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   BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R   

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BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R (https://dejure.org/2006,59)
BSG, Entscheidung vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R (https://dejure.org/2006,59)
BSG, Entscheidung vom 07. November 2006 - B 7b AS 18/06 R (https://dejure.org/2006,59)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene Unterkunftskosten eines ehemaligen Sozialhilfeempfängers - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - minderjähriges Kind in Bedarfsgemeinschaft - Absetzung eines Pauschbetrages für ...

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; unangemessene Unterkunftskosten eines ehemaligen Sozialhilfeempfängers; Einkommensberücksichtigung; Kindergeld; minderjähriges Kind in Bedarfsgemeinschaft; Absetzung eines Pauschbetrages für P ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßstab für die Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Zusammenhang mit der Gewährung von Arbeitslosengeld II; Kriterien bei der Prüfung der Angemessenheit der Wohnungskosten; Prüfung der Angemessenheit der Wohnraumgröße und des Wohnraumstandards; Wohnort des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angemessene Unterkunftskosten; kein Rückgriff auf Wohngeldtabellen; Wohnungsgröße; Wohnungsstandard; örtlicher Wohnungsmarkt

  • Judicialis

    SGB II F. 24.12.2003 § 22 Abs 1 S 1; ; SGB II F. 24.12.2003 § 22 Abs 1 S 2; ; SGB II F. 30.07.2004 § 11 Abs 1 S 1; ; SGB II F. 30.07.2004 § 11 Abs 1 S 3; ; SGB II F. 30.07.2004 § 1... 1 Abs 2 Nr 3; ; WoGG § 8; ; WoFG § 10; ; AlgIIV F. 20.10.2004 § 3 Nr 1; ; AlgIIV F. 22.08.2005 § 3 Abs 1 Nr 1; ; EStG § 62; ; EStG § 62 ff; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung des Kindergeldes beim Einkommen, Rechtmäßigkeit eines Pauschbetrages für Privatversicherungsbeiträge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Kosten der Unterkunft bei der Bemessung von ALG II

  • anwaelte-spittelmarkt.de (Kurzinformation)

    Angemessenheit von Kosten der Unterkunft

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zu den Kosten der Unterkunft bei der Bemessung von ALG II

  • 123recht.net (Pressebericht, 7.11.2006)

    Teile von Hartz IV kritisiert // Erste Sitzung zu Wohnungskosten und Umgang mit Kindern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 97, 254
  • FamRZ 2007, 729 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (1219)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
    Als räumlicher Vergleichsmaßstab ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 7. November 2006 (B 7b AS 10/06 R) im Einzelnen dargelegt hat, in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend.

    § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II enthält damit eine Zumutbarkeitsregelung, die es verhindern soll, dass Leistungsberechtigte ggf sofort (bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit) gezwungen werden sollen, ihre bisherige Wohnung aufzugeben (Urteil des Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R; vgl auch Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, II.8 RdNr 50, Stand März 2006; vgl auch BVerwGE 2, 1, 3).

    Damit ist dem genannten Schutzzweck des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II - keine sofortige Aufgabe der Wohnung bei erstmaligem Eintritt von Hilfebedürftigkeit - Genüge getan (vgl BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R).

    Damit ist vorliegend nur entscheidungserheblich, dass die vom Sozialhilfeträger im Oktober 2002 gegebene Information, die Kosten der Unterkunft seien unangemessen, ausreichend war oder nicht (dazu und zum Rechtscharakter der gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II gegebenen "Information" des Grundsicherungsträgers über die Angemessenheit der Unterkunftskosten vgl das Urteil des Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
    Auszug aus BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
    Zutreffend ist das LSG auch - zumindest konkludent - von der Beteiligtenfähigkeit der beklagten Arbeitsgemeinschaft ausgegangen (vgl hierzu die Urteile des Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 6/06 R und B 7b AS 8/06 R).

    Die Kläger haben den Streitgegenstand auch nicht auf die Gewährung höherer Unterkunftskosten beschränkt (hierzu Urteil des Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R), vielmehr begehren sie eine Überprüfung des gesamten Inhalts der Bescheide, mithin auch der gewährten Geldleistungen gemäß § 20 bzw § 28 SGB II. .

    Dabei wird das LSG bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide jeweils nachvollziehen und entscheiden müssen, welchen Bedarf die Beklagte für die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in den jeweiligen Bewilligungs- bzw Zeitabschnitten anerkannt bzw zu Grunde gelegt und wie die Beklagte im Einzelnen das zu berücksichtigende Einkommen der Kläger ermittelt und festgelegt hat (zum Rechtscharakter der Ansprüche nach dem SGB II als Einzelansprüche und zu den verfahrensrechtlichen Konsequenzen vgl Urteil des Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R).

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Angemessenheit von Unterkunftskosten, Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II entspricht § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, der in Umsetzung der Rechtsprechung des BVerwG nun ebenfalls klarstellt, dass das Kindergeld als Einkommen dem Minderjährigen zugerechnet wird, soweit es bei diesem zur Deckung des Lebensbedarfs benötigt wird (vgl hierzu Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 82 RdNr 17 ff, insbesondere RdNr 13; vgl BVerwGE 32, 141; 60, 6).

    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII stellen insofern Ausnahmen von dem kindergeldrechtlichen Grundsatz dar, dass Kindergeldberechtigter iS des § 62 Einkommenssteuergesetz (EStG) eigentlich die Mutter (Klägerin zu 1) ist und das Kindergeld grundsätzlich dem Kindergeldberechtigten (hier der Klägerin zu 1) als Einkommen sozialhilferechtlich zuzurechnen wäre (zu § 77 BSHG vgl Brühl in LPK-BSHG, § 77 RdNr 47 mwN; grundlegend BVerwGE 60, 6 mwN, 122, 128).

  • LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05

    Arbeitslosengeld II - Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
    Bei der Gewährung von Wohngeld wird von der Wohnung ausgegangen, wie sie der Wohngeldberechtigte angemietet hat, ohne dass im Einzelfall nachgeprüft wird, inwieweit die Wohnung als solche im Sinne eines notwendigen Bedarfs angemessen ist (BVerwG aaO; vgl auch Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER -, NZM 2006, 595; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; vgl auch Berlit, NDV, 2006, 5 ff, insbesondere 6 ff).

    Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist, wie es auch der Praxis mehrerer Landessozialgerichte entspricht (vgl etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER -, NZM 2006, 595; Hessisches LSG, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER), in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft gemietete Wohnung aufweist; dh zu ermitteln ist die Quadratmeterzahl der im Streitfall konkret betroffenen Wohnung.

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
    Der Senat folgt hingegen der Rechtsprechung des BVerwG, das in ständiger Rechtsprechung zum früheren § 12 BSHG iVm § 3 der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG (RegelsatzV vom 20. Juli 1962 - BGBl I 515 - idF vom 21. Dezember 2000, BGBl I 1983) entschieden hat, dass die Tabellenwerte in § 8 WoGG keinen geeigneten Maßstab für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft darstellen (vgl nur BVerwGE 75, 168; 77, 232; 97, 110 und zuletzt Urteile vom 31. August 2004 - 5 C 8/04 -, NJW 2005, 310 und vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 -, DVBl 2005, 1326 = NVwZ 2005, 1197; vgl hierzu auch Rothkegel, aaO, RdNr 25 ff und Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 36 ff; zur Unanwendbarkeit der Tabelle zu § 8 WoGG im BSHG vgl auch Hofmann in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 12 RdNr 24).

    Schließlich wird zu überprüfen sein, ob nach der Struktur des Wohnungsmarktes am Wohnort D die Kläger tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können (vgl hierzu Berlit, aaO, RdNr 31; zur sog Unterkunftsalternative vgl auch BVerwGE 97, 110, 115 ff; BVerwGE 101, 194, 198 ff).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06

    Übernahme der Betriebskostenerhöhung als besonderer Mietzuschuss; Bestimmung

    Auszug aus BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
    Bei der Gewährung von Wohngeld wird von der Wohnung ausgegangen, wie sie der Wohngeldberechtigte angemietet hat, ohne dass im Einzelfall nachgeprüft wird, inwieweit die Wohnung als solche im Sinne eines notwendigen Bedarfs angemessen ist (BVerwG aaO; vgl auch Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER -, NZM 2006, 595; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; vgl auch Berlit, NDV, 2006, 5 ff, insbesondere 6 ff).

    Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist, wie es auch der Praxis mehrerer Landessozialgerichte entspricht (vgl etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER -, NZM 2006, 595; Hessisches LSG, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER), in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft gemietete Wohnung aufweist; dh zu ermitteln ist die Quadratmeterzahl der im Streitfall konkret betroffenen Wohnung.

  • LSG Berlin, 25.06.2004 - L 10 AL 79/02

    Grundsatzentscheidungen des Landessozialgerichts Berlin zu Arbeitslosengeld und

    Auszug aus BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
    Ausgehend vom Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 2004 (BSGE 94, 109 ff = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1) zu der in § 3 Abs. 2 Arbeitslosenhilfe-Verordnung vorgesehenen prozentualen Pauschale von 3 % für private Versicherungsbeträge im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe bestehen gegen die Festsetzung einer Pauschale iHv 30, 00 EUR keine Bedenken (vgl ebenso Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 RdNr 61; Söhngen in Juris PK-SGB II, § 11 RdNr 62; aA Hänlein in Gagel, SGB III mit SGB II, § 11 RdNr 39, der unter Berufung auf LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004 - L 10 AL 79/02 -, eine Pauschale iHv 40 bis 50 Euro monatlich für geboten hält).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
    Es bestehen vielmehr hinreichende Gründe (hierzu BVerfGE 84, 133, 157; 84, 197, 199; 85, 238, 244; 87, 1, 36; 95, 39, 45), minderjährige Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern oder einem Elternteil leben, von einer Geltendmachung der Pauschale auszuschließen.
  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 12.80

    Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unter (anteilmäßiger)

    Auszug aus BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
    Insoweit liegt nach Überzeugung des Senats die Festlegung des konkreten Betrages von 30, 00 EUR noch in der Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers; jedenfalls soweit gleichzeitig davon ausgegangen wird, dass von der Pauschale nicht die Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen privaten Versicherungen erfasst sind, die nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II gesondert vom Einkommen absetzbar sind und hierzu auch die Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung gezählt werden, deren Abschluss Voraussetzung für die Zulassung eines Kfz ist (hierzu Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 13 Rz 65, Stand März 2005; zum BSHG enger: BVerwGE 62, 261).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
    Ausgehend vom Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 2004 (BSGE 94, 109 ff = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1) zu der in § 3 Abs. 2 Arbeitslosenhilfe-Verordnung vorgesehenen prozentualen Pauschale von 3 % für private Versicherungsbeträge im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe bestehen gegen die Festsetzung einer Pauschale iHv 30, 00 EUR keine Bedenken (vgl ebenso Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 RdNr 61; Söhngen in Juris PK-SGB II, § 11 RdNr 62; aA Hänlein in Gagel, SGB III mit SGB II, § 11 RdNr 39, der unter Berufung auf LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004 - L 10 AL 79/02 -, eine Pauschale iHv 40 bis 50 Euro monatlich für geboten hält).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Sozialhilfe - Hilfe in besonderer Lebenslage - Unterkunft

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Angemessenheit von Unterkunftskosten; Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

  • BVerwG, 21.05.1954 - IV C 8.53

    Anrechnung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf Erziehungsbeihilfe - Leistungen

  • BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs -

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - L 19 B 28/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 36.85

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 C 8.04

    Arbeitslosengeld II - Staffelung bzw Höhe der Regelleistung - allein stehende

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 6/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Nachweis eines

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - gerichtlich

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02

    Trümmerfrauen

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 14/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Bei der Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen ist die abstrakt angemessene Referenzmiete zu ermitteln, die sich aus dem Produkt der abstrakt angemessenen Wohnfläche und dem maßgeblichen Standard ergibt, der sich in einem abstrakt angemessenen Quadratmeterpreis im Vergleichsraum niederschlägt (Produkttheorie, stRspr siehe zB BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, RdNr 21 ff; BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Die Prüfung der Angemessenheit setzt eine Einzelfallprüfung voraus, für die die für die Bemessung des Wohngeldes bestimmten tabellarischen pauschalierten Höchstbeträge des § 8 WoGG keine valide Basis bilden und allenfalls als ein gewisser Richtwert Berücksichtigung finden können, wenn alle Erkenntnismöglichkeiten erschöpft sind (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R).

    In Einzelfällen sind bei kleinen Gemeinden größere, bei Großstädten kleinere räumliche Bereiche denkbar (s auch BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R).

    Selbst wenn die Wohnung der Klägerin nach den vorbezeichneten (abstrakten) Maßstäben unangemessen wäre, muss das LSG danach im Rahmen einer konkreten Angemessenheitsprüfung feststellen, ob für die Klägerin eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugängig war (Senatsurteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R).

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    Nach der sogenannten Produkttheorie ist eine Unterkunft angemessen, deren Kosten dem Produkt aus angemessener Wohnfläche einerseits und dem im Vergleichsraum für Wohnungen einfachen Standards ermittelten Mietzins pro Quadratmeter andererseits entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -, juris, Rn. 20).
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