Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,657
BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R (https://dejure.org/2004,657)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R (https://dejure.org/2004,657)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - B 7 AL 24/04 R (https://dejure.org/2004,657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von Privatversicherungsbeiträgen - Pauschbetrag in Höhe von 3 % des Einkommens - keine Ermächtigungskonformität - Verfassungswidrigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigungskonformität und Verfassungskonformität des § 3 Abs. 2 Arbeitslosenhilfe-Verordnung 2002 (AlhiV 2002) im Hinblick auf die Pauschalierung der absetzbaren Versicherungsbeiträge auf drei von Hundert; Vereinbarkeit der Pauschalierung mit dem Gleichheitssatz; ...

  • Judicialis

    SGB III § 206 Nr 4; ; AlhiV 2002 § 3 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe, Pauschbetrag bei der Einkommensanrechnung für Privatversicherungsbeiträge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressebericht, 9.12.2004)

    Vermögensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe // Hartz-IV-Regelung aber indirekt gebilligt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 94, 109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 55/89

    Anrechenbares Einkommen des Ehegatten bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
    Mit dieser Zielsetzung wäre es nicht vereinbar, wenn Lebensversicherungsverträge im Falle der Arbeitslosigkeit - selbst wenn diese den Ehegatten oder Lebenspartner trifft - generell nicht weitergeführt werden könnten, weil die entsprechenden finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt eingesetzt werden müssten, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits zur früheren, inhaltsgleichen Vorschrift des § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III entschieden hat (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 4 S 23).

    Die Berücksichtigung von Einkommen des Partners weiche vielmehr bewusst von der unterhaltsrechtlichen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab und beruhe auf der Erkenntnis, dass in Haushaltsgemeinschaften aus einem Topf gewirtschaftet werde und deshalb die Bedürfnisse aller aus den gemeinsamen Beiträgen ohne Rücksicht auf rechtliche Unterhaltsansprüche befriedigt werden (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 24 S 128 f; SozR 3-4100 § 138 Nr. 4 S 22; SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 75).

    Unerheblich ist, ob Versicherungsnehmer der Arbeitslose selbst oder sein Ehegatte ist (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 4 S 23).

    Dass Beiträge zu bestehenden Lebensversicherungen nicht von vornherein ausgeschlossen sind, hat das BSG, wie oben dargelegt, bereits zur gleichlautenden Vorschrift des bis 31. Dezember 1997 geltenden § 138 Abs. 2 Nr. 2 AFG entschieden (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 4 S 23); seither ist in der Sache keine Änderung eingetreten.

    Rein rechtlich jedenfalls ist die Angemessenheit der Beiträge zur Lebensversicherung nicht von vornherein durch eine Koppelung mit einem Kreditvertrag zu verneinen (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 4 S 23).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
    Bei der Auslegung des Begriffs der Angemessenheit ist auf die bisherige Lebensstellung des Arbeitslosen und seines Partners abzustellen, weil die Alhi dem Arbeitslosen als Lohnersatzleistung einen prozentualen Anteil seines bisherigen Lebensstandards erhalten soll (Lebensstandardprinzip: BVerfGE 87, 234, 257 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 31).

    Die Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen, der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv und dass die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (BVerfGE 87, 234, 255 f mwN = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerfGE 100, 59, 90 = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3).

    Insoweit kann wegen des im Alhi-Recht geltenden Lebensstandardprinzips (BVerfGE 87, 234, 257 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; Spellbrink in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 13 RdNr 15 ff) nicht auf die sozialhilferechtlichen Kriterien zurückgegriffen werden (Krauß in Praxiskommentar SGB III Arbeitsförderung, 2. Aufl 2004, § 194 RdNr 52 mwN).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
    Vielmehr können zur Klärung von Inhalt, Zweck und Ausmaß die allgemeinen Auslegungsgrundsätze herangezogen werden, wie etwa Sinnzusammenhang der Norm, Ziel der gesetzlichen Regelung und ihre Entstehungsgeschichte (BSGE 76, 207, 217 mwN = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; BSGE 91, 94 RdNr 17 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; BVerfGE 80, 1, 20 f).

    Auch wenn dem Verordnungsgeber ein nicht unerheblicher Gestaltungsspielraum zuzubilligen ist, in dessen Grenzen er eine an Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten orientierte politische Entscheidung treffen kann, darf er nicht über den von der Ermächtigung gesteckten Rahmen hinausgehen (BSGE 91, 94 RdNr 31 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).

    Darüber hinaus ist allgemein anerkannt und politisch erwünscht, dass auch Personen, die in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind und deren existenzielle Lebensrisiken dadurch bereits in einem großen Umfang abgedeckt sind, eine zusätzliche, private Risikovorsorge - insbesondere für das Alter - treffen (vgl: BSGE 91, 94 RdNr 29 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; BSGE 83, 88, 90 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 S 63; SozR 3-4220 § 6 Nr. 4 S 7).

  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 28/95

    Festsetzung der Leistungssätze in der AFG -Leistungsverordnung 1995

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
    Vielmehr können zur Klärung von Inhalt, Zweck und Ausmaß die allgemeinen Auslegungsgrundsätze herangezogen werden, wie etwa Sinnzusammenhang der Norm, Ziel der gesetzlichen Regelung und ihre Entstehungsgeschichte (BSGE 76, 207, 217 mwN = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; BSGE 91, 94 RdNr 17 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; BVerfGE 80, 1, 20 f).

    Dies zwingt zu möglichst einfachen Maßstäben bei der Leistungsberechnung (BSGE 76, 207, 217 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4).

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommen - Aufwendungen -

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
    Das LSG wird jedoch nach der Zurückverweisung der Sache einen eventuell ergangenen Folgebescheid zu beachten haben (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72; SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 RdNr 5).

    Die Berücksichtigung von Einkommen des Partners weiche vielmehr bewusst von der unterhaltsrechtlichen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab und beruhe auf der Erkenntnis, dass in Haushaltsgemeinschaften aus einem Topf gewirtschaftet werde und deshalb die Bedürfnisse aller aus den gemeinsamen Beiträgen ohne Rücksicht auf rechtliche Unterhaltsansprüche befriedigt werden (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 24 S 128 f; SozR 3-4100 § 138 Nr. 4 S 22; SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 75).

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
    Werden verschiedene Personengruppen und nicht nur verschiedene Sachverhalte unterschiedlich behandelt, unterliegt die Differenzierung einer strengen Prüfung am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BSGE 76, 84, 89 f mwN = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass das BVerfG eine Geltung des Lebensstandardprinzips als Verfassungsgebot ausdrücklich abgelehnt hat (BVerfGE 51, 115, 125 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; BVerfGE 72, 9, 20 f = SozR 4100 § 104 Nr. 13; BVerfGE 90, 226, 240 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
    Auch wenn er gerade im Sozialversicherungsrecht einen weiten Gestaltungsspielraum besitzt und nicht verpflichtet ist, die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen, bzw grundsätzlich diejenigen Sachverhalte selbst auswählen kann, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft (BVerfGE 84, 348, 359), so muss er sich dabei doch sachlich vertretbarer Kriterien bedienen.
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass das BVerfG eine Geltung des Lebensstandardprinzips als Verfassungsgebot ausdrücklich abgelehnt hat (BVerfGE 51, 115, 125 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; BVerfGE 72, 9, 20 f = SozR 4100 § 104 Nr. 13; BVerfGE 90, 226, 240 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R
    Die Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen, der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv und dass die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (BVerfGE 87, 234, 255 f mwN = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerfGE 100, 59, 90 = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3).
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 30/88

    Auf Arbeitslosenhilfe anrechenbares Einkommen des Ehegatten

  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01

    Sterbegeldversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 21/96

    Unzumutbarkeit der Verwertung einer Kapitallebensversicherung vor Inanspruchnahme

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Die "Angemessenheit" von privaten Versicherungen beurteilt sich somit sowohl danach, für welche Lebensrisiken (Grund) und in welchem Umfang (Höhe) Bezieher von Einkommen knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze solche Aufwendungen zu tätigen pflegen, als auch nach der individuellen Lebenssituation des Hilfesuchenden (BVerwGE 116, 342, 344; BVerwGE 118, 211, 212 f; vgl demgegenüber zum Lebensstandardprinzip in der Alhi BSGE 94, 109 ff RdNr 16 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1).

    Dabei kann aus Praktikabilitätsgründen eine Üblichkeit angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass mehr als 50 % der Haushalte knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze eine entsprechende Versicherung abschließen (vgl zu diesem Gedanken bereits zur Alhi BSGE 94, 109 ff RdNr 29 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Ausgehend vom Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 2004 (BSGE 94, 109 ff = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1) zu der in § 3 Abs. 2 Arbeitslosenhilfe-Verordnung vorgesehenen prozentualen Pauschale von 3 % für private Versicherungsbeträge im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe bestehen gegen die Festsetzung einer Pauschale iHv 30, 00 EUR keine Bedenken (vgl ebenso Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 RdNr 61; Söhngen in Juris PK-SGB II, § 11 RdNr 62; aA Hänlein in Gagel, SGB III mit SGB II, § 11 RdNr 39, der unter Berufung auf LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004 - L 10 AL 79/02 -, eine Pauschale iHv 40 bis 50 Euro monatlich für geboten hält).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Wenn aber im Höhenstreit alle Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen sind, um zu einer höheren Leistung zu gelangen (vgl nur BSGE 94, 109 ff RdNr 5 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1) , muss Gleiches für den umgekehrten Fall gelten, wenn sich der Betroffene mit dem Ziel einer errechenbaren Minderung der Leistung wehrt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht