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   BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R   

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https://dejure.org/2004,1023
BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R (https://dejure.org/2004,1023)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R (https://dejure.org/2004,1023)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R (https://dejure.org/2004,1023)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit - Krebserkrankung - besondere Aspekte der Genesungszeit - Nichtanwendbarkeit des Grundsatzes der Heilungsbewährung im Sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit - Krebserkrankung - besondere Aspekte der Genesungszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Minderung der Erwerbstätigkeit bei einer Krebserkrankung; Neue Bemessung der Minderung der Erwerbstätigkeit bei einer Krebserkrankung nach längerer Heilbewährung; Vorliegen der Voraussetzungen der Herabsetzung der Verletztenrente; Verbindlichkeit von ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Vorinstanz in: HVBG-INFO 17/2003, S. 1681 - 1683 Minderung der Erwerbsfähigkeit - Wesentliche Besserung - Heilungsbewährung - Aufhebung

  • Judicialis

    SGB X § 48; ; SGB VII § 56 Abs 2; ; SGB VII § 73; ; BVG § 62 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Krebserkrankungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Herabsetzung einer Verletztenrente durch Berufsgenossenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 93, 63
 
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Wird zitiert von ... (615)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.07.1985 - 2 BU 83/85
    Auszug aus BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
    Nach dem Beschluss des Senats vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85, der an die Rechtsprechung zum Versorgungsrecht (BSGE 17, 63 f = SozR Nr. 17 zu § 62 BVG) anknüpfe, könne in dem jahrelangen Inaktivbleiben einer ihrer Natur zu Rückfällen neigenden Krankheit eine wesentliche Änderung der Verhältnisse liegen.

    Dem hat sich der erkennende Senat in zwei Beschlüssen vom 11. Dezember 1980 - 2 BU 227/79 - und vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85 - grundsätzlich angeschlossen.

    Soweit der Beschluss vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85 - ohne weitere Begründung im Wesentlichen auf den reinen Zeitablauf abstellt, wird daran nicht festgehalten.

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung, sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, 23; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5 mwN; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII Stand: Januar 2004, § 56 RdNr 67 ff).

    Dass die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 2004, im Folgenden: Anhaltspunkte) für die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur aufgrund ihres Titels, sondern aufgrund des geschilderten anderen Bemessungsansatzes nicht unmittelbar gelten, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27 S 93; BSGE 82, 212, 216 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5 S 17 f).

  • BSG, 22.05.1962 - 9 RV 590/59

    Zu den Rechtsfolgen hinsichtlich der MdE, wenn eine aktive Lungentuberkulose für

    Auszug aus BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
    Nach dem Beschluss des Senats vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85, der an die Rechtsprechung zum Versorgungsrecht (BSGE 17, 63 f = SozR Nr. 17 zu § 62 BVG) anknüpfe, könne in dem jahrelangen Inaktivbleiben einer ihrer Natur zu Rückfällen neigenden Krankheit eine wesentliche Änderung der Verhältnisse liegen.

    In einer zum Versorgungsrecht ergangenen Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSGE 17, 63, 64 = SozR Nr. 17 zu § 62 BVG) erstmals dargelegt, dass bei einer Erkrankung, die zu Rückfällen neigt - im dortigen Fall eine Lungentuberkulose - erst nach Ablauf einer Bewährungsfrist von einer gesicherten Heilung ausgegangen werden kann.

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Auszug aus BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
    Vom GdB im Schwerbehindertenrecht, der sich nach der früheren Formulierung an dem durch regelwidrige körperliche, geistige oder seelische Zustände verursachten Umfang der Funktionsstörungen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (vgl die offizielle Bezeichnung und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ; BSGE 82, 176 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 24) und nach der heutigen Formulierung an den Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft orientiert (§ 69 Abs. 1 Satz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX), ist die MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung, die auf die durch die Folgen des Versicherungsfalls verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens abstellt, grundsätzlich zu unterscheiden (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 15, 23 jeweils mwN, Burchardt, aaO § 56 RdNr 72a, 88).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Vergleichsmaßstab für die Aufhebung nach § 48 SGB X nicht der damalige Bescheid, sondern die damaligen tatsächlichen Verhältnisse sind, wie sie meist in dem ihm zugrunde liegenden Gutachten zum Ausdruck kommen (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
    Erst aus der Anwendung medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher und seelischer Beeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens und unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles kann die Höhe der MdE im jeweiligen Einzelfall geschätzt werden (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
    Bei derartigen Erkrankungen sind bei der Schätzung der MdE entsprechend den Verhältnissen des Einzelfalls ggf bestehende besondere Aspekte der Genesungszeit wie das Vorliegen einer Dauertherapie, ein Schmerzsyndrom mit Schmerzmittelabhängigkeit, Anpassung und Gewöhnung an den ggf reduzierten Allgemeinzustand, die notwendige Schonung zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes, psychische Beeinträchtigungen (Antriebsarmut, Hoffnungslosigkeit), soziale Anpassungsprobleme usw, die Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit haben, wie auch sonst bei der MdE-Bewertung zu berücksichtigen (vgl zur Anpassung und Gewöhnung: BSG SozR Nr. 3 zu § 608 aF RVO; zu psychischen Beeinträchtigungen: BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu 542 RVO; zu mittelbaren Unfallfolgen allgemein: BSGE 1, 254, 256).
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
    Entscheidend ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher, sondern vielmehr der Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (BSGE 6, 267, 268 = SozR Nr. 25 zu § 128 SGG; SozR 2200 § 581 Nr. 6).
  • BSG, 15.12.1966 - 2 RU 29/65
    Auszug aus BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
    Allerdings ist eine schon bestehende Rückfallgefahr, die bereits vor dem Eintritt des eigentlichen Rückfalls die Erwerbsfähigkeit mindert, bei der Bemessung der gegenwärtigen MdE zu berücksichtigen (BSG vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 29/65 -, SGb 1967, 539, 541).
  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R
    Bei derartigen Erkrankungen sind bei der Schätzung der MdE entsprechend den Verhältnissen des Einzelfalls ggf bestehende besondere Aspekte der Genesungszeit wie das Vorliegen einer Dauertherapie, ein Schmerzsyndrom mit Schmerzmittelabhängigkeit, Anpassung und Gewöhnung an den ggf reduzierten Allgemeinzustand, die notwendige Schonung zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes, psychische Beeinträchtigungen (Antriebsarmut, Hoffnungslosigkeit), soziale Anpassungsprobleme usw, die Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit haben, wie auch sonst bei der MdE-Bewertung zu berücksichtigen (vgl zur Anpassung und Gewöhnung: BSG SozR Nr. 3 zu § 608 aF RVO; zu psychischen Beeinträchtigungen: BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu 542 RVO; zu mittelbaren Unfallfolgen allgemein: BSGE 1, 254, 256).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Entscheidend ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher, sondern vielmehr der Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (BSG Urteil vom 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R - BSGE 122, 232 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 4, RdNr 14; vgl BSG Urteil vom 22.6.2004 - B 2 U 14/03 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 mwN) .
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    In Betracht kommen für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere Änderungen im Gesundheitszustand des Betroffenen (vgl BSG vom 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - NZS 2013, 464; BSG vom 22.6.2004 - B 2 U 14/03 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1) , wobei es zum einen auf die zum Zeitpunkt der letzten bindend gewordenen Feststellung tatsächlich bestehenden gesundheitlichen Verhältnisse ankommt, die ursächlich auf dem Unfall beruhen.

    Entscheidend ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher, sondern vielmehr der Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (vgl BSG vom 22.6.2004 - B 2 U 14/03 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 mwN) .

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte stellen allgemeine Erfahrungssätze dar und bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, die aber nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand 2005, § 56 RdNr 71).
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