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   BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R   

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BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R (https://dejure.org/2004,3398)
BSG, Entscheidung vom 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R (https://dejure.org/2004,3398)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - B 7 AL 76/03 R (https://dejure.org/2004,3398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten - kein Zugunstenverfahren - Nichtgeltung der Einschränkung des § 330 Abs 1 SGB 3 - Berücksichtigung der günstigeren Lohnsteuerklassenkombination durch Aufhebung nach § 48 Abs 1 SGB X

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld nach einem Steuerklassenwechsel; Auslegung eines sozialverfahrensrechtlichen Abänderungsantrags; Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung; Lohnsteuerklassenwechsel als wesentliche Änderung in den Verhältnissen

  • Judicialis

    SGB III § 330 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des § 330 Abs. 1 SGB III

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 549 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R
    Nachdem das Landessozialgericht (LSG) die Beklagte auf das Urteil des erkennenden Senats vom 4. September 2001 (B 7 AL 84/00 R) hingewiesen hatte, nach der ein zweckmäßiger Lohnsteuerklassenwechsel iS des § 137 Abs. 4 Nr. 1 SGB III auch dann vorliegt, wenn die neu gewählte Lohnsteuerklassenkombination nicht zum geringsten, aber zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führe, hat die Beklagte ausgeführt, sie sei nicht verpflichtet, ihre Bewilligungsentscheidung entsprechend dieser neuen Rechtsprechung zu ändern.

    Die Ehegatten müssen mithin nicht die günstigste Lohnsteuerklassenkombination gemäß § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III wählen, es genügt bereits die Wahl einer günstigeren Kombination (vgl Urteil vom 4. September 2001, BSGE 88, 299 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1).

    Dass die Rechtsprechung des Senats im vorliegenden Fall dazu führt, dass der Kläger arbeitsförderungsrechtlich sogar besser steht (Lohnsteuerklasse III) als die steuerrechtlich - typisierend - zweckmäßigste Lösung (IV/IV), ist im Rahmen des § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III hinzunehmen und Konsequenz des Urteils des Senats vom 4. September 2001 (aaO).

    Es kann offen bleiben, ob durch die Entscheidung des Senats vom 4. September 2001 (aaO) bereits eine "ständige Rechtsprechung" iS des § 330 Abs. 1 SGB III entstanden war (vgl insoweit BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 10; vgl hierzu auch Eicher in Hennig, SGB III, § 330 RdNr 18 ff mwN).

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden (vgl zuletzt BSGE 78, 109, 114 ff = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48; vgl auch BSGE 57, 209 = SozR 1300 § 44 Nr. 13; BSGE 58, 27, 33 = SozR 1300 § 44 Nr. 16), dass § 48 Abs. 2 SGB X lediglich klarstelle, dass ein Verwaltungsakt jedenfalls mit Wirkung für die Zukunft einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung anzupassen sei, wenn sich dies zu Gunsten des Berechtigten auswirke.

    § 48 Abs. 2 SGB X ist nicht im Sinn einer Sonderregelung zu verstehen, die bei Änderung der Rechtsprechung eine Aufhebung des Verwaltungsakts nur mit Wirkung für die Zukunft vorsieht, was sich im Einzelnen aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Norm ergibt (vgl BSGE 78, 109, 115 mwN = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R
    Das LSG habe das Urteil des 11. Senats des BSG vom 29. Juni 2000 (SozR 3-4100 § 152 Nr. 9) nicht berücksichtigt.
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R
    Es kann offen bleiben, ob durch die Entscheidung des Senats vom 4. September 2001 (aaO) bereits eine "ständige Rechtsprechung" iS des § 330 Abs. 1 SGB III entstanden war (vgl insoweit BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 10; vgl hierzu auch Eicher in Hennig, SGB III, § 330 RdNr 18 ff mwN).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden (vgl zuletzt BSGE 78, 109, 114 ff = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48; vgl auch BSGE 57, 209 = SozR 1300 § 44 Nr. 13; BSGE 58, 27, 33 = SozR 1300 § 44 Nr. 16), dass § 48 Abs. 2 SGB X lediglich klarstelle, dass ein Verwaltungsakt jedenfalls mit Wirkung für die Zukunft einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung anzupassen sei, wenn sich dies zu Gunsten des Berechtigten auswirke.
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden (vgl zuletzt BSGE 78, 109, 114 ff = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48; vgl auch BSGE 57, 209 = SozR 1300 § 44 Nr. 13; BSGE 58, 27, 33 = SozR 1300 § 44 Nr. 16), dass § 48 Abs. 2 SGB X lediglich klarstelle, dass ein Verwaltungsakt jedenfalls mit Wirkung für die Zukunft einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung anzupassen sei, wenn sich dies zu Gunsten des Berechtigten auswirke.
  • BSG, 13.07.2022 - B 7/14 AS 57/21 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Daher ist das mit der Klage im Ergebnis verfolgte Ziel der Änderung der abschließenden Festsetzung der Leistungsansprüche nicht mit der unmittelbareren Korrekturmöglichkeit in diesen Widerspruchs- bzw Klageverfahren zu erreichen (zum Rechtsschutzbedürfnis im Verhältnis von Anfechtungs- und Leistungsklage, zur Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage BSG vom 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R - BSGE 114, 302 = SozR 4-3520 § 1a Nr. 1, RdNr 19; vgl auch BSG vom 27.7.2004 - B 7 AL 76/03 R - SozR 4-4300 § 330 Nr. 2 RdNr 17) .
  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 26/21 R

    Berücksichtigung eines Verstoßes gegen die vertrauensschützenden Regelungen in

    Eine nachträglich andere Auslegung "des Rechts" kommt immer dann in Betracht, wenn eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung ergangen ist, die sich zugunsten des Berechtigten auswirkt (vgl zB BSG Urteil vom 27.7.2004 - B 7 AL 76/03 R - SozR 4-4300 § 330 Nr. 2 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 26.10.2017 - B 2 U 6/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Arbeitsunfall - anerkannte

    Ggf ist ein dann gestellter Antrag des Leistungsberechtigten nach § 44 SGB X als Widerspruch auszulegen (vgl BSG Urteile vom 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R - SozR 4-7945 § 3 Nr. 1 und vom 27.7.2004 - B 7 AL 76/03 R - SozR 4-4300 § 330 Nr. 2) .
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