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   BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R   

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https://dejure.org/2005,458
BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R (https://dejure.org/2005,458)
BSG, Entscheidung vom 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R (https://dejure.org/2005,458)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R (https://dejure.org/2005,458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen - eigene Entscheidung des Tatsachengerichts - gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - konkurrierende Ursache - innere Ursache - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kombinierte Anfechtungsklage und Feststellungsklage als richtige Klageart bei Vorliegen eines Entschädigungsbegehrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall bei ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - innere Ursache - wesentliche Mitursache - eigene gerichtliche Bewertung der Tatsachen

  • Judicialis

    SGG § 54 Abs 1; ; SGG § 54 Abs 4; ; SGG § 55 Abs 1 Nr 1; ; SGG § 55 Abs 1 Nr 3; ; SGG § 163; ; SGG § 128 Abs 1; ; SGB VII § 8 Abs 1 Satz 1; ; SGB VII § 8 Abs 1 Satz 2; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen im sozialgerichtlichen Verfahren, haftungsbegründende Kausalität bei Arbeitsunfällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Treppensturz kann Arbeitsunfall sein, obwohl der Sturz durch eine Beinmuskelschwäche (mit-)verursacht wurde

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Wird zitiert von ... (318)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Geht es indes - wie hier auch - in einem gerichtlichen Verfahren nicht um konkrete Ansprüche auf bestimmte Leistungen, sondern zunächst nur um die Frage, ob ein bestimmter Unfall Arbeitsunfall ist, kann der Antrag auf "Entschädigung" nicht als Leistungsklage angesehen werden (BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestritten wird (BSG Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 7. September 2004, aaO; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Für beide Bereiche der Kausalität gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung sowie der Beweismaßstab der - überwiegenden - Wahrscheinlichkeit (für den Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität zuletzt BSG Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R - SozR 4-2200 § 589 Nr. 1).

    Dabei kommt es auf die Qualität der Umstände, nicht aber auf ihre Quantität oder ihre zeitliche Reihenfolge an (BSG Urteil vom 9. Dezember 2003, aaO).

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Welcher der Umstände, die entweder den Arbeitsunfall oder den Eintritt der Gesundheitsstörung im Sinne der naturwissenschaftlich-philosophischen Kausalität ("conditio sine qua non"; vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13) verursacht haben, als wesentlich angesehen werden muss, ist durch eine wertende Betrachtung aller in Frage kommenden Umstände zu ermitteln.
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestritten wird (BSG Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 7. September 2004, aaO; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Diese sog doppelte Kausalität wird nach herkömmlicher Dogmatik bezeichnet als die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität (zuletzt BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11 mwN; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, § 8 RdNr 20 mwN auch zur Kritik an den Begriffen).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Erforderlich ist in jedem Fall, dass das Gericht die Feststellung des Sachverhalts aufgrund eigener Erkenntnis vornimmt und dies hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt (BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Durch das Wort "infolge" drückt § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, wie zuvor § 548 Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) durch das Wort "bei" aus, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehenden Verrichtung und dem Unfall als auch zwischen dem Unfall und dem Gesundheitsschaden bzw dem Tod erforderlich ist (BSG Urteile vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 3/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 1 sowie vom 7. November 2000 - B 2 U 39/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Durch das Wort "infolge" drückt § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, wie zuvor § 548 Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) durch das Wort "bei" aus, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehenden Verrichtung und dem Unfall als auch zwischen dem Unfall und dem Gesundheitsschaden bzw dem Tod erforderlich ist (BSG Urteile vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 3/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 1 sowie vom 7. November 2000 - B 2 U 39/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestritten wird (BSG Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 7. September 2004, aaO; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
    Indes ist der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall hier dadurch gegeben, dass der Kläger der Gefahr, der er erlegen ist, infolge seiner durch die Tätigkeit bedingten Anwesenheit auf der Treppe und/oder der ebenfalls betrieblich bedingten Art seiner Fortbewegung (betriebliche Unterlagen in beiden Händen) ausgesetzt und ihm der Unfall ohne die versicherte Tätigkeit in seiner Art oder Schwere wahrscheinlich nicht zugestoßen wäre (s nur BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75 mwN, Treppensturz auf der Betriebsstätte).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Zwar hat das BSG eine "isolierte" Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG für zulässig erachtet, wenn es um die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen geht, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (§ 8 SGB VII) oder einer Berufskrankheit (§ 9 SGB VII) bestritten wird (vgl beispielhaft BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 RdNr 12 f mwN; s auch Darstellung der Rechtsprechung bei Keller, aaO, RdNr 13b) .
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Er kann wählen, ob er stattdessen sein Begehren mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - Juris RdNr 9; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - Juris RdNr 14; aA BSG vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 - Juris RdNr 13 zur Auslegung eines Antrags auf Verurteilung zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Feststellungsklage; vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage für die Feststellung von Unfallfolgen Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 RdNr 15c, 51. Lfg, V/2011; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 9. Aufl 2008, § 54 RdNr 20b) .
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Es liegen keine revisionsrechtlich verwertbaren Feststellungen vor, wenn das Berufungsgericht den Vortrag der Beteiligten lediglich inhaltlich referiert oder den Text der Entscheidungsgründe des SG wörtlich wiedergibt ("copy-and-paste"), sofern nicht erkennbar ist, welche Tatsachen es seiner Entscheidung aufgrund eigener Erkenntnis zugrunde gelegt hat (vgl BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 12; BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 3 RdNr 17) .
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