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   BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88   

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BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88 (https://dejure.org/1989,629)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1989 - 7 RAr 138/88 (https://dejure.org/1989,629)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1989 - 7 RAr 138/88 (https://dejure.org/1989,629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei Aufhebung des Verwaltungsaktes nach § 48 SGB X

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 103
  • SozR 4100 § 103 Nr. 47
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 21/86
    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
    Auch einen Umzug innerhalb des Amtsbezirks hat der arbeitslose Leistungsbezieher dem Arbeitsamt unter Angabe seiner neuen Anschrift mitzuteilen; solange es daran fehlt, steht er der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung (Fortführung von BSG vom 21.7.1988 7 RAr 21/86).

    Unerheblich ist, wie der Senat bereits entschieden hat, daß der Arbeitslose der Bundespost einen Nachsendeauftrag erteilt oder auf sonstige Weise dafür gesorgt hat, daß ihn an seine frühere Anschrift gerichtete Post erreicht; denn es kommt nicht darauf an, daß der Arbeitslose irgendwie erreichbar ist, - sondern er muß - so verlangt es § 1 Satz 1 der Aufenthalts-Anordnung - unter der von ihm dem Arbeitsamt benannten Anschrift täglich mindestens zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar sein (BSG Urteil vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 21/86 = AuB 1989, 161; BSGE 58, 104, 108 = SozR 4100 § 103 Nr. 36).

    Mitwirkendes Fehlverhalten auf seiner Seite, das als eine atypische Behandlung des Falles iS einer Abweichung von der grundsätzlich zu erwartenden ordnungsgemäßen Sachbearbeitung zu werten ist, kann im Einzelfall die Atypik des verwirklichten Tatbestandes nach § 48 Abs. 1 SGB 10 ergeben (vgl BSG SozR 1300 § 48 Nrn 24, 25; Urteil vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 21/86 - AuB 1989, 161, 163).

    Zum anderen wußte die Klägerin, wie das LSG festgestellt hat, um ihre Pflicht, den Umzug dem Arbeitsamt mit ihrer neuen Anschrift mitzuteilen; sie konnte folglich nicht annehmen, mit dem Auftrag an die Post, ihr die an die frühere Anschrift gerichteten Briefsendungen nachzusenden, das Erforderliche getan zu haben, um ihre tägliche Erreichbarkeit und damit ihre Vermittelbarkeit sicherzustellen (vgl BSG, Urteil vom 21. Juli 1988, aaO).

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
    Die Pflicht des Arbeitslosen zur Mitteilung einer neuen Anschrift wird weder durch einen postalischen Nachsendeauftrag noch durch eine auf andere Weise erlangte Kenntnis des Arbeitsamtes ersetzt (Fortführung von BSG vom 15.5.1985 - 7 RAr 103/83 = BSGE 58, 104 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36).

    Unerheblich ist, wie der Senat bereits entschieden hat, daß der Arbeitslose der Bundespost einen Nachsendeauftrag erteilt oder auf sonstige Weise dafür gesorgt hat, daß ihn an seine frühere Anschrift gerichtete Post erreicht; denn es kommt nicht darauf an, daß der Arbeitslose irgendwie erreichbar ist, - sondern er muß - so verlangt es § 1 Satz 1 der Aufenthalts-Anordnung - unter der von ihm dem Arbeitsamt benannten Anschrift täglich mindestens zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar sein (BSG Urteil vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 21/86 = AuB 1989, 161; BSGE 58, 104, 108 = SozR 4100 § 103 Nr. 36).

  • BSG, 29.06.1979 - 8b RK 4/79
    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
    Angesichts dessen bedarf es keiner Erörterung mehr, ob sich die Befugnis des LSG zur Sachentscheidung selbst bei einer nur teilweisen Entscheidung des SG über den Streitgegenstand nicht deswegen ergeben hätte, weil die Klägerin dann mit ihrem uneingeschränkten Berufungsantrag auch den nicht erledigten Teil des Rechtsstreits vor das Berufungsgericht gebracht und die Beklagte sich rügelos darauf eingelassen hat (vgl BSGE 27, 146, 149 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG; ähnlich BSGE 48, 243, 244 = SozR 531C 6 Nr. 2).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 38/76

    Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Möglichkeit

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
    Zweck dieser durch § 1 Aufenthalts-Anordnung begründeten sog Residenzpflicht ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft eine sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen sicherzustellen, um auf diese Weise dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wie er in § 5 AFG zum Ausdruck kommt, Geltung zu verschaffen; denn Leistungen wegen Arbeitslosigkeit soll nur derjenige Arbeitslose erhalten, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 DBl BA R Nr. 2529 zu § 151 AFG; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 24/87 -).
  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
    Einem solchen Verfahren stünde schon der in § 12 Abs. 1 SGG geregelte gerichtsverassungsrechtliche Grundsatz entgegen, daß eine Kammer grundsätzlich in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern tätig wird (vgl auch BSGE 51, 23 = SozR 1500 § 161 Nr. 27).
  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 17/81

    Unmittelbare Entstehung von Kinderbetreuungskosten durch die Fortbildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
    Soweit in den Urteilsgründen ausgeführt ist, daß das SG versehentlich eine Sachentscheidung über einen Teil des Klagebegehrens unterlassen habe, kommt dem keine Bedeutung zu; denn bei einem Widerspruch zwischen dem Tenor und den Gründen ist der Tenor maßgebend (vgl BSG, Urteil vom 12. Mai 1985 - 7 RAr 17/81 = Dienstblatt Bundesanstalt Rechtsprechung - DBl BA R - Nr. 2786a zu § 44 AFG; Urteil vom 23. Oktober 1985 - 7 RAr 158/84 - Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, § 144 Anm. 7; Peters/Sautter/Wolff, Komm zum SGG, § 141 Anm 3b bb).
  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85

    Rückwirkende Ruhen eines Anspruchs - Ermessensausübung - Aufhebung und

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 59, 111, 115 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; SozR 1300 § 48 Nrn 21, 22, 24, 26, 30, 44; BSGE 60, 180, 185 = SozR 1300 § 48 Nr. 25; SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Buchholz 436.36 § 53 BAföG Nr. 5) bedeutet "soll", daß der Leistungsträger, in der Regel den Verwaltungsakt rückwirkend aufhebt, daß er jedoch in atypischen Fällen nach seinem Ermessen hiervon abweichen kann.
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
    Angesichts dessen bedarf es keiner Erörterung mehr, ob sich die Befugnis des LSG zur Sachentscheidung selbst bei einer nur teilweisen Entscheidung des SG über den Streitgegenstand nicht deswegen ergeben hätte, weil die Klägerin dann mit ihrem uneingeschränkten Berufungsantrag auch den nicht erledigten Teil des Rechtsstreits vor das Berufungsgericht gebracht und die Beklagte sich rügelos darauf eingelassen hat (vgl BSGE 27, 146, 149 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG; ähnlich BSGE 48, 243, 244 = SozR 531C 6 Nr. 2).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
    Da die Klägerin insoweit ihr Ziel schon mit der Anfechtungsklage erreichen konnte, bestand für eine Leistungsklage kein Raum (BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 49, 197, 198 f).
  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Auszug aus BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
    Zweck dieser durch § 1 Aufenthalts-Anordnung begründeten sog Residenzpflicht ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft eine sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen sicherzustellen, um auf diese Weise dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wie er in § 5 AFG zum Ausdruck kommt, Geltung zu verschaffen; denn Leistungen wegen Arbeitslosigkeit soll nur derjenige Arbeitslose erhalten, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 DBl BA R Nr. 2529 zu § 151 AFG; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 24/87 -).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 158/84
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84

    Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 3/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietschulden - Darlehen oder

    Mitwirkendes Fehlverhalten auf seiner Seite, das als eine atypische Behandlung des Falles iS einer Abweichung von der grundsätzlich zu erwartenden ordnungsgemäßen Sachbearbeitung zu verstehen ist, kann im Einzelfall eine Atypik des verwirklichten Tatbestandes begründen (vgl BSG vom 29.11.1989 - 7 RAr 138/88 - BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47, juris RdNr 38, BSG vom 25.4.1990 - 7 RAr 20/89 - juris RdNr 43; BSG vom 28.6.1990 - 7 RAr 132/88 - SozR 3-4100 § 115 Nr. 1, juris RdNr 28) .
  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

    Die weitere Voraussetzung, daß in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung eingetreten sein muß, ist dann erfüllt, wenn der Versicherte bei Erlaß eines bewilligenden Verwaltungsakts einen Anspruch auf die Leistung hat und wenn der Anspruch später wegfällt (vgl BSGE 59, 111, 112 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 28; BSGE 65, 301, 302 f = SozR 1300 § 48 Nr. 60; BSGE 66, 103, 108 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Vielmehr hat die Verwaltung im Wege einer Ermessensentscheidung darüber zu befinden, ob der Verwaltungsakt rückwirkend aufzuheben ist oder nicht (BSGE 59, 111, 115 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSG SozR § 48 Nrn 21, 22, 24, 30 und 34; BSGE 60, 180, 185 = SozR 1300 § 48 Nr. 26; 66, 103, 108 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Ob ein atypischer Fall vorliegt, fällt nicht in den Ermessensbereich der Verwaltung (BSGE 59, 111, 115 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; 66, 103, 108 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Es handelt sich vielmehr nur um eine Rechtsvoraussetzung für die Anwendung des § 48 Abs. 1 S 2 SGB X (BSGE 66, 103, 108 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Hierbei muß auch geprüft werden, ob die mit der Aufhebung verbundene Pflicht zur Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen (§ 50 Abs. 1 SGB X) nach Lage des Falles eine Härte bedeutet, die den Leistungsbezieher untypischerweise stärker belastet als den hierdurch im Normalfall Betroffenen (vgl BSG SozR 1300 § 48 Nrn 44 und 53 sowie BSGE 66, 103, 109 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Dies hat zum Wegfall des Begriffsmerkmals der "Erreichbarkeit", wie er von § 1 Aufenthalts-AnO näher umschrieben wird, geführt; denn das ArbA konnte die Klägerin nicht mehr unter der von ihr benannten Wohnanschrift erreichen (st Rspr, vgl BSGE 66, 103, 104 f [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSGE 71, 17, 21 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8 mwN).

    Unerheblich ist, daß die Klägerin die Wohnung nur innerhalb des bisherigen Wohnortes gewechselt hat und in eine andere Straße umgezogen war; denn ohne entsprechende Mitteilung gegenüber dem ArbA ist nicht gewährleistet, daß sie für dieses jederzeit unter der neuen, für die Zuständigkeit des ArbA maßgebenden Wohnanschrift erreichbar ist (vgl BSGE 66, 103, 105 f [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Diese Ausführungen lassen jedoch nicht erkennen, aus welchen konkreten Tatsachen, beispielsweise aus welchem Satz des "Merkblatts für Arbeitslose" oder des von der Klägerin unterschriebenen Leistungsantrags, entnommen werden kann, daß sie das "Merkblatt für Arbeitslose" nicht nur erhalten, sondern unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit auch verstanden hat, soweit darin auf die Pflicht zur Mitteilung der Anschriftenänderung hingewiesen wird (vgl BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 66, 103, 107 f [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47; SozR 3-4100 § 103 Nr. 16 mwN).

    Hat die Behörde in beigefügten Merkblättern oder im Antragsformular deutlich und verständlich auf die Pflicht zur sofortigen Anzeige aller Veränderungen, die gegenüber dem in dem Antrag angegebenen Verhältnissen eingetreten sind, hingewiesen, so kann zwar dem Betroffenen im Regelfall Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vorgeworfen werden (vgl BSG-Urteil vom 11. Januar 1990 - 7 RAr 54/88 -, nicht veröffentlicht; im gleichen Sinne BSGE 58, 104, 109 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 66, 103 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung

    Unerheblich ist, wie der Senat bereits entschieden hat, daß der Arbeitslose der Bundespost einen Nachsendeauftrag erteilt oder auf sonstige Weise dafür gesorgt hat, daß ihn an seine frühere Anschrift gerichtete Post erreicht; denn es kommt nicht darauf an, daß der Arbeitslose irgendwie erreichbar ist, sondern er muß - so verlangt es § 1 Satz 1 der Aufenthalts-Anordnung - unter der von ihm dem ArbA benannten Anschrift täglich mindestens zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar sein (BSG vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 21/86 - AuB 1989, 161; BSGE 58, 104, 108 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 138/88 -).

    Darf daher die Leistungsgewährung an einen Arbeitslosen nur dann erfolgen, wenn zugleich für das zuständige ArbA jederzeit die Möglichkeit besteht, unverzüglich den Leistungsempfänger zu erreichen, um ihm eine zumutbare Arbeit anzubieten, so bedeutet dies, daß Erreichbarkeit iS des § 1 der Aufenthalts-Anordnung nicht bereits dann zu bejahen ist, wenn der Arbeitslose für das ArbA postalisch erreichbar ist, sondern nur dann, wenn er unter der Wohnanschrift, die er im Leistungsantrag der Beklagten bekanntgegeben hat, von der Beklagten und deren Bediensteten täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich dort angetroffen werden kann (BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 138/88 - aA SG Mannheim info also 1986, 131, 132; Steinmeyer in Gagel, Komm zum AFG, Stand Februar 1989, § 103 RdNrn 203 f, 207).

    Hierzu ist inzwischen klargestellt, daß die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, nicht im Wege der Ermessensausübung zu klären ist, sondern vielmehr als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit vor den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden ist (vgl hierzu BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 138/88 -).

    Mitwirkendes Fehlverhalten auf seiner Seite, das als eine atypische Behandlung des Falles iS einer Abweichung von der grundsätzlich zu erwartenden ordnungsgemäßen Sachbearbeitung zu werten ist, kann im Einzelfall die Atypik des verwirklichten Tatbestandes nach § 48 Abs. 1 SGB X ergeben (vgl BSG SozR 1300 § 48 Nrn 24, 25; Urteil vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 21/86 - AuB 1989, 161, 163; BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 138/88 -).

    Zum anderen durfte der Kläger aufgrund der ihm von der Beklagten gegebenen Hinweise nicht darauf bauen, mit dem Nachsendeauftrag das Erforderliche getan zu haben, um seine tägliche Erreichbarkeit und damit seine Vermittelbarkeit sicherzustellen (BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 138/88 -).

    Ein solches Verhalten ist geeignet, den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen zu beheben und die Erstattungspflicht zu begrenzen und der Beklagten deshalb grundsätzlich auch zuzumuten (BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 138/88 -).

  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 71/00 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen - Briefpost -

    Aus der Regelung hatte das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß für den Arbeitslosen eine "Residenzpflicht" in der Weise bestand, daß er unter der im Leistungsantrag angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich in der Wohnung angetroffen werden konnte (BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Urteil vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - = DBlR Nr. 3928a zu § 48 SGB X; Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - = DBlR Nr. 4460a zu § 48 SGB X; SozR 3-4100 § 103 Nr. 22).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Dabei wird der Verwaltung in § 48 Abs. 1 S 2 SGB X regelmäßig kein Ermessen eingeräumt; vielmehr hat der Begriff "soll" die Bedeutung, daß eine Aufhebung grundsätzlich zu geschehen hat und nur in atypischen Fällen, deren Annahme ebenfalls nicht im Ermessen der Verwaltung steht (BSGE 59, 111, 115 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 66, 103, 108 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 53), Ermessen auszuüben ist (vgl BSGE 69, 233, 237 = SozR 3-5870 § 20 Nr. 3; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 53 mwN; SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8; BSG, Urteil vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 -, unveröffentlicht mwN).

    Schließlich ist dem Landessozialgericht (LSG) darin beizupflichten, daß mangels besonderer vom Regelfall des Tatbestandes abweichender Umstände kein sog atypischer Fall (hierzu: BSGE 66, 103, 109 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSG SozR 1300 § 48 Nrn 24, 25, 44 und 53) gegeben ist, der eine Ermessensentscheidung erforderlich gemacht hätte.

  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Anspruch auf

    Unerheblich ist, wie der Senat bereits entschieden hat, daß der Arbeitslose der Bundespost einen Nachsendeauftrag erteilt oder auf sonstige Weise dafür gesorgt hat, daß ihn an seine frühere Anschrift gerichtete Post erreicht; denn es kommt nicht darauf an, daß der Arbeitslose irgendwie erreichbar ist, sondern er muß - so verlangt es § 1 Satz 1 der Aufenthalts-AO - unter der von ihm dem ArbA benannten Anschrift täglich mindestens zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar sein (BSGE 58, 104, 108 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 66, 103, 105 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Darf daher die Leistungsgewährung an einen Arbeitslosen nur dann erfolgen, wenn zugleich für das zuständige ArbA jederzeit die Möglichkeit besteht, unverzüglich den Leistungsempfänger zu erreichen, um ihm eine zumutbare Arbeit anzubieten, so bedeutet dies, daß Erreichbarkeit iS des § 1 Aufenthalts-AO nicht bereits dann zu bejahen ist, wenn der Arbeitslose für das ArbA postalisch erreichbar ist, sondern nur dann, wenn er unter der Wohnanschrift, die er im Leistungsantrag der Beklagten bekanntgegeben hat, von der Beklagten und deren Bediensteten täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich dort angetroffen werden kann (BSGE 66, 103, 105 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47; aA SG Mannheim, info also 1986, 131, 132; Steinmeyer in Gagel, Komm zum AFG, Stand: Mai 1991, § 103 Rz 203 f, 207).

    Hierzu ist inzwischen klargestellt, daß die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, nicht im Wege der Ermessensausübung zu klären ist, sondern vielmehr als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit vor den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden ist (BSGE 66, 103, 108 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Mitwirkendes Fehlverhalten auf seiner Seite, das als eine atypische Behandlung des Falles iS einer Abweichung von der grundsätzlich zu erwartenden ordnungsgemäßen Sachbearbeitung zu werten ist, kann im Einzelfall die Atypik des verwirklichten Tatbestandes nach § 48 Abs. 1 SGB X ergeben (BSGE 66, 103, 109 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47; vgl auch BSG SozR 1300 § 48 Nrn 24, 25; Urteil des Senats vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 21/86 - AuB 1989, 161, 163).

    Daß die Klägerin bei der Post einen Nachsendeauftrag erteilt hatte, begründet schon deshalb keinen atypischen Geschehensablauf, weil die Klägerin, wie das LSG festgestellt hatte, um ihre Pflicht wußte, den Umzug dem ArbA mit ihrer neuen Anschrift mitzuteilen; sie konnte folglich nicht annehmen, mit dem Auftrag an die Post, ihr die an die frühere Anschrift gerichteten Briefsendungen nachzusenden, das Erforderliche getan zu haben, um ihre tägliche Erreichbarkeit und damit ihre Vermittelbarkeit sicherzustellen (BSGE 66, 103, 109 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als der in BSGE 66, 103 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47 entschiedene, wo die Beklagte während der Dauer des Vermittlungshemmnisses von der neuen Anschrift der Klägerin über die Post erfahren hatte.

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Das bedeutet, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).

    Dazu muß er sich der Vermittlungstätigkeit des ArbA aktuell, dh für den Tag, für den er Alg beansprucht, zur Verfügung halten, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist (BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Erreichbarkeit setzt aber, wie schon ausgeführt, voraus, daß sich der Arbeitslose während der üblichen Zeit des Posteingangs unter der dem ArbA bekannten Anschrift aufhält, weil nur dann die Fähigkeit gewährleistet ist, etwaigen Vermittlungsbemühungen des ArbA zeitlich und örtlich sachgerecht zu entsprechen (BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).

    Er hätte das zuständige ArbA gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - spätestens zum 5. Oktober 1983 davon in Kenntnis setzen müssen, daß er zukünftig unregelmäßig nicht erreichbar sein werde, denn es liegt in seinem Verantwortungsbereich, die Verfügbarkeit betreffende Änderungen von Verhältnissen dem ArbA unverzüglich mitzuteilen (vgl BSGE 66, 103, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
    Das bedeutet, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).

    Dazu muß er sich der Vermittlungstätigkeit des ArbA aktuell, d.h. für den Tag, für den er Alg beansprucht, zur Verfügung halten, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist (BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

    Erreichbarkeit setzt aber, wie schon ausgeführt, voraus, daß sich der Arbeitslose während der üblichen Zeit des Posteingangs unter der dem ArbA bekannten Anschrift aufhält, weil nur dann die Fähigkeit gewährleistet ist, etwaigen Vermittlungsbemühungen des ArbA zeitlich und örtlich sachgerecht zu entsprechen (BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).

    Er hätte das zuständige ArbA gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - spätestens zum 5. Oktober 1983 davon in Kenntnis setzen müssen, daß er zukünftig unregelmäßig nicht erreichbar sein werde, denn es liegt in seinem Verantwortungsbereich, die Verfügbarkeit betreffende Änderungen von Verhältnissen dem ArbA unverzüglich mitzuteilen (vgl. BSGE 66, 103, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).

  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 2/90

    Ermessenserwägungen bei rückwirkender Aufhebung des Leistungsbescheids bei

    Dieser muß Merkmale aufweisen, die im Hinblick auf die mit der Rückwirkung verbundenen Nachteile von den Normalfällen der Tatbestände des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nrn 1 bis 4 SGB X deutlich abweichen, so daß der Leistungsempfänger in besondere Bedrängnis gerät (vgl BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSG SozR 1300 § 48 Nrn 44 und 53 jeweils mwN).

    Welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln zu stellen sind, wenn der Verwaltung tatsächlich die Änderung in den Verhältnissen auch ohne die geforderte Anzeige des Berechtigten bekannt wird (vgl BSGE 66, 103, 109 ff), kann hier offenbleiben, weil vom LSG insoweit kein Fehlverhalten festgestellt worden ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - L 14 R 35/11

    Rentenversicherung

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 132/88

    Rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Mitverschulden des

  • LSG Berlin, 12.09.2001 - L 6 RJ 58/00

    Aufhebung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit wegen des Bezugs von

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen durch postalische Erreichbarkeit

  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 35/97 R

    Verletztengeld - nachträgliche Lohnfortzahlung - Doppelleistung -

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 45/95

    Studenten - Erreichbarkeit - Arbeitslose

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 21/89

    Kurzarbeitergeld bei endgültiger Stillegung eines Betriebes, atypischer Fall iS.

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 33/95

    Erreichbarkeit von Arbeitslosen für die Arbeitsvermittlung

  • SG Fulda, 13.09.2012 - S 1 R 210/09
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96

    Aufhebungsentscheidung gemäß § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X mit Wirkung ab 1.1.1994

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95

    Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2005 - L 5 AL 1531/04

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Wegfall der Verfügbarkeit bei häufigen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 30/95

    Residenzpflicht von Empfängern von Altersübergangsgeld

  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 54/88

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Tägliche Erreichbarkeit des

  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 66/96

    Ermessen bei der Aufhebung einer Leistungsbewilligung

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 67/89

    Rückwirkende Aufhebung einer Arbeitslosenhilfebewilligung - Eintritt einer

  • BSG, 25.11.1993 - 7 BAr 68/93

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der

  • LSG Bayern, 16.01.2003 - L 10 AL 392/99

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Verpflichtung auf Anhörung vor

  • LSG Bayern, 02.07.2002 - L 11 AL 277/00

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld ; Rückforderung

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der

  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96

    Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeld, Teilnahme an einer Meisterprüfung iS. von §

  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit - Posteingangszeit - Schüler

  • LSG Hessen, 10.02.2012 - L 5 R 207/11

    Erstattung von Beitragszuschüssen zur freiwilligen Kranken- und

  • LSG Bayern, 11.12.2014 - L 10 AL 263/13

    Mitteilungspflicht, Umzug, Erreichbarkeit, Ausland, Arbeitslosengeld

  • LSG Hessen, 25.03.2002 - L 10 AL 198/00

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - unregelmäßige Erreichbarkeit

  • BSG, 31.03.1999 - B 7 AL 170/98 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Hessen, 20.03.2023 - L 5 R 293/21

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 7 AS 834/15

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92

    Anspruch auf Anschluss-Arbeitslosenhilfe - Erfordernis einer Verfügbarkeit bei

  • LSG Bayern, 08.07.2010 - L 14 R 676/09

    Witwerrente - Hinzuverdienst - Aufhebung des Rentenbescheids - Falschberatung -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
  • BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 14/95

    Arbeitslosengeld - Anspruchsbegründung - Aufenthalt in der Wohnung - Urlaub -

  • LSG Saarland, 19.11.1998 - L 6/1 Ar 79/96

    Postalische Erreichbarkeit des Arbeitslosengeldempfängers; Besitzpflicht eines

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 84/94

    Aufhebung der Bewilligung und Erstattung von Arbeitslosengeld wegen Beschäftigung

  • SG Gießen, 26.11.2021 - S 17 R 188/20
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 4 R 1880/08

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach Aufgabe der knappschaftlich

  • LSG Bayern, 13.02.2009 - L 9 AL 407/03

    Wegfall der Arbeitslosigkeit - fehlende Verfügbarkeit bzw Erreichbarkeit des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 605/16
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2017 - L 14 R 762/15

    Berufung gegen die Zurücknahme der Bewilligung eines Zuschusses zur Kranken- und

  • LSG Hamburg, 11.12.2008 - L 5 AL 47/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 1 AL 5/98

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Beschäftigungslosigkeit - Ableistung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 2 R 337/12
  • SG Wiesbaden, 11.10.2013 - S 4 R 405/10
  • LSG Bayern, 18.12.2008 - L 9 AL 223/05
  • LSG Bayern, 15.10.2002 - L 10 AL 164/99

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld sowie die Erstattung zu Unrecht

  • LSG Sachsen, 18.04.2001 - L 2 BL 1/00

    Rückforderung von Blindengeld; Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2001 - L 12 AL 159/00

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2017 - L 14 R 762/15
  • LSG Bayern, 24.08.2015 - L 10 AL 200/15

    Keine Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Zulassungsgründen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2005 - L 6 AL 183/05

    Anforderungen an die Verfügbarkeit des Arbeitslosen zur Bewilligung von

  • LSG Bayern, 18.10.2001 - L 10 AL 33/98

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld ; Anspruch auf Erstattung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 8 R 13/08

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen, 19.08.2004 - L 2 BL 1/04

    Rückforderung von Blindengeld; Berücksichtigung von Blindheit bei einer Bewertung

  • LSG Bayern, 12.11.2002 - L 11 AL 168/00

    Sperrzeit nach Kündigung durch den Arbeitgeber; Lösung des Arbeitsverhältnisses

  • LSG Bayern, 12.10.2001 - L 8 AL 220/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Erstattung von bereits gezahlten

  • LSG Sachsen, 27.06.2001 - L 2 BL 9/00

    Rückforderung von nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindG) gewährtem

  • LSG Sachsen, 18.04.2001 - L 2 BL 3/00

    Vererblichkeit des Anspruchs auf Blindengeld; Haftung für

  • LSG Saarland, 31.07.1997 - L 6/1 Ar 96/96

    Zulassung der Berufung; Wert des Beschwerdegegenstandes; Aufhebung der

  • LSG Sachsen, 27.05.1997 - L 1 Kn 42/96

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

  • LSG Saarland, 23.11.2004 - L 6 AL 15/01

    Einbeziehung eines hilfsweise im Vorverfahren erlassenen neuen Verwaltungsaktes -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 R 54/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 2 R 276/12
  • LSG Bayern, 12.10.2001 - L 8 AL 110/01

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Arbeitslosmeldung als

  • LSG Bayern, 29.03.2001 - L 9 AL 295/01
  • BSG, 20.11.2008 - B 13 R 441/08 B
  • SG Hannover, 23.07.2012 - S 12 KN 126/08
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