Rechtsprechung
   BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,437
BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R (https://dejure.org/2006,437)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R (https://dejure.org/2006,437)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2006 - B 3 KR 6/05 R (https://dejure.org/2006,437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers [hier Rehabilitationsklinik] - Fehlen von vertraglicher Vereinbarung - Anspruch auf Prozesszinsen

  • openjur.de
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch des Trägers einer Rehabilitationsklinik gegen eine Krankenkasse wegen Durchführung stationärer medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen; Anspruch auf Prozesszinsen; Verzinsung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen

  • Judicialis

    SGB V § 111 Abs 2; ; SGB X § 61 S 2; ; BGB § 288; ; BGB § 291 S 1; ; SGG § 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesszinsen bei der Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 133
  • NVwZ-RR 2007, 34
  • NZS 2007, 220
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (40)

  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R
    Dem hat sich der 9. Senat des BSG für den Anspruch auf Ausgleich nach einer Wehrdienstbeschädigung nach § 85 Soldatenversorgungsgesetz im Jahre 1988 angeschlossen und dies mit besonderen Gegebenheiten dieses Rechtsgebiets begründet (vgl Urteil vom 14. Dezember 1988 - 9/4b RV 39/87 - BSGE 64, 225, 230 = SozR 7610 § 291 Nr. 2).

    § 253 Abs. 1 und § 261 Abs. 1 ZPO, wonach die Rechtshängigkeit einer zivilrechtlichen Klage erst mit der Zustellung der Klageschrift an den Beklagten eintritt, sind nicht einschlägig (BSGE 64, 225, 230 = SozR 7610 § 291 Nr. 2; BSGE 92, 223, 232 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 32).

    Die Verzinsungspflicht beginnt nach § 291 BGB iVm § 94 SGG bereits mit dem Tag der Einreichung der Klage (so bereits BSGE 64, 225, 230 = SozR 7610 § 291 Nr. 2; vgl auch die den Tag der Rechtshängigkeit ausdrücklich einbeziehende Regelung in § 236 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung) und nicht erst mit dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit folgenden Tag (so aber BGH NJW-RR 1990, 518, 519 und BAGE 96, 228, 233 für den Fall des Eintritts der Rechtshängigkeit erst mit der Zustellung der Klage).

  • BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 21/04 B
    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R
    Soweit der Kläger die vom LSG für rechtmäßig erkannte Aufrechnung in Höhe von 7.014,92 EUR angegriffen hat, ist die Beschwerde vom erkennenden Senat als unbegründet zurückgewiesen worden (Beschluss vom 20. Januar 2005 - B 3 KR 21/04 B).

    Sie bezieht sich auch auf das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde, soweit diese erfolgreich war (vgl Beschluss des Senats vom 20. Januar 2005 - B 3 KR 21/04 B).

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R
    Der erkennende Senat hat daher bereits entschieden, dass ein an die Stelle eines vertraglichen Vergütungsanspruchs tretender bereicherungsrechtlicher Anspruch eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse gemäß § 291 BGB nach Rechtshängigkeit zu verzinsen ist, weil ein gleichgerichteter vertraglicher Vergütungsanspruch zu verzinsen gewesen wäre (Urteil vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03 R -, BSGE 92, 223, 231 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1).

    § 253 Abs. 1 und § 261 Abs. 1 ZPO, wonach die Rechtshängigkeit einer zivilrechtlichen Klage erst mit der Zustellung der Klageschrift an den Beklagten eintritt, sind nicht einschlägig (BSGE 64, 225, 230 = SozR 7610 § 291 Nr. 2; BSGE 92, 223, 232 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 32).

  • BSG, 19.11.2019 - B 1 KR 13/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch auf Vergütung stationärer

    Die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs auf Prozesszinsen (vier Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 12 Nr. 1 Vereinbarung 2009) sind entsprechend der Rspr des erkennenden Senats (vgl BSG SozR 4-2500 § 69 Nr. 7 RdNr 14; vgl auch BSGE 96, 133 = SozR 4-7610 § 291 Nr. 3) aufgrund der unangegriffenen, bindenden (§ 163 SGG) Feststellungen des LSG erfüllt.
  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 15/19 R

    Können Krankenkassen an Krankenhäuser gezahlte Aufwandspauschalen zurückfordern?

    Die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs auf Prozesszinsen sind (vgl BSGE 96, 133 = SozR 4-7610 § 291 Nr. 3; BSG SozR 4-2500 § 69 Nr. 7 RdNr 14) erfüllt.
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Die vom LSG zur Begründung seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des BSG (Urteil vom 23.3.2006 - B 3 KR 6/05 R - BSGE 96, 133 = SozR 4-7610 § 291 Nr. 3) betrifft vertragliche Beziehungen mit Leistungserbringern und ist auf gesetzliche Erstattungsansprüche nicht übertragbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht