Rechtsprechung
   BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit verfassungsgemäß, Vertrauensschutzregelung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Minderung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf Grund von Abschlägen für vorzeitige Inanspruchnahme ist verfassungsgemäß

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung: 499 Monate sind keine 540 Monate

  • nomos.de , S. 6 (Kurzinformation)

    Rentenabschlag bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit rechtmäßig

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BSG vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R (Verfassungsmäßigkeit der gesetzl. Ausgestaltung der Altersgrenze wg. Arbeitslosigkeit)" von Prof. Dr. Andreas Marschner und Heike Pohl, original erschienen in: SGb 2004, 763 - 776.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 92, 206



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Wird zitiert von ... (51)  

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R  

    Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen

    Nachdem bereits mit dem am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen RRG 1992 die vorgezogenen AlR stufenweise abgeschafft wurden und ein vorzeitiger Rentenbeginn zu einer dauerhaften Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 je Kalendermonat führte (vgl zur historischen Entwicklung der AlR wegen Arbeitslosigkeit BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), zog das RuStFöG die Anhebung der Altersgrenzen vor und beschleunigte sie.

    Unter diesen Voraussetzungen werden auch Versicherte, die vor dem 31. Dezember 1940 geboren sind, nicht von der stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen erfasst und bleiben abschlagsfrei (zum vorhergehenden BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der erkennende Senat tendiert wie bereits der 5. Senat (vgl dessen Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und der 8. Senat (Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) zwar ebenfalls zu der Auffassung, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offen gelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 5. Senats des BSG in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) an und verweist auf dessen ausführliche Begründung.

    Im Übrigen zählt die AlR wegen Arbeitslosigkeit nicht zum Kernbestand der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung; das Vertrauen in die Beibehaltung einer eher systemfremden Regelung erscheint von vornherein weniger schutzwürdig als das Interesse an der Abdeckung des eigentlich versicherten Risikos (vgl dazu BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - Umdruck S 14).

    Vor dem 1. Januar 1941 geborene Versicherte, die zum maßgeblichen Stichtag 14. Februar 1996 arbeitslos waren bzw entsprechende verbindliche Dispositionen im Hinblick auf ihren Arbeitsplatz getroffen hatten, wurden von einer Anhebung der Altersgrenzen ausgenommen (vgl BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der 5. Senat hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 16 f) dargelegt, dass die Regelung in § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI verfassungsrechtlich nicht geboten war und es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dass sie für einen Anspruch auf AlR wegen Arbeitslosigkeit entsprechend dem früheren Recht von den Versicherten der betroffenen Jahrgänge nur in seltenen Fällen erfüllt werden kann (vgl BSG, aaO, sowie Götz ua, DRV 1998, S 6).

  • LSG Hessen, 16.03.2007 - L 5 R 50/05  

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Dieses Gesetz hat die mit dem RRG 1992 eingeleitete Entwicklung zur Begrenzung der vorgezogenen Altersrenten nochmals fortgeführt (zur historischen Entwicklung vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R; Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R = SozR 4-2600 § 237 SGB VI Nr. 1; Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R = SozR 4-2600 § 237 SGB VI Nr. 6).

    Dies hat das Bundessozialgericht zwischenzeitlich in mehreren Entscheidungen festgestellt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R; Urteil vom 7. Juli 2004 - 5 B 8 KN 3/03 R; Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R = SozR 4-2600 § 237 SGB VI Nr. 6).

    Der Abschlag als solcher mit 0, 003 je Kalendermonat ist auch versicherungsmathematisch fair angesetzt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R; Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R).

    Im Übrigen zählt die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht zum Kernbestand der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung; das Vertrauen in die Beibehaltung einer eher systemfremden Regelung erscheint von vornherein weniger schutzwürdig als das Interesse der Abdeckung des eigentlich versicherten Risikos, nämlich des Verlustes der Erwerbsfähigkeit (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R).

    Damit hat er berücksichtigt, dass das Interesse der Versicherten an der Beibehaltung der früheren Rechtslage umso schutzwürdiger ist, je weniger sie noch in der Lage sind, sich auf die neue Rechtslage einzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R).

    Mit der Anknüpfung an die Vollendung des 55. Lebensjahres hat der Gesetzgeber eine sachgerechte Differenzierung getroffen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R; Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R).

    Bei Wahl eines späteren Zeitpunkts, etwa dem allgemeinen In-Kraft-Treten des Gesetzes, wäre der beabsichtigte Einspareffekt gefährdet worden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R; Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Wegfall des Vertrauens bei Ankündigung einer Gesetzesänderung und zum Abstellen auf den Zeitpunkt eines Kabinettsbeschlusses als Stichtag zur Vermeidung eines Ankündigungseffekts).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 44/02 R) dargelegt, dass die Regelung in § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI verfassungsrechtlich nicht geboten war und es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dass sie für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit entsprechend dem früheren Recht von den Versicherten der betroffenen Jahrgänge nur in seltenen Fällen erfüllt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R; Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R; Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R).

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R  

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Der Senat neigt zwar in Übereinstimmung mit dem 5. Senat (vgl dessen Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und dem 8. Senat (Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) der Auffassung zu, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen ab Vollendung eines bestimmten Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offen gelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 5. Senats des BSG in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) an und verweist auf dessen ausführliche Begründung.

    Im Übrigen zählt die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht zum Kernbestand der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung; das Vertrauen in die Beibehaltung einer eher systemfremden Regelung erscheint von vornherein weniger schutzwürdig als das Interesse an der Abdeckung des eigentlich versicherten Risikos (vgl dazu BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - Umdruck S 14).

    Der Zeitpunkt entspricht dem Datum, an dem das Bundeskabinett das dem RuStFöG zu Grunde liegende (am 12. Februar 1996 in der sog Kanzlerrunde mit den Sozialpartnern abgestimmte) Eckpunktepapier beschlossen und die entsprechenden gesetzgeberischen Schritte angekündigt hatte (vgl dazu BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 15 mwN).

    Der 5. Senat hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 16 f) dargelegt, dass die Regelung in § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI verfassungsrechtlich nicht geboten war und es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dass sie für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit entsprechend dem früheren Recht von den Versicherten der betroffenen Jahrgänge nur in seltenen Fällen erfüllt werden kann (vgl BSG, aaO, sowie Götz ua, DRV 1998, S 6).

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  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 3/03 R  

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Der Senat neigt zwar in Übereinstimmung mit dem 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) - auf dessen Urteil vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung bestimmt) die Beteiligten im Termin hingewiesen worden sind - zu der hier ebenfalls von den Beteiligten vertretenen Auffassung, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen ab Vollendung eines bestimmten Lebensjahrs den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offen gelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - SozR 4-2600 § 237a Nr. 1; dazu auch O'Sullivan, SGb 2004, 209, 214).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 5. Senats des BSG in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 44/02 R - Umdruck S 8 ff) an und verweist auf dessen ausführliche Begründung.

    Im Übrigen zählt die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht zum Kernbestand der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung; das Vertrauen in die Beibehaltung einer eher systemfremden Regelung erscheint von vornherein weniger schutzwürdig als das Interesse an der Abdeckung des eigentlich versicherten Risikos, nämlich des Verlustes der Erwerbsfähigkeit (vgl dazu BSG Urteil vom 24. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - Umdruck S 14).

    Der 5. Senat hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 44/02 R, Umdruck S 16 f) dargelegt, dass die Regelung in § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI verfassungsrechtlich nicht geboten war und es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dass sie für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit entsprechend dem früheren Recht von den Versicherten der betroffenen Jahrgänge nur in seltenen Fällen erfüllt werden kann (vgl BSG aaO sowie Götz/Stahl/Wollschläger, DRV 1998, 2, 6).

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R  

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Dabei ging es dem Gesetzgeber des RRErwerbG nur um eine "Anpassung" und nicht um eine "Gleichbehandlung"; denn bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente kann der "Abschlag" bis zu 18 % betragen (vgl zur Anhebung der Altersgrenzen bei der Altersrente BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 1 mwN).

    Anwartschaften sind aber wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 43) und genießen nicht denselben eigentumsrechtlichen Schutz wie die Rente.

    Dabei kann offen bleiben, ob sich dieser Grundsatz bei Rentenanwartschaften aus Art. 14 Abs. 1 GG ergibt oder aus Art. 2 Abs. 1 iVm dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1 jeweils RdNr 44 mwN).

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a R 88/07 R  

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Dabei ging es dem Gesetzgeber des RRErwerbG nur um eine "Anpassung" und nicht um eine "Gleichbehandlung"; denn bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente kann der "Abschlag" bis zu 18 % betragen (vgl zur Anhebung der Altersgrenzen bei der Altersrente BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 1 mwN).

    Anwartschaften sind aber wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 43) und genießen nicht denselben eigentumsrechtlichen Schutz wie die Rente.

    Dabei kann offen bleiben, ob sich dieser Grundsatz bei Rentenanwartschaften aus Art. 14 Abs. 1 GG ergibt oder aus Art. 2 Abs. 1 iVm dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 44 mwN).

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R  

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Anwartschaften sind aber wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 43) und genießen nicht denselben eigentumsrechtlichen Schutz wie die Rente.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Das vom Gesetzgeber gewählte Lebensalter von 55 Jahren selbst stellt - wie das BSG zu der rentenrechtlichen Übergangsregelung in § 237 SGB VI im Einzelnen ausgeführt hat (BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; BSG Urteil vom 7. Juli 2004 - SozR 4-2600 § 237 Nr. 3; BSG Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R -SozR 4-2600 § 237 Nr. 6) - jedoch eine sachgerechte Differenzierung dar, weil sich ab diesem Alter die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz zunehmend verschlechtern und folglich auch die Vermögenssicherung erschwert wird (vgl die Ausführungen in den Parallelsachen BSG Urteile vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 56/06 R und B 14 AS 27/07 R; ferner zur Alhi bereits BSG Urteil vom 28. November 2007 - B 11a AL 59/06 R; s auch Gesetzesbegründung im Rahmen der Einführung des § 3 Abs. 2a SGB II: BT-Drucks 16/7460 S 12 - die über 58jährigen gelten unter den Bedingungen des § 53a Abs. 2 SGB II sogar nicht mehr als arbeitslos).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Das vom Gesetzgeber gewählte Lebensalter von 55 Jahren selbst stellt - wie das BSG zu der rentenrechtlichen Übergangsregelung in § 237 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Einzelnen ausgeführt hat (BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; BSG Urteil vom 7. Juli 2004 - SozR 4-2600 § 237 Nr. 3; BSG Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R - SozR 4-2600 § 237 Nr. 6) - eine sachgerechte Differenzierung dar, weil sich von diesem Zeitpunkt an die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz zunehmend verschlechtern und folglich eine Reaktion auf veränderte Umstände erschwert ist.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Das vom Gesetzgeber gewählte Lebensalter von 55 Jahren selbst stellt - wie das BSG zu der rentenrechtlichen Übergangsregelung in § 237 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Einzelnen ausgeführt hat (BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; BSG, Urteil vom 7. Juli 2004 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 3; BSG, Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R = SozR 4-2600 § 237 Nr. 6) - eine sachgerechte Differenzierung dar, weil sich von diesem Zeitpunkt an die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz zunehmend verschlechtern und folglich eine Reaktion auf veränderte Umstände erschwert ist.
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 70/09 R  

    Abschläge bei der Berechnung seiner Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R  

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R  

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04  
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 107/08 R  

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit - Altersgrenze -

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R  

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 121/08 R  

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung eines

  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R  

    Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Gesetz über die

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R  

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 111/08 R  

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung eines

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R  

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 45/03 R  

    Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R  

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R  

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 59/06 R  

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R  

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a R 98/07 R  

    Anfrage - Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs -

  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 3/04 R  

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 3/03 R  

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 88/07 R  

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

  • BSG, 25.11.2008 - B 5 R 112/08 R  

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 7/03 R  

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R  

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 50/03 R  

    Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R  

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RA 47/02  

    Kollektivvereinbarungen sind keine "Vereinbarung" i.S.d. § 237 Abs. 4 S. 1

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04  

    Altersrente für Frauen - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutz -

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01  

    Alterssicherungsordnung der Zahnärztekammer; Alterssicherungsordnung;

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 8 LA 118/05  

    Berufsständische Versorgung: Heraufsetzung des Renteneintrittsalters;

  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2007 - L 13 AS 3088/06  

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03  

    Trotz betrieblicher Kollektivvereinbarung kein Vertrauensschutz nach § 237

  • SG Nürnberg, 18.11.2005 - S 3 R 515/04  
  • SG Düsseldorf, 12.09.2007 - S 26 R 204/07  

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2003 - L 3 RA 42/02  

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2003 - L 10 RI 355/02  
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - L 10 RA 2884/02  

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anwendung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2005 - L 1 RA 243/03  
  • LSG Berlin, 29.03.2004 - L 16 RA 42/03  
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 243/03  

    Hinterbliebenenrente - Kürzung - Zugangsfaktor - wiederaufgelebte Witwenrente -

  • SG Düsseldorf, 17.01.2008 - S 26 R 304/06  

    Rentenversicherung

  • VG Düsseldorf, 05.09.2005 - 23 K 4724/03  
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