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   BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 70/78   

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BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 70/78 (https://dejure.org/1979,2005)
BSG, Entscheidung vom 07.08.1979 - 7 RAr 70/78 (https://dejure.org/1979,2005)
BSG, Entscheidung vom 07. August 1979 - 7 RAr 70/78 (https://dejure.org/1979,2005)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 1
  • SozR 4100 § 134 Nr. 14
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 42/78

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Urlaubsgeld - Einmalige Zuwendung

    Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 70/78
    "7 RAr 42/78-m )? ist im Rahmen der Alhi bei zeitlich beschränkter Arbeitsleistung Anspruchsvoraussetzung3 daß Arbeitsplätze dieser Art in nennenswertem Umfangs zur Verfügung stehen (vgl dazu BSGE 44 y464" 470; Urteil vom 220 November 4977 - 7 RAr 55/75 -)" Diese bei dem Anspruch auf Alg oder Alhi unterschiedliche Regelung hinsichtlich der Verfügbarkeit eines Arbeitslosen, der- .
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 70/78
    "7 RAr 42/78-m )? ist im Rahmen der Alhi bei zeitlich beschränkter Arbeitsleistung Anspruchsvoraussetzung3 daß Arbeitsplätze dieser Art in nennenswertem Umfangs zur Verfügung stehen (vgl dazu BSGE 44 y464" 470; Urteil vom 220 November 4977 - 7 RAr 55/75 -)" Diese bei dem Anspruch auf Alg oder Alhi unterschiedliche Regelung hinsichtlich der Verfügbarkeit eines Arbeitslosen, der- .
  • BSG, 10.05.1979 - 7 RAr 54/78
    Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 70/78
    Die Rechtmäßigkeit des Alg-Bezuges ist, was Auswirkungen auf die Anschluß- Alhi haben könnte (Urteil vom 5. Dezember 4978 - 7 RAr 54/78 SOZR4400 % 454 Nr. 44) nicht Frage worden.
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Ihre Wirkung besteht darin, ein gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen (Versicherten) bis zum Eintritt des in der Rentenversicherung versicherten Risikos der BU/EU zu fingieren (BSGE 44, 29, 31; 49, 1, 8 = SozR 4100 § 134 Nr. 14; BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 5).

    Denn ohne den Verwaltungsverbund konnte die unbefriedigende Situation eintreten, daß ein Arbeitsloser (Versicherter) wegen unterschiedlicher Beurteilung seiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit von der BA als nicht verfügbar, vom Rentenversicherungsträger aber als weder berufs- noch erwerbsunfähig angesehen wurde, so daß ihm sowohl Leistungen wegen Arbeitslosigkeit als auch eine Rente abgelehnt wurden (Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks V/2291, 79; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit zu Drucks V/4110, 18; vgl ferner BSGE 49, 1, 4 = SozR 4100 § 134 Nr. 14; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).

  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

    Dies wird durch die ausdrückliche Verwe13ung in 5 169 Nr. 4 AFGauf 5 105 Abs. 1 AFGbesonders deutlich" Die Frage nach der Verfügbarkeit im Sinne von 5 169 Nr. 4 AFG beurteilt sich demgemaß vollinhaltlich nach der Regelung in 5 103 Abs. 1 AFG (so auch Sch0nefelder/Kranz/Wanka, aaO, 2"" Lieferung, Stand August 19739 Anm 23 zu 5 169; Schmitz/Specke/ Picard, Arbeitsforderungsgesetz" Erl" 2"5 zu 5 169 - S 169 ; Krebs, Kommentar zum AFG, Anm 37 zu @ 169; Draeger/Buchwitz/ Schönefelder, Kommentar zum AVAVG, Anm 3 zu @ 58), Nach 5 103 Abs. 1 AFG steht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, wer bereit und in der Lage ist, eine arbeitsmarktübliche Beschäftigung von mehr als geringfügigem (kurzzeitigem) Umfang (@ 102 AFG) auszuüben" Das war beim Kläger zwar nicht der Fall, wie das LSG festgestellt hat" Danach konnte er nicht einmal mehr eine geringfügige (kurzzeitige) Beschäftigung im Sinne von @ 102 AFG ausüben° Daraus ergibt sich jedoch noch nicht ohne weiteres seine Nichtverfügbarkeit; denn nach @ 103 Abs. 1 ' Satz 2 Nr. 1 AFG idF von 1969 (Jetzt 5 103 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 a AFG idF des HStruktG-AFG) besteht bei einer Leistungsminderung, solange noch nicht Berufsunfahigkeit (BU) festgestellt ist, die Annahme der Verfügbarkeit weiter (vgl hierzu BSG vom 7, August 1979 - 7 RAr 70/78 und 7 RAr 45/78 "),.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist in 5 103 Abs. 1 AFG die Frage der Verfügbarkeit von Personen, die nur noch unter halbschichtig arbeiten können, dem materiellen Inhalt nach geregelt 5 103 Abs. 2 AFG bestimmt die formelle alleinige Befugnis des Rentenversicherungsträgers zur Feststellung des insoweit erheblichen Merkmals der BU (BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 70/78 - 5 dort auch zur Entwicklungsgeschichte dieser Regelung).

    Seine Verfügbarkeit ist nämlich gemäß 5 103 Abs. 1 und 2 AFG unwiderleglich solange zu vermuten, als der zuständige Rentenversicherungsträger nicht festgestellt hat, daß der Kläger berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist (vgl BSGE 44, 29; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 70/78 und 7 RAr 45/78 -).

    Dieser Rechtszustand erstreckt sich nach der schon erwähnten Entscheidung des Senats vom 7. August 1979 - 7 RAr 70/78 - auch auf einen etwaigen Alhi-Anspruch nach 5 154 Abs. 1 Nr. 4 a AFG, über den der Senat hier allerdings nicht zu entscheiden hatte.

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - behinderter Mensch - Zweifel an der Verfügbarkeit -

    Damit wird der Bundesagentur jedoch nicht zugleich die Befugnis zu tatsächlichen Feststellungen in Bezug auf die materiellen Tatbestandsvoraussetzungen (zum materiellen Charakter der Fiktion vgl BSG SozR 4100 § 134 Nr. 14 S 49) genommen.
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Erwerbsunfähigkeit -

    Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift des § 105a AFG unmittelbar nur den Zweck verfolgt, unterschiedlichen Beurteilungen der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung und damit der Gefahr entgegenzuwirken, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der Versicherungen Anspruch besteht (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; BSG vom 14. Dezember 1995, aaO; zum früheren Recht bereits BSGE 44, 29, 32; BSGE 48, 288, 291; BSGE 49, 1, 6 = SozR 4100 § 134 Nr. 14).

    Den nahtlosen Versicherungsschutz der Erwerbsfähigkeit (in der gesetzlichen Rentenversicherung) und der Erwerbsmöglichkeit (in der Arbeitslosenversicherung) sucht das Gesetz rechtstechnisch auf doppelte Weise zu gewährleisten: Es fingiert gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen (Versicherten) bis zur Feststellung des Eintritts des in der Rentenversicherung versicherten Risikos der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit (BSGE 44, 29, 31; BSGE 49, 1, 8 = SozR 4100 § 134 Nr. 14; BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 12 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4) und überträgt diese Feststellung ausschließlich dem (zuständigen) Rentenversicherungsträger.

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91

    Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit -

    Den nahtlosen Versicherungsschutz der Erwerbsfähigkeit (in der gesetzlichen RV) und der Erwerbsmöglichkeit (in der ArblV) sucht das Gesetz rechtstechnisch auf doppelte Weise zu gewährleisten: Es fingiert gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen (Versicherten) bis zur Feststellung des Eintritts des in der RV versicherten Risikos der EU/BU (BSGE 44, 29, 31; 49, 1, 8; BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1) und überträgt diese Feststellung ausschließlich dem Rentenversicherungsträger.

    Im übrigen ist sie - wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang näher ausgeführt hat - zur selbständigen Beurteilung des Leistungsvermögens von Arbeitslosen berechtigt (BSG SozR 3-4100 § 105a Abs. 1; vgl auch BSGE 49, 1, 6, 8).

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld -

    Sie widerspricht nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, der nicht auf eine Rentengewährung, sondern die Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abstellt, sondern auch dem vom Gesetzgeber mit § 105a AFG unmittelbar verfolgten Zweck, unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung und damit der Gefahr entgegenzuwirken, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der Versicherungen Anspruch besteht (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; zum früheren Recht BSGE 44, 29, 32; 48, 288, 291; 49, 1, 6).
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 97/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Minderung der Anspruchsdauer - Bindungswirkung

    Die Regelung in § 105a AFG bezweckt, ebenso wie die Vorläuferregelungen in § 103 Abs. 1 und 2 aF, die Nahtlosigkeit zwischen Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung dadurch zu erreichen, daß sie divergierenden Entscheidungen der Versicherungsträger und damit der Gefahr entgegenwirkt, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der beiden Versicherungen ein Anspruch besteht (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; zum früheren Recht BSGE 44, 29, 32; 49, 1, 6).
  • LSG Hessen, 22.10.1997 - L 6 Ar 394/96

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Leistungsfähigkeit

    Den nahtlosen Versicherungsschutz der Erwerbsfähigkeit (in der Rentenversicherung) und der Erwerbsmöglichkeit (in der Arbeitslosenversicherung) suche das Gesetz rechtstechnisch auf doppelte Weise zu gewährleisten, indem er das Leistungsvermögen des Arbeitslosen bis zur Feststellung des Eintritts der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit fingiere und die Feststellungen dazu ausschließlich dem Rentenversicherungsträger übertrage (Hinweis auf BSGE 44, 29, 31; 49, 1, 8).

    Dies ist unabhängig davon, ob der Rentenversicherungsträger im Rahmen der Amtshilfe oder auf Antrag des Arbeitslosen tätig wird (siehe dazu Bundessozialgericht Urteil vom 7. August 1979 - Az.: 7 RAr 70/78 in BSGE 49, 1, 4).

  • LSG Bayern, 23.11.2000 - L 20 RJ 672/99

    Kürzung der Altersrente; Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Solidaritätsgedanken;

    Gegebenheiten tatsächlicher Art, (hier die den Anspruch auf "vorgezogene Altersrente" ausschließende Weiterbeschäftigung) lassen sich durch einen Herstellungsanspruch idR nicht ersetzen (vgl BSG Urteil vom 12.05.1982 - 7 RAr 7/81 - in DBlR § 137 AFG Nr. 2781 a: Kein Ersatz des tatsächlich erzielten durch höheres Arbeitsentgelt; SozR 4100 § 134 Nr. 14: Nicht rechtzeitige Arbeitslosmeldung; SozR 4100 § 103 Nr. 36: Fehlende Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt; SozR 3-4100 § 249 Nr. 4: Früheres Ausscheiden aus einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis).
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 157/16

    Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Sonderrechtsnachfolger

    Damit wird der Bundesagentur jedoch nicht zugleich die Befugnis zu tatsächlichen Feststellungen in Bezug auf die materiellen Tatbestandsvoraussetzungen (zum materiellen Charakter der Fiktion vgl BSG SozR 4100 § 134 Nr. 14 S 49) genommen.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 8/89

    Verfügbarkeit bei beruflicher Bildungsmaßnahme

  • LSG Hessen, 09.06.1980 - L 10/1 Ar 794/78

    Nahtlosigkeitsregelung; Beitragsfreiheit; Bemessung des Alg; Herabsinken der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2004 - L 7 AL 211/03
  • BSG, 20.12.1971 - 2 RU 88/71
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