Rechtsprechung
   BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des generellen Freibetrages - zusätzlicher Altersvorsorgefreibetrag im Härtefall - Verfassungsmäßigkeit - Ermächtigungskonformität - Härtefallprüfung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Bundessozialgericht

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des generellen Freibetrages - zusätzlicher Altersvorsorgefreibetrag im Härtefall - Verfassungsmäßigkeit - Ermächtigungskonformität - Härtefallprüfung

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Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2005, 610 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R  

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Um zu gewährleisten, dass auch für die Zeit bis zum Inkrafttreten des SGB II Arbeitslose im Rahmen einer gesetzlichen Härtefallregelung (§ 193 Abs. 2 SGB III) zumindest in den Genuss der in § 12 Abs. 2 Nr. 3 enthaltenen Privilegierungsregelung kommen können, hat der 7. Senat seine bisherige Rechtsprechung in der Entscheidung vom 17. März 2005 (B 7a/7 AL 68/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) dahingehend präzisiert, dass die in § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II bezeichnete Unverwertbarkeit auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht uneingeschränkt gelten kann.

    Dabei genügt es für die Alhi, wenn die Fälligkeit der Verträge - wie im Fall der Klägerin - in etwa auf den Zeitpunkt des 60. bzw 65. Lebensjahres datiert ist (vgl BSG Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 68/04 R mwN).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R  

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Wie bereits der 7. Senat in seiner Rechtsprechung (dazu die Urteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R - und vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 68/04 R) unter Rückgriff auf seine Entscheidung vom 27. Mai 2003 (BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) ausgeführt hat, konnte dem Kläger nach dem Regelungskonzept der AlhiV 2002 ein darüber hinausgehendes Schonvermögen nicht zuerkannt werden.

    Denn sollte dies - wie der Kläger geltend macht - gerade wegen der Ablehnung, Alhi zu zahlen, geschehen sein, kann ihm dies nicht zum Nachteil gereichen (vgl BSG Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 68/04 R).

  • BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R  

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Um zu gewährleisten, dass auch für die Zeit bis zum Inkrafttreten des SGB II Arbeitslose im Rahmen einer gesetzlichen Härtefallregelung (§ 193 Abs. 2 SGB III) zumindest in den Genuss der in § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II enthaltenen Privilegierungsregelung kommen können, hat der 7. Senat seine bisherige Rechtsprechung in der Entscheidung vom 17. März 2005 (B 7a/7 AL 68/04 R - SozR 4-4300 § 193 Nr. 5) dahingehend präzisiert, dass die in § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II bezeichnete Unverwertbarkeit auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht uneingeschränkt gelten kann.
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