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   BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85   

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https://dejure.org/1986,5804
BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85 (https://dejure.org/1986,5804)
BSG, Entscheidung vom 24.07.1986 - 7 RAr 9/85 (https://dejure.org/1986,5804)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 9/85 (https://dejure.org/1986,5804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 22
  • FamRZ 1987, 699 (Ls.)
  • BB 1987, 665
  • DB 1987, 416
  • BStBl II 1987, 167
  • SozR 4100 § 138 Nr. 14
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 91/81

    Bedürftigkeitsprüfung; Arbeitsentgelt; Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85
    Das entspricht jedoch nicht dem Zueca des Gesetzes (vgl dazu BSGE 53, 115, 117 SozR "100 3 138 Nr ?).

    Es handelt sion bei der Ein- Kommensberücksichtigung nach 3 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG um eine eigenständige Regelung (BSGE 53, 115, 11o : SozR #100 3 138 Nr. 7).

  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85
    88 : 8025 4100 $ 137 Nr. 1; BSGE 46, 271, 2?4 : SozR &100 3 130 Nr. 3).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85
    wie bei einer Haushaltsgemeinschaft, geie (BVerfG 1 BvL 5/57, 4/57, 8/58 283, 28").
  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

    § 138 AFG konkretisiert in seinem Absatz 1 für bestimmte Personengruppen den Begriff der Bedürftigkeit, wie er in § 137 Abs. 1 AFG allgemein umschrieben ist; seine Regelungen gehen insoweit denen des § 137 Abs. 1 AFG vor (st Rechtspr, vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).

    Nr. 2 ist lex specialis zu Nr. 1 und regelt abschließend, in welcher Weise das Einkommen des mit dem Arbeitslosen zusammenlebenden Ehegatten im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Alhi zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Die Regelung steht daher insoweit sowohl mit Art. 3 als auch mit Art. 6 GG im Einklang (vgl dazu Beschluß des BVerfG vom 16. Juni 1987 - 1 BvL 4, 6/84 - BVerfGE 75, 382; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Dieser Umstand und die Tatsache, daß die Vorschrift des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG bewußt von den unterhaltsrechtlichen Regelungen des BGB abweicht (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14), rechtfertigt die Einbeziehung eheähnlicher Gemeinschaften in die typisierende Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG; denn ebensowenig wie bei Ehegatten ist bei eheähnlichen Gemeinschaften, in denen gemeinsam gewirtschaftet wird, im Einzelfall feststellbar, wer von wem und in welchem Umfang Geldleistungen iS des § 138 Abs. 1 Nr. 1 AFG erhalten hat.

    Nr. 2 geht auf die Erkenntnis zurück, daß in Haushaltsgemeinschaften von Eheleuten "aus einem Topf" gewirtschaftet wird und deshalb die Bedürfnisse der Partner aus den gemeinsamen Beiträgen ohne Rücksicht auf rechtliche Unterhaltsansprüche befriedigt werden (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Bei einem Streit um höhere Leistungen sind nach der Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (vgl BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 6 mwN; SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Bei einem Streit um höhere Leistungen sind nach der Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (vgl BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 6 mwN; SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).
  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
    § 138 AFG konkretisiert in seinem Absatz 1 für bestimmte Personengruppen den Begriff der Bedürftigkeit, wie er in § 137 Abs. 1 AFG allgemein umschrieben ist; seine Regelungen gehen insoweit denen des § 137 Abs. 1 AFG vor (st Rechtspr, vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).

    Nr. 2 ist lex specialis zu Nr. 1 und regelt abschließend, in welcher Weise das Einkommen des mit dem Arbeitslosen zusammenlebenden Ehegatten im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Alhi zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Dieser Umstand und die Tatsache, daß die Vorschrift des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG bewußt von den unterhaltsrechtlichen Rege- lungen des BGB abweicht (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14), rechtfertigt die Einbeziehung eheähnlicher Gemeinschaften in die typisierende Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG; denn ebensowenig wie bei Ehegatten ist bei eheähnlichen Gemeinschaften, in denen gemeinsam gewirtschaftet wird, im Einzelfall feststellbar, wer von wem und in welchem Umfang Geldleistungen iS des § 138 Abs. 1 Nr. 1 AFG erhalten hat.

    Nr. 2 geht auf die Erkenntnis zurück, daß in Haushaltsgemeinschaften von Eheleuten "aus einem Topf" gewirtschaftet wird und deshalb die Bedürfnisse der Partner aus den gemeinsamen Beiträgen ohne Rücksicht auf rechtliche Unterhaltsansprüche befriedigt werden (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87

    Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag

    Die Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG steht daher sowohl mit Art. 3 als auch mit Art. 6 GG im Einklang (vgl dazu BVerfGE 75, 382 = SozR 4100 § 138 Nr. 16; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Mit dieser rückwirkend anwendbaren Regelung hat der Gesetzgeber eine ausreichende Anpassung der Freibeträge an geänderte Verhältnisse vorgenommen, wie der Senat schon entschieden hat (SozR 4100 § 138 Nr. 14; ebenso grundsätzlich zum Ehegattenfreibetrag BVerfGE 75, 382 = SozR 4100 § 138 Nr. 16).

    Hierauf hat der Senat schon in dem in SozR 4100 § 138 Nr. 14 AFG veröffentlichten Urteil hingewiesen.

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 82/87
    § 138 AFG konkretisiert in seinem Absatz 1 für bestimmte Personengruppen den Begriff der Bedürftigkeit, wie er in § 137 Abs. 1 AFG allgemein umschrieben ist; seine Regelungen gehen insoweit denen des § 137 Abs. 1 AFG vor (st Rspr, vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).

    Nr. 2 ist lex specialis zu Nr. 1 und regelt abschließend, in welcher Weise das Einkommen des mit dem Arbeitslosen zusammenlebenden Ehegatten im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Alhi zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Die Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG steht daher insoweit sowohl mit Art. 3 als auch mit Art. 6 GG im Einklang (vgl dazu Beschluß des BVerfG vom 16. Juni 1987 - 1 BvL 4, 6/84 BVerfGE 75, 382; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Sie ist durch die Erkenntnis gerechtfertigt, daß in Haushaltsgemeinschaften von Eheleuten "aus einem Topf" gewirtschaftet wird und deshalb die Bedürfnisse der Partner aus den gemeinsamen Beiträgen ohne Rücksicht auf rechtliche Unterhaltsansprüche befriedigt werden; insoweit weicht Nr. 2 vom bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsrecht ab (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 64/87
    § 138 AFG konkretisiert in seinem Absatz 1 für bestimmte Personengruppen den Begriff der Bedürftigkeit, wie er in § 137 Abs. 1 AFG allgemein umschrieben ist; seine Regelungen gehen insoweit denen des § 137 Abs. 1 AFG vor (st Rechtspr, vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).

    Einkommen des mit dem Arbeitslosen zusammenlebenden Ehegatten im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Alhi zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Die Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG steht daher insoweit sowohl mit Art. 3 als auch mit Art. 6 GG im Einklang (vgl dazu BVerfG vom 16. Juni 1987 - 1 BvL 4 und 6/84 - BVerfGE 75, 382; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Sie ist durch die Erkenntnis gerechtfertigt, daß in Haushaltsgemeinschaften von Eheleuten "aus einem Topf" gewirtschaftet wird und deshalb die Bedürfnisse der Partner aus den gemeinsamen Beiträgen ohne Rücksicht auf rechtliche Unterhaltsansprüche befriedigt werden; insoweit weicht Nr. 2 vom bürgerlichrechtlichen Unterhaltsrecht ab (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 9/87
    schrieben ist; seine Regelungen gehen insoweit denen des § 137 Abs. 1 AFG vor (st Rechtspr, vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).

    Nr. 2 ist lex specialis zu Nr. 1 und regelt abschließend, in welcher Weise das Einkommen des mit dem Arbeitslosen zusammenlebenden Ehegatten im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Alhi zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Die Regelung steht daher insoweit sowohl mit Art. 3 als auch mit Art. 6 GG im Einklang (vgl dazu BVerfG vom 16. Juni 1987 - 1 BvL 4 und 6/84 - BVerfGE 75, 382; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    schrift des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG bewußt von den unterhaltsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abweicht (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14), rechtfertigt die Einbeziehung eheähnlicher Gemeinschaften in die typisierende Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG; denn ebensowenig wie bei Ehegatten ist bei eheähnlichen Gemeinschaften im Einzelfall feststellbar, wer von wem und in welchem Umfang Geldleistungen iS des § 138 Abs. 1 Nr. 1 AFG erhalten hat.

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - keine

    Im Übrigen entspreche die zu Grunde gelegte Auffassung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (unter Hinweis auf BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Denn andere als die ausdrücklich genannten Absetzungen zur Schmälerung des Einkommens kommen nach der gesetzlichen Regelung nicht in Betracht, weil es sich, wie das LSG zu Recht ausführt, bei der Aufzählung in § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB III um einen abschließenden Katalog handelt (Ebsen in Gagel, SGB III, Stand März 2002, § 194 RdNr 46; Krauß in Wissing, SGB III, Stand September 2002, § 194 RdNr 40; vgl zu § 138 Abs. 2 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz bereits BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 S 62; LSG für das Saarland, Urteil vom 29. Januar 1998 - L 6/1 AR 101/96; Schmidt in GK-AFG, Stand Mai 1998, § 138 RdNr 20).

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 116/87
    § 138 AFG konkretisiert in seinem Abs. 1 für bestimmte Personengruppen den Begriff der Bedürftigkeit, wie er in § 137 Abs. 1 AFG allgemein umschrieben ist; seine Regelungen gehen insoweit denen des § 137 Abs. 1 AFG vor (st Rspr, vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).

    Ehegatten im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Alhi zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Die Regelung steht daher sowohl mit Art. 3 als auch mit Art. 6 GG im Einklang (vgl dazu Beschluß des BVerfG vom 16. Juni 1987 - 1 BvL 4, 6/84 - BVerfGE 75, 382; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87

    Ablehnung von Arbeitslosenhilfe mangels Bedürftigkeit - Anrechnung von

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 14/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitslosengeld

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 17/87
  • BSG, 26.01.1988 - 7 RAr 30/88
  • LSG Hessen, 17.10.2001 - L 6 AL 523/00

    Berechnung der Höhe der Arbeitslosenhilfe; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nur im

  • BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - hypothetische

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 82/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89

    Gewährung nicht nur geringfügigen Unterhalts iS. von § 138 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Einstellung der Betriebstätigkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 18 AL 52/16

    Anspruch auf Insolvenzgeld

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 55/89

    Anrechenbares Einkommen des Ehegatten bei der Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 104/87
  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 92/87

    Erstmalige Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 18/90

    Anspruch auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Berufungsentscheidungen bei

  • BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 42/88

    Voraussetzungen für eine Gewährung höherer Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Abrechnung

  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 51/87
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86
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