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   BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R   

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BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R (https://dejure.org/2006,2081)
BSG, Entscheidung vom 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R (https://dejure.org/2006,2081)
BSG, Entscheidung vom 07. September 2006 - B 4 RA 43/05 R (https://dejure.org/2006,2081)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Besonders schwerer Fehler eines Verwaltungsaktes - Fehlen einer gültigen und anwendbaren Ermächtigungsgrundlage - Offensichtlichkeit - Rücknahmeanspruch - unzulässige Rechtsausübung

  • openjur.de

    Erstattung überzahlter Geldleistungen nach § 118 Abs 4 SGB 6; besonders schwerer Fehler eines Verwaltungsaktes; Fehlen einer gültigen und anwendbaren Ermächtigungsgrundlage; Offensichtlichkeit; Rücknahmeanspruch; unzulässige Rechtsausübung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Erstattungspflicht für den Wert der nach dem Tod des Versicherten auf dessen Konto überwiesenen Rentenbeträge ; Erstattung von postbaren Geburtstagsgaben für vermeintliche Geburtstage eines längst Verstorbenen Rentenempfängers; Aufrechnung einer ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Unzulässige Rechtsausübung

  • Judicialis

    SGG § 54; ; SGG § 55; ; ... SGG § 87 Abs 1 S 1; ; SGB I § 31; ; SGB X § 1; ; SGB X § 31 S 1; ; SGB X § 33; ; SGB X § 40 Abs 1; ; SGB X § 42 S 1; ; SGB X § 44 Abs 2; ; SGB X § 45; ; SGB X § 48; ; SGB X § 50 Abs 1; ; SGB X § 50 Abs 2 S 1; ; SGB X § 50 Abs 3 S 1; ; SGB VI § 118 Abs 3; ; SGB VI § 118 Abs 4 S 1; ; SGB VI § 118 Abs 4 S 2; ; GG Art 2 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehler eines Verwaltungsaktes beim Fehlen einer Ermächtigungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 97, 94
  • NZS 2007, 504 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 2/97

    Rücküberweisung einer wegen Todes des Versicherten überzahlten Rente

    Auszug aus BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R
    Die Beklagte hat zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Rechtsfrage auch damals noch in Rechtsprechung und Literatur umstritten war, obwohl das BSG schon in seinem Urteil vom 28. August 1997 (SozR 3-2600 § 118 Nr. 1) zu dem Rücküberweisungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut aus § 118 Abs. 3 SGB VI geklärt hatte, dass der Rentenversicherungsträger diesen Zahlungsanspruch nicht durch Verwaltungsakt geltend machen durfte, weil dafür eine Ermächtigungsgrundlage fehlte.
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R
    Ihnen steht der rechtsstaatliche Grundsatz von Treu und Glauben (BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 3 S 21 f) entgegen, der sich auch aus der Rechtssicherungsfunktion des Verwaltungsakts (BSGE 72, 50, 54 bis 57 mwN) ergibt und der durch die Rechtsprechung zu § 242 BGB in verschiedenen Fallgruppen konkretisiert worden ist.
  • BSG, 29.09.1994 - 4 RA 7/94

    Dienstbeschädigungsteilrente - Entziehung - Rückwirkung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R
    Ihnen steht der rechtsstaatliche Grundsatz von Treu und Glauben (BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 3 S 21 f) entgegen, der sich auch aus der Rechtssicherungsfunktion des Verwaltungsakts (BSGE 72, 50, 54 bis 57 mwN) ergibt und der durch die Rechtsprechung zu § 242 BGB in verschiedenen Fallgruppen konkretisiert worden ist.
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung -

    Auszug aus BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R
    Die Anspruchsgrundlage regelt nur den Ausgleich von zu Unrecht zugeflossenen Vermögenswerten aus Geld-, Sach- oder Dienstleistungen, also aus Sozialleistungen, iS von § 11 SGB I. Nur diese drei Arten von Vermögensverschiebungen können Rechtsfolgen eines sozialen Rechts aus §§ 3 bis 10 SGB I sein (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 24).
  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Auszug aus BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R
    In diesem Sinne ist der Grundsatz von Treu und Glauben eine allen subjektiven Rechten, Rechtsverhältnissen, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung ("Innentheorie", stellvertretend BGHZ 85, 39, 48; BAG, BB 1995, 204, 205).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R
    In diesem Sinne ist der Grundsatz von Treu und Glauben eine allen subjektiven Rechten, Rechtsverhältnissen, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung ("Innentheorie", stellvertretend BGHZ 85, 39, 48; BAG, BB 1995, 204, 205).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

    Auszug aus BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG), beginnend mit dem Urteil vom 20. Dezember 2001 (SozR 3-2600 § 118 Nr. 9), in ständiger Rechtsprechung geklärt.
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Statthaftigkeit

    Auch ein vorheriger Antrag an die Behörde auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nach § 40 Abs. 5 SGB X wird nicht vorausgesetzt (BSG Urteil vom 23.2.1989 - 11/7 RAr 103/87 - SozR 1500 § 55 Nr. 35; BSG Urteil vom 7.9.2006 - B 4 RA 43/05 R - BSGE 97, 94 = SozR 4-2600 § 118 Nr. 4, RdNr 15; aA Ulmer in Hennig, SGG, § 55 RdNr 71, Stand September 2016) .

    Ein solches zusätzliches berechtigtes Interesse, etwa wegen möglicher Vollstreckungsmaßnahmen (vgl BSG Urteil vom 7.9.2006 - B 4 RA 43/05 - BSGE 97, 94 = SozR 4-2600 § 118 Nr. 4, RdNr 15) oder des Rechtsscheins eines unwirksamen Verwaltungsaktes (vgl zB BSG Urteil vom 23.2.1989 - 11/7 RAr 103/87 - SozR 1500 § 55 Nr. 35 S 36 zur Untersagung der Arbeitsvermittlung), ist hier jedoch weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Der Rücknahmeanspruch nach § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB X setzt demnach voraus, dass der Verwaltungsakt, dessen Rücknahme begehrt wird, im Zeitpunkt seiner Bekanntgabe (§ 39 Abs. 1 SGB X) rechtswidrig und nicht begünstigend war (vgl etwa BSG, Urteil vom 7.9.2006 - B 4 RA 43/05 R, BSGE 97, 94, auch zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, jeweils RdNr 54).
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Nichtig ist ein Verwaltungsakt nach § 40 Abs. 1 SGB X aber nur, wenn er - anders als im vorliegenden Fall - an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist (dazu BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 27 f.; 10. Mai 2012 -  8 AZR 434/11  - Rn. 46 ; 14. September 2011 -  10 AZR 466/10  - Rn. 22 ; BVerwG 11. Mai 2000 - 11 B 26.00  -; 17. Oktober 1997 -  8 C 1.96  - zu 1 der Gründe mwN; BSG 7. September 2006 - B 4 RA 43/05 R  - BSGE 97, 94 ) .
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