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   BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 67/04 R   

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BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 67/04 R (https://dejure.org/2006,3316)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2006 - B 6 KA 67/04 R (https://dejure.org/2006,3316)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2006 - B 6 KA 67/04 R (https://dejure.org/2006,3316)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Kassenärztliche Vereinigung - Punktwertstützung von bestimmten fachärztlichen Leistungen - Entnahme von Beträgen aus Honorarkontingent für fachärztliche Versorgung

  • openjur.de

    Kassenärztliche Vereinigung; Punktwertstützung von bestimmten fachärztlichen Leistungen; Entnahme von Beträgen aus Honorarkontingent für fachärztliche Versorgung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von auf § 85 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) gestützten Honorarbescheiden der Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄV); Zulässigkeit der Finanzierung von Stützungen der Punktwerte für bestimmte fachärztliche ...

  • Judicialis

    SGB V F. 22.12.1999 § 85 Abs 4 S 1; ; SGB V F. 22.12.1999 § 85 Abs 4a S 1; ; SGB V § 87 Abs 1 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Punktwertstützung bestimmter fachärztlicher Leistungen in der vertragsärztlichen Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarverteilung - Hausärzte müssen Facharztpunktwerte nicht stützen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 49
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 36/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung -

    Punktwertausgleichende Stützungsmaßnahmen zwischen beiden Versorgungsbereichen waren rechtlich nicht zulässig (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24 RdNr 15) .
  • SG Berlin, 25.09.2019 - S 83 KA 206/17

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vergütung von Laborleistungen -

    Das Urteil des BSG (Verweis auf Urteil vom 22.03.2006, Az. B 6 KA 67/04 R) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.

    Das BSG (Verweis auf Urteil vom 22.03.2006, Az. B 6 KA 67/04 R) habe in diesem Zusammenhang entschieden, dass Stützungsmaßnahmen zwischen den beiden Versorgungsbereichen rechtlich nicht zulässig seien.

    Vor diesem Hintergrund sei auch das vom Kläger zitierte Urteil des BSG (Verweis auf BSG, Urteil vom 22. März 2006 - B 6 KA 67/04 R) nicht einschlägig.

    Von dieser "strikten Trennung der Vergütung für hausärztliche und für fachärztliche Leistungen" war auch schon vor der Neuregelung in § 87b Abs. 1 SGB V auszugehen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22. März 2006 - B 6 KA 67/04 R, Rn. 14).

    Anders als in dem Fall, der der Entscheidung des BSG vom 22.03.2006 (BSG, Urteil vom 22. März 2006 - B 6 KA 67/04 R) zugrunde lag, sind hier zum Zeitpunkt des Vorwegabzuges das haus- und das fachärztliche Verteilungsvolumen noch nicht abschließend gebildet.

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein

    So hat der Senat in einem Urteil vom 22.3.2006 (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24 RdNr 16) dargelegt, die gesetzlich vorgeschriebene strikte Trennung der Honorarkontingente für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung führe zwangsläufig dazu, dass sich die Punktwerte für die hausärztlichen Leistungen unabhängig von denjenigen für die fachärztlichen Leistungen entwickelten.
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit der getrennten Verteilung der

    Dies bedeutet, wie der Senat im Urteil vom 22. März 2006 (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24) näher dargelegt hat, dass zur Vergütung hausärztlicher Leistungen nur das Honorarkontingent für den hausärztlichen Versorgungsbereich zur Verfügung steht und fachärztliche Leistungen ausschließlich aus dem strikt getrennten Honorarkontingent für die fachärztliche Versorgung finanziert werden dürfen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. März 2006 (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24 RdNr 16) dargelegt, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene strikte Trennung der Honorarkontingente für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung führe zwangsläufig dazu, dass sich die Punktwerte für die hausärztlichen Leistungen unabhängig von denjenigen für die fachärztlichen Leistungen entwickelten.

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 4/16 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Zulässigkeit der Quotierung sog

    Die tatsächliche Leistungsverlagerung führte nicht zu einer unzulässigen Stützung des hausärztlichen Bereichs durch den fachärztlichen Bereich, wie die Klägerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats zur Trennung der Vergütungsanteile (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24) vorträgt.
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 36/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung; Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Bestimmung

    Dies bedeutet, wie der Senat im Urteil vom 22.3.2006 (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24) näher dargelegt hat, dass zur Vergütung hausärztlicher Leistungen nur das Honorarkontingent für den hausärztlichen Versorgungsbereich zur Verfügung steht und fachärztliche Leistungen ausschließlich aus dem strikt getrennten Honorarkontingent für die fachärztliche Versorgung finanziert werden dürfen.

    Deshalb ist der Bewertungsausschuss prinzipiell befugt und gehalten, in der Versorgungsrealität eventuell zu beobachtende strukturrelevante Leistungsverlagerungen in den fachärztlichen Bereich, die möglicherweise mit einer steigenden Zahl an Fachärzten - auch unabhängig von Versorgungsbereichswechseln - einhergehen, durch entsprechende Vorgaben für die Anpassung der Vergütungsanteile beider Versorgungsbereiche so zu berücksichtigen, dass ein Eingreifen des Gesetzgebers nicht erforderlich wird (s hierzu auch BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24 RdNr 17).

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 30/05 R

    Trennung der Gesamtvergütung für haus- und fachärztliche Versorgung in der

    Dies bedeutet, wie der Senat im Urteil vom 22. März 2006 (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24) näher dargelegt hat, dass zur Vergütung hausärztlicher Leistungen nur das Honorarkontingent für den hausärztlichen Versorgungsbereich zur Verfügung steht und fachärztliche Leistungen ausschließlich aus dem strikt getrennten Honorarkontingent für die fachärztliche Versorgung finanziert werden dürfen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. März 2006 (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24 RdNr 16) dargelegt, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene strikte Trennung der Honorarkontingente für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung führe zwangsläufig dazu, dass sich die Punktwerte für die hausärztlichen Leistungen unabhängig von denjenigen für die fachärztlichen Leistungen entwickelten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19

    Vertragsärztliche Vergütung; Finanzierung des Grundbetrags "Labor"; Aufteilung

    Diese Verteilungspraxis sei rechtswidrig, weil Steigerungen im fachgebietsärztlichen Versorgungsbereich nicht aus dem hausärztlichen Bereich nachvergütet werden dürften (Hinweis auf Bundessozialgericht SozR 4-2500 § 85 Nr. 24).

    Bereits 2006 hatte das BSG entschieden, dass wegen der in § 73 Abs. 1 und Abs. 1a SGB V angeordneten strikten Trennung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Vergütung uU notwendige Stützungen der Punktwerte für bestimmte fachärztliche Leistungen ausschließlich aus dem Honorarkontingent für die Vergütung der fachärztlichen Leistungen zu finanzieren sind (Urteil vom 22. März 2006 - B 6 KA 67/04 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 24; vgl auch BSG-Urteil vom 6. September 2006 - B 6 KA 29/05 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 26) .

    Dabei hat das BSG auch hervorgehoben, dass hierbei ohne Bedeutung ist, ob die Stützungsnotwendigkeit auch durch das Überweisungsverhalten von Hausärzten begründet worden ist (Urteil vom 22. März 2006 aaO) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 24 KA 13/04
    Auch punktwertausgleichende Stützungsmaßnahmen zwischen beiden Versorgungsbereichen kommen nicht in Betracht (so bereits -weitgehend wörtlich- LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Oktober 2007 - L 7 KA 15/03-25 - unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24).

    Deshalb ist der Bewertungsausschuss prinzipiell befugt und gehalten, in der Versorgungsrealität eventuell zu beobachtende strukturrelevante Leistungsverlagerungen in den fachärztlichen Bereich, die möglicherweise mit einer steigenden Zahl an Fachärzten - auch unabhängig von Versorgungsbereichswechseln - einhergehen, durch entsprechende Vorgaben für die Anpassung der Vergütungsanteile beider Versorgungsbereiche so zu berücksichtigen, dass ein Eingreifen des Gesetzgebers nicht erforderlich wird (s hierzu auch BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 24 RdNr 17).

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 14/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur

    Der Gesetzgeber hat deshalb durch § 85 Abs. 4a SGB V i. d. F. durch Gesetz vom 22. Dezember 1999 (a.a.O.) sicherstellen wollen, dass den Hausärzten durch Bildung eines separaten Honorartopfes eine ausreichende und den Zielen der Stärkung der hausärztlichen Versorgung entsprechende Vergütung gesichert ist (vgl. dazu die auf S. 10/11 des Urteils des Sozialgerichts Kiel zutreffend wiedergegebene Gesetzesbegründung BT-Drs. 14/1245, S. 73/74; ebenso BSG, Urt. vom 22. März 2006 - B 6 KA 67/04 R - zur Veröffentl. in SozR 4 vorgesehen, juris, Rz. 13).
  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 46/18 B

    Höhe eines vertragsärztlichen Honorars

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2011 - L 9 KA 5/10

    Verfassungsmäßigkeit der getrennten Vergütung haus- und fachärztlicher Leistungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 146/04
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2008 - L 4 KA 14/07

    Honorarverteilungsmaßstab - individuelles Punktzahlvolumen - Zielpunktwert

  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 19/19 B

    Berechnung vertragsärztlichen Honorars

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.07.2012 - L 24 KA 18/11

    Kassenärztliche Vergütung - Honorarverteilungsvertrag Brandenburg -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 24 KA 42/11

    Vertragsärztliche Vergütung - Brandenburg - Arztgruppe der Internisten - Quartal

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09

    Honorarverteilungsvertrag vom 19. Mai 2005 - Brandenburg - schwerpunktmäßig

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 15/03

    Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie; Vergütungsanspruch; Trennung der

  • BSG, 17.08.2022 - B 6 KA 36/21 B

    Höhe vertragsärztlichen Honorars Grundsatzrüge im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 11/02

    Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie; Vergütungsanspruch; Trennung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2012 - L 24 KA 2/09

    Vergütungsanspruch des Vertragsarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

  • SG Düsseldorf, 30.08.2006 - S 14 KA 279/04
  • SG Berlin, 28.05.2008 - S 83 KA 83/06

    § 45 Abs. 2 S. 1 Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä) als Ermächtigungsgrundlage

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