Rechtsprechung
   BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3744
BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R (https://dejure.org/2005,3744)
BSG, Entscheidung vom 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R (https://dejure.org/2005,3744)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 74/04 R (https://dejure.org/2005,3744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarfsberechnung - Einkommenanrechnung - Absetzung von Werbungskosten - Streitgegenstand - neuer Bescheid

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zahlung höherer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ohne Anrechnung eigenen Einkommens; Berücksichtigung von Werbungskosten als einkommensmindernd ; Entfall der Rechtshängigkeit von entsprechenden Folgebescheiden ; Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung von BAB ; ...

  • Judicialis

    SGB III § 71 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommenanrechnung bei der Berufsausbildungsbeihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Auszubildende - Berücksichtigung von Werbungskosten bei BAB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 434
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.07.1991 - 9b/11 RAr 131/89

    Ermächtigung eines Satzungsgebers durch den Gesetzgeber, Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R
    Das BSG hat in einer Entscheidung vom 3. Juli 1991 (SozR 3-4100 § 40 Nr. 5) hierzu ausgeführt, dies sei in der Sache nicht zu beanstanden, weil der Einkommensbegriff des Ausbildungsförderungsrechts im AFG weder identisch sei mit dem des EStG noch identisch sein müsse und einzelne Werbungskosten zumindest in Form eines zusätzlichen Bedarfs berücksichtigt würden.
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B

    Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG bei Verwaltungsakten, die das streitige

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R
    Selbst wenn § 96 SGG entsprechende Anwendung auf Leistungsbescheide im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses finden kann, wenn sich die gleichen Rechtsfragen für einen neuen Bewilligungszeitraum stellen (vgl nur Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B - mwN; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 40 RdNr 9 mwN), so gilt dies hier jedoch deshalb nicht, weil die Rechtshängigkeit entsprechender Folgebescheide dann wieder entfällt, wenn sie - wie vorliegend - zum Gegenstand einer gesonderten Klage gemacht geworden sind (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89); insoweit stand dem Kläger ein Wahlrecht zu.
  • BSG, 16.08.1989 - 11 BAr 53/89
    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R
    Selbst wenn § 96 SGG entsprechende Anwendung auf Leistungsbescheide im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses finden kann, wenn sich die gleichen Rechtsfragen für einen neuen Bewilligungszeitraum stellen (vgl nur Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B - mwN; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 40 RdNr 9 mwN), so gilt dies hier jedoch deshalb nicht, weil die Rechtshängigkeit entsprechender Folgebescheide dann wieder entfällt, wenn sie - wie vorliegend - zum Gegenstand einer gesonderten Klage gemacht geworden sind (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89); insoweit stand dem Kläger ein Wahlrecht zu.
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R
    Selbst wenn § 96 SGG entsprechende Anwendung auf Leistungsbescheide im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses finden kann, wenn sich die gleichen Rechtsfragen für einen neuen Bewilligungszeitraum stellen (vgl nur Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B - mwN; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 40 RdNr 9 mwN), so gilt dies hier jedoch deshalb nicht, weil die Rechtshängigkeit entsprechender Folgebescheide dann wieder entfällt, wenn sie - wie vorliegend - zum Gegenstand einer gesonderten Klage gemacht geworden sind (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89); insoweit stand dem Kläger ein Wahlrecht zu.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Ohnedies hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung beim LSG für sich und seine Ehefrau (zur Berechtigung unter 6) ausdrücklich erklärt, dass diese Bescheide nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sein sollten; er hätte damit die Klagen selbst bei Anwendung des § 96 SGG gemäß § 102 SGG zurückgenommen, falls nicht bereits durch gesonderte Klageerhebung gegen die Folgebescheide die Rechtshängigkeit wieder entfallen wäre (vgl dazu BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89; BSG SozR 4-4300 § 71 Nr. 1 RdNr 5).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 12/05 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Absetzung einer

    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 30. Juni 2005 (B 7a/7 AL 74/04 R) entschieden, dass bei der Anrechnung von Einkommen des Auszubildenden Werbungskosten iS des § 9 EStG zu berücksichtigen sind; in dieser Entscheidung hat der Senat jedoch weder ausdrücklich zu der Werbungskostenpauschale des § 9a EStG noch zur Sozialpauschale des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG Stellung genommen.

    Insoweit hat der Senat bereits durch Urteil vom 30. Juni 2005 (B 7a/7 AL 74/04 R) entschieden, dass anders als nach der früheren Rechtslage (bis zum Inkrafttreten des SGB III) Werbungskosten des BAB-Empfängers bei der Einkommensanrechnung mit der Maßgabe zu berücksichtigen sind, dass von der Summe der anzuerkennenden Werbungskosten die Beträge, die sich bereits bedarfserhöhend ausgewirkt haben, abzuziehen sind, und zwar auch dann, wenn keine Einkommensteuer zu zahlen ist.

    Die vom Gesetzgeber gewollte Harmonisierung des Ausbildungsförderungsrechts des SGB III und des BAföG (vgl BSG, Urteil vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 74/04 R) muss auch für die Werbungskostenpauschale des § 9a EStG (hier 2000 DM) für den Fall gelten, dass keine höheren Werbungskosten angefallen bzw nachgewiesen sind.

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 47/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Nebeneinkommen -

    Für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung verweist § 71 Abs. 2 Satz 1 SGB III idF des Gesetzes vom 19. März 2001 (BGBl I 390) auf die entsprechende Geltung (zu den Folgen unzureichender Systemkompatibilität BSG SozR 4-4300 § 71 Nr. 1) der Einkommensanrechnungsvorschriften des § 11 Abs. 4 und des Vierten Abschnitts des BAföG (§ 21 bis § 25) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 28 AL 1124/05

    Gewährung von Berufsausbildungsförderung; Berücksichtigung von Werbungskosten

    Die hiergegen erhobene Revision des Klägers war im Sinne der Aufhebung und Zurückverweisung erfolgreich (BSG, Urteil vom 30. Juni 2005, B 7a /7 AL 74/04 R).

    Die angefochtenen Bescheide vom 09. Dezember 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Februar 2000 sowie die Änderungsbescheide vom 21. März 2000 und 16. Juni 2000, die gemäß § 96 SGG Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits geworden sind (zum Streitgegenstand vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 2005, a.a.O.) sind rechtmäßig.

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2005 (a.a.O.) klargestellt, dass unter Geltung dieser Vorschriften die Berücksichtigung von Werbungskosten nicht generell ausgeschlossen werden kann, der Wortlaut des § 71 Abs. 2 SGB III jedoch eine dahingehende Anwendung der Regelung des BAföG in Form einer teleologischen Reduktion zulässt und gebietet, das bei der Anwendung des § 71 Abs. 2 SGB III nur solche Werbungskosten zu berücksichtigen sind, die nicht schon den Bedarf nach §§ 65 ff. SGB III bestimmt haben.

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 20/08 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Berücksichtigung des

    Von diesen Einnahmen sind zwar bis zum Ausschluss ihrer Berücksichtigungsfähigkeit in § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB III durch das Gesetz vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 3676) Werbungskosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (§ 9 EStG) oder in Höhe von Pauschbeträgen (§ 9a EStG) abzuziehen (zur modifizierenden, einschränkenden Berücksichtigung von Werbungskosten vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. Dezember 2005, aaO, vgl BSG SozR 4-4300 § 71 Nr. 1, S 5; BSG SozR 4-4300 § 71 Nr. 2, S 8).
  • LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05
    Dem Kläger stand insoweit ein Wahlrecht zu (vgl. BSG Urteil vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 74/04 R, mwN).
  • LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05

    Gestundete Schuldzinsen als Aufwendungen des Empfängers von Sozialleistungen

    Ohnedies hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung beim LSG für sich und seine Ehefrau (zur Berechtigung unter 6) ausdrücklich erklärt, dass diese Bescheide nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sein sollten; er hätte damit die Klagen selbst bei Anwendung des § 96 SGG gemäß § 102 SGG zurückgenommen, falls nicht bereits durch gesonderte Klageerhebung gegen die Folgebescheide die Rechtshängigkeit wieder entfallen wäre (vgl. dazu BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89; BSG SozR 4-4300 § 71 Nr. 1 RdNr 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2010 - L 18 AL 336/09

    Berufsausbildungsbeihilfe; anzurechnendes Einkommen; sonstige Ausbildungskosten;

    Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Höhe der BAB - wie hier der Unterkunftsbedarf - bereits berücksichtigt wurden, können dann nicht mehr einkommensmindernd in Ansatz gebracht werden (vgl. für die einkommensmindernde Berücksichtigung von Werbungskosten BSG, Urteil vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 74/04 R = SozR 4-4300 § 71 Nr. 1).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - L 2 AL 34/07

    Gewährung eines Freibetrags zur Berufsausbildungsbeihilfe bei auswärtiger

    Werbungskosten des BAB-Empfängers sind bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen, soweit sie sich nicht bereits bedarfserhöhend ausgewirkt haben (BSG, Urteil vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 74/04 R - zitiert nach juris), um eine ungerechtfertigte Doppelberücksichtigung auszuschließen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 12 AL 15/08
    Werbungskosten des BAB-Empfängers sind bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen, soweit sie sich nicht bereits bedarfserhöhend ausgewirkt haben (BSG, Urteil vom 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R - juris), um eine ungerechtfertigte Doppelberücksichtigung auszuschließen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - L 18 AS 1413/10
  • SG Köln, 30.07.2008 - S 14 AL 107/07

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2005 - L 8 AL 156/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht