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   BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R   

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BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R (https://dejure.org/2005,489)
BSG, Entscheidung vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R (https://dejure.org/2005,489)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 18/05 R (https://dejure.org/2005,489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungssuche - fehlende Eigenbemühungen - Konkretisierungspflicht der Bundesagentur für Arbeit - Umkehr der materiellen Beweislast - Verwaltungsakteigenschaft - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Rücknahme von Leistungen bei unterlassener Vorlage von ausreichenden Nachweisen über Eigenbemühungen; Aufhebung der Bewilligung von Alhi mit Wirkung für die Vergangenheit; Orientierung der Begriffe der ...

  • fh-sozialversicherung.de

    "Fördern und Fordern" - Zu den Rechtsfolgen für einen Arbeitslosen, der sich nicht selber um die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit bemüht.

  • Judicialis

    SGB III F: 16.12.1997 § 118 Abs 1 Nr 2; ; SGB III F: 16.12.1997 § 119 Abs 1 Nr 1; ; SGB III F: 16.12.1997 § 119 Abs 1 Nr 2; ; SGB III F: 16.12.1997 § 119 Abs 4; ; SGB III F: 16.12.... 1997 § 119 Abs 5 S 1; ; SGB III F: 16.12.1997 § 119 Abs 5 S 2; ; SGB III § 330 Abs 2; ; SGB III § 330 Abs 3; ; SGB I § 60 Abs 1 Nr 1; ; SGB I § 66 Abs 1; ; SGB X § 20; ; SGB X § 31 S 1; ; SGB X § 43 Abs 3; ; SGB X § 45 Abs 2 S 3 Nr 3; ; SGB X § 48 Abs 1 S 2 Nr 4; ; SGG § 95; ; SGG § 96; ; SGG § 103; ; GG Art 20 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe bei Obliegenheitsverletzungen des Arbeitslosen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 95, 176
  • NZS 2006, 436
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (34)

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
    Denn das so genannte "Nachschieben von Gründen" (richtigerweise: Stützen der Entscheidung auf eine andere Rechtsgrundlage) ist zulässig, soweit der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Regelungsumfang oder seinem Wesensgehalt verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen in nicht zulässiger Weise beeinträchtigt bzw erschwert wird (BSGE 29, 129, 132 = SozR Nr. 123 zu § 54 SGG ; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97; BSGE 87, 8, 12 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).

    Weil die §§ 45, 48 SGB X auf dasselbe Ziel, nämlich die Aufhebung (im weiten Sinn) eines Verwaltungsaktes, gerichtet sind, ist das Auswechseln dieser Rechtsgrundlagen grundsätzlich zulässig (BSG, Urteil vom 25. April 2002, aaO).

    Das Interesse der Klägerin daran, dass ein belastender Verwaltungsakt nicht nachträglich auf eine andere ihn tragende Rechtsgrundlage gestützt wird, ist rechtlich nicht per se geschützt (vgl dazu: Senatsurteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97; Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ist nicht ohne weiteres rechtsstaatswidrig; ohne derartige Begriffe könnte der Gesetzgeber der Vielgestaltigkeit des Lebens nicht Rechnung tragen, sie sind deshalb unentbehrlich (BVerfGE 4, 352, 358; 8, 274, 311 und 326; 78, 205, 213).

    Ob sich der Gesetzgeber bei der Festlegung eines gesetzlichen Tatbestandes eines Begriffs bedient, der einen Kreis von Sachverhalten deckt, oder eng umschriebene Tatbestandsmerkmale aufstellt, liegt mithin in seinem Ermessen, wenn er die ihm durch die Verfassung gesteckten Grenzen einhält (BVerfGE 21, 73, 79); insbesondere müssen der gesetzlichen Regelung objektive Kriterien abzugewinnen sein, die eine willkürliche Handhabung ausschließen und dazu führen, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 8, 274, 325; 21, 73, 79 f; 78, 205, 212).

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit der Norm dürfen deshalb nicht zu hoch angesetzt werden; sie müssen der zu regelnden Materie angemessen sein (BVerfGE 18, 353, 363; 78, 205, 212).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
    Dies deckt sich nicht zuletzt mit der Rechtsprechung des BSG zu Obliegenheitsverletzungen (vgl BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R); auch für die Anspruchsvoraussetzung gewordene Obliegenheit des § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (vgl BSGE 86, 147, 150 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1) ist ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitslosen erforderlich.

    Dabei ist, wenn kein Vorsatz vorliegt, anders als im Zivilrecht ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab anzulegen; es genügt jede Art von Fahrlässigkeit (vgl allgemein: BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R).

  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R

    Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
    Bei den vom Gesetz geforderten Eigenbemühungen handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats um eine zur Anspruchsvoraussetzung gewordene versicherungsrechtliche Obliegenheit (BSGE 86, 147, 149 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1); dies ist insbesondere für die Frage der Zurechenbarkeit von Fehlverhalten von Bedeutung (dazu unter Nr. 13).

    Dies deckt sich nicht zuletzt mit der Rechtsprechung des BSG zu Obliegenheitsverletzungen (vgl BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R); auch für die Anspruchsvoraussetzung gewordene Obliegenheit des § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (vgl BSGE 86, 147, 150 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1) ist ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitslosen erforderlich.

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 9/97

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückforderung der erbrachten

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
    Denn das so genannte "Nachschieben von Gründen" (richtigerweise: Stützen der Entscheidung auf eine andere Rechtsgrundlage) ist zulässig, soweit der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Regelungsumfang oder seinem Wesensgehalt verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen in nicht zulässiger Weise beeinträchtigt bzw erschwert wird (BSGE 29, 129, 132 = SozR Nr. 123 zu § 54 SGG ; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97; BSGE 87, 8, 12 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).

    Das Interesse der Klägerin daran, dass ein belastender Verwaltungsakt nicht nachträglich auf eine andere ihn tragende Rechtsgrundlage gestützt wird, ist rechtlich nicht per se geschützt (vgl dazu: Senatsurteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97; Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ist nicht ohne weiteres rechtsstaatswidrig; ohne derartige Begriffe könnte der Gesetzgeber der Vielgestaltigkeit des Lebens nicht Rechnung tragen, sie sind deshalb unentbehrlich (BVerfGE 4, 352, 358; 8, 274, 311 und 326; 78, 205, 213).

    Ob sich der Gesetzgeber bei der Festlegung eines gesetzlichen Tatbestandes eines Begriffs bedient, der einen Kreis von Sachverhalten deckt, oder eng umschriebene Tatbestandsmerkmale aufstellt, liegt mithin in seinem Ermessen, wenn er die ihm durch die Verfassung gesteckten Grenzen einhält (BVerfGE 21, 73, 79); insbesondere müssen der gesetzlichen Regelung objektive Kriterien abzugewinnen sein, die eine willkürliche Handhabung ausschließen und dazu führen, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 8, 274, 325; 21, 73, 79 f; 78, 205, 212).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
    Jede Konkretisierung der Pflicht zu Eigenbemühungen ist - selbst wenn sie nicht wie vorliegend als Form-Verwaltungsakt ergangen sein sollte - wie ein Verwaltungsakt nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen (vgl zu dieser Voraussetzung bei der Auslegung eines Verwaltungsaktes: BSGE 67, 104, 110 mwN = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2) und damit in vollem Umfang revisibel (zum Verwaltungsakt: BSGE 62, 32, 36 = SozR 4100 § 71 Nr. 2 mwN; BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 14), weil es zur Bestimmung des Inhalts weder darauf ankommt, was die Beklagte zum Ausdruck bringen wollte, noch wie sie vom Empfänger individuell verstanden worden ist.
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
    Dabei ist, wenn kein Vorsatz vorliegt, anders als im Zivilrecht ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab anzulegen; es genügt jede Art von Fahrlässigkeit (vgl allgemein: BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R; Urteile vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
    Gleichgültig, welche Norm zur Anwendung kommt, wird das LSG also zu beachten haben, dass nach beiden Normen auch Teilaufhebungen ("soweit") in Betracht kommen (vgl nur: BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42; BSGE 72, 1 ff = SozR 3-1300 § 48 Nr. 22; Waschull in LPK-SGB X, 2004, § 45 RdNr 22 mwN).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
    Gleichgültig, welche Norm zur Anwendung kommt, wird das LSG also zu beachten haben, dass nach beiden Normen auch Teilaufhebungen ("soweit") in Betracht kommen (vgl nur: BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42; BSGE 72, 1 ff = SozR 3-1300 § 48 Nr. 22; Waschull in LPK-SGB X, 2004, § 45 RdNr 22 mwN).
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 60/89

    Erstattung von Urteilsleistungen

  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse,

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R

    Erstattung der Vorverfahrenskosten - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung -

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R

    Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt,

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

  • BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 39/02 R

    Nichtauszahlung einer bewilligten und festgestellten Rente - Formverwaltungsakt -

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - zweite Sperrzeit - Erlöschen - Überprüfungsantrag -

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B

    Beschäftigungsangebot nach § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III kein Verwaltungsakt

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 10/90

    Einmalige Leistungen iS § 144 SGG , selbständige Anfechtungs- und

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Aufforderung zur Stellung eines

  • BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66

    Rentenbescheid - Streitiger Gewährungszeitraum - Nachschieben von Gründen -

  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Es handelt sich bei dem Schreiben vom 9.2.2018 auch nicht um einen sog Formverwaltungsakt oder Anscheinsverwaltungsakt (vgl etwa BSG vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R - BSGE 95, 176 = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3, RdNr 11; BSG vom 5.9.2006 - B 4 R 71/06 R - BSGE 97, 63 = SozR 4-2500 § 255 Nr. 1, RdNr 20; BSG vom 29.12.2016 - B 4 AS 319/16 B - juris RdNr 14) , denn dieses Schreiben war weder mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen noch trug es die Überschrift "Bescheid".
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Die vom Senat in anderem Zusammenhang (zu § 119 SGB III) aufgestellten Anforderungen an die Konkretisierung der vom Gesetz verlangten Eigenbemühungen eines Arbeitslosen (vgl BSGE 95, 176 ff = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3) sind auf die Rechtslage des § 22 Abs. 1 SGB II wegen der unterschiedlichen Funktionen der Informationenpflichten und der ungleichen rechtlichen Regelungen nicht übertragbar.
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Eine gebundene Entscheidung kann nach § 43 Abs. 3 SGB X aber nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden (BSG Urteile vom 10.2.1993 - 9/9a RV 43/91 - SozR 3-3660 § 1 Nr. 1 und vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R - BSGE 95, 176 = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3) .
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