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   BSG, 14.07.1988 - 11/7 RAr 41/87   

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BSG, 14.07.1988 - 11/7 RAr 41/87 (https://dejure.org/1988,4867)
BSG, Entscheidung vom 14.07.1988 - 11/7 RAr 41/87 (https://dejure.org/1988,4867)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 11/7 RAr 41/87 (https://dejure.org/1988,4867)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 4100 § 115 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 12/85

    Wertschätzung - Betreuungsleistung - Rüge - Berechnungsmethoden -

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87
    Insoweit ist auch zu prüfen, ob eine Schätzungsbefugnis bestand und ausgeübt wurde, auch wenn die richtige Anwendung des § 287 ZPO im übrigen nur auf Rüge zu prüfen ist (BSGE 62, 5, 8 = BSG SozR 1750 § 287 Nr. 1; BFHE 135, 158).

    Der § 287 ZPO findet nach § 202 SGG auch im sozialgerichtlichen Verfahren Anwendung (BSG SozR 1750 § 287 Nr. 1; SozR 3870 § 3 Nr. 5; BSG Urteil vom 27. Juli 1978 - 2 RU 37/78 - HVGBG RdSchr VB 187/78).

    Bei einer Schätzung entscheidet das Gericht zwar wie bei einer sonstigen Tatsachenfeststellung nach freier Überzeugung; es hat alle Umstände des Einzelfalles zu würdigen (§ 287 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 287 Abs. 2 ZPO); seine Schätzung ist aber rechtsfehlerhaft, wenn es die Schätzungsgrundlagen nicht richtig festgestellt oder nicht alle wesentlichen, in Betracht kommenden Umstände hinreichend gewürdigt hat, oder wenn die Schätzung selbst auf falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht (BSGE 62, 5, 8 mwN).

  • BSG, 27.07.1978 - 2 RU 37/78
    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87
    Der § 287 ZPO findet nach § 202 SGG auch im sozialgerichtlichen Verfahren Anwendung (BSG SozR 1750 § 287 Nr. 1; SozR 3870 § 3 Nr. 5; BSG Urteil vom 27. Juli 1978 - 2 RU 37/78 - HVGBG RdSchr VB 187/78).

    Die Schätzungsbefugnis schließt eine Entscheidung aufgrund der Beweislast zwar regelmäßig aus (Prütting, Gegenwartsprobleme der Beweislast, 1983, Seite 141; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, 1957, § 287 Anm D IIa unter Hinweis auf BGH NJW 1954, 405; ähnlich BSG Urteil vom 27. Juli 1978 - 2 RU 37/78 - HVGBG RdSch VB 187/78), das gilt aber insbesondere dann nicht, wenn für eine Schätzung ausreichende Anhaltspunkte fehlen (vgl BGH NJW 1972, 1515, BFHE 137, 207; Klauser in Anm zu BGH JZ 1971, 228, 230 f).

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87
    Insoweit ist auch zu prüfen, ob eine Schätzungsbefugnis bestand und ausgeübt wurde, auch wenn die richtige Anwendung des § 287 ZPO im übrigen nur auf Rüge zu prüfen ist (BSGE 62, 5, 8 = BSG SozR 1750 § 287 Nr. 1; BFHE 135, 158).

    Das Gericht hat eine eigene Schätzungsbefugnis (BFHE 135, 158) und darf dabei auch eine andere als die von der Verwaltung angewandte Schätzungsmethode zugrunde legen.

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 54/79

    Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks - Objektive Beweislast -

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87
    Ob das LSG damit die Beweislast für die Anwendung des § 115 AFG verkannt hat, gehört zum materiellen Recht und ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (BSG SozR 1500 § 128 Nr. 18).

    Zu der materiell-rechtlichen und daher von Amts wegen zu beachtenden Beweislastverteilung gehört auch der Grundsatz, daß die objektive Beweislast erst nach Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen Anwendung findet, wie der 1. Senat des BSG zu einer Sprungrevision, die nicht auf einen Verfahrensmangel gestützt werden kann, entschieden hat (vgl SozR 1500 § 161 Nr. 26 und § 128 Nr. 18; BSG Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 70/81 - DBlR 2759a SGG/§ 103).

  • BFH, 16.11.1982 - VII R 108/77

    Befugnis zur Schätzung - Rückforderung - Ausfuhrerstattung

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87
    Die Schätzungsbefugnis schließt eine Entscheidung aufgrund der Beweislast zwar regelmäßig aus (Prütting, Gegenwartsprobleme der Beweislast, 1983, Seite 141; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, 1957, § 287 Anm D IIa unter Hinweis auf BGH NJW 1954, 405; ähnlich BSG Urteil vom 27. Juli 1978 - 2 RU 37/78 - HVGBG RdSch VB 187/78), das gilt aber insbesondere dann nicht, wenn für eine Schätzung ausreichende Anhaltspunkte fehlen (vgl BGH NJW 1972, 1515, BFHE 137, 207; Klauser in Anm zu BGH JZ 1971, 228, 230 f).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87
    Das LSG wird insoweit zu beachten haben, daß Schätzungen von den Grundlagen her möglich, in sich schlüssig und wirtschaftlich vernünftig sein müssen (BFHE 142, 558).
  • BGH, 25.04.1972 - VI ZR 134/71

    Hypothetische Kausalität - Überholende Kausalität - Beweislast

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87
    Die Schätzungsbefugnis schließt eine Entscheidung aufgrund der Beweislast zwar regelmäßig aus (Prütting, Gegenwartsprobleme der Beweislast, 1983, Seite 141; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, 1957, § 287 Anm D IIa unter Hinweis auf BGH NJW 1954, 405; ähnlich BSG Urteil vom 27. Juli 1978 - 2 RU 37/78 - HVGBG RdSch VB 187/78), das gilt aber insbesondere dann nicht, wenn für eine Schätzung ausreichende Anhaltspunkte fehlen (vgl BGH NJW 1972, 1515, BFHE 137, 207; Klauser in Anm zu BGH JZ 1971, 228, 230 f).
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87
    Es hat sich zwar eingebürgert, in Fällen der Beweiserschwerung wie in Fällen des Anscheinsbeweises von einer "Umkehr der Beweislast" zu sprechen, in Wahrheit handelt es sich jedoch um Fragen der Beweiswürdigung (vgl BSGE 41, 297, 300).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87
    Die Schätzungsbefugnis schließt eine Entscheidung aufgrund der Beweislast zwar regelmäßig aus (Prütting, Gegenwartsprobleme der Beweislast, 1983, Seite 141; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, 1957, § 287 Anm D IIa unter Hinweis auf BGH NJW 1954, 405; ähnlich BSG Urteil vom 27. Juli 1978 - 2 RU 37/78 - HVGBG RdSch VB 187/78), das gilt aber insbesondere dann nicht, wenn für eine Schätzung ausreichende Anhaltspunkte fehlen (vgl BGH NJW 1972, 1515, BFHE 137, 207; Klauser in Anm zu BGH JZ 1971, 228, 230 f).
  • BSG, 17.12.1986 - 11b RAr 33/85

    Antragsteller, der einen abhängigen und einen selbständigen Beruf nebeneinander

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87
    Auch zum Förderungsanspruch ist bei "Doppelberuflern", die einen abhängigen und einen selbständigen Beruf nebeneinander ausüben, danach zu unterscheiden, ob sich die Fortbildungsmaßnahme auf den abhängig ausgeübten Beruf oder auf den selbständig ausgeübten Beruf bezieht (vgl Bundessozialgericht -BSG- SozR 4100 § 36 Nr. 25).
  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 152/81

    Begründung des Absehens von einer Parteivernehmung

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 70/81
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Bei einer Schätzung entscheidet das Gericht zwar wie bei einer sonstigen Tatsachenfeststellung nach freier Überzeugung; es hat alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen (§ 287 Abs. 1 S 1 iVm § 287 Abs. 2 ZPO) ; seine Schätzung ist aber rechtsfehlerhaft, wenn es die Schätzungsgrundlagen nicht richtig festgestellt oder nicht alle wesentlichen, in Betracht kommenden Umstände hinreichend gewürdigt hat, oder wenn die Schätzung selbst auf falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht (BSG Urteil vom 14.7.1988 - 11/7 RAr 41/87 - SozR 4100 § 115 Nr. 2 = juris RdNr 25) .
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Bei Schätzungen besteht nach der Rechtsprechung kein der Gerichtskontrolle entzogener Beurteilungsspielraum (vgl BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2, S 14 f).

    Sie gehören zu den Tatsachenfeststellungen, für die die Tatsacheninstanzen ihrerseits zuständig sind (BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2 S 15; BSGE 74, 44, 51 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21).

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Da die Minderung des Alg wochenweise vorzunehmen ist, muss aus einem monatlichen jeweils ein wöchentliches Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen errechnet werden (BSGE 82, 198, 209 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1; BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2).

    Auch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten sind wochenweise zu ermitteln (BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2 S 13).

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