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   BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01   

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https://dejure.org/2004,92
BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01 (https://dejure.org/2004,92)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01 (https://dejure.org/2004,92)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2004 - 1 BvR 1557/01 (https://dejure.org/2004,92)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Wechsel der Rspr zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR

  • Wolters Kluwer

    Überleitung von Rentenanwartschaften aus dem Beitrittsgebiet; Gesetzliche Sozialversicherung und freiwillige Zusatzrentenversicherung in der DDR; Anspruch auf Fortführung einer als nicht mehr richtig erkannten Rechtsprechung ; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Änderung der Rechtsprechung eines Obersten Bundesgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der Deutschen Demokratischen Republik

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der Deutschen Demokratischen Republik

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz in der DDR

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der DDR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 12
  • NJW 2005, 409 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 81
  • FamRZ 2004, 1706 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (407)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Neben der gesetzlichen Sozialversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) gab es in der Deutschen Demokratischen Republik eine Vielzahl von Zusatzversorgungssystemen, die nur bestimmten Personengruppen offen standen und deren Leistungen über diejenigen der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich hinausgingen (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Die zuvor erworbenen Ansprüche und Anwartschaften wurden durch einen einheitlichen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik (Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - SGB VI) ersetzt (vgl. BVerfGE 100, 1).

  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Soweit das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1998 (SGb 1998, S. 526) noch davon ausgehe, dass auch Chemiker dem persönlichen Anwendungsbereich dieser Versorgungsordnung unterfielen, werde hieran für die Zeit ab dem 1. Mai 1951 ausdrücklich nicht mehr festgehalten.

    Das Bundessozialgericht hat nicht dadurch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, dass es in dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 1998, SGb 1998, S. 526) geändert hat.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Die Gerichte haben den Vortrag der Beteiligten nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht in jedem Fall zu bescheiden, sofern die erforderliche Kenntnisnahme erfolgt ist (vgl. BVerfGE 70, 288 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das nicht ausdrückliche Eingehen auf den Vortrag von Beteiligten liegt nur vor, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass ein bestimmtes Vorbringen bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 85, 386 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt insbesondere nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 76, 93 ).
  • BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Die vom Gericht vorgenommene Auslegung der in den maßgeblichen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik benutzten Tatbestände ist unter dem Gesichtspunkt der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Fachgerichte wie die Auslegung einfachen Rechts zu behandeln (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2000 - 1 BvR 262/99, NJ 2000, S. 419 - unter Hinweis auf BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90

    Herabsetzung der Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Gericht auch ohne Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG von seiner früheren Rechtsprechung abweichen, selbst wenn eine wesentliche Änderung der Verhältnisse oder der allgemeinen Anschauungen nicht eingetreten ist (vgl. BVerfGE 84, 212 ; vgl. im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 -, NJW 1990, S. 3140).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 107/00 R -.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    b) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 63/99 R

    Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der Pädagogen

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 07.08.1985 - 1 BvR 707/85
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich dann unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfGE 84, 212 ; BVerfGK 4, 12 ; auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung;

    Aus ihm kann auch kein Anspruch auf Fortführung einer als nicht mehr richtig erkannten Rechtsprechung abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 -, NVwZ 2005, 81, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 7. August 1985 - 1 BvR 707/85 -, juris Ls. 2).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 16/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Die Aufnahme in das Versorgungssystem hing von vielfältigen Voraussetzungen ab und erfolgte grundsätzlich durch einen individuellen Einzelakt in Form konkreter Einzelzusagen (Versorgungszusagen), sonstiger Einzelentscheidungen oder Einzelverträgen (vgl zum Ganzen: BVerfGE 100, 1, 5 ff = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 33 f; BVerfG SozR 4-8570 § 5 Nr. 4 RdNr 3 und SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 RdNr 2) .
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