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   BSG, 07.09.1988 - 11/7 RAr 81/87   

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BSG, 07.09.1988 - 11/7 RAr 81/87 (https://dejure.org/1988,12165)
BSG, Entscheidung vom 07.09.1988 - 11/7 RAr 81/87 (https://dejure.org/1988,12165)
BSG, Entscheidung vom 07. September 1988 - 11/7 RAr 81/87 (https://dejure.org/1988,12165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenstellung - Aufgabe - Arbeitslosigkeit - Gelegenheitsarbeit - Vater - Unterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 47
  • SozR 4100 § 138 Nr. 22
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 81/87
    Kann der Unterhaltsberechtigte nach willkürlicher Aufgabe einer Arbeitsstelle trotz ausreichender Bemühungen keine neue Arbeit finden, so ist das bisher erzielte und mutmaßlich ohne die willkürliche Arbeitsaufgabe weiterhin erzielte Einkommen nur dann fiktiv anzurechnen, wenn in der Arbeitsaufgabe ein "sittliches Verschulden" iS des § 1611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) liegt (BGHZ 93, 123, 132f).
  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 49/84

    Eintritt einer Sperrfrist - Lösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 81/87
    Der Gesetzgeber hat im Hinblick auf diese Entscheidung (vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 49/84 -) in § 119 Abs. 2 AFG mit dem 7. Änderungsgesetz vom 20. Dezember 1985 einen Satz 2 eingefügt (vgl BT-Drucks 10/3923 auf Seite 24), wonach die Sperrzeit 2 Wochen umfaßt, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte, bzw wenn der Arbeitslose eine bis zu 4 Wochen befristete Arbeit nicht angenommen oder nicht angetreten hat.
  • BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 25/88

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz -

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 81/87
    dem der Senat bereits in seinem Urteil vom heutigen Tage - 11 RAr 25/88 - entgegengetreten.
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 64/85

    Teilnahme an einer Maßnahme - Maßnahmeträger - Verschulden - Abbruch einer

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 81/87
    Die Sperrzeitregelung beruht, wie der 7. Senat des BSG wiederholt herausgestellt hat, auf der Erwägung, daß sich die Versichertengemeinschaft bzw im Falle der Alhi die Allgemeinheit gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Betroffene selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (SozR 4100 § 119 Nr. 27 mwN).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 93/84

    Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Antrag auf Arbeitslosenhilfe - Versagung

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 81/87
    Selbst wenn der Unterhaltsberechtigte durch sittliches Verschulden bedürftig geworden ist, entfällt die Unterhaltsverpflichtung nach § 1611 Abs. 1 BGB nur dann ganz, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre (BSGE 58, 165, 168 = SozR 4100 § 138 Nr. 12).
  • Drs-Bund, 01.10.1985 - BT-Drs 10/3923
    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 81/87
    Der Gesetzgeber hat im Hinblick auf diese Entscheidung (vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 49/84 -) in § 119 Abs. 2 AFG mit dem 7. Änderungsgesetz vom 20. Dezember 1985 einen Satz 2 eingefügt (vgl BT-Drucks 10/3923 auf Seite 24), wonach die Sperrzeit 2 Wochen umfaßt, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte, bzw wenn der Arbeitslose eine bis zu 4 Wochen befristete Arbeit nicht angenommen oder nicht angetreten hat.
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Ob der Arbeitslose einen als Vermögen zu berücksichtigenden Anspruch auf ein Sparguthaben hat, beurteilt sich allein nach bürgerlichem Recht (vgl BSGE 64, 47, 48 = SozR 4100 § 138 Nr. 22).

    Weder im Gesetz noch in der AlhiV findet sich aber ein Ansatz für die Berücksichtigung im maßgeblichen Zeitraum nicht vorhandenen, also fiktiven Vermögen (vgl auch BSG SozR 4100 § 134 Nr. 16; BSGE 64, 47, 51 f = SozR 4100 § 138 Nr. 22; Ebsen in Gagel, SGB III, Stand 2003, § 193 RdNr 127 ff).

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95

    Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

    Ein direkter Zusammenhang zwischen Sperrzeitdauer und verursachter Arbeitslosigkeit bestehe nicht (BSGE 64, 47, 50 f = SozR 4100 § 138 Nr. 22).

    Ihm läßt sich entnehmen, daß jedenfalls ein direkter Zusammenhang zwischen Sperrzeitdauer und Dauer der verursachten Arbeitslosigkeit nicht besteht (BSGE 64, 47, 50 f = SozR 4100 § 138 Nr. 22).

  • LSG Hessen, 23.02.2000 - L 6 AL 1373/98

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - wichtiger

    Bis zum Tag der Eheschließung ist eine doppelte Haushaltsführung grundsätzlich zuzumuten (vgl. BSG, Urt. vom 29.11.1988 a.a.O.).

    Der Zuzug zum oder zur Verlobten bzw. Lebenspartner oder Lebenspartnerin kann unter den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. bereits BSG, Urt. vom 29.11.1988 -- 11/7 RAr 81/87 -- SozR 4100 § 119 Nr. 34 sowie nachfolgend mit weiteren Nachweisen insbesondere Urt. vom 26.3.1998 -- B 11 AL 49/97 R -- SozR 3-4100 § 119 Nr. 14; Urt. vom 29.4.1998 -- B 7 AL 56/97 R -- SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 sowie Urt. vom 5.11.1998 -- B 11 AL 5/98 R -- SozR 3-4100 § 119 Nr. 16) hierzu festgelegten Maßstäben ein wichtiger Grund sein.

    Beim Zuzug zum Verlobten besteht für die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses ein wichtiger Grund i.S. des Ausschlusses einer Sperrzeit, § 119 Abs. 1 AFG, nur, wenn die Aufgabe zum gewählten Zeitpunkt notwendig war, um ab dem beabsichtigten Heiratstermin die eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen (BSG, Urt. vom 29.11.1988 a.a.O.); den danach möglichen Härtetatbestand hatte die Beklagte bereits mit ihrer ersten Verwaltungsentscheidung vorgesehen.

  • LSG Hessen, 10.08.2006 - L 7 AS 50/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Absenkung des

    Grundsätzlich ist nur das tatsächlich vorhandene, nicht aber fiktive Vermögen im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit zu berücksichtigen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 63/78; Urteil vom 7. September 1988 - 11/7 RAr 81/87; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 12 Rdnr. 53; Mecke, a.a.O., § 12 Rdnr. 21; Brühl, a.a.O., § 12 Rdnr. 70).
  • LSG Bayern, 20.03.2003 - L 11 AL 197/02

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeit eines Arbeitslosen;

    Auch die mit bedingtem Vorsatz erfolgte Herbeiführung der Bedürftigkeit schloss deshalb nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) den Anspruch auf Alhi nicht aus, denn nach dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des § 137 Abs. 2 AFG kam es nicht auf die Gründe der Bedürftigkeit an (BSG vom 07.09.1988 - 11/7 RAr 81/87 in SozR 4100 § 138 AFG Nr. 22).
  • BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Allein die - von der Beklagten angenommene - Unterhaltsfähigkeit des Vaters rechtfertigt nicht die Fiktion eines Unterhaltsanspruches gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 1 AFG (BSGE 64, 47, 52 = SozR 4100 § 138 Nr. 22; BSGE 64, 52, 58 f = SozR aaO Nr. 23).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 120/87
    Da auch im Wege einer "Fiktion" kein Unterhaltsanspruch gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 1 AFG angerechnet werden kann (BSG vom 7. September 1988 - 11 RAr 25/88 - und - 11/7 RAr 81/87 -), ist ohne die fehlenden Feststellungen eine abschießende Entscheidung über diese Fragen nicht möglich.
  • LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 AL 295/02

    Rücknahme und Erstattung von Arbeitslosenhilfe; Rücknahme eines rechtswidrigen

    Dies unterscheidet die vorliegende Streitsache von dem der Entscheidung des BSG in SozR 4100 § 138 Nr. 22, insbesondere S.114, zugrundeliegenden Sachverhalt, wo die Bedürftigkeit mit bedingtem Vorsatz herbeigeführt worden war.
  • SG Lüneburg, 20.03.2009 - S 81 AS 231/09

    Aktien; Aktienvermögen; Anrechnung; Arbeitsuchender; Beitragszahlung;

    20 Grundsätzlich ist nur das tatsächlich vorhandene, nicht aber etwa ein fiktives Vermögen im Rahmen der Hilfebedürftigkeit zu berücksichtigen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 63/78; Urteil vom 7. September 1988 - 11/7 RAr 81/87; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 12 Rdnr. 53).
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