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   BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R   

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https://dejure.org/2003,2039
BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R (https://dejure.org/2003,2039)
BSG, Entscheidung vom 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R (https://dejure.org/2003,2039)
BSG, Entscheidung vom 12. November 2003 - B 3 KR 10/03 R (https://dejure.org/2003,2039)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen - Werbeproduktion - Werbefotograf - Modefotograf - künstlerische Werbefotografie - Unternehmensgegenstand - Geschäftszweck - Verlag - Versandhauskatalog - Handelsregister

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe; Beurteilung des Streitgegenstandes; Vervollständigung des Klageantrags im Revisionsverfahren; Betreiben eines "kunstvermarktenden" bzw. "kunstverwertenden" Unternehmens; Maßgeblichkeit des Unternehmensgegenstandes und ...

  • Judicialis

    KSVG § 2; ; KSVG § 24; ; KSVG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabepflicht in der Künstlersozialversicherung, Werbefotografie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 13/97 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Feintäschner -

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
    Damit weist sie Gemeinsamkeiten mit anderen beruflichen Tätigkeiten auf, die sowohl in handwerklicher (vgl BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Musikinstrumentenbauer; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 - Feintäschner; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 14 - Restaurator) als auch in künstlerischer Form ausgeübt werden können.

    Dessen handwerkliche Ausbildung als Fotograf steht - wie erwähnt - der Einstufung als selbstständiger Künstler ebenso wenig entgegen wie seine Gesellschafter- und Geschäftsführerposition in einem in die Handwerksrolle eingetragenen, als GmbH geführten Unternehmen (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 8).

  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96

    Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
    Dieser ist vielmehr aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erschließen (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 - Unterhaltungsshow - und BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Musikinstrumentenbauer - zum Kunstbegriff des Art. 5 GG: BVerfGE 30, 173, 188 ff und 81, 108, 116; zur Zielrichtung des KSVG: BT-Drucks 9/26, S 18 zu § 2; BT-Drucks 8/3172, S 19 ff).

    Damit weist sie Gemeinsamkeiten mit anderen beruflichen Tätigkeiten auf, die sowohl in handwerklicher (vgl BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Musikinstrumentenbauer; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 - Feintäschner; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 14 - Restaurator) als auch in künstlerischer Form ausgeübt werden können.

  • Drs-Bund, 13.09.1979 - BT-Drs 8/3172
    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
    Dieser ist vielmehr aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erschließen (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 - Unterhaltungsshow - und BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Musikinstrumentenbauer - zum Kunstbegriff des Art. 5 GG: BVerfGE 30, 173, 188 ff und 81, 108, 116; zur Zielrichtung des KSVG: BT-Drucks 9/26, S 18 zu § 2; BT-Drucks 8/3172, S 19 ff).

    Dass dies tatsächlich auch der Vorstellung des Gesetzgebers entspricht, folgt aus den Materialien zum KSVG (BT-Drucks 8/3172, S 20), wonach ausdrücklich alle "Berufsgruppen" als künstlerisch angesehen werden, die im Künstlerbericht der Bundesregierung aufgeführt sind.

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 7/97 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Bemessungsgrundlage -

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
    Einzubeziehen war dabei auch das Geschäftsführergehalt von K, weil dieser zu 70 vH seiner Arbeitskraft und damit schwerpunktmäßig als Werbefotograf tätig war (BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13) sowie wegen seines bis zum Jahre 2001 vereinbarten Mehrheitsstimmrechts als Selbstständiger anzusehen ist, weil er von Weisungen des Arbeitgebers damit unabhängig war.
  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Künstler - Publizistik -

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
    Einzubeziehen war dabei auch das Geschäftsführergehalt von K, weil dieser zu 70 vH seiner Arbeitskraft und damit schwerpunktmäßig als Werbefotograf tätig war (BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13) sowie wegen seines bis zum Jahre 2001 vereinbarten Mehrheitsstimmrechts als Selbstständiger anzusehen ist, weil er von Weisungen des Arbeitgebers damit unabhängig war.
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 18/00 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Künstlereigenschaft -

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
    Damit weist sie Gemeinsamkeiten mit anderen beruflichen Tätigkeiten auf, die sowohl in handwerklicher (vgl BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Musikinstrumentenbauer; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 - Feintäschner; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 14 - Restaurator) als auch in künstlerischer Form ausgeübt werden können.
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
    Dieser ist vielmehr aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erschließen (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 - Unterhaltungsshow - und BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Musikinstrumentenbauer - zum Kunstbegriff des Art. 5 GG: BVerfGE 30, 173, 188 ff und 81, 108, 116; zur Zielrichtung des KSVG: BT-Drucks 9/26, S 18 zu § 2; BT-Drucks 8/3172, S 19 ff).
  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 10/95

    Begriffe "Publizistik" und "Bereich Wort" im Künstlersozialversicherungsrecht,

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
    Werbefotografen sind damit Pressefotografen vergleichbar, die ebenfalls unabhängig von ihrer Ausbildung und der künstlerischen Qualität ihrer Bilder allein deshalb - als Publizisten - von § 2 KSVG erfasst werden, weil ihre Tätigkeit einem bestimmten Zweck dient (Pressefotografie, Bildjournalismus, Bildberichterstattung), der vom Berufsfeld des Fotografenhandwerks nicht umfasst wird (BSGE 78, 118 = SozR 3-5425 § 26 Nr. 2).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 11/97 R

    Künstlersozialabgabe - Lichtbildner - Pressefotograf - Kunsthandwerk -

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
    Die von der Klägerin in den Vordergrund gestellte Abgrenzung der von ihr praktizierten, durch enge Vorgaben der Kunden gekennzeichnete Art der Werbefotografie von der "künstlerischen Fotografie", wie sie im Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 - B 3 KR 11/97 R - zur Tätigkeit der Gemäldefotografie für ein Kunstdia-Archiv (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11) definiert worden ist, übersieht, dass die Berufsgattung der Werbefotografie vom Gesetzgeber pauschal dem Bereich der bildenden Kunst iS des § 2 KSVG zugeordnet worden ist.
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt -

    Auszug aus BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R
    Über die von der Klägerin bestrittene Abgabepflicht war allerdings nicht für den gesamten Erfassungszeitraum, sondern nur für die Zeit ab 1997 zu entscheiden, weil die Klägerin die Anfechtung der KSA-Pflicht auf jene Zeit beschränkt hat, ab der erstmals das Geschäftsführergehalt von K in die Bemessung der KSA einbezogen worden ist; auch die Abgabepflicht dem Grunde nach ist ein teilbarer Streitgegenstand, soweit unterschiedliche Zeiträume betroffen sind (zur Teilbarkeit vgl auch BSG, Urteil vom 12. November 2003 - B 3 KR 39/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 8/03 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Eigenwerbung betreibendes

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

  • Drs-Bund, 13.01.1975 - BT-Drs 7/3071
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 37/04 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft von Webdesignern

    Die Werbefotografie ist eine künstlerische Tätigkeit iS der §§ 2 und 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG, ohne dass es darauf ankäme, ob dem Fotografen im Einzelfall ein kunsttypischer eigenschöpferischer Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht, ob die Fotografien tatsächlich eine künstlerische Qualität besitzen oder ob zumindest der Fotograf im Einzelfall für sich einen künstlerischen Anspruch erhebt (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 3 RdNr 23; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 RdNr 12 ff).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KS 2/07 R

    Künstlersozialversicherung - Tätigkeit mit Schwerpunkt auf dem Einsatz

    Ein Handwerker bzw Kunsthandwerker kann zum Einen dadurch zum Künstler werden, dass er mit seiner Tätigkeit sein angestammtes handwerkliches Berufsfeld verlässt und einen künstlerischen Berufsbereich wählt, wie es zB bei Industrie- und Produktdesignern, Schmuckdesignern, Modedesignern und künstlerischen Fotografen/Werbefotografen der Fall ist (vgl BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 zum Musikinstrumentenbauer; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 3 zum Werbefotografen; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11 zur Gemäldefotografie für ein Diaarchiv; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 11 zum Industriedesigner; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 13 zum Modellbauer ausgestorbener Tiere; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 4 zur Visagistin).
  • SG Stuttgart, 24.03.2021 - S 4 KR 2996/17

    Künstlersozialabgabe: Einbeziehung des GF-Gehalts einer Werbeagentur in die

    Mit dem Tatbestandsmerkmal "Werbung für Dritte" werden insbesondere Werbeagenturen und andere Unternehmen der Werbewirtschaft, die im Auftrage ihrer Kunden "Werbeproduktionen" erstellen, erfasst (BSG, Urt. v. 12.11.2003, B 3 KR 10/03 R, juris Rn. 24).

    Ist der im Gesellschaftsvertrag niedergelegte Unternehmensgegenstand zutreffend im Handelsregister verzeichnet und bekannt gegeben, muss sich die Gesellschaft an dieser Eintragung festhalten lassen (§§ 10, 15 HGB), auch wenn sie tatsächlich nicht oder nicht mehr jenen Geschäftsgegenstand verfolgt, der sich aus dem Handelsregister ergibt, weil sie ihn jederzeit (erstmals oder wieder) verfolgen kann (BSG, Urt. v. 12.11.2003, B 3 KR 10/03 R, juris Rn. 20).

    Solange es daran fehlt, ist der KSK lediglich jährlich eine "Nullmeldung" zu erstatten (BSG, Urt. v. 12.11.2003, B 3 KR 10/03 R, juris Rn. 22).

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