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   BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R   

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BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R (https://dejure.org/2009,1490)
BSG, Entscheidung vom 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R (https://dejure.org/2009,1490)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 7/08 R (https://dejure.org/2009,1490)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des Hausgrundstücks - lebenslanges Wohnrecht - Verwertbarkeit

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Vermögenseinsatz; Zweifamilienhaus; Angemessenheit des Hausgrundstücks; Wohnflächengrenze; Verwertbarkeit; dingliches lebenslanges Wohnrecht der Eltern; Härte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Berücksichtigung eines Zweifamilienhauses als Schonvermögen; Angemessenheit der Größe des Hauses

  • Judicialis

    BSHG F: 25.11.2003 § 88 Abs 1; ; BSHG F: 25.11.2003 § 88 Abs 2 Nr 7 S 1; ; BSHG F: 25.11.2003 § 88 Abs 2 Nr 7 S 2; ; BSHG F: 25.11.2003 § 88 Abs 3 S 1; ; SGB XII § ... 90 Abs 1; ; SGB XII § 90 Abs 2 Nr 8; ; SGB XII § 90 Abs 3 S 1; ; SGB II § 12 Abs 3 S 1 Nr 4; ; WoBauG II § 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Berücksichtigung eines Zweifamilienhauses als Schonvermögen; Angemessenheit der Größe des Hauses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 152
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
    Soweit es die Beurteilung der angemessenen Hausgröße als solche betrifft, schließt sich der Senat - auch aus Gründen der Harmonisierung (zur Notwendigkeit Coseriu in Bender/Eicher, Sozialrecht - eine Terra incognita, 2009, 225, 255 f) den überzeugenden Ausführungen der für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch [SGB II]) zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II an (vgl: BSGE 97, 203 ff RdNr 21 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3; BSGE 98, 243 ff RdNr 22 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7; Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R - RdNr 16).

    Zwar bedürfen diese Größen je nach Umständen des Einzelfalles einer Anpassung nach oben (BSGE 97, 203 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3, jeweils RdNr 22; Knickrehm in Bender/Eicher, Sozialrecht - eine Terra incognita, 2009, 193, 217).

    Die angemessene Größe von sechs Personen ist schließlich auch dann noch überschritten, wenn man mit den für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des BSG bei einer Überschreitung der Wohnflächenobergrenze um nicht mehr als 10 vH mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch von einer angemessenen Wohnfläche ausgeht (BSGE 97, 203 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3, jeweils RdNr 23).

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
    Die Verwertbarkeit des Hausgrundstücks wird das LSG genauer unter rechtlichen und tatsächlichen Aspekten (BSGE 100, 131 ff = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3, jeweils RdNr 15) zu prüfen haben; Fragen der Zumutbarkeit der Verwertung sind erst bei der Prüfung des Härtefalls zu berücksichtigen.

    Ein Härtefall kann auch im Sozialhilferecht unter wirtschaftlichen Aspekten vorliegen (BSGE 100, 131 ff = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3, jeweils RdNr 25).

  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86

    Kein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf eine "kleine Eigentumswohnung"

    Auszug aus BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
    Damit hat es nicht auf alle im Gesetz genannten Angemessenheitsfaktoren im Sinne der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entwickelten Kombinationstheorie (BVerwGE 59, 294, 301 f; 87, 278, 282 f; 89, 241, 243; 90, 252, 254 f) rekurriert und bei der Frage der Verwertbarkeit nicht hinreichend das dingliche Wohnungsrecht der Eltern der Klägerin zu 2 und die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Klägerin zu 2 und ihren Eltern ermittelt und berücksichtigt.

    Insoweit sind die in der Praxis angewandten Grenzwerte von 500 qm für ein freistehendes Haus (vgl etwa Brühl/Geiger in LPK-SGB XII, § 90 SGB XII RdNr 51) bzw für den ländlichen Raum (Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl 2008, § 90 SGB XII RdNr 35) allenfalls Anhaltspunkte, die überschritten werden können, wenn sich die Größe des betroffenen Hausgrundstücks im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten hält (vgl zu diesen Kriterien BVerwGE 87, 278, 282 f).

  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 19.89

    Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück als Schonvermögen

    Auszug aus BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
    Damit hat es nicht auf alle im Gesetz genannten Angemessenheitsfaktoren im Sinne der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entwickelten Kombinationstheorie (BVerwGE 59, 294, 301 f; 87, 278, 282 f; 89, 241, 243; 90, 252, 254 f) rekurriert und bei der Frage der Verwertbarkeit nicht hinreichend das dingliche Wohnungsrecht der Eltern der Klägerin zu 2 und die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Klägerin zu 2 und ihren Eltern ermittelt und berücksichtigt.

    Ausgehend vom Alleineigentum der Klägerin zu 2 (vgl zur Notwendigkeit, auf die Eigentumsverhältnisse abzustellen: BVerwGE 90, 252 ff; Brühl/Geiger in Lehr- und Praxiskommentar SGB XII [LPK-SGB XII], 8. Aufl 2008, § 90 SGB XII RdNr 43) ist die Angemessenheit für sechs Personen (Kläger und deren Kinder, zusätzlich die Eltern der Klägerin zu 2) zu bestimmen.

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
    Die Härtefallregelung erfasst nämlich atypische Fälle, bei denen auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls der Vermögensansatz die Betroffenen ganz oder jedenfalls teilweise unbillig belasten und den im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht gerecht würde (BVerwGE 23, 149 ff; näher dazu Sartorius in Rothkegel, Sozialhilfe, 2005, Teil III Kap 14 RdNr 68 ff).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung

    Auszug aus BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
    Dagegen wehren sich die Kläger mit kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen nach § 54 Abs. 1 Satz 1, § 56 SGG (vgl BSG, Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R - RdNr 13; Urteil vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - RdNr 16).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
    Sollte sich indes bei einer Prüfung ergeben, dass § 86 SGG - etwa im Hinblick darauf, dass es sich bei den bezeichneten Bescheiden nicht um abändernde Bescheide gegenüber dem Bescheid vom 20.7.2004 handelt, weil sie ausschließlich Neubewilligungen für Folgezeiträume beinhalten (vgl zu dieser Problematik im Zusammenhang mit § 96 SGG: BSG SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 RdNr 8) - keine Anwendung findet, müsste das LSG sein Augenmerk in besonderer Weise auf die Frage richten, ob diese Bescheide, gegen die sich die Kläger nach ihrem Antrag in der ersten Instanz und nach dem umfassenden Tenor des SGUrteils gewandt haben, nicht bereits bei Klageerhebung bestandskräftig waren bzw ob oder inwieweit die Klage überhaupt innerhalb der Klagefrist des § 87 SGG erhoben worden ist.
  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88

    Sozialhilfe - Hausgrundstück

    Auszug aus BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
    Damit hat es nicht auf alle im Gesetz genannten Angemessenheitsfaktoren im Sinne der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entwickelten Kombinationstheorie (BVerwGE 59, 294, 301 f; 87, 278, 282 f; 89, 241, 243; 90, 252, 254 f) rekurriert und bei der Frage der Verwertbarkeit nicht hinreichend das dingliche Wohnungsrecht der Eltern der Klägerin zu 2 und die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Klägerin zu 2 und ihren Eltern ermittelt und berücksichtigt.
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
    Soweit es die Beurteilung der angemessenen Hausgröße als solche betrifft, schließt sich der Senat - auch aus Gründen der Harmonisierung (zur Notwendigkeit Coseriu in Bender/Eicher, Sozialrecht - eine Terra incognita, 2009, 225, 255 f) den überzeugenden Ausführungen der für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch [SGB II]) zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II an (vgl: BSGE 97, 203 ff RdNr 21 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3; BSGE 98, 243 ff RdNr 22 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7; Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R - RdNr 16).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R
    Grundlage einer solchen Heranziehung ist § 96 Abs. 1 BSHG; dadurch verliert der örtliche Träger der Sozialhilfe jedoch nicht seine Zuständigkeit (vgl dazu BSGE 99, 252 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3, jeweils RdNr 11).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R

    Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des

    Nach der vom BVerwG entwickelten (BVerwG vom 17.1.1991 - 5 C 53.86 - BVerwGE 87, 278, 282 f) und von der Rechtsprechung des Senats übernommenen Kombinationstheorie ist die Angemessenheit nach Maßgabe und Würdigung aller in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII bezeichneten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen (BSG vom 19.5.2009 - B 8 SO 7/08 R - SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 17; BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 12/14 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 7 RdNr 16; BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 33) .
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Die Angemessenheit der Größe von Eigentumswohnungen bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Senats (weiterhin) nach den Werten des (zum 1.1.2002 aufgehobenen) Zweiten Wohnungsbaugesetzes unter Berücksichtigung der Anzahl der Bewohner (BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 19) .

    Allerdings bedürfen diese Größen je nach den Umständen des Einzelfalles - etwa wegen der Behinderung der Klägerin, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist - einer Anpassung nach oben (BSGE 97, 203 ff RdNr 22 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3; BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 19) .

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

    Da der Beklagte bereits geleistet und die Klägerin noch nicht zurückgezahlt hat, muss lediglich der Rechtsgrund der Zahlung (Zuschuss) geändert werden (BSG, Urteil vom 28.2.2013 - B 8 SO 4/12 R - RdNr 9; Urteil vom 30.8.2010 - B 4 AS 70/09 R - RdNr 12; SozR 4-5910 § 88 Nr. 3) .

    Eine Beurteilung der tatsächlichen Verwertbarkeit verlangt eine Betrachtung des Einzelfalls (vgl BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3) .

    So kann sich eine hohe Überschuldung des Hauseigentümers, aber möglicherweise auch eine vertraglich gesicherte Verpflichtung zur Pflege der Eltern, gebunden an eine bestimmte Wohnstätte, als faktisches Verwertungshindernis auswirken (vgl BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3) .

    Innerhalb der Verwertbarkeitsprüfung sind daher für die Frage eines tatsächlichen Verwertungshindernisses diejenigen Kriterien maßstabsbildend heranzuziehen, die grundsätzlich bei Prüfung eines Härtefalls iS von § 90 Abs. 3 SGB XII eine Rolle spielen (vgl: BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 für den Fall einer Pflegeverpflichtung gegenüber den Eltern; SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 15 und SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 22 zu den Maßstäben einer Härte; BVerfG, Beschluss vom 6.7.2016 - 2 BvR 548/16 - RdNr 11 f; BVerfGE 52, 214, 219 ff zur Berücksichtigung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit bei einer Härteprüfung im Rahmen des § 765a ZPO) .

    Dass Kreditinstitute die Klägerin als nicht kreditwürdig angesehen hätten, weil sie aus den Grundsicherungsleistungen kaum in der Lage gewesen wäre, ein Darlehen zu tilgen und entsprechende Zinsen zu tragen, ist gut denkbar (vgl dazu schon BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3; vgl zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nunmehr ausdrücklich §§ 491 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 505a Abs. 1 Satz 2, 505b Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB idF des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 - BGBl I 396) .

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit ist von Fall zu Fall im Wege einer Gesamtbetrachtung und unter Abwägung aller in § 90 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 SGB XII aufgeführten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen; anstelle einer starren Wertgrenze ist die Angemessenheit des Hausgrundstücks insgesamt maßgeblich (sog Kombinationstheorie - vgl BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 7 RdNr 16; zu § 88 Abs. 2 Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz vgl BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 16 f; BVerwGE 87, 278, 281).

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