Rechtsprechung
   BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Anwendung des neuen Rechts durch die Sozialgerichte - Klageänderung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Bundessozialgericht

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Anwendung des neuen Rechts durch die Sozialgerichte - Klageänderung

mehr
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Anwendung des neuen Rechts durch die Sozialgerichte - Klageänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungs- und Leistungsklage bei Rente wegen Erwerbsminderung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 17.02.2005, Az.: B 13 RJ 31/04 R (Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung)" von RiLSG Dr. Gert H. Steiner, original erschienen in: SGb 2006, 316 - 319.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2006, 53



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)  

  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R  

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

    Lehnt der Rentenversicherungsträger in einem solchen Fall zu Beginn des Jahres 2001 die Zahlung einer Rente ab, so umfasst die Entscheidung auch die Ablehnung einer Rente wegen Erwerbsminderung (Fortführung von BSG vom 17.2.2005 - B 13 RJ 31/04 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 3).

    Dass insoweit keine Klageänderung vorliege, habe das BSG bereits entschieden (Bezug auf Urteil des erkennenden Senats vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 31/04 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 3).

    Denn der Antrag der Klägerin im Verwaltungsverfahren umfasste - für den Fall der Verneinung des Anspruchs auf Rente wegen EU/BU - auch den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, und insoweit lagen auch eine entsprechende (ablehnende) Verwaltungsentscheidung sowie ein entsprechendes (ablehnendes) erstinstanzliches Urteil vor (zur Behandlung der Fallkonstellation, dass das neue Recht der Renten wegen Erwerbsminderung erst während des seit 1998 anhängigen SG-Verfahrens in Kraft tritt: Senatsurteil vom 17. Februar 2005, SozR 4-2600 § 43 Nr. 3).

    Die Vorstellung, ein Antragsteller wie die Klägerin begehre ausschließlich eine Rente wegen EU nach altem Recht und für den Fall eines erst später möglichen Rentenbeginns keine Rente wegen Erwerbsminderung neuen Rechts, ist nicht lebensnah (Senatsurteil vom 17. Februar 2005, SozR 4-2600 § 43 Nr. 3 RdNr 11).

    Somit wollte die Klägerin nicht nur Rente wegen EU/BU beantragen, sondern für den Fall der Ablehnung einer solchen Rente nach altem Recht auch Rente nach den neuen Vorschriften (wegen Erwerbsminderung) einschließlich der Übergangsvorschriften, zumal diese den alten Vorschriften im Wesentlichen entsprechen (vgl hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 17. Februar 2005, SozR 4-2600 § 43 Nr. 3 RdNr 11, 16).

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R  

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Dementsprechend hat das BSG für den Bereich der Sozialleistungen stets betont, dass die Auslegung von Anträgen sich danach richtet, was als Leistung möglich ist, wenn jeder verständige Antragsteller mutmaßlich seinen Antrag bei entsprechender Beratung angepasst hätte und keine Gründe zur Annahme eines abweichenden Verhaltens vorliegen; im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Kläger alles zugesprochen haben möchte, was ihm auf Grund des Sachverhalts zusteht (stRspr, zuletzt BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, - B 13 RJ 31/04 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 37/04 R  

    Anspruch auf Altersruhegeld bzw Altersrente und Hinterbliebenenrente - Wartezeit

    Das ZRBG war vorliegend zu beachten, denn auch durch Erfüllung der in diesem Gesetz aufgeführten Voraussetzungen einer Ghettoarbeit kann es zu einem Anspruch auf Altersrente kommen (vgl auch Urteil des erkennenden Senats vom 3. Mai 2005 - B 13 RJ 34/04 R - , zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; vgl ferner Senatsurteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 31/04 R - zur Einbeziehung des Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung nach dem ab 1. Januar 2001 geltenden Recht in ein laufendes Verfahren, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht