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   BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R   

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BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R (https://dejure.org/2007,1285)
BSG, Entscheidung vom 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R (https://dejure.org/2007,1285)
BSG, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - B 7a AL 34/06 R (https://dejure.org/2007,1285)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz - besondere Härte

  • openjur.de

    Teilhabe am Arbeitsleben; Kraftfahrzeughilfe; Mietkosten für Pkw-Stellplatz; kein besonderer Härtefall

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für PKW-Stellplatz - kein besonderer Härtefall

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Kosten für die Miete eines Pkw-Stellplatzes am Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten durch den zuständigen Rehabilitationsträger; Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "besonderen Härte" i.S.d. § 9 Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen ...

  • Judicialis

    SGB IX § 33 Abs 8 S 1 Nr 1; ; SGB IX § 33 Abs 3 Nr 1; ; KfzHV F: 19.06.2001 § 9 Abs 1 S 1 Nr 2; ; KfzHV § 2 Abs 1; ; KfzHV § 3 Abs 1 Nr 1; ; KfzHV § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kosten für die Miete eines Pkw-Stellplatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.2.2007)

    Kraftfahrzeughilfe für Behinderte deckt nicht alles ab // Stellplatz bei der Arbeit wird nicht erstattet

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Parkplatzmiete als Leistung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KfzHV (Sven Wolf)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 557 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 27/92

    Kraftfahrzeughilfe - besondere Härte - Betriebs- und Unterhaltungskosten des Kfz

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R
    Laufende Mietkosten eines Pkw-Stellplatzes zählen in der Regel nicht zum Leistungskatalog der Kraftfahrzeughilfe; der Begriff der besonderen Härte in § 9 Abs. 1 S 1 Nr. 2 KfzHV ist eng auszulegen (Anschluss an BSG vom 29.7.1993 - 11/9b RAr 27/92 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 10).

    Dieser Leistungskatalog der KfzHV in § 2 Abs. 1 ist abschließend und sieht die Gewährung von monatlichen Mietkosten für Stellplätze ebenso wenig vor wie die Erstattung der Kosten für den laufenden Unterhalt eines Pkws (hierzu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2 und BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 S 41 f).

    Der Begriff der besonderen Härte stellt, wie das BSG bereits entschieden hat, einen unbestimmten Rechtsbegriff dar (vgl insbesondere BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10, S 44).

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 S 44 und BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2), ist der Begriff der besonderen Härte iS dieser Vorschrift eng auszulegen.

    Die Beklagte weist insofern zutreffend darauf hin, dass das BSG bereits entschieden hat (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10, S 45 f), dass die schwierige Einkommenssituation eines behinderten Menschen bei einer größeren Familie keinen Härtefall begründen kann.

    So könnte ein Härtefall beispielsweise dann in Frage kommen, wenn ein behinderter Mensch auf Grund der Erkrankung eines Familienangehörigen in finanzielle Schwierigkeiten gekommen ist oder ein plötzlicher hoher Reparaturbedarf in Folge eines Unfalls zu unzumutbaren finanziellen Belastungen führt (hierzu BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 S 46).

    Das LSG hat mithin verkannt, dass eine "großzügige Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der besonderen Härte in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KfzHV nicht in Frage kommt", (so BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 S 44).

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 106/81

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Zurückgekehrte Ausländer; Wartezeiten und

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R
    Es müssen vielmehr individuell besondere Verhältnisse sein (vgl auch BSGE 54, 14, 21 ff = SozR 4100 § 19 Nr. 16; zustimmend Niesel in Kasseler Kommentar, § 16 SGB VI Anhang 1 RdNr 29, Stand November 2001; ders, SGB III, 3. Aufl 2005, § 109 RdNr 29).

    Die für behinderte Menschen allgemein gültigen Verhältnisse bzw Schwierigkeiten begründen gerade keinen Härtefall, vielmehr müssen individuell besondere Verhältnisse vorliegen (vgl BSGE 54, 14, 21 ff = SozR 4100 § 19 Nr. 16), was hier nicht der Fall war.

  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Zuschuss zu den

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R
    Dieser Leistungskatalog der KfzHV in § 2 Abs. 1 ist abschließend und sieht die Gewährung von monatlichen Mietkosten für Stellplätze ebenso wenig vor wie die Erstattung der Kosten für den laufenden Unterhalt eines Pkws (hierzu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2 und BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 S 41 f).

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 S 44 und BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2), ist der Begriff der besonderen Härte iS dieser Vorschrift eng auszulegen.

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 9/04 R

    Kraftfahrzeughilfe - behinderungsbedingte Zusatzausstattung - Gebrauchtwagen -

    Auszug aus BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R
    Hierfür müsste dann gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KfzHV die Anmietung eines Stellplatzes "unumgänglich" gewesen sein (vgl zu einem ähnlichen Prüfungsansatz im Rahmen der "Erforderlichkeit" gem § 7 KfzHV zuletzt BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 9/04 R).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Bei dem Begriff der besonderen Härte handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl BSG Urteil vom 8.2.2007 - B 7a AL 34/06 R - SozR 4-5765 § 9 Nr. 1 RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Entgegen der Ansicht des LSG ist damit für die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "besonderen Härte", der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl BSG, Urteil vom 8. Februar 2007, B 7a AL 34/06 R, RdNr 13 mwN), nicht zu berücksichtigen, dass das Hausgrundstück bereits vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit vorhanden war.
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Ihnen war deutlich zu entnehmen, dass die Klägerin die volle Kostenerstattung ihrer tatsächlichen Beförderungskosten (einschließlich Taxikosten) jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt erhalten sollte, wie die Beklagte bei Begründung einer dauerhaften Erwerbstätigkeit abschließend über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe (§ 2 Abs. 1 KfzHV) unter Festlegung eines ggf zu tragenden Eigenanteils (vgl dazu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2) bzw über Zuschüsse zu Beförderungskosten gemäß der Härtefallregelung des § 9 KfzHV (BSG SozR 4-5765 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10) nach den dann gegebenen individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen der Klägerin neu entscheiden würde.
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