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   BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R   

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BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R (https://dejure.org/2006,3284)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R (https://dejure.org/2006,3284)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2006 - B 5 RJ 27/05 R (https://dejure.org/2006,3284)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Tatbestand der Arbeitslosigkeit - fehlende regelmäßige Meldung beim Arbeitsamt - Verfügbarkeit

  • openjur.de

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; versicherungsrechtliche Voraussetzungen; Tatbestand der Arbeitslosigkeit; Meldung beim Arbeitsamt; Verfügbarkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Altersrente (AlR) wegen Arbeitslosigkeit und Vollendung des 60. Lebensjahres; Auslegung des Begriffs der Arbeitslosigkeit im Rentenrecht; Rückgriff auf das Recht der Arbeitslosenversicherung; Objektive und subjektive Verfügbarkeit im ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Zum Begriff der Arbeitslosigkeit

  • Judicialis

    SGB VI § 237 Abs 1 Nr 3 Buchst a; ; SGB VI § 237 Abs 1 Nr 4; ; SGB VI § 237 Abs 2 S 1; ; SGB VI § 237 Abs 2 S 3; ; SGB III F: 24.03.1997 § 118 Abs 1; ; SGB III § 428; ; AFG § 105c; ; AFRG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 90/89

    Meldung beim Arbeitsamt für Anerkennung von Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R
    Während bei Personen, die sich - auch ohne Leistungsbezug - (regelmäßig) arbeitslos beim Arbeitsamt melden, vom Vorliegen der subjektiven Verfügbarkeit ausgegangen werden kann (vgl BSGE 29, 120, 123; BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2 S 18; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4), ist dies bei Personen nicht möglich, die sich weder arbeitslos melden noch sich in anderer Weise um eine erneute Beschäftigung bemühen.
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 30/91

    Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld (ARG) wegen Arbeitslosigkeit - Ausübung

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Begriff Arbeitslosigkeit im Rentenrecht jedoch so zu verstehen, wie er durch das jeweils maßgebende Recht der Arbeitslosenversicherung bestimmt wird (BSG vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 30/91; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 11 mwN; vgl auch Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB VI, § 237 RdNr 20 mwN; VerbKomm, § 237 SGB VI RdNr 8), wobei ggf die Besonderheiten, insbesondere Sinn und Zweck der rentenrechtlichen Regelungen, zu berücksichtigen sind (Klattenhoff, aaO, § 237 RdNr 20).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R
    § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, auf den § 237 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI ua sinngemäß verweist, verlangt vom Versicherten eine aktive Arbeitsplatzsuche unter Nutzung der Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsamt; Versicherte ohne Beschäftigung, die keine Leistungen des Arbeitsamts beziehen, müssen sich deshalb regelmäßig beim Arbeitsamt melden, damit ihre Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit rentenrechtlich berücksichtigt werden kann (BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).
  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R
    Während bei Personen, die sich - auch ohne Leistungsbezug - (regelmäßig) arbeitslos beim Arbeitsamt melden, vom Vorliegen der subjektiven Verfügbarkeit ausgegangen werden kann (vgl BSGE 29, 120, 123; BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2 S 18; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4), ist dies bei Personen nicht möglich, die sich weder arbeitslos melden noch sich in anderer Weise um eine erneute Beschäftigung bemühen.
  • BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65

    Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Arbeitswilligkeit - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R
    Während bei Personen, die sich - auch ohne Leistungsbezug - (regelmäßig) arbeitslos beim Arbeitsamt melden, vom Vorliegen der subjektiven Verfügbarkeit ausgegangen werden kann (vgl BSGE 29, 120, 123; BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2 S 18; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4), ist dies bei Personen nicht möglich, die sich weder arbeitslos melden noch sich in anderer Weise um eine erneute Beschäftigung bemühen.
  • BSG, 23.03.1976 - 5 RKn 42/75

    Überholte Rechtsprechung - Ununterbrochene Arbeitslosigkeit - Neufassung -

    Auszug aus BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Begriff Arbeitslosigkeit im Rentenrecht jedoch so zu verstehen, wie er durch das jeweils maßgebende Recht der Arbeitslosenversicherung bestimmt wird (BSG vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 30/91; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 11 mwN; vgl auch Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB VI, § 237 RdNr 20 mwN; VerbKomm, § 237 SGB VI RdNr 8), wobei ggf die Besonderheiten, insbesondere Sinn und Zweck der rentenrechtlichen Regelungen, zu berücksichtigen sind (Klattenhoff, aaO, § 237 RdNr 20).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2013 - L 1 R 436/12

    Rentenversicherung - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn er vor Erreichen der Altersgrenze weder arbeitslos gemeldet war, noch sich in anderer Weise um eine erneute Beschäftigung bemüht hat; die fehlende Arbeitsbereitschaft (subjektive Verfügbarkeit) ist bei Versicherten nach Vollendung des 58. Lebensjahres nur dann rentenunschädlich, wenn sie gegenüber der Arbeitsverwaltung von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, ihre Arbeitsbereitschaft einzuschränken (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 27/05 R - juris, Leitsatz; SozR 4-2600 § 237 Nr. 10).

    Er muss die ihm gemachten Vorschläge zeit- und ortsnah Folge leisten können (objektive Verfügbarkeit) und arbeitsbereit sein (subjektive Verfügbarkeit; vgl. BSG vom 21. März 2006 a.a.O., RdNr. 15).

    § 237 Abs. 2 Satz 1 und 3 SGB VI enthalten als Sonderregelung zu § 237 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI eine Bestimmung für diejenigen Versicherten, auf die § 428 SGB III anwendbar ist (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O.).

    Hiervon sind jedoch nur Versicherte erfasst, die von dem Ihnen eingeräumten Recht aus § 428 SGB III a.F. gegenüber der Arbeitsverwaltung tatsächlich Gebrauch gemacht haben und eine entsprechende, sich hierauf beziehende, Erklärung abgegeben haben (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., RdNr. 21 m.w.N.).

    Die Arbeitslosigkeit wird nach § 428 SGB III nicht fingiert, denn der Arbeitslose hat entweder die entsprechende Erklärung gegenüber der Arbeitsagentur abzugeben oder aber seine subjektive Verfügbarkeit durch geeignete Nachweise so zu dokumentieren, dass er sich eigenständig um weitere Arbeitsgelegenheiten bemüht hat (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O.).

    Es können sich nur diejenigen Versicherten auf die Vergünstigung nach § 237 Abs. 2 Satz 1 SGB VI a.F. berufen, denen das Arbeitsförderungsrecht gem. § 428 Abs. 1 SGB III a.F. den Status eines Arbeitslosen zugebilligt hat (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., RnNr. 24).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Wie zutreffend angenommen, bringt der Arbeitslose in der Regel mit seiner Arbeitslosmeldung seine Arbeitsbereitschaft zum Ausdruck (vgl. Urteil d. BSG v. 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R , juris Rz. 18 mwNachw sowie Steinmeyer, Kommentar zum SGB II/SGB III von Gagel, Band 1, St. 39. Ergl., 2010, § 119, Rz. 303).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 971/11

    Rentenversicherung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der Begriff Arbeitslosigkeit im Rentenrecht so zu verstehen, wie er durch das zum Zeitpunkt der (behaupteten) Arbeitslosigkeit jeweils maßgebende Recht der Arbeitslosenversicherung bestimmt wird (BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 11 und BSG, Urteil vom 13. Oktober 1992, Aktenzeichen (Az) 4 RA 30/91 jeweils mwN).

    Während bei Personen, die sich - auch ohne Leistungsbezug - (regelmäßig) beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden, das Vorliegen der subjektiven Verfügbarkeit vermutet wird (BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 10; BSGE 29, 120, 123; BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2 S 18; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4 ), ist dies bei Personen nicht möglich, die sich weder arbeitslos melden, noch sich in anderer Weise nachweislich um eine erneute Beschäftigung bemühen.

    Der Kläger kann sich als älterer Arbeitsloser auch nicht auf eine Privilegierung nach § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SGB VI berufen, da er gegenüber der Agentur für Arbeit eine Erklärung nach dem früheren § 428 SGB III nicht abgegeben hat (vgl zu diesem Erfordernis BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 10 Rdnr 25).

  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 110/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Abgesehen von der Frage, ob der Kläger zu dem von § 237 Abs. 2 Satz 2 iVm Satz 1 SGB VI erfassten Personenkreis gehört (vgl BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 10 RdNr 25), macht der Senat auf grundsätzliche Bedenken dagegen aufmerksam, die Zeit zwischen dem 58. und 60. Lebensjahr eines währenddessen erwerbslosen Versicherten im Ergebnis wie eine Anrechnungszeit zu behandeln, ohne dass dessen fortdauernde Zugehörigkeit zum Kreis der Arbeitnehmer irgendwie belegt wäre; in der offenbar auch von der Beklagten befürworteten Auslegung würde die Regelung vielmehr auch Personen erfassen, die sich bereits vor ihrer Meldung als arbeitslos vom Erwerbsleben völlig zurückgezogen hatten (zu diesem Kriterium im Zusammenhang mit § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI: BSG, aaO).
  • LSG Bayern, 18.04.2007 - L 16 R 490/06

    Gewährung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Begriff der objektiven und

    Dagegen richtet sich die mit Schriftsatz vom 18.07.2006 eingelegte Berufung der Beklagten, zu deren Begründung die Beklagte vor allem auf das Urteil des BSG vom 21.03.2006 (Az.: B 5 RJ 27/05 R) Bezug nimmt.

    (BSG, Urteil vom 30.06.2005, Az.: B 7a/7AL 98/04 R, sowie Urteil vom 21.03.2006 a.a.O.).

    Der Senat schließt sich den Ausführungen des BSG im Urteil vom 21.03.2006 (Az.: B 5 RJ 27/05 R) an, wonach der Begriff der Arbeitslosigkeit im Rentenrecht so zu verstehen ist, wie er durch das jeweils maßgebende Recht der Arbeitslosenversicherung bestimmt wird (vgl. bereits BSG, Urteil vom 13.10.1992, Az.: B 4 RA 30/91).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2006 - L 7 R 107/05

    Anforderungen an die Arbeitsuchendmeldung bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

    Der Senat geht der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. März 2006 (B 5 RJ 27/05 R - zur Veröffentlichung für SozR 4 vorgesehen) folgend davon aus, dass bei der Auslegung der Vorschrift der enge Zusammenhang mit § 428 SGB III zu beachten ist.

    Gerade auf Versicherte, die sich völlig vom Erwerbsleben zurückgezogen haben, kann § 237 Abs. 2 SGB VI jedoch keine Anwendung finden (BSG, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., juris Rz. 25).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 289/11

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - fehlende Arbeitslosmeldung - Eigenbemühungen

    Der Arbeitslose muss somit dem Arbeitsmarkt sowohl objektiv als auch subjektiv zur Verfügung stehen, d.h. er muss den Vorschlägen des Arbeitsamts zur beruflichen Wiedereingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten können (objektive Verfügbarkeit) und auch entsprechend der objektiven Verfügbarkeit arbeitsbereit sein (subjektive Verfügbarkeit, BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 27/05 R - juris, Rdnr. 15).

    Fehlt eine Meldung, muss ein überzeugender Nachweis ernsthafter und ständiger Bemühungen um eine den Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Arbeitsstelle geführt werden, zum Beispiel durch Vorlage von Bewerbungen und Antwortschreiben, Zeitungsanzeigen, usw. (von Koch in: Kreikebohm, Kommentar zum SGB VI, 3. Aufl. 2008, § 237 Rdnr. 9; O´Sullivan in: jurisPK-SGB VI, 2008, § 237 Rdnr. 48; Gürtner in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 2012, § 237 Rdnr. 14; das BSG hat in seinem Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 27/05 R -, a.a.O., Rdnr. 19, offen gelassen, welche Anforderungen im Einzelnen an den Nachweise anderweitiger Bemühungen zu stellen sind).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 10 R 869/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 21.03.2006, B 5 RJ 27/05 R in SozR 4-2600 § 237 Nr. 10 m.w.N.) ist dabei Mindestvoraussetzung, dass sich der Arbeitslose gegenüber der Arbeitsagentur auf sein Recht aus § 428 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch beruft, seine Arbeitsbereitschaft einzuschränken und dennoch weiterhin zum Kreis der Arbeitslosen zählt.

    Der Kläger verkennt, dass der Begriff der Arbeitslosigkeit auch im Bereich des Rentenversicherungsrechts seit jeher eine regelmäßige Meldung beim Arbeitsamt voraussetzt (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O. a. E.; Urteil vom 30.08.2001, B 4 RA 22/01 R und Urteil vom 15.12.1994, 4 RA 64/93 in SozR 3-2600 § 58 Nr. 2: spätestens alle drei Monate; Urteil vom 27.02.1991, 5 RJ 90/89 in SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4; Urteil vom 29.04.1971, 5 RKn 24/69 in SozR Nr. 35 zu § 1259 RVO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 R 91/12
    Arbeitslose müssen sich für den Erwerb der Anrechnungszeit regelmäßig (alle drei Monate) bei der Agentur für Arbeit melden (BSG SozR 3- 2600 § 58 Nr. 2; SozR 4-2600 § 237 Nr. 10 Rdnr 32).

    Der Begriff der Arbeitslosigkeit ist im Rentenrecht so zu verstehen, wie er durch das jeweils maßgebliche Recht der Arbeitslosenversicherung bestimmt ist (BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 10 Rdnr. 14 - vgl. Gürtner, Kasseler Kommentar, Bd 2, Stand: Dezember 2010, § 237 Rdnr. 30).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - L 16 R 570/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, ist der Begriff Arbeitslosigkeit im Rentenrecht so zu verstehen, wie er durch das jeweils maßgebende Recht der Arbeitslosenversicherung bestimmt wird (vgl BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 27/05 R = SozR 4-2600 § 237 Nr. 10; BSG vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 30/91; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 11 mwN; vgl auch Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB VI, § 237 RdNr 20 mwN; VerbKomm, § 237 SGB VI RdNr 8 ), wobei ggf die Besonderheiten, insbesondere Sinn und Zweck der rentenrechtlichen Regelungen, zu berücksichtigen sind ( Klattenhoff, aaO, § 237 RdNr 20 ).

    Beim Rückgriff auf das Recht der Arbeitslosenversicherung ist für die Bestimmung des Begriffs Arbeitslosigkeit nicht auf das Recht abzustellen, das zum Zeitpunkt des rentenrechtlichen Leistungsfalls bzw Rentenbeginns gilt, sondern auf das Recht, das während der Zeit der (behaupteten) Arbeitslosigkeit galt (vgl BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 10 mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 4 R 2624/10
  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2011 - L 4 R 1302/10
  • BSG, 20.08.2015 - B 5 R 16/15 BH

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Begriff der Arbeitslosigkeit;

  • BSG, 21.12.2011 - B 11 AL 77/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - L 16 R 139/07

    Begriff der Arbeitslosigkeit bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

  • BSG, 18.03.2015 - B 13 R 7/15 B

    Gewährung von Altersrente

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - L 2 AL 23/11

    Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für den Eilrechtsschutz, wenn das

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2009 - L 3 R 75/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 4 R 485/16

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Beweislast für das Vorliegen von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 R 210/12
  • LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
  • LSG Bayern, 16.02.2011 - L 13 R 859/09

    Der Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - L 3 R 695/06
  • SG Düsseldorf, 01.04.2016 - S 49 R 265/13

    Rechtsstreit um den Zeitpunkt für den Beginn einer Altersrente wegen

  • SG Darmstadt, 23.05.2013 - S 11 AL 60/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2020 - L 2 R 257/17
  • SG Oldenburg, 17.06.2008 - S 5 R 168/07
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