch zu weitergehende Einwänden gegen eine alle Studierende umfassende Versicherungsfreiheit sowie zu den andernfalls eintretenden dogmatischen Verwerfungen; zur Abschaffung des Werkstudentenprivilegs de lege ferenda: BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R -, juris, Rd. 24; Peters, a.a.O., Rd. 44).

    Die Beschäftigung ist demgemäß nur versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird, ihm nach Zweck und Dauer untergeordnet ist, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache ist (BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R -, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 R 149/09
    Sie machte wie bereits in der Stellungnahme zur Anhörung sowie mit ihrem Widerspruch (dort Verweis auf das Urteil des BSG vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R - SozR 4-2500 § 6 Nr. 3) geltend, nur dann, wenn zwischen dem Studium und der Beschäftigung kein prägender innerer Zusammenhang bestehe, komme es auf die zeitliche Unterordnung der Beschäftigung unter das Studium an.

    Das SG habe das (von ihm zitierte) Urteil des BSG vom 11. November 2003 - B 12 KR 4/03 R - (Parallelentscheidung zu dem Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R - SozR 4-2500 § 6 Nr. 3) in sein Gegenteil verkehrt.

    Die Beschäftigung ist demgemäß nur versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache ist (z.B. BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 16 m.w.N.; SozR 4-2500 § 6 Nr. 3).

    Seine Kriterien hierzu hat das BSG in drei Urteilen vom 11. November 2003 (B 12 KR 4/03 R [nicht veröffentlicht], B 12 KR 5/03 R [veröffentlicht in Juris] und B 12 KR 24/03 R [SozR 4-2500 § 6 Nr. 3]) zusammengefasst.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 20/07 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Fortbestand eines

    a) Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Vergangenheit wiederholt entschieden, dass ein - zur Versicherungspflicht führendes - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis fortbesteht, wenn ein Arbeitnehmer eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein solches Studium absolviert, das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildung bzw des Studiums angepasst, der Arbeitnehmer etwa während der Ausbildungszeiten vom Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freigestellt wird, die Beschäftigung im erlernten Beruf während der vorlesungsfreien Zeit als Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wird und der Arbeitnehmer während der Ausbildung bzw des Studiums weiterhin Entgelt erhält (vgl zur Rechtsprechung des BSG die Darstellung im Urteil des Senats vom 11.11.2003, B 12 KR 24/03 R, SozR 4-2500 § 6 Nr. 3 RdNr 9 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 161/10
    Auch Studenten unterliegen, wenn sie einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen, im Grundsatz der für abhängige Beschäftigte angeordneten Versicherungspflicht (vgl BSG SozR 4-2500 § 6 Nr. 3 Rdnr. 5).

    Die Beschäftigung ist nur versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird, ihm untergeordnet ist, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache ist (BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 16 mwN, BSG SozR 4- 2500 § 6 Nr. 3 Rdnr. 6).

    Die 20-Stunden-Grenze ist als Beweiszeichen angenommen worden, dem bei der Würdigung des Gesamtbildes besonderes Gewicht zukommt und das BSG hat ausdrücklich an dieser Grenze festgehalten (zum Ganzen BSG SozR 4-2500 § 6 Nr. 3 Rdnr. 8).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 1/4 KR 19/13
    Auch Studenten unterliegen, wenn sie einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen, im Grundsatz der für abhängig Beschäftigte angeordneten Versicherungspflicht (vgl. BSG SozR 4-2500 § 6 Nr. 3 Rdnr. 5).

    Die Beschäftigung ist nur versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird, ihm untergeordnet ist, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache ist (BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 16 m.w.N.; BSG SozR 4-2500 § 6 Nr. 3 Rdnr. 6).

    Die 20-Stunden-Grenze ist als Beweiszeichen angenommen worden, dem bei der Würdigung des Gesamtbildes besonderes Gewicht zukommt und das BSG hat ausdrücklich an dieser Grenze festgehalten (zum Ganzen BSG SozR 4-2500 § 6 Nr. 3 Rdnr. 8).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 100/16

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit eines Studenten -

    Zum einen kommt es für die Versicherungsfreiheit insofern aber nicht ausschließlich auf die förmliche Immatrikulation an, sondern darauf, ob der Student an einer Hochschule mit dem Ziel eines akademischen Abschlusses wissenschaftlich arbeitet (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R - juris Rn. 15; Brand, SGB 111, 7. Auflage 2015, § 27 Rn. 24), welches beim Kläger schon ausweislich des erworbenen Abschlusses bis 28. April 2014 der Fall war.

    Vielmehr würde, wenn auch bei einem Vollzeitstudenten, der gleichzeitig unter 20 Stunden in der Woche teilzeitbeschäftigt ist, allein das Aufrechnen der in der jeweiligen Studienphase abstrakt durch die Studienordnung veranschlagten Stundenzahl - obgleich hier für den gegenständlichen Studiengang die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit auch für Vollzeitstudenten seitens der Hochschule generell auf sechs Monate statt auf drei Monate festgelegt worden war, was für einen tatsächlich höher anzunehmenden Zeitaufwand sprechen dürfte - mit dem zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigung, zu gegriffenen und letztlich semesterabhängigen Ergebnissen in Bezug auf die Versicherungspflicht führen und insofern den vom BSG abgelehnten "Versuchen zur Einschränkungen des Werkstudentenprivilegs" (vgl. etwa Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 - a.a.O. Rn. 24) den Weg ebnen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2012 - L 4 KR 305/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 8 R 470/11

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und

  • LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17

    Arbeitslosenversicherung: Zur Frage der Verfügbarkeit eines Studierenden bei

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 - L 11 R 5559/11
  • LSG Bayern, 13.07.2004 - L 5 KR 123/03

    Beitragsforderungen nach einer Betriebsprüfung wegen Nichtanwendung des

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 3 BA 76/18

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 186/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Beginn der

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2022 - L 4 BA 9/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gästeführer im Rahmen von

  • BSG, 24.07.2015 - B 12 KR 90/14 B

    Erstattung von anteiligen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Substantiierung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2019 - L 8 BA 140/18

    Zulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen

  • SG Hamburg, 06.08.2003 - S 23 KR 118/01

    Werkstudentenprivileg - Anpassung des Beschäftigungsverhältnisses an die

  • LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 KR 16/05

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Werkstudent -

  • BSG, 19.07.2017 - B 11 AL 29/17 B

    Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaftszeit; Grundsatzrüge; Auswertung der

  • BSG, 25.02.2016 - B 12 R 12/15 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 1 KR 189/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - L 5 KR 199/04

    Krankenversicherung

  • LSG Hamburg, 07.07.2004 - L 1 KR 31/02

    Streitigkeit über das Bestehen der Rentenversicherungspflicht; Beschäftigung als

  • SG Augsburg, 15.10.2015 - S 5 AL 143/15

    Gewährung von Arbeitslosengeld

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 KR 1761/12
  • LSG Hessen, 02.03.2006 - L 1 KR 1198/03
  • SG Kassel, 21.09.2009 - S 3 AL 364/06

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - L 12 AL 5291/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2006 - L 9 (12) AL 278/05

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Darmstadt, 24.02.2006 - S 13 KR 31/04

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung -

  • LSG Bayern, 29.06.2004 - L 5 KR 256/03

    Pficht zur Nachzahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge;

  • SG Nürnberg, 08.03.2022 - S 22 AL 129/21

    Keine Versicherungsfreiheit bei Arbeitsvertrag einer Studentin

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 17/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 AL 23/13
  • BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 28/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2011 - L 4 KR 16/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2006 - L 9 AL 278/05

    Streit um einen klägerischen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg); Erfüllung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 4 KR 179/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2012 - L 11 AL 150/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht