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   BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72   

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BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72 (https://dejure.org/1974,887)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1974 - 7 RAr 35/72 (https://dejure.org/1974,887)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1974 - 7 RAr 35/72 (https://dejure.org/1974,887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 98
  • SozR 4100 § 69 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72
    Das BVerfG hat diese Frage noch in jüngster Zeit offengelassen (BVerfGE 31, 297, 302; ferner aber auch BVerfGE 10, 89, 102; 20, 312, 320 ff.).

    Selbst wenn man eine Garantie der negativen Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 GG annimmt, schützt ein solches Grundrecht den einzelnen nicht vor jedem Druck (BVerfGE 20, 312, 321, 322; BAGE 20, 175, 218).

    So hat das BVerfG (BVerfGE 20, 312, 322; 31, 297, 302) sogar die Auffassung vertreten, die z. B. in der Handwerksordnung angelegte Koppelung der Angehörigkeit zu einem tariffähigen Verband mit den Vorteilen einer öffentlich-rechtlichen Berufsorganisation könne für den einzelnen Handwerker einen gewissen Druck bedeuten, die Tarifmacht der Innung anzunehmen und von dem Beitritt zu einer besonderen Arbeitgeberorganisation abzusehen.

    Im Gegenteil, geht man mit der Rechtsprechung des BVerfG davon aus, daß Art. 9 Abs. 3 GG die Tarifautonomie gewährleistet (BVerfGE 4, 96, 108; 18, 18, 28; 20, 312, 317), so entspricht es zwar keinem verfassungsrechtlichen Gebot, die Begrenzungsnorm an autonome Normen anzulehnen; es entspricht aber durchaus dem Grundgedanken des Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der staatliche Gesetzgeber anstelle einer eigenen gesetzlichen starren Festlegung der Höchstgrenze in seine gesetzlichen Vorschriften die jeweils geltende tarifliche Norm als Bemessungsgrenze übernimmt.

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72
    In Lehre und Rechtsprechung ist die Frage umstritten (vgl. Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1967, Band II 1, S. 154 ff.; Gamillscheg, Die Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit, 1966, Däubler/Mayer/Maly, Negative Koalitionsfreiheit?, 1971; Säcker, Grundprobleme der kollektiven Koalitionsfreiheit, S. 35 ff.; Heiseke, RdA 1960, 301; Heußner, RdA 1960, 295, Galperin, AuR 1965, 6; BAGE 20, 175, 213 ff.).

    Selbst wenn man eine Garantie der negativen Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 GG annimmt, schützt ein solches Grundrecht den einzelnen nicht vor jedem Druck (BVerfGE 20, 312, 321, 322; BAGE 20, 175, 218).

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72
    Das BVerfG hat diese Frage noch in jüngster Zeit offengelassen (BVerfGE 31, 297, 302; ferner aber auch BVerfGE 10, 89, 102; 20, 312, 320 ff.).

    So hat das BVerfG (BVerfGE 20, 312, 322; 31, 297, 302) sogar die Auffassung vertreten, die z. B. in der Handwerksordnung angelegte Koppelung der Angehörigkeit zu einem tariffähigen Verband mit den Vorteilen einer öffentlich-rechtlichen Berufsorganisation könne für den einzelnen Handwerker einen gewissen Druck bedeuten, die Tarifmacht der Innung anzunehmen und von dem Beitritt zu einer besonderen Arbeitgeberorganisation abzusehen.

  • BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69

    Verfassungsmäßigkeit der durch Heimarbeiterausschüsse Entgeltsfestsetzungen

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72
    Art. 9 Abs. 3 GG hindert nämlich die öffentliche Gewalt nicht, autonomes Recht auf Dritte zu erstrecken, wie es auch insbesondere durch die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geschieht (vgl. BVerfG, NJW 1973, 1320; BAG, Urt. vom 10. Oktober 1973 - 4 AZR 68/73 - Säcker, Grundprobleme der kollektiven Koalitionsfreiheit, 1969, S. 36 f.; Nipperdey/Heußner, Staatsbürger und Staatsgewalt, Jubiläumsschrift für das BVerwG, 1963, S. 211, 217 ff.).

    Die Bezugnahme auf tarifliche Arbeitszeitregelungen sichert der Grenzregelung größere Sachnähe und Beweglichkeit als eine eigenständige starre gesetzliche Höchstgrenze (vgl. auch BVerfGE 34, 307, 317).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 1 BvL 19/72

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses Versicherter von der Nachentrichtung

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes kommt danach in Betracht, "wenn nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte, wenn auch zahlenmäßig begrenzte Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe verhältnismäßig stärker belastet werden als andere" (BVerfGE 34, 71, 79; BVerfG, NJW 1974, 739, 740).

    Es kann hier dahinstehen, ob § 69 AFG schon nach dieser Rechtsprechung gerechtfertigt ist, weil dem Gesetzgeber für den Bereich der leistenden Verwaltung ein weiterer Entscheidungsspielraum eingeräumt ist als bei Regelungen staatlicher Eingriffe (BVerfGE 31, 1, 4; kritisch dazu aber: Rupp/von Brünneck, NJW 1974, 740, 741).

  • BSG, 15.07.1971 - 7 RAr 30/68

    Schlechtwettergeld - Ausfallanzeige - Ablehnung aus betrieblichen Gründen -

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72
    Lehnt das ArbA die Gewährung von Kurzarbeitergeld ganz oder teilweise ab, so kann dieser Bescheid nur vom Arbeitgeber und der Betriebsvertretung, nicht aber von den betroffenen Arbeitnehmern des Betriebes mit Widerspruch und Klage angefochten werden (Fortführung von BSG 15.07.1971 7 RAr 30/68 = SozR Nr. 5 zu § 1431 AVAVG); einer notwendigen Beiladung der materiell betroffenen Arbeitnehmer nach SGG § 75 Abs. 2 bedarf es nicht.
  • BAG, 10.10.1973 - 4 AZR 68/73

    Tarifverträge - Bau - Verrohren von Schornsteinen - Bauliche Leistung -

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72
    Art. 9 Abs. 3 GG hindert nämlich die öffentliche Gewalt nicht, autonomes Recht auf Dritte zu erstrecken, wie es auch insbesondere durch die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geschieht (vgl. BVerfG, NJW 1973, 1320; BAG, Urt. vom 10. Oktober 1973 - 4 AZR 68/73 - Säcker, Grundprobleme der kollektiven Koalitionsfreiheit, 1969, S. 36 f.; Nipperdey/Heußner, Staatsbürger und Staatsgewalt, Jubiläumsschrift für das BVerwG, 1963, S. 211, 217 ff.).
  • BSG, 12.03.1974 - 2 S 1/74

    Revision - Verfahrensmangel - Notwendige Beiladung

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72
    Ein solcher Verfahrensfehler ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten (BSG, Beschluß vom 12. März 1974 - 2 S 1/74 -) Die Klägerin macht die Rechte ihrer Arbeitnehmer, denen die Ansprüche auf Kug materiell zustehen (§ 63 Abs. 1 Satz 1 AFG), im eigenen Namen geltend.
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72
    Im Gegenteil, geht man mit der Rechtsprechung des BVerfG davon aus, daß Art. 9 Abs. 3 GG die Tarifautonomie gewährleistet (BVerfGE 4, 96, 108; 18, 18, 28; 20, 312, 317), so entspricht es zwar keinem verfassungsrechtlichen Gebot, die Begrenzungsnorm an autonome Normen anzulehnen; es entspricht aber durchaus dem Grundgedanken des Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der staatliche Gesetzgeber anstelle einer eigenen gesetzlichen starren Festlegung der Höchstgrenze in seine gesetzlichen Vorschriften die jeweils geltende tarifliche Norm als Bemessungsgrenze übernimmt.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72
    Das BVerfG hat diese Frage noch in jüngster Zeit offengelassen (BVerfGE 31, 297, 302; ferner aber auch BVerfGE 10, 89, 102; 20, 312, 320 ff.).
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvL 9/68

    Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung des Witwers gegenüber der Witwe in der

  • BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71

    Verfassungswidrigkeit des EinzelHG

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

  • BSG, 29.01.1959 - 3 RJ 232/55

    Anspruch auf Weiterzahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Anrechnung der Rente

  • BSG, 23.05.1967 - 1 RA 140/63

    Recht auf Weiterversicherung - Entrichtung freiwilliger Beiträge vor 1957 -

  • BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 41/96

    § 69 AFG verfassungsgemaß

    § 69 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) begegne insoweit auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wie dies das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 29. August 1974 (BSGE 38, 98 = SozR 4100 § 69 Nr. 1) entschieden habe.

    aa) Wie das BSG bereits in der Entscheidung vom 29. August 1974 (BSGE 38, 98, 100 f = SozR 4100 § 69 Nr. 1) ausgeführt hat und wogegen sich auch die Klägerin in ihrer Revision nicht wendet, verstößt § 69 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.

    Insbesondere hindert dieses Grundrecht - wie bereits das BSG 1974 ausgeführt hat - den Gesetzgeber nicht, autonomes Recht - etwa durch die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - auf Dritte zu erstrecken (vgl BSGE 38, 98, 101 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; BVerfGE 44, 322, 338).

    Durch die Bestimmung der Arbeitszeit iS des § 69 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wird die Kug-Berechnung an einem standardisierten Sicherungsniveau orientiert und eine Bemessung der Sozialleistung nach ungewöhnlich hohen Spitzenarbeitszeiten vermieden (vgl BSGE 38, 98, 102 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; SozR 3-4100 § 69 Nr. 1): Der Gesetzgeber könnte auch selbst die Höchstgrenze des Zeitfaktors für die Bemessung des Kug festlegen.

    Doch selbst wenn man einen Eigentumsschutz bejahen würde, schafft § 69 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - wie in der Entscheidung des BSG vom 29. August 1974 (BSGE 38, 98 = SozR 4100 § 69 Nr. 1) bereits dargestellt - eine notwendige und zulässige Inhaltsbestimmung (Art. 14 Abs. 1 S 2 GG).

    Die von der Klägerin beanstandete Begrenzung der Leistungsansprüche der betroffenen Arbeitnehmer und der Ansprüche auf Zuschüsse zu der gesetzlichen RV ist durch das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel einer sachgerechten Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses gerechtfertigt; der Eingriff ist auch nicht unverhältnismäßig (vgl BSGE 38, 98, 103 = SozR 4100 § 69 Nr. 1 sowie BVerfGE 92, 365, 407 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 3).

    Wie bereits das BSG in seiner Entscheidung vom 29. August 1974 (BSGE 38, 98, 102 = SozR 4100 § 69 Nr. 1) ausgeführt hat, liegt es angesichts der Aufgabe der Tarifautonomie und des "Gegengewichtsprinzips" nahe, tarifliche Regelungen als Anzeichen konjunktureller Normallagen anzusehen.

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Bescheide der BA über die Gewährung von Kurzarbeitergeld können nur vom Arbeitgeber und gegebenenfalls von der Betriebsvertretung, nicht aber von einem betroffenen Arbeitnehmer mit Widerspruch und Klage angefochten werden (Bestätigung und Fortführung der st Rspr, ua BSG vom 29.8.1974 - 7 RAr 17/72 = BSGE 38, 94 = SozR 1500 § 75 Nr. 4 und vom 29.8.1974 - 7 RAr 35/72 = BSGE 38, 98 = SozR 4100 § 69 Nr. 1).

    Aus den Befugnissen des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, hat die Rechtsprechung des BSG - schon unter der Geltung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), das ähnliche Vorschriften enthielt - gefolgert, dass der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; ebenso die gleichartige Rechtsprechung zum Schlechtwetter- oder Wintergeld: BSGE 33, 64, 67 = SozR Nr. 5 zu § 143l AVAVG; BSGE 68, 67, 72 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1; BSGE 82, 183, 185 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).

    In der Rechtsprechung ist bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Prozessführungsbefugnis nur auf den geltend gemachten Anspruch als ganzen beziehen kann, nicht aber auf einzelne Elemente seiner Begründung (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; SozR 4100 § 86 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 18/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld

    Indes gilt dies nicht, wenn wie hier eine Betriebsvertretung nicht vorhanden ist (BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1).
  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Im Falle einer solchen Prozeßstandschaft gebietet Art. 19 Abs. 4 GG keine Beteiligung des Anspruchsinhabers (vgl BSGE 33, 64, 68 = SozR Nr. 5 zu § 143 l AVAVG; BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1).

    Für das Kug ist dies umstritten (bejaht ua von Benda, Sozialrechtliche Eigentumspositionen im Arbeitskampf, 1986, S 105 ff; Gagel, NZA 1985, 793, 794; Denk, BB 1986, 252, 253; Isensee, DB 1986, 429, 433; Papier, ZRP 1986, 72, 74; ders, Ausschußanhörung, S 108; Mückenberger, Produktionsverflechtung und Risikoverantwortung, 1992, S 107 ff; Kummer, DAngVers 1990, 201, 206; verneint von Ossenbühl/Richardi, Neutralität im Arbeitskampf, 1987, S 173 ff; Seiter, Staatsneutralität im Arbeitskampf, 1987, S 118 ff; Friauf, Ausschußanhörung, S 98 ff, 134 f; BSGE 38, 98, 103 = SozR 4100 § 69 Nr. 1: "allenfalls in seinem Kernbestand").

  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82

    Vorübergehender Arbeitsausfall - Übergang zur Vollarbeit - Bezugsfrist - Frist -

    Dem steht nicht entgegen, daß die Klägerin diesen Anspruch aus eigenem Recht verfolgt, während sie hinsichtlich der Gewährung von Kug Prozeßstandschafter ihrer Arbeitnehmer ist (vgl. BSGE 38, 98).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90

    Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um

    Noch stärker tritt die Rechtsschutzberechtigung des Arbeitgebers im AFG-Bereich in Erscheinung, wo ihm durch ausdrückliche Vorschrift die Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten im eigenen Namen übertragen worden ist, wie durch §§ 72, 88 AFG für die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld als Prozesstandschafter (vgl ua BSGE 38, 98 = SozR 1500 § 75 Nr. 3; SozR 4100 § 86 Nr. 1).
  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96

    Bemessung eines Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern - Berücksichtigung des

    Daß diese Rechtsfolge verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat der 11. Senat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Fortführung einer früheren Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. August 1974 (BSGE 38, 98, 100 ff = SozR 4100 § 69 Nr. 1) ausführlich dargelegt; Raum für die vom Kläger verlangte verfassungskonforme Auslegung des § 69 AFG bleibt somit nicht.

    Wie bereits der Senat in seiner Entscheidung vom 29. August 1974 ausgeführt hat, liegt es "angesichts der Aufgabe der Tarifautonomie und des Gegengewichtsprinzips" nahe, tarifliche Regelungen als Anzeichen konjunktureller Normallagen anzusehen; § 69 AFG gewährleistet, daß das Kug keinesfalls von Hochkonjunktur beeinflußte Arbeitsbedingungen festschreibt (BSGE 38, 98, 102 = SozR 4100 § 69 Nr. 1).

    Durch die Begrenzung der Arbeitszeit iS des § 69 AFG wird die Kug-Berechnung standardisiert und an einem einheitlichen Sicherungsniveau ausgerichtet (vgl: BSGE 38, 98, 102 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 69 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R

    Klagebefugnis eines Arbeitnehmers für eine Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Aus den Befugnissen des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, hat die Rechtsprechung des BSG - schon unter der Geltung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), das ähnliche Vorschriften enthielt - gefolgert, dass der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; ebenso die gleichartige Rechtsprechung zum Schlechtwetter- oder Wintergeld: BSGE 33, 64, 67 = SozR Nr. 5 zu § 1431 AVAVG; BSGE 68, 67, 72 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1; BSGE 82, 183, 185 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).

    In der Rechtsprechung ist bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Prozessführungsbefugnis nur auf den geltend gemachten Anspruch als ganzen beziehen kann, nicht aber auf einzelne Elemente seiner Begründung (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; SozR 4100 § 86 Nr. 1 S 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld; Anforderungen an das Vorliegen eines erheblichen

    Zwar ist das Kug nach §§ 169, 172 SGB III a.F. den Arbeitnehmern zu gewähren; aus der Befugnis des Arbeitgebers, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, folgt jedoch, dass der Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (vgl. dazu ausführlich BSG, Urteile vom 29.08.1974 - 7 RAr 17/72; vom 29.08.1974 - 7 RAr 35/72 und vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R; Müller-Grune in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 95 Rn. 33).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13

    Anspruch einer Anwaltssozietät auf Kurzarbeitergeld für bei ihr beschäftigte

    Da aber die wesentlichen Verfahrenshandlungen vom Arbeitgeber oder von der Betriebsvertretung vorzunehmen sind (vgl. zB § 173 Abs. 1 Satz 1 SGB III a.F.), kann der Arbeitgeber - hier die Klägerin - treuhänderisch als Prozessstandschafter die Rechte der Arbeitnehmer wahrnehmen (BSG SozR 4100 § 69 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89

    Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen

  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R

    Beschwerdegegenstandswert - Saldierung - Kurzarbeitergeld - tarifliche

  • LSG Hessen, 28.01.2004 - L 6 AL 992/02

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Arbeitnehmer -Inhaberschaft des

  • LSG Hessen, 15.12.2000 - L 10 AL 1487/97

    Konkursausfallgeld - Klagebefugnis der betroffenen Arbeitnehmer -

  • SG Marburg, 16.10.1997 - S-5/Ar-236/97

    Geltendmachung eines Anspruches auf Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber im

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 66/90

    Förderungsfähiges Arbeitsentgelt iS. von § 94 Abs. 1 AFG , Anfechtungs- und

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 121/89

    Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei verlängerter regelmäßiger Wochenarbeitszeit

  • BSG, 29.05.1990 - 11 RAr 59/88

    Vorlage der Stellungnahme der Personalvertretung aus § 13 ABMAnO

  • BSG, 17.12.1997 - 2 BU 40/97

    Voraussetzungen für die gesetzliche Prozeßstandschaft im sozialgerichtlichen

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 91/79

    Tarifnorm - Beschäftigungsverhältnis - Einzelarbeitsvertrag - Bemessungszeitraum

  • LSG Sachsen, 27.05.2005 - L 3 AL 187/03

    Bemessung der Höhe des Kurzarbeitergeldes; Berücksichtigsfähige Entgelte bei dem

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 157/00

    Wintergeld - Berechnung - regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit -

  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 39/85

    Gewährung von Kurzarbeitergeld - Ermessensausübung

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 90/80

    Schlechtwettergeld; Prozeßführungsbefugnis; Beiladung; Höhe des

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 37/85

    Berufung - Schlechtwettergeldanspruch - Berufungsausschließungsgrund -

  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 121/81

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung als Verfahrensmangel

  • LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 38/78

    Arbeitslosengeld; Sozialstaatsprinzip; Arbeitslosenhilfe; Schutz von Ehe und

  • LSG Hessen, 06.06.1977 - L 1 Ar 227/75
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2010 - L 11 AL 118/08
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