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   BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80   

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https://dejure.org/1981,6032
BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80 (https://dejure.org/1981,6032)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1981 - 7 RAr 6/80 (https://dejure.org/1981,6032)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 6/80 (https://dejure.org/1981,6032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Leistungsbescheide bei Lehrstellenwechsel werden Gegenstand des Verfahrens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsausbildung - Ausschluß der Ausbildungsförderung - Zweite Berufsausbildung - Berufsausbildungsbeihilfe - Vorleistung - Unterhaltsgewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 4100 § 40 Nr. 26
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
    Der Bundesgerichtshof (BGH) geht in seiner Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht (vgl BGHZ 69, 190 mwN) davon aus, daß Eltern zwar grundsätzlich nicht verpflichtet seien, ihren Kindern nach erfolgreichem Abschluß einer ersten Berufsausbildung noch eine zweite Berufsausbildung zu finanzieren, jedoch könnten sie ua dann zur Finanzierung einer Zweitausbildung verpflichtet sein, wenn der zunächst erlernte Beruf aus Gründen, die bei Beginn der Ausbildung nicht vorhersehbar waren, keine ausreichende Lebensgrundlage bietet.
  • BSG, 30.01.1973 - 7 RAr 29/72

    Anordnungen des Verwaltungsrates in Bezug auf Unterhaltsleistung

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
    Darin dokumentiert sich zunächst der Wille des Gesetzgebers, nicht mehr - wie bisher - generalisierend auf die "überlicherweise zuzumutenden" Unterhalt3leistungen abzustellen, dh Unterhaltsleistungen, die über das "üblicherweise Zuzumutende" hinaus erbracht werden, Unberücksiohtigt zu lassen (vgl BSGE 35, 164, 167).
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 86/79

    Berufsausbildungsbeihilfe - Wirksamkeit des § 10 Nr 2 AusbFöAnO

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
    Dies ergibt sich daraus, daß bis 1. Januar 1976 die Freibetragsregelung des 5 16 A-Ausbildung nur auf - unverheiratete - Auszubildende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anwendung fand, während für ältere Auszubildende - ausgehend von der Annahme, daß unterhaltspflichtige Berufsausbildungen typischerweise biszu einem Alter von 21 Jahren abgeschlossen zu werden pflegen (vgl hierzu Urteil des Senats vom 17.2.1981 - 7 RAr 86/79 -nicht veröf- fentlicht) nach.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
    Typisierung durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den insoweit mit ihm verbundenen allgemeinen Gleichheitsgrundsatz gezogen sind (vgl BVerfGE 17, 1,.
  • BSG, 21.05.1974 - 7 RAr 15/72

    Zu möglichen Umschulungsmaßnahmen - Beruflicher Aufstieg - Hochschulstudium -

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
    jedoch nicht die weitere Ausbildungsstufe - Referendarzeit mit abschließender zweiter Staatsprüfung - durchlaufen hat, so daß er mangels Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen noch keinen auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Beruf erreicht hat (vgl BSGE 37, 223, 226; 38, 63, 65; 38, 104, 107; BSG SozR 4100 5 47.
  • BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 30/73

    Ein Anspruch auf Förderung des Studiums kann nicht auf eine erteilte Zusage

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
    jedoch nicht die weitere Ausbildungsstufe - Referendarzeit mit abschließender zweiter Staatsprüfung - durchlaufen hat, so daß er mangels Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen noch keinen auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Beruf erreicht hat (vgl BSGE 37, 223, 226; 38, 63, 65; 38, 104, 107; BSG SozR 4100 5 47.
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 39/72

    Ein bei der Ausbildung zum Volksschullehrer erforderliches verkürztes

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
    jedoch nicht die weitere Ausbildungsstufe - Referendarzeit mit abschließender zweiter Staatsprüfung - durchlaufen hat, so daß er mangels Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen noch keinen auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Beruf erreicht hat (vgl BSGE 37, 223, 226; 38, 63, 65; 38, 104, 107; BSG SozR 4100 5 47.
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 63/74

    Maßnahme der beruflichen Umschulung

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
    Da er auch sonst keinen durch Berufserfahrung gewonnenen Status erlangt hat, der ihn zur verantwortlichen Ausübung des gewählten Berufs befähigt (BSGE 40, 234, 236; 41, 224, 225 f; BSG SozR 4100 5 40 Nr. 12), ist die Ausbildung zum Tischler für ihn daher erstmalige Ausbildung 13 von 5 40 Abs. 1 AFG iVm 5 3 Abs. 1 A- Ausbildung.
  • BSG, 30.09.1975 - 7 RAr 96/73

    Förderung einer Maßnahme als berufliche Umschulung nach AFG § 47 - berufliche

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
    Da er auch sonst keinen durch Berufserfahrung gewonnenen Status erlangt hat, der ihn zur verantwortlichen Ausübung des gewählten Berufs befähigt (BSGE 40, 234, 236; 41, 224, 225 f; BSG SozR 4100 5 40 Nr. 12), ist die Ausbildung zum Tischler für ihn daher erstmalige Ausbildung 13 von 5 40 Abs. 1 AFG iVm 5 3 Abs. 1 A- Ausbildung.
  • BSG, 23.08.1972 - 5 RKnU 16/70

    Arbeitsunfall eines italienischen Staatsangehörigen im deutschen Bergbau -

    Auszug aus BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
    27. Juni 1978 zu entscheiden, die gemäß 5 96 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden seien (BSGE 34, 255).
  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter

    Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B; zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (st. Rspr. seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Sie ist durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl: Senatsbeschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B; zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 80) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (stRspr seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff) geklärt.
  • BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen

    Sie ist durch die Rechtsprechung des BVerwG, der sich das Bundessozialgericht (BSG) bereits angeschlossen hat (vgl zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 80), geklärt.
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Es eröffnet lediglich die Möglichkeit (§ 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III) zur erneuten Förderung nach der vorzeitigen Lösung eines Ausbildungsverhältnisses, wenn für die Lösung ein berechtigter Grund bestand (vgl dazu BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26).
  • LSG Bayern, 11.10.2013 - L 8 SO 105/13

    Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter und bei Behinderung: Überleitung von

    Diese Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B; zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 80) und die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (stRspr seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff) geklärt.
  • BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Schließlich widerspreche das Urteil des LSG auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), das in seiner Entscheidung vom 23.6.1981 - 7 RAr 6/80 - ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BVerwG zur Negativevidenz Bezug nehme.
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - Tatbestands- und

    Schließlich steht auch § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III der Förderungsfähigkeit nicht entgegen; denn diese Bestimmung betrifft nur den - hier nicht vorliegenden - Wechsel aus einem schon geförderten oder (noch) zu fördernden Ausbildungsverhältnis in ein neues Ausbildungsverhältnis (vgl zur gleichen Rechtssituation unter Geltung des Arbeitsförderungsgesetzes BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 77 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2008 - L 9 B 52/07
    Dieser Ausschluss bezieht sich allerdings schon seinem Wortlaut nach ("erneut gefördert") nur auf Ausbildungen, die ihrerseits bereits gefördert wurden (Stratmann in Niesel, SGB 111, 4. Aufl., § 60 Rn. 13; BSG, Urt. v. 23.06.1981, Az. 7 Rar 6/80, zur vergleichbaren Situation im Arbeitsförderungsgesetz - AFG vgl. auch Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, Loseblatt, Stand Mai 2008, § 60 Rn. 59).

    Denn Einwände gegen das Bestehen des Unterhaltsanspruch des Auszubildenden nach bürgerlichem Recht sind im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nach § 59 SGB III nicht zu berücksichtigen, sondern die Entscheidung über Bestand und Umfang des Unterhaltsanspruchs bleibt insoweit den Zivilgerichten vorbehalten (BSG, Urt. v. 23.06.1981, Az. 7 Rar 6/80 zur Vorgängervorschrift § 40 AFG).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausschluss der Anrechnung von

    Lediglich in der Gesetzesbegründung (BT-Drs 14/4731, S. 44) ist zur gleichlautenden Vorgängervorschrift § 71 Abs. 5 Satz 2 ausgeführt: "Satz 2 beseitigt Zweifel in Fällen, in denen einerseits die Berechnung nach dem SGB III ein anzurechnendes Einkommen ergibt, von dem Unterhaltspflichtigen jedoch belegt wird, dass z. B. durch Urteil entschieden ist, dass ein Unterhaltsanspruch nicht besteht." Schon vor Inkrafttreten der Vorschrift in § 71 Abs. 5 SGB III im Jahr 2001 hatte aber das Bundessozialgericht (BSG) zur Vorschrift des § 40 Abs. 1 AFG ("soweit ihm die hierfür erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen") entschieden, dass eine Anrechnung von Einkommen der Eltern ausnahmsweise dann nicht gerechtfertigt ist, wenn der bürgerlich-rechtliche Unterhaltsanspruch des Auszubildenden nach objektivem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 6/80, juris Rn. 26).
  • LSG Bayern, 11.10.2001 - L 10 AL 43/01
    Da diese Ausbildung aber von der Beklagten nicht gefördert worden war, ist im Falle des Klägers die Förderung einer weiteren Ausbildung grundsätzlich nicht ausgeschlossen (BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 77, Menard in Niesel SGB III § 59 RdNr 3, § 60 RdNr 11; Fuchsloch in Gagel SGB III vor § 59 RdNr 9, § 60 RdNr 48).
  • LSG Hessen, 21.06.1995 - L 6 Ar 809/93

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Unterhaltspflichtiger im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1979 - L 12 Ar 178/78

    Betriebswechsel während der Ausbildung und Berufsausbildungsbeihilfe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2014 - L 7 AL 44/14
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2012 - L 8 AL 16/12
  • BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 12/82
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2007 - L 6 AS 58/07
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