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   BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88   

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https://dejure.org/1989,525
BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88 (https://dejure.org/1989,525)
BSG, Entscheidung vom 14.09.1989 - 4 REg 7/88 (https://dejure.org/1989,525)
BSG, Entscheidung vom 14. September 1989 - 4 REg 7/88 (https://dejure.org/1989,525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt - Feststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 261
  • SozR 7833 § 1 Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
    Soweit das angefochtene Urteil der Anerkennung als Asylberechtigte eine lediglich deklaratorische Bedeutung beimesse, treffe das in dieser Allgemeinheit nicht zu; nach BVerfGE 60, 253 sei eine "gleichsam konstitutive Wirkung" anzunehmen, weil das Asylrecht als Status grundsätzlich erst nach Erwirkung des Anerkennungsaktes geltend gemacht werden könne.

    Der soeben vertretenen Auffassung widerspricht allenfalls scheinbar, daß - wie der Beklagte ins Feld führt - die unanfechtbare Statusentscheidung nach BVerfGE 60, 253, 295 im konkreten Einzelfall eine "gleichsam konstitutive Wirkung" entfaltet.

  • BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87

    Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt - Asylbewerber - Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
    Den Widerspruch der Klägerin mit dem Antrag, Erziehungsgeld vom Tage der Geburt des Kindes an zu zahlen, wies das Landesversorgungsamt Hessen (LVA) mit gleicher Begründung unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Juni 1987 - 11a REg 1/87 - zurück; von einem früheren Zeitpunkt an bestehe auch deshalb kein Anspruch auf Erziehungsgeld, weil die Ausländerbehörde in ihrem Schreiben vom 29. Oktober 1987 keine Aussage habe machen können, ob bei negativem Abschluß des Asylverfahrens eine "Duldung ausgestellt" und von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abgesehen werde (Widerspruchsbescheid vom 28. April 1988).

    Der mit Erziehungsgeld früher befaßt gewesene 11. Senat des BSG hat im Urteil vom 25. Juni 1987 - 11a REg 1/87 (BSGE 62, 67 = SozR 7833 § 1 Nr. 1) darauf hingewiesen (aaO S 69), daß die gewählte Definition mit entsprechenden Vorschriften im Steuerrecht habe übereinstimmen sollen (BT-Drucks 7/3786 S 5), die dortige Regelung, wonach die durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründete Steuerpflicht stets bei einem länger als sechs Monate dauernden Inlandsaufenthalt eintrete, aber nicht mit übernommen worden sei, ohne daß ein Anhalt für ein Versehen des Gesetzgebers bestünde.

  • BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81

    Gastarbeiter - Berufsausbildung - Anspruch auf Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
    Ob Asylbewerber das Tatbestandsmerkmal des gewöhnlichen Aufenthaltes erfüllen, läßt sich nach der Ansicht des Senats weder dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG noch des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB 1 entnehmen, zumal, wie auch die Rechtsprechung des BSG betont hat, für das nicht nur vorübergehende Verweilen tatsächliche und wirtschaftliche Gegebenheiten erheblich sind (vgl BSGE 53, 49, 52 zu § 1 BKGG).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
    Das Asylrecht ergibt sich unmittelbar aus dem Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, das keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt (vgl BVerwGE 62, 206, 211 und 79, 347, 349; Rottmann, Der Staat, 1984, 337, 346).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
    Das Asylrecht ergibt sich unmittelbar aus dem Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, das keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt (vgl BVerwGE 62, 206, 211 und 79, 347, 349; Rottmann, Der Staat, 1984, 337, 346).
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
    Ebenso darf unerörtert bleiben, ob in jenen Fällen, in denen die Anerkennung als Asylberechtigter bestandskräftig oder rechtskräftig abgelehnt worden ist, mit einer Prognoseentscheidung hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthalts gearbeitet werden kann, die später nicht rückwirkend korrigierbar ist (vgl zum Kindergeld Urteil vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 17/87 = BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; Urteil vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 19/88 -, S 7 und 11).
  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
    Ebenso darf unerörtert bleiben, ob in jenen Fällen, in denen die Anerkennung als Asylberechtigter bestandskräftig oder rechtskräftig abgelehnt worden ist, mit einer Prognoseentscheidung hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthalts gearbeitet werden kann, die später nicht rückwirkend korrigierbar ist (vgl zum Kindergeld Urteil vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 17/87 = BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; Urteil vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 19/88 -, S 7 und 11).
  • BSG, 16.12.1987 - 11a REg 3/87

    Asylbewerber - Aufenthalt - Ablehnung - Antrag - Duldung

    Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
    Es braucht daher auch das Ergebnis der vom Senat getroffenen Entscheidung nicht mit dem Urteil des 11. Senats vom 16. Dezember 1987 - 11a REg 3/87 (SozR 7833 § 1 Nr. 4) verglichen zu werden, wonach Asylbewerber schon während des Asylverfahrens den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben können, wenn sie auch nach Ablehnung des Asylantrages im Bundesgebiet dauernd geduldet werden.
  • BSG, 16.12.1987 - 11a REg 2/87
    Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
    Etwas anderes sei vom BSG nur für eine Polin und für eine türkische Christin entschieden worden, denen unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens aufgrund besonderer Erlasse ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zugestanden habe (Hinweis auf BSG, Urteile vom 16. Dezember 1987 - 11a REg 2/87 und 3/87).
  • Drs-Bund, 13.06.1975 - BT-Drs 7/3786
    Auszug aus BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
    Der mit Erziehungsgeld früher befaßt gewesene 11. Senat des BSG hat im Urteil vom 25. Juni 1987 - 11a REg 1/87 (BSGE 62, 67 = SozR 7833 § 1 Nr. 1) darauf hingewiesen (aaO S 69), daß die gewählte Definition mit entsprechenden Vorschriften im Steuerrecht habe übereinstimmen sollen (BT-Drucks 7/3786 S 5), die dortige Regelung, wonach die durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründete Steuerpflicht stets bei einem länger als sechs Monate dauernden Inlandsaufenthalt eintrete, aber nicht mit übernommen worden sei, ohne daß ein Anhalt für ein Versehen des Gesetzgebers bestünde.
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Gegen die Annahme einer wiederholenden Verfügung, die wegen fehlender Rechtsfolgensetzung keine Regelung und damit kein Verwaltungsakt iS des § 31 S 1 SGB X ist, spricht bereits, dass sich die Beklagte im angefochtenen Bescheid vom 23.5.2012 an keiner Stelle auf die Bestandskraft (§ 77 SGG) ihrer Rücknahmeentscheidung im Rentenbescheid vom 4.11.2011 berufen hat (BSG Urteile vom 14.9.1989 - 4 REg 7/88 - BSGE 65, 261, 262 = SozR 7833 § 1 Nr. 7 und vom 11.3.2009 - B 6 KA 15/08 R - SozR 4-2500 § 96 Nr. 1; BVerwG Urteil vom 10.10.1961 - VI C 123.59 - BVerwGE 13, 99, 103 - Juris RdNr 13) .

    Diese neue Aufhebungsentscheidung ersetzt die alte Rücknahmeentscheidung im Rentenbescheid vom 4.11.2011 und eröffnet den Rechtsweg neu (vgl dazu BSGE 65, 261, 262 = SozR 7833 § 1 Nr. 7 sowie BSG Urteile 20.11.1996 - 3 RK 7/96 - SozR 3-2500 § 109 Nr. 3 und vom 21.9.1962 - 10 RV 1059/59 - BSGE 18, 22 = SozR Nr. 35 zu § 77 SGG) , wie ua auch die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung belegt (zu diesem Gesichtspunkt BVerwGE 13, 99, 103 - Juris RdNr 13) .

    Zum Erlass einer solchen, die Altentscheidung wiederholenden und ersetzenden Neuentscheidung (Zweitbescheid) war die Beklagte ohne Weiteres befugt (vgl BSGE 65, 261, 262 = SozR 7833 § 1 Nr. 7; BSGE 84, 22, 23 = SozR 3-8100 Art. 19 Nr. 5 S 12 mwN; kritisch zur Rechtsfigur des Zweitbescheids Steinwedel in Kasseler Kommentar, Stand Dezember 2015, SGB X, § 44 RdNr 13 ff) .

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Zur alten Rechtslage bis zum 1.4.2006 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Ausländer, die tatsächlich dauerhaft im Inland verweilen, nur dann einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie sich berechtigterweise hier aufhalten (BSG aaO; BSGE 65, 261, 263 f = SozR 7833 § 1 Nr. 7; vgl - speziell zu § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II - auch BSGE 98, 243, 246 f = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4, jeweils RdNr 19; Valgolio in Hauck/Noftz, Stand Juni 2010, § 7 SGB II RdNr 95; kritisch zu der Verrechtlichung des rein tatsächlichen Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 7 RdNr 11).
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Zuletzt stellte das BSG im Rahmen der sog Prognoserechtsprechung darauf ab, ob bei vorausschauender Betrachtungsweise damit zu rechnen sei, dass der ausländische Anspruchsteller dauerhaft in Deutschland bleibe (BSGE 65, 261 = SozR 7833 § 1 Nr. 7) .
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