Rechtsprechung
   BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - mehrere Krankheiten - Abschlag für Warmwasserbereitung - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Anpassung der Regelleistung; Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung; Verfassungsmäßigkeit; Abschlag für Warmwasserbereitung; befristeter Zuschlag; Bemessung der Rentenversicherungsbeiträge; Einkommensberücksichtigung; Abzug ...

  • Bundessozialgericht

    Arbeitslosengeld II - Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Verfassungsmäßigkeit - Abschlag für Warmwasserbereitung - befristeter Zuschlag - Bemessung der Rentenversicherungsbeiträge - Einkommensberücksichtigung - Abzug von Werbungskosten - zweckbestimmte Einnahmen -Versicherungspauschale - Ermächtigungskonformität - sozialgerichtliches Verfahren

mehr
  • NWB SteuerXpert START
  • my-sozialberatung.de

    §§ 11, 20, 21 SGB II
    Regelleistung, Anpassung, Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Rechtmässigkeit der Anpassung der Regelleistung, Ermittlung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Absenkung der Regelleistung auf 90 % bei mehreren volljährigen Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Für den 2. Haushaltsangehörigen gibt es nur "90 %"

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 100, 83



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Wird zitiert von ... (116)  

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09  

    Hartz IV

    So betrifft § 21 SGB II lediglich bestimmte, abschließend aufgezählte (vgl. BSGE 100, 83 [91 Rn. 43]) Bedarfslagen.
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass er keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe dieser Regelleistung hat (vgl Urteile vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 32/06 R - und vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 62/06 R, jeweils unter Bezugnahme auf das grundlegende Urteil des BSG vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3).

    Auch das in § 20 Abs. 4 SGB II vorgesehene Verfahren zur Anpassung der Regelleistung, das sich am Renteneckwert orientiert, begegnet nach Auffassung des Senats jedenfalls im Jahr 2005 keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl grundlegend BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 32/06 R).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R  

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 32/06 R - im Einzelnen dargelegt, dass dem Gesetzgeber auch insoweit ein Gestaltungsspielraum eingeräumt ist, der durch die Wahl des Anpassungsmechanismus nicht überschritten ist.
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