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   BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95   

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BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 (https://dejure.org/1995,119)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 (https://dejure.org/1995,119)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 (https://dejure.org/1995,119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Leistungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei Verletzung der Mitteilungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 175
  • MDR 1996, 945
  • NZS 1996, 346
  • NJ 1996, 331
  • NZA-RR 1996, 423
  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Die Arbeitslosmeldung ist gerade als konstitutive Voraussetzung des Leistungsanspruchs Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; LSG Baden-Württemberg Breithaupt 1995, 884 887; Gagel/Steinmeyer, AFG, § 105 RdNr. 2 - Stand: August 1992 - Niesel/Brand, AFG, 1995, § 105 RdNr. 2; für das frühere Recht: Draeger/Buchwitz/Schönefelder, AVAVG, 1961, § 172 RdNr. 2 mit Hinweis auf die frühere Rechtsprechung).

    Mag der Arbeitslosmeldung zur Klarstellung der subjektiven Verfügbarkeit (Arbeitsbereitschaft) auch eine Willenskomponente eigen sein, so handelt es sich gleichwohl nicht um eine Willenserklärung (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1).

    Inwieweit in einer Arbeitslosmeldung nach dem 1. Juni 1993 trotz der unterschiedlichen Funktionen von Arbeitslosmeldung und Leistungsantrag zugleich ein Antrag auf Bewilligung von Alg gesehen werden kann, ist weitgehend eine dem LSG vorbehaltene Frage tatsächlicher Würdigung (dazu: BSGE 49, 114, 116 = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 60, 43, 47 = SozR 4100 § 105 Nr. 2).

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Etwas anderes läßt sich auch aus § 151 Abs. 2 AFG und dem Urteil des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - nicht herleiten.

    Der Hinweis des SG auf die Entscheidung des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - geht fehl, weil dieses Urteil allein den Wegfall der Anspruchsvoraussetzung Verfügbarkeit (Erreichbarkeit) betrifft, nicht aber den erneuten Eintritt des Versicherungsfalls Arbeitslosigkeit.

    Aus dem Urteil des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - läßt sich Gegenteiliges nicht herleiten.

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Wenn ein arbeitsloser Leistungsbezieher eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufnimmt, ohne dies dem Arbeitsamt mitzuteilen, so setzt der Leistungsbezug bei erneuter Arbeitslosigkeit eine erneute Arbeitslosmeldung voraus (Fortführung von BSG vom 21.7.1977 - 7 RAr 132/75 = BSGE 44, 164 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

    Die Arbeitslosmeldung ist gerade als konstitutive Voraussetzung des Leistungsanspruchs Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; LSG Baden-Württemberg Breithaupt 1995, 884 887; Gagel/Steinmeyer, AFG, § 105 RdNr. 2 - Stand: August 1992 - Niesel/Brand, AFG, 1995, § 105 RdNr. 2; für das frühere Recht: Draeger/Buchwitz/Schönefelder, AVAVG, 1961, § 172 RdNr. 2 mit Hinweis auf die frühere Rechtsprechung).

    Die Arbeitsaufnahme verbraucht auch den Leistungsantrag, wie das BSG bereits entschieden hat (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist diese Vorschrift aus prozeßwirtschaftlichen Gründen entsprechend anzuwenden, wenn der ursprünglich mit der Klage angefochtene Verwaltungsakt durch die während des sozialgerichtlichen Verfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung zwar nicht "abgeändert oder ersetzt" wird, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergangen ist und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das sich an den von dem angefochtenen Verwaltungsakt erfaßten Zeitraum anschließt (BSGE 34, 255, 257 = SozR Nr. 3 zu § 624 RVO; BSGE 45, 49, 52 = SozR 1500 § 96 Nr. 6; vgl. auch BSG SozR 4600 § 143d Nr. 3 mwN).

    Unter den genannten Umständen ist das vom SG eingeschlagene verfahren revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal nicht auszuschließen ist, daß die Klägerin im Vertrauen auf den Hinweis des SG und die Verfahrensweise der BA von einer gesonderten Anfechtung des Bescheids vom 30. März 1994 abgesehen hat (BSGE 45, 49, 52 = SozR 1500 § 96 Nr. 6).

  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Das BSG hat bereits in verschiedenen Zusammenhängen Bedenken gegen den weiten Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 SGG nicht durchgreifen lassen, wenn die Einbeziehung von Verwaltungsakten in ein sozialgerichtliches Verfahren dem Willen der Verfahrensbeteiligten entsprochen hat (vgl. BSGE 47, 168, 171 - SozR 1500 § 96 Nr. 13; BSGE 57, 163, 164 = SozR 1500 § 96 Nr. 30).
  • BSG, 03.10.1984 - 5b RJ 96/83

    Anrechnung einer Ausfallzeit - Klageweg - Witwenrentenbescheid -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Das BSG hat bereits in verschiedenen Zusammenhängen Bedenken gegen den weiten Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 SGG nicht durchgreifen lassen, wenn die Einbeziehung von Verwaltungsakten in ein sozialgerichtliches Verfahren dem Willen der Verfahrensbeteiligten entsprochen hat (vgl. BSGE 47, 168, 171 - SozR 1500 § 96 Nr. 13; BSGE 57, 163, 164 = SozR 1500 § 96 Nr. 30).
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    In anderem Zusammenhang hat das BSG allerdings aus dem Sozialrechtsverhältnis die Pflicht der Beteiligten hergeleitet, "sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren" (BSGE 34, 124, 127 = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; vgl. auch: Krause, Das Sozialrechtsverhältnis, Schriftenreihe des Deutschen Sozialgerichtsverbandes Bd XVIII [1980], 12, 25).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Bis zu einer abweichenden Verwaltungsentscheidung ist der Bewilligungsbescheid Grundlage für das wöchentlich wiederkehrend gewährte (§ 114 AFG) und in Zahlungszeiträumen von zwei Wochen zu zahlende (§ 122 AFG i.V.m. § 4 Zahlungszeiträume - Anordnung vom 15. Dezember 1978 [ANBA 1979 S. 409]) Alg (BSGE 47, 241, 246 = SozR § 134 Nr. 11; 61, 286, 287 - SozR 4100 § 134 Nr. 31; Urteil des Senats vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Bis zu einer abweichenden Verwaltungsentscheidung ist der Bewilligungsbescheid Grundlage für das wöchentlich wiederkehrend gewährte (§ 114 AFG) und in Zahlungszeiträumen von zwei Wochen zu zahlende (§ 122 AFG i.V.m. § 4 Zahlungszeiträume - Anordnung vom 15. Dezember 1978 [ANBA 1979 S. 409]) Alg (BSGE 47, 241, 246 = SozR § 134 Nr. 11; 61, 286, 287 - SozR 4100 § 134 Nr. 31; Urteil des Senats vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 74/81

    Rechtsnachfolger; Wiedereingliederung; Bescheidregelung

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Im vorliegenden Falle handelt es sich um Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide, die Alg bzw Alhi, somit Leistungen bei Arbeitslosigkeit betreffen, deren Rechtmäßigkeit durch die Verletzung der Mitteilungspflicht anläßlich einer Arbeitsaufnahme beeinflußt sein kann (vgl. dazu: BSG SozR 1500 § 96 Nr. 27 und 32 mwN).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

  • BSG, 23.08.1972 - 5 RKnU 16/70

    Arbeitsunfall eines italienischen Staatsangehörigen im deutschen Bergbau -

  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 17/84

    Rückwirkung einer Antragstellung - Arbeitslosmeldung - Antragstellung -

  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Anspruchsvoraussetzung der

    Die persönliche Arbeitslosmeldung ist danach eine konstitutive Voraussetzung des Leistungsanspruchs und eine Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit (BSG Urteil vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 - BSGE 77, 175 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; Juris RdNr 17) .

    Die Gegenmeinung beachtet auch nicht, dass die persönliche Meldung andere Funktionen hat, als die bloße Missbrauchskontrolle oder den Beginn der Vermittlungstätigkeit (dazu BSG Urteil vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 - BSGE 77, 175 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; Juris RdNr 17) .

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    In verschiedenen Zusammenhängen hat das BSG aus dem Sozialrechtsverhältnis hergeleitet, daß die Beteiligten "sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren" haben (vgl BSGE 34, 124, 127 = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; BSGE 77, 175, 180 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; zur näheren Begründung auch Krause, Das Sozialrechtsverhältnis, Schriftenreihe des deutschen Sozialgerichtsverbandes Band XVIII 1980, 12, 25).
  • LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag

    Aus dem Sozialrechtsverhältnis ergibt sich zwar als Nebenpflicht grundsätzlich eine gegenseitige Pflicht, sich vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1972, 5 RJ 63/70; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995, 11 Rar 75/95; BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R).
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Rechtsprechung
   BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95   

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BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95 (https://dejure.org/1996,2101)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1996 - 10 RKg 8/95 (https://dejure.org/1996,2101)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 (https://dejure.org/1996,2101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs und die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder - Grenzen der uneingeschränkten Befugnis als Steuerberater zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen - Behördliche Erlaubnis zur Besorgung ...

  • rechtsportal.de

    Befugnisse eines Steuerberaters als Verfahrensbevollmächtigter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1013
  • NZS 1997, 248 (Ls.)
  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Dies hat das BVerfG speziell für den Beruf des Steuerberaters mehrfach entschieden (vgl BVerfGE 40, 196, 218 f; 59, 302, 315 f: 75, 246, 265).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Dies hat das BVerfG speziell für den Beruf des Steuerberaters mehrfach entschieden (vgl BVerfGE 40, 196, 218 f; 59, 302, 315 f: 75, 246, 265).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Da allenfalls eine Beschränkung im Randbereich vorliegt, die das Berufsbild im Kernbereich und die durch den Beruf gesicherte Existenz unbeeinträchtigt läßt, kann von einem verfassungswidrigen Eingriff keine Rede sein (vgl. BVerfGE 7, 377, 495, 68, 727, 28).
  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Steuerberater zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung, Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung in Fallgestaltungen befugt sind, die (allein oder zusätzlich) nichtsteuerliche oder außersteuerliche Rechtsverhältnisse zum Gegenstand haben, ist im Detail in Literatur und Rechtsprechung umstritten (zum Meinungsstand mwN: Schorn, aaO; Dumoulin, "Rechtsberatung und Rechtsbesorgung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe", NJW 1966, 810; Kampmann, "Die Grenzen der Rechtsbesorgung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe", NJW 1968, 137; Altenhoff/Busch/Kampmann/Chemnitz, aaO, RdNrn 373 bis 377; Rennen/Caliebe, Komm RBerG, 2. Aufl 1992, Art. 1 § 4 RdNrn 14 bis 25; Gehre, Komm StBerG, 3. Aufl 1995, § 33 RdNrn 13 bis 17 - Rechtsprechung: BGH, Urteil vom 27. Mai 1963, NJW 1963, 2027 < Entwurf eines Sicherungsübereignungsvertrags>; BGH, Urteil vom 5. Juni 1985, NJW 1986, 1050 < Entwurf eines Darlehens- und Gesellschaftsvertrags >).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG muß nämlich von Verfassungs wegen (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG) gewährleistet sein, daß das Existenzminimum für die Kinder steuerfrei bleibt (BVerfG vom 29. Mai 1990, BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfGE vom 14. Juni 1994, BVerfGE 91, 93 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5), wobei es unerheblich ist, ob dies durch den steuerlichen Kinderfreibetrag oder durch eine entsprechende Anhebung des Kg oder durch die Unterlassung der Kürzung des Kg auf Sockelbeträge erfolgt, denn das effektiv gezahlte Kg ist immer in einen (fiktiven) Steuerfreibetrag umzurechnen ("duales System" des Familienlastenausgleichs).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG muß nämlich von Verfassungs wegen (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG) gewährleistet sein, daß das Existenzminimum für die Kinder steuerfrei bleibt (BVerfG vom 29. Mai 1990, BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfGE vom 14. Juni 1994, BVerfGE 91, 93 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5), wobei es unerheblich ist, ob dies durch den steuerlichen Kinderfreibetrag oder durch eine entsprechende Anhebung des Kg oder durch die Unterlassung der Kürzung des Kg auf Sockelbeträge erfolgt, denn das effektiv gezahlte Kg ist immer in einen (fiktiven) Steuerfreibetrag umzurechnen ("duales System" des Familienlastenausgleichs).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    In diesen Fällen erstreckt sich die Beratungspflicht des Steuerberaters, falls dies mit Blick auf die steuerlichen Gegebenheiten unerläßlich ist, auf "fremde" Rechtsgebiete, wie umgekehrt auch andere Berufe die Verpflichtung haben können, auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (vgl mwN BVerfGE 75, 246, 276; BGH, Urteil vom 23. November 1972, BGHZ 60, 1, 4 [BGH 23.11.1972 - VII ZR 197/71] ).
  • BGH, 23.11.1972 - VII ZR 197/71

    Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    In diesen Fällen erstreckt sich die Beratungspflicht des Steuerberaters, falls dies mit Blick auf die steuerlichen Gegebenheiten unerläßlich ist, auf "fremde" Rechtsgebiete, wie umgekehrt auch andere Berufe die Verpflichtung haben können, auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (vgl mwN BVerfGE 75, 246, 276; BGH, Urteil vom 23. November 1972, BGHZ 60, 1, 4 [BGH 23.11.1972 - VII ZR 197/71] ).
  • BGH, 27.05.1963 - II ZR 168/61
    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Steuerberater zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung, Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung in Fallgestaltungen befugt sind, die (allein oder zusätzlich) nichtsteuerliche oder außersteuerliche Rechtsverhältnisse zum Gegenstand haben, ist im Detail in Literatur und Rechtsprechung umstritten (zum Meinungsstand mwN: Schorn, aaO; Dumoulin, "Rechtsberatung und Rechtsbesorgung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe", NJW 1966, 810; Kampmann, "Die Grenzen der Rechtsbesorgung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe", NJW 1968, 137; Altenhoff/Busch/Kampmann/Chemnitz, aaO, RdNrn 373 bis 377; Rennen/Caliebe, Komm RBerG, 2. Aufl 1992, Art. 1 § 4 RdNrn 14 bis 25; Gehre, Komm StBerG, 3. Aufl 1995, § 33 RdNrn 13 bis 17 - Rechtsprechung: BGH, Urteil vom 27. Mai 1963, NJW 1963, 2027 < Entwurf eines Sicherungsübereignungsvertrags>; BGH, Urteil vom 5. Juni 1985, NJW 1986, 1050 < Entwurf eines Darlehens- und Gesellschaftsvertrags >).
  • BFH, 14.01.1994 - III R 194/90

    Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit zwei Kindern im

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
    Hintergrund für dieses Vorgehen war die für die betreffenden Jahre durch die Rechtsprechung (vor allem das BVerfG, aber auch des BSG und des Bundesfinanzhofes; dazu mwN Urteil des Senats vom 30. Mai 1996 - 10 RKg 8/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des Senats vom 9. Mai 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 6; Herden "Zur Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs - eine Geschichte ohne Ende?", DStZ 1994, 385 [BFH 14.01.1994 - III R 194/90] mwN) noch nicht abgeklärte Frage, ob die bestehenden Regelungen des Kg-Rechts und des Steuerrechts die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder des Beigeladenen durch die Kinderfreibeträge einerseits und das in einen Freibetrag umgerechnete und ggf nicht auf Sockelbeträge gekürzte Kg andererseits erreichen.
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 8/94

    Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldregelung für Berechtigte mit drei oder mehr

  • BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94

    Richtervorlagen nach Art. 100 GG , Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG

  • BSG, 16.05.1995 - 9 RV 14/94

    Bevollmächtigter - Verwaltungsverfahren - Steuerberater - vereidigter Buchprüfer

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Steuerberaters als

    Die steuerliche Beratung ist danach eine auf dieses spezielle Fachgebiet beschränkte Rechtsberatung (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO, Juris RdNr 39; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8; vgl BVerfGE 80, 269, 280; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Aufl 2009, § 33 RdNr 13; Henssler/ Deckenbrock, DB 2008, 41, 43) .

    Soweit es im Hinblick auf die steuerrechtlichen Gegebenheiten geboten ist, erstreckt sich die Beratungspflicht eines Steuerberaters in solchen Fällen auch auf diese - der Tätigkeit eines Steuerberaters an sich grundsätzlich fremden - Rechtsgebiete (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO, Juris RdNr 39; vgl BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8 mwN) .

    Selbst wenn man einen Eingriff in den Schutzbereich durch die Verneinung einer Vertretungsbefugnis in Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV bejaht, wäre dieser allenfalls in einem Randbereich des Berufes des Steuerberaters zu verorten und lässt das Berufsbild im Kernbereich und die durch den Beruf gesicherte Existenz unbeeinträchtigt (vgl dazu allgemein bereits BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 10 f) .

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 4/12 R

    Entscheidung der Rentenversicherung über die Sozialversicherungspflichtigkeit

    Die steuerliche Beratung ist danach eine auf dieses spezielle Fachgebiet beschränkte Rechtsberatung (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO, Juris RdNr 39; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8; vgl BVerfGE 80, 269, 280; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Aufl 2009, § 33 RdNr 13; Henssler/Deckenbrock, DB 2008, 41, 43) .

    Soweit es im Hinblick auf die steuerrechtlichen Gegebenheiten geboten ist, erstreckt sich die Beratungspflicht eines Steuerberaters in solchen Fällen auch auf diese - der Tätigkeit eines Steuerberaters an sich grundsätzlich fremden - Rechtsgebiete (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO, Juris RdNr 39; vgl BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8 mwN) .

    Selbst wenn man einen Eingriff in den Schutzbereich durch die Verneinung einer Vertretungsbefugnis in Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV bejaht, wäre dieser allenfalls in einem Randbereich des Berufes des Steuerberaters zu verorten und lässt das Berufsbild im Kernbereich und die durch den Beruf gesicherte Existenz unbeeinträchtigt (vgl dazu allgemein bereits BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 10 f) .

  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im

    In diesen Fällen erstreckt sich die Beratungspflicht des Steuerberaters, falls dies mit Blick auf die steuerlichen Gegebenheiten unerlässlich ist, auf "fremde" Rechtsgebiete, wie umgekehrt auch andere Berufe die Verpflichtung haben können, auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (vgl BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 7 f mwN) .

    Hierzu hat der 10. Senat des BSG noch unter der Geltung des RBerG ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG zum Beruf des Steuerberaters "allenfalls eine Beschränkung im Randbereich" der Berufsausübung vorliege, "die das Berufsbild im Kernbereich und die durch den Beruf gesicherte Existenz unbeeinträchtigt" lasse (BSG Urteil vom 13.8.1996 - 10 RKg 8/95 - SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 zu RdNr 30 nach Juris mwN) .

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 20/96

    Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, wonach ein Steuerberater nicht befugt sei, als Verfahrensbevollmächtigter in einem eine Kindergeldsache betreffenden Widerspruchsverfahren aufzutreten, sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Geschäftsmäßig ist die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, wenn sie in der Absicht vorgenommen wird, sie in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen; nicht entscheidend ist, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich, hauptberuflich oder nebenberuflich erfolgt (BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Altenhoff/Busch/Kampmann/Chemnitz, Rechtsberatungsgesetz, 9. Aufl 1991, Art. 1 § 1 RdNr 62; Hauck/Haines, SGB X/1, 2, Stand April 1996, § 13 RdNr 11; Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 4. Aufl 1993, § 14 RdNr 31 f).

    Diese Vorschrift ist indes sowohl bei direkter als auch bei entsprechender Anwendung restriktiv zu handhaben; zu verlangen ist, worauf bereits der 10. Senat des BSG in Zusammenhang mit dem Tätigwerden eines Steuerberaters auf dem Gebiet des Kindergeldrechts hingewiesen hat, ein unmittelbarer Zusammenhang, der so eng ist, daß die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde (BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen); darüber hinaus muß es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (Altenhoff/ Busch/Kampmann/Chemnitz, aaO, Art. 1 § 5 RdNrn 381 und 392).

    Deshalb kann von einem verfassungswidrigen Eingriff - ähnlich wie in dem vom 10. Senat entschiedenen Fall des Steuerberaters, dem untersagt wurde, als Verfahrensbevollmächtigter in Kindergeldsachen aufzutreten (BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) - nicht die Rede sein (vgl hierzu etwa BVerfGE 7, 377, 405; 68, 272, 281; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand Mai 1994, Art. 12 RdNrn 286 ff).

  • LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 3 AL 176/17
    Die steuerliche Beratung ist danach eine auf dieses spezielle Fachgebiet beschränkte Rechtsberatung (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO., Juris RdNr. 39; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8; vgl. BVerfGE 80, 269, 280; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Aufl. 2009, § 33 RdNr. 13; Henssler/Deckenbrock, DB 2008, 41, 43).

    Soweit es im Hinblick auf die steuerrechtlichen Gegebenheiten geboten ist, erstreckt sich die Beratungspflicht eines Steuerberaters in solchen Fällen auch auf diese - der Tätigkeit eines Steuerberaters an sich grundsätzlich fremden - Rechtsgebiete (BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R, aaO., Juris RdNr. 39; vgl. BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3 S 8 mwN.).

  • LSG Thüringen, 27.03.2001 - L 6 B 4/01

    Rechtsprechung - Steuerberater dürfen kein Vor- und Klageverfahren in

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2012 - L 11 SB 74/10

    Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im Verfahren zur Feststellung des Grads

    Unabhängig davon, dass auch bereits hinsichtlich der durch den Kläger erfolgenden Vertretung in der Kindergeldangelegenheit Zweifel an einer entsprechenden Befugnis des Klägers bestehen (vgl. hierzu: SG Aachen, Urteil vom 17. April 2012 - S 13 KG 1/12 (Juris); für die Zeit vor Inkrafttreten des RDG ebenso: BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95, SozR 3-1300 § 13 Nr. 2), scheitert die Annahme einer Nebenleistung i.S.d § 5 RDG bereits daran, dass im Verwaltungsverfahren nach dem SGB IX Rechtskenntnisse erforderlich sind, die nicht den für die Haupttätigkeit erforderlichen Rechtskenntnissen entsprechen (hier: Steuer- bzw. Kindergeldangelegenheiten).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 31/98 R

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Die Klägerin kann auch nicht mit Blick auf ein grundsätzlich anderes Verwaltungsverfahrensrecht, wie dies der 10. Senat des BSG für einen Steuerberater, der in einem Widerspruchsverfahren gegen die Festsetzung des Kindergeldes tätig geworden war, angenommen hat (BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 3), darauf verwiesen werden, sich auf den Ratschlag an den Beigeladenen zu beschränken, Widerspruch einzulegen.
  • SG Aachen, 17.04.2012 - S 13 KG 1/12

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Das BSG hat durch Urteil vom 13.08.1996 (10 RKg 8/95) entschieden, dass ein Steuerberater auch dann keine Befugnis hat, als Verfahrensbevollmächtigter in einem Widerspruchsverfahren in einer Kindergeldsache aufzutreten, wenn er den Widerspruch allein zur Sicherung der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der Kinder des Mandaten eingelegt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2012 - L 4 P 3405/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

    Eine Annexkompetenz ist gegeben, wenn die umstrittene Tätigkeit mit der eigentlichen Tätigkeit als Rentenberater in einem Zusammenhang steht, der so eng ist, dass ohne die umstrittene Tätigkeit die erlaubte Tätigkeit unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wäre und es sich zudem um eine Hilfs- bzw. Nebentätigkeit im Vergleich zur eigentlichen Hauptaufgabe handelt (Bundessozialgericht , Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95 - = SozR 3-1300 § 13 Nr. 3, Urteil vom 06. März 1997 - 7 RAr 20/96 - = SozR 3-1300 § 13 Nr. 4, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 64/01 R - = SozR 3-1300 § 13 Nr. 7; Urteil vom 05. November 1998 - B 11 AL 31/98 R - in BSGE 83, 100ff.).
  • LSG Bayern, 04.08.2000 - L 4 B 38/00

    Aussetzung der Vollziehung einer Beitragsforderung ; Anforderungen an die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2002 - L 5 B 34/01

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2003 - L 16 B 24/03

    Krankenversicherung

  • BSG - B 5 R 142/06 B (anhängig)
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2015 - L 4 P 1720/15
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2015 - L 4 KR 798/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2007 - L 1 B 2/07
  • LSG Bayern, 26.05.1998 - L 10 AL 243/97

    Zurückweisung eines Verfahrensbevollmächtigten (zugelassener Rentenberater) im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2007 - L 1 B 33/07
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Rechtsprechung
   BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,786
BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95 (https://dejure.org/1996,786)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1996 - 11 RAr 77/95 (https://dejure.org/1996,786)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 77/95 (https://dejure.org/1996,786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 14
  • NZS 1997, 335 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 496 (Ls.)
  • NZA-RR 1997, 313 (Ls.)
  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 mwN).

    Grenzen gesetzlicher Individualisierung durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfGE 17, 1, 23; 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6; BVerfGE 90, 226, 237, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4, stRspr).

    Diese Grenzen liegen dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte fehlt (BVerfGE 90, 236, 239 [BVerfG 23.03.1994 - 1 BvL 8/85] = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4 mwN).

    cc) Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 23. März 1994 (BVerfGE 90, 226, 236 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6) ausgeführt hat, regelt § 111 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) die Bemessung des Alg, dessen Funktion es ist, dem Arbeitslosen Ersatz für den Ausfall zu leisten, den er dadurch erleidet, daß er keinen bezahlten Arbeitsplatz findet.

    Die grundsätzliche Anbindung der Leistungssätze an das Lohnsteuersystem ist keineswegs so zu verstehen, daß der Gesetzgeber bei der Gewährung sozialer Leistungen uneingeschränkt die Regelungen des Steuerrechts übernehmen wollte (vgl BVerfGE 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6; BVerfGE 90, 226, 237 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 mwN).

    So hat es auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Entscheidung vom 23. März 1994 (BVerfGE 90, 226 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6) als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen, daß ein Versicherter, der keiner steuererhebenden Kirche angehörte, in der Zeit vor seiner Arbeitslosigkeit über höhere Geldmittel verfügte als ein vergleichbarer Kirchensteuer zahlender Arbeitnehmer.

    Denn eine noch stärker auf den Einzelfall abstellende Berechnung von Alg und Alhi widerspräche dem System einer insgesamt von dem individuellen Bedarf und der individuellen (steuerlichen) Situation des Arbeitslosen losgelösten Berechnung des Alg, aber auch der Alhi, und damit der "Eigenart des zu regelnden Sachbereichs" (vgl BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6; BVerfGE 75, 108, 157 f).

    Denn unabhängig von der Frage, ob nur der Anspruch auf Alg (vgl BVerfGE 90, 226, 236 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6), nicht jedoch die aus Steuermitteln finanzierte Alhi unter den Schutzbereich der Eigentumsgarantie fällt, handelt es sich bei der gesetzlichen Regelung um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung sozialrechtlicher Positionen iS des Art. 14 Abs. 1 GG.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
    und 12. Juni 1990 ist eine untere Grenze für die steuerliche Freistellung von Unterhaltsleistungen für Kinder zwingend vorgegeben worden (BVerfGE 82, 60, 85 f; 198, 207).

    Ferner ist zu beachten, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich betont hat, daß die Höhe des Kindergeldes "in seiner Eigenschaft als Sozialleistung" verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfGE 82, 60, 79 f, 84).

    Die Verfassungswidrigkeit der beanstandeten Kindergeldkürzung wurde allein damit begründet, daß das gekürzte Kindergeld nicht mehr in verfassungsmäßiger Weise seiner Funktion gerecht geworden sei, der Minderung der Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen, die durch den Unterhalt ihrer Kinder bedingt ist, Rechnung zu tragen (BVerfGE 82, 60, 83 f).

    Zwingend ist lediglich, daß der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft (vgl BVerfGE 82, 60, 80; 87, 153, 172).

    Konkrete Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen lassen sich aus dem Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht herleiten (vgl BVerfGE 82, 60, 81).

  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Kinder in der Ausbildung

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
    Grenzen gesetzlicher Individualisierung durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfGE 17, 1, 23; 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6; BVerfGE 90, 226, 237, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4, stRspr).

    Diese Grenzen liegen dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte fehlt (BVerfGE 90, 236, 239 [BVerfG 23.03.1994 - 1 BvL 8/85] = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4 mwN).

    Maßgeblich für diese Leistungskürzung war die angespannte Finanzlage des Bundes und der BA sowie die Überzeugung des Gesetzgebers, daß eine ansonsten unumgängliche Beitragserhöhung nicht in Betracht komme (BT-Drucks 10/335, S 84 f; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 4).

    Der Gesetzgeber hat also - bei schwieriger Finanzlage der BA - mit der Beibehaltung des erhöhten Leistungssatzes von 68 vH bzw 58 vH (bzw ab 1. Januar 1994 67 vH und 57 vH) Arbeitslose mit Kindern privilegieren wollen (so ausdrücklich auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 4).

  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
    Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der letztgenannten Entscheidung, die § 111 Abs. 2 S 2 Nr. 1 Buchst a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des HStruktG-AFG vom 18. Dezember 1975 (BGBl I 3113) betraf, hat auch das BSG (BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4) zu dieser Vorschrift ausgeführt, daß die Nichtberücksichtigung individueller Freibeiträge verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

    Hingegen bleiben alle sonstigen - individuellen - Freibeträge, die kraft besonderer Eintragung auf der Lohnsteuerkarte vom Arbeitslosen abgezogen werden können (§ 39a EStG) sowie sonstige Steuervergünstigungen, die erst im Lohnsteuerjahresausgleich bzw bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer zu einer Steuerentlastung führen, grundsätzlich unberücksichtigt (BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4).

    Ob die getroffene gesetzliche Regelung die denkbar zweckmäßigste oder gerechteste Lösung ist, ist dabei nicht zu prüfen (BVerfGE 71, 255, 271 mwN; BSGE 51, 10 = = SozR 4100 § 111 Nr. 4; stRspr).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
    Grenzen gesetzlicher Individualisierung durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfGE 17, 1, 23; 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6; BVerfGE 90, 226, 237, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4, stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich hierbei auf seine frühere Rechtsprechung, insbesondere auf die Entscheidung vom 8. März 1983 (BVerfGE 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6) bezogen, wonach der Gesetzgeber grundsätzlich nicht verpflichtet ist, lohnsteuerrechtliche Begünstigungen im Rahmen der Alg-Bemessung wirksam werden zu lassen.

    Die grundsätzliche Anbindung der Leistungssätze an das Lohnsteuersystem ist keineswegs so zu verstehen, daß der Gesetzgeber bei der Gewährung sozialer Leistungen uneingeschränkt die Regelungen des Steuerrechts übernehmen wollte (vgl BVerfGE 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6; BVerfGE 90, 226, 237 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 mwN).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur stets in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (BVerfGE 75, 108, 157, stRspr).

    Denn eine noch stärker auf den Einzelfall abstellende Berechnung von Alg und Alhi widerspräche dem System einer insgesamt von dem individuellen Bedarf und der individuellen (steuerlichen) Situation des Arbeitslosen losgelösten Berechnung des Alg, aber auch der Alhi, und damit der "Eigenart des zu regelnden Sachbereichs" (vgl BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6; BVerfGE 75, 108, 157 f).

  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
    Danach ist - was vom Kläger, wie sein Revisionsantrag zeigt, auch nicht angegriffen wird - die für ihn zutreffende Nettolohnersatzquote beim Alg von 68 vH auf 67 vH gesenkt worden (zur Verfassungsmäßigkeit vgl Senatsurteil vom 8. Februar 1996 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 12).

    Diese muß auch keineswegs stets so gestaltet sein, daß in jedem Fall allein aus ihr das Existenzminimum des Versicherten gesichert ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12).

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
    Ob die getroffene gesetzliche Regelung die denkbar zweckmäßigste oder gerechteste Lösung ist, ist dabei nicht zu prüfen (BVerfGE 71, 255, 271 mwN; BSGE 51, 10 = = SozR 4100 § 111 Nr. 4; stRspr).
  • BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89

    Anrechnung des Kindergeldzuschlags auf die Sozialhilfeleistung

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
    Durch diese Erhöhung des Kindergeldes wollte der Gesetzgeber denjenigen Kindergeldberechtigten helfen, denen auf steuerrechtliche Weise kein angemessener Beitrag zum Familienunterhalt zukommt (vgl BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 1).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
    Dieser Argumentation läßt sich nicht entgegenhalten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine noch hinzunehmende Typisierung ua voraussetzt, daß durch sie eintretende Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und daß der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfGE 26, 265, 275 f; 63, 119, 128; 67, 231, 237).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87

    Berücksichtigung des Steuerfreibetrags für Schwerbehinderte bei der Bemessung des

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 37/92

    Änderung der Steuerklasse des Arbeitslosen im Rahmen der Leistungsberechnung bei

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Dabei ist die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts ausschlaggebend dafür, was sachlich vertretbar oder sachfremd ist (BVerfGE 75, 108, 157; BVerfGE 90, 226, 239; BVerfGE 99, 165, 178 mwN; BSGE 79, 14, 17 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14, S 49, 53 mwN) .
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R

    Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht -

    Eine Übertragung auf den wegen eines Kindes gezahlten erhöhten Leistungssatz des Arbeitslosengeldes (Alg) bzw der Alhi ist wegen der grundlegenden Unterschiede zwischen der Funktion des Kindergeldes einerseits und den Alg- bzw Alhi-Bemessungsgrundsätzen andererseits nicht möglich (vgl dazu BSGE 79, 14, 15 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14 S 50 ff; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand 2007, § 129 RdNr 21 ff; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 2006, § 129 RdNr 9, 15 ff).

    Im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut ("unter Berücksichtigung von Kindern") kommt es nicht auf die vom LSG im Rahmen der Prüfung einer analogen Anwendung des § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB I erörterte Frage an, inwieweit die den Bemessungsregeln des SGB III bzw des Arbeitsförderungsgesetzes zu entnehmenden Ziele mit denen des Kindergeldes im Einzelnen vergleichbar sind; unerheblich ist insbesondere, ob der kindbezogene Leistungsanteil wie das Kindergeld in erster Linie der Unterhaltssicherung des minderjährigen Kindes dient oder ob er Steuerungsinstrument im Rahmen des Familienlastenausgleichs ist (vgl dazu BSGE 79, 14, 22 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14 S 58).

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96

    Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter bei der Bemessung der

    Mit dieser Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, daß es sich um Abzüge handeln muß, die "üblicherweise", "in der Regel" vorzunehmen sind (vgl BT-Drucks 7/2722 S 32 f; ebenso BSGE 51, 10, 16 = SozR 4100 § 111 Nr. 4; BSGE 76, 207, 210 f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; bestätigend BVerfG SozR 3-4100 § 136 Nr. 5; BSGE 79; 14, 19 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).

    Demzufolge werden - wie der Senat bereits ausgeführt hat (BSGE 79, 14, 19 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14) - bei einem Arbeitslosen die steuerlichen Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG) nicht berücksichtigt.

    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 mwN; BSGE 79, 14, 17 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).

    Gleichermaßen verletzt - wie der Senat 1996 dargelegt hat die Nichtberücksichtigung der Kinderfreibeträge des Steuerrechts (§ 32 Abs. 6 EStG) bei der Bestimmung des für die Höhe des Alg und der Alhi maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts (§ 111 Abs. 2 AFG) nicht Art. 3 Abs. 1 GG (vgl BSGE 79, 14, 17 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).

    Wie das BVerfG und das BSG wiederholt entschieden haben, hat der Gesetzgeber gerade im Bereich der Alg- bzw Alhi-Bemessung einen erheblichen Gestaltungsspielraum zur Pauschalierung und Typisierung (vgl BVerfGE aaO sowie BSGE 79, 14, 20 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14 mwN).

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Rechtsprechung
   BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1469
BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94 (https://dejure.org/1996,1469)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 4 RA 116/94 (https://dejure.org/1996,1469)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 4 RA 116/94 (https://dejure.org/1996,1469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 235
  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.08.1962 - 4 RJ 177/60

    Berufsunfähigkeitsrente nach RVO

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94
    Denn abgestellt wird in § 18d Abs. 2 Satz 1 AVG nicht auf die Auszahlung des Übg, sondern auf den Anspruch als solchen (vgl BSGE 17, 238 f = SozR Nr. 1 zu § 1242 Reichsversicherungsordnung ).

    Zugleich soll durch ein Übg - und nicht etwa durch Gewährung einer Rente auf Zeit - das Interesse des Versicherten an einer ernsthaften Mitarbeit während der Rehabilitationsmaßnahme erhalten bleiben (vgl hierzu BSGE 17, 238, 239 f = SozR Nr. 1 zu § 1242 RVO; SozR 2200 § 1241d Nr. 8).

    Mit Hilfe von § 18d Abs. 4, 1 i.V.m. Abs. 2 AVG soll vermieden werden, daß der Versicherte während der Maßnahme sich bereits auf Renten-(Zahlungen) und damit auf die Aussichtslosigkeit des Rehabilitationsverfahrens einstellt und den Rehabilitationserfolg gefährdet (vgl BSGE 17, 238 ff = SozR Nr. 1 zu § 1242 RVO).

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94
    Die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) in der Entscheidung vom 23. Juni 1994 (SozR 3-2600 § 300 Nr. 3) bestätigten, daß § 300 Abs. 2 SGB VI hier nicht einschlägig sei.

    Das Stammrecht selbst ist nicht durchsetzbar, dh notfalls vollstreckbar (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3).

  • BSG, 25.07.1995 - 8 RKn 3/94

    Zusammentreffen von Arbeitslosengeld und Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94
    Durch diese Grundwertung des Gesetzes, nämlich eines "Vorrangs der Rehabilitation" und einer erst nachrangig in Betracht kommenden Versicherungsleistung einer EU- oder Berufsunfähigkeits-Rente, wird das Verhältnis zwischen Übg und Rente bestimmt; es handelt sich daher insoweit systematisch um unterschiedliche Leistungsarten (vgl BSG SozR 3-2600 § 95 Nr. 1).

    Der Zahlbetrag des Übg wenigstens in Höhe der Rente orientiert sich an den Verhältnissen bei Antragstellung (fiktiver Rentenbeginn), dem Zeitpunkt, an dem in diesem Falle auch die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der EU-Rente vorgelegen haben müssen und - mithin - das subjektive (Stamm-)Recht auf Rentenleistungen entstanden und lediglich die Einzelleistung aus dem Stammrecht wegen des Anspruchs auf Übg während dieses Zeitraums ausgeschlossen war (anders in einem obiter dictum der 8. Senat im Urteil vom 25. Juli 1995 <SozR 3-2600 § 95 Nr. 1> ohne nähere Begründung).

  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 26/91

    Rentnerprivileg bei Erwerbsunfähigkeit nach erfolgloser Rehabilitationsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94
    Damit der Versicherte das Angebot auf Rehabilitationsleistungen annimmt, sichert der Gesetzgeber ihm gerade für den Fall der Erfolglosigkeit der Maßnahme und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eines Anspruchs auf EU-Rente (vgl BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 12; SozR 3-2200 § 1304a Nr. 2) zu, er werde keinen finanziellen Nachteil erleiden, da er in diesem Fall ab Antragszeitpunkt Übg wenigstens in Höhe der Rente erhalte.
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94
    Damit hat der Gesetzgeber das Vertrauen auf den Fortbestand der gesetzlichen Vorschriften in einem Fall der tatbestandlichen Rückanknüpfung - bei einem vor der Gesetzesverkündung noch nicht vollständig abgeschlossenen Tatbestand (vgl BVerfGE 68, 287, 306 f; 76, 256, 356 f) - grundsätzlich anerkannt.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94
    Damit hat der Gesetzgeber das Vertrauen auf den Fortbestand der gesetzlichen Vorschriften in einem Fall der tatbestandlichen Rückanknüpfung - bei einem vor der Gesetzesverkündung noch nicht vollständig abgeschlossenen Tatbestand (vgl BVerfGE 68, 287, 306 f; 76, 256, 356 f) - grundsätzlich anerkannt.
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94
    Geregelt ist dort nur der Fall, daß Versicherte, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften Leistungen zur Rehabilitation beantragt oder bezogen haben und die die Voraussetzungen für diese Leistungen erfüllt haben, die Leistungen zur Rehabilitation nach dem vor Inkrafttreten der neuen Regelung geltenden und damit einheitlich nach demselben Recht erhalten (vgl BT-Drucks 11/4124 S 206).
  • Drs-Bund, 28.08.1972 - BT-Drs VI/3742
    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94
    Das Übg ist dabei eine das Rehabilitationsverfahren begleitende unterstützende Leistung, die der wirtschaftlichen Sicherung des Versicherten und seiner Familienangehörigen dient (vgl hierzu entsprechend zu § 20 SGB VI: BT-Drucks VI/3742).
  • Drs-Bund, 06.03.1989 - BT-Drs 11/4121
    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94
    Demgegenüber tritt das öffentliche Interesse an einer möglichst umgehenden Umsetzung des SGB VI zur Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl BT-Drucks 11/4121 S 135 ff) zurück.
  • BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84

    Anspruch auf vorgezogenes Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94
    Zugleich soll durch ein Übg - und nicht etwa durch Gewährung einer Rente auf Zeit - das Interesse des Versicherten an einer ernsthaften Mitarbeit während der Rehabilitationsmaßnahme erhalten bleiben (vgl hierzu BSGE 17, 238, 239 f = SozR Nr. 1 zu § 1242 RVO; SozR 2200 § 1241d Nr. 8).
  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs-

    Der Versicherte hat mit dem Vorliegen dieser Voraussetzungen aber keinen Anspruch (§ 194 Abs. 1 BGB; zum Begriff auch BSG SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 2) auf eine konkrete (Einzel-)Leistung, sondern nur einen Anspruch darauf, dass der Unfallversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen über das "Ob" und ggf die Art, den Inhalt und die Dauer der Übergangsleistung entscheidet.
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R

    Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes

    bis 3.5.2002 durchgeführten Berufsfindung/Arbeitserprobung noch keinen durchsetzbaren Anspruch (§ 194 Abs. 1 BGB) auf Übergangsgeld (vgl zum Begriff des Anspruchs: BSG SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 2) .
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Umgekehrt wird auf diese Weise (bezogen auf das Leistungs verhältnis "Rehabilitation" beginnend mit der Antragstellung und endend mit dem letzten Tag der Durchführung der Rehabilitation) gleichzeitig auch das Vertrauen des Versicherten auf eine überschaubare Gesetzeslage geschützt und er so in die Lage versetzt, Vor- und Nachteile eines künftigen Rehabilitationsverfahrens gegeneinander abzuwägen (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 7); insofern ist folglich das Ergebnis dieses am Beginn des Verfahrens stehenden (und der bescheidmäßigen Konkretisierung einzelner Leistungsansprüche vorgelagerten) Abwägungsprozesses hinsichtlich der (vorläufigen) Entscheidung über das "ob" der Durchführung jedenfalls nicht mehr der Gefahr einer nachträglichen Infragestellung durch eine Veränderung des gesetzlichen Leistungsrahmens ausgesetzt.

    Wie der Senat im übrigen bereits entschieden hat (SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 6), liegt dem Gesamtbereich der Rehabilitation ein allgemeiner Grundsatz der Erkennbarkeit und Überschaubarkeit der Verhältnisse für den Versicherten bereits bei Antragstellung und vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme zugrunde.

    Der Senat hat unter Hinweis auf BT-Drucks 11/4124 bereits ausdrücklich entschieden (SozR 3-2600 § 301 Nr. 1), daß § 301 Abs. 1 SGB VI unmittelbar allein den Fall regelt, daß Versicherte, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften Leistungen zur Rehabilitation beantragt oder bezogen haben, diese Leistungen einheitlich nach dem vor Inkrafttreten der neuen Regelungen geltenden Recht erhalten.

  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Umgekehrt wird auf diese Weise (bezogen auf das Leistungs verhältnis "Rehabilitation" beginnend mit der Antragstellung und endend mit dem letzten Tag der Durchführung der Rehabilitation) gleichzeitig auch das Vertrauen des Versicherten auf eine überschaubare Gesetzeslage geschützt und er so in die Lage versetzt, Vor- und Nachteile eines künftigen Rehabilitationsverfahrens gegeneinander abzuwägen (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 7); insofern ist folglich das Ergebnis dieses am Beginn des Verfahrens stehenden (und der bescheidmäßigen Konkretisierung einzelner Leistungsansprüche vorgelagerten) Abwägungsprozesses hinsichtlich der (vorläufigen) Entscheidung über das "Ob" der Durchführung jedenfalls nicht mehr der Gefahr einer nachträglichen Infragestellung durch eine Veränderung des gesetzlichen Leistungsrahmens ausgesetzt.

    Wie der Senat im übrigen bereits entschieden hat (SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 6), liegt dem Gesamtbereich der Rehabilitation ein allgemeiner Grundsatz der Erkennbarkeit und Überschaubarkeit der Verhältnisse für den Versicherten bereits bei Antragstellung und vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme zugrunde.

    Der Senat hat unter Hinweis auf BT-Drucks 11/4124 bereits ausdrücklich entschieden (SozR 3-2600 § 301 Nr. 1), daß § 301 Abs. 1 SGB VI unmittelbar allein den Fall regelt, daß Versicherte, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften Leistungen zur Rehabilitation beantragt oder bezogen haben, diese Leistungen einheitlich nach dem vor Inkrafttreten der neuen Regelungen geltenden Recht erhalten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2001 - L 2 KN 287/00

    Krankenversicherung

    Dies entspricht nicht nur dem Wortlaut der Regelung, sondern ist auch Sinn und Zweck der medizinischen Rehabilitation zu entnehmen (vgl dementsprechend BSG, Urteil vom 29.08.1996, Az.: 4 RA 116/94, SozR 3-2600 § 301 SGB VI Nr. 1, S. 1 ff., 3 f., m.w.N.).

    Sie sind nicht austauschabar und können einander nicht ersetzen (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.1996, a.a.O., S. 4, m.w.N.).

    Das Übergangsgeld tritt auch insoweit an die Stelle der an sich zu zahlenden Rente (vgl BSG, SozR. 2200 § 1241d RVO Nrn. 12 und 14, Urteile vom 30.09.1987, 5b RJ 78/86 und vom 24.03.1988, 5/5b RJ 30/87, S. 37 ff., 43 ff.) und schließt den Anspruch auf Rente aus (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.1996, a.a.O.).

    Dass vorgezogenes Übergangsgeld den alternativ bestehenden (notwendigen; fiktiven) Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verdrängt, soweit über diesen nicht bereits bescheidmäßig erkannt ist, ergibt sich allerdings aus dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung und entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 24.03.1988,a.a.O.; Urteil vom 29.08.1996, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Umgekehrt wird auf diese Weise (bezogen auf das Leistungs verhältnis "Rehabilitation" beginnend mit der Antragstellung und endend mit dem letzten Tag der Durchführung der Rehabilitation) gleichzeitig auch das Vertrauen des Versicherten auf eine überschaubare Gesetzeslage geschützt und er so in die Lage versetzt, Vor- und Nachteile eines künftigen Reha-Verfahrens gegeneinander abzuwägen (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 7); insofern ist folglich das Ergebnis dieses am Beginn des Verfahrens stehenden (und der bescheidmäßigen Konkretisierung einzelner Leistungsansprüche vorgelagerten) Abwägungsprozesses hinsichtlich der (vorläufigen) Entscheidung über das "ob" der Durchführung jedenfalls nicht mehr der Gefahr einer nachträglichen Infragestellung durch eine Veränderung des gesetzlichen Leistungsrahmens ausgesetzt.

    Wie der Senat im übrigen bereits entschieden hat (SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 S 6), liegt dem Gesamtbereich der Rehabilitation ein allgemeiner Grundsatz der Erkennbarkeit und Überschaubarkeit der Verhältnisse für den Versicherten bereits bei Antragstellung und vor Beginn der Reha-Maßnahme zugrunde.

    Der Senat hat unter Hinweis auf BT-Drucks 114124 bereits ausdrücklich entschieden (SozR 3-2600 § 301 Nr. 1), daß § 301 Abs. 1 SGB VI unmittelbar allein den Fall regelt, daß Versicherte, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften Leistungen zur Rehabilitation beantragt oder bezogen haben, diese Leistungen einheitlich nach dem vor Inkrafttreten der neuen Regelungen geltenden Recht erhalten.

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende

    Ein bestehender Anspruch iS von § 300 Abs. 2 SGB VI liegt nur dann vor, wenn ein fälliger, durchsetzbarer Anspruch auf die konkrete Leistung aus dem Leistungsverhältnis entstanden ist, das Entstehen des Anspruchs dem Grunde nach allein reicht nicht aus (BSG SozR 3-2600 § 301 Nr. 1; SozR 3-2600 § 300 Nr. 14 mwN); es muss ein Zahlungsanspruch bestanden haben, wobei es allerdings unerheblich ist, ob dieser Zahlungsanspruch bereits bescheidmäßig festgestellt wurde (Niesel, aaO, § 300 SGB VI RdNr 11; vgl auch Diel in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 300 RdNr 25).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 44/06 R

    Ausschluss des Wechsels von einer bindend festgestellten Alterrente in eine

    Dabei werde nicht verkannt, dass nach der Rechtsprechung des 4. und 5. Senats des BSG iS des § 300 Abs. 2 SGB VI ein fälliger - durchsetzbarer - Einzelanspruch auf eine konkrete Leistung gefordert werde (Bezug auf BSG SozR 3-2600 § 301 Nr. 1 und BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 14).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 44/96 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - Einarbeitungszeit - Arbeitgeberauskunft

    Denn es ist über einen vor diesem Zeitpunkt liegenden Leistungsbeginn aus dem geltend gemachten Rentenrecht im Erstfeststellungsverfahren zu entscheiden (§ 300 Abs. 2 SGB VI, vgl stellvertretend Urteile des Senats vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/91; 25. Februar 1992 - SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 und SozR 3-6050 Art. 46 Nr. 5 = aaO 2600 § 300 Nr. 1, SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2 = aaO 2600 § 300 Nr. 2; Urteil vom 23. Juni 1994 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 3; Urteil vom 24. Oktober 1996 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 8; Urteil vom 29. August 1996 - SozR 3-2600 § 301 Nr. 1; Urteil vom 30. Januar 1997 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 10).
  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 47/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Denn die Klägerin hatte am 7.5.1996 (noch) keinen durchsetzbaren Anspruch (§ 194 Abs. 1 BGB) auf Witwenrente (vgl zum Begriff des Anspruchs: BSG SozR 3-2600 § 301 Nr. 1) .
  • LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05

    Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes -

  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R

    Zuzahlungshöhe bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 46/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung bei

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 3/03 R

    Versorgungsausgleich - berücksichtigungsfähige Leistung nach § 4 Abs 2

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 2/03 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktebegrenzung für Spätaussiedler

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2013 - L 14 R 1061/12
  • LSG Bayern, 15.07.1998 - L 13 RA 69/96

    Umdeutung eines Reha-Antrages - Übergangsrecht

  • LSG Sachsen, 22.10.1999 - L 1 RA 19/99

    Auslegung des gesetzgeberischen Willens - Zuzahlung zu medizinischer

  • LSG Bayern, 29.06.2005 - L 13 R 4184/03

    Rente wegen Berufsunfähigkeit; Grundsatz der Nichtförmlichkeit des

  • LSG Bayern, 11.03.1999 - L 14 RA 183/98

    Zuzahlungshöhe bei einer vor dem Inkrafttreten des WFG beantragten, bewilligten

  • BSG - B 13 R 453/06 B (anhängig)
  • BSG, 07.07.2009 - B 5 R 416/08 B
  • LSG Bayern, 21.01.1998 - L 19 RJ 575/96

    Rückwirkende Abänderung eines Rentenbescheides

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Rechtsprechung
   BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1660
BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95 (https://dejure.org/1996,1660)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 4 RA 54/95 (https://dejure.org/1996,1660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Höhe einer Regelaltersrente - Rechtmäßigkeit einer Aussparungsentscheidung - Rechtmäßiges Absehen von der Anhörung - Verstoß gegen das Verbot der reformatio in peius

  • rechtsportal.de

    Erhöhung der Altersrente wegen Hinausschiebens des Versicherungsfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 132
  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.03.1989 - 11a RA 70/87

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden nach § 11 Abs. 2 VuVO, Ausgleich von

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Eine gesetzliche Rentenanpassung ist eine derartige Änderung (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 55 S 161 mwN).

    Die hinreichende (und notwendige - so die ständige Rechtsprechung des Senats: stellvertretend BSG SozR 1300 § 48 Nr. 33; BSGE 65, 8, 11 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 55; SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 24) Bedingung für die Anwendung des § 48 Abs. 3, eine wesentliche nachträgliche Änderung iS von § 48 Abs. 1 (oder Abs. 2 SGB X) zugunsten des Berechtigten, liegt - wie ausgeführt - vor; der aktuelle Rentenwert ist angehoben worden, so daß höhere Monatsansprüche auf Rente ab 1. Juli 1992 entstanden wären; demgemäß hätte die BfA "die Leistung" insoweit unter Abänderung des Bescheides vom 13. Januar 1992 auch neu feststellen, also den Zahlbetrag der Monatsrente anheben müssen.

  • BSG, 24.03.1987 - 4b RV 39/85

    Zu den Voraussetzungen des Einfrierens einer Leistung nach Paragraph 48 Abs 3 SGB

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Die BfA hat sich vielmehr ausdrücklich darauf beschränkt, in dem streitigen Bescheid vom 19. Mai 1992 zu regeln, das der Klägerin im Bescheid vom 13. Januar 1992 - bindend (§ 77 SGG) - zuerkannte Recht auf monatliche Rentenansprüche in Höhe von 1.772,02 DM unter Bezugnahme auf § 48 Abs. 3 Satz 1 SGB X ab 1. Juli 1992 "abzuschmelzen" ("auszusparen, einzufrieren, zu saldieren" - vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 33 S 103).

    Die hinreichende (und notwendige - so die ständige Rechtsprechung des Senats: stellvertretend BSG SozR 1300 § 48 Nr. 33; BSGE 65, 8, 11 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 55; SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 24) Bedingung für die Anwendung des § 48 Abs. 3, eine wesentliche nachträgliche Änderung iS von § 48 Abs. 1 (oder Abs. 2 SGB X) zugunsten des Berechtigten, liegt - wie ausgeführt - vor; der aktuelle Rentenwert ist angehoben worden, so daß höhere Monatsansprüche auf Rente ab 1. Juli 1992 entstanden wären; demgemäß hätte die BfA "die Leistung" insoweit unter Abänderung des Bescheides vom 13. Januar 1992 auch neu feststellen, also den Zahlbetrag der Monatsrente anheben müssen.

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Wenn man den Anwendungsbereich der Vorschrift einschränke, sei diese für den Rechtsuchenden nicht mehr verständlich; dies begegne verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 21, 73, 79; 31, 22, 225 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67]; 37, 132, 142; Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 29. September 1990 in Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht 1990, 207).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Wenn man den Anwendungsbereich der Vorschrift einschränke, sei diese für den Rechtsuchenden nicht mehr verständlich; dies begegne verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 21, 73, 79; 31, 22, 225 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67]; 37, 132, 142; Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 29. September 1990 in Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht 1990, 207).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Wenn man den Anwendungsbereich der Vorschrift einschränke, sei diese für den Rechtsuchenden nicht mehr verständlich; dies begegne verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 21, 73, 79; 31, 22, 225 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67]; 37, 132, 142; Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 29. September 1990 in Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht 1990, 207).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 33/90

    Reformatio in peius - Zulässigkeit - Widerspruchsführer - Krankenhausarzt -

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Es kann dahingestellt bleiben, ob und ggf in welchem Umfang ein Verbot der Verböserung (der reformatio in peius) im Widerspruchsverfahren nach den §§ 78 ff SGG besteht (vgl. dazu BSG SozR 3-1500 § 85 Nr. 1; SozR 3-3870 § 4 Nr. 5).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Gegenstand der sog Anhörungspflicht des Leistungsträgers ist, daß er dem Betroffenen die Haupttatsachen mitteilt, die nach seiner, des Verwaltungsträgers, Rechtsauffassung entscheidungserheblich sind; dieser Mitteilung bedarf es nicht, wenn der Betroffene selbst die tatsächlichen Angaben gegenüber dem Leistungsträger gemacht hat und dieser nicht zu seinen Ungunsten von den angegebenen Tatsachen abweichen will (vgl. stellvertretend BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Die hinreichende (und notwendige - so die ständige Rechtsprechung des Senats: stellvertretend BSG SozR 1300 § 48 Nr. 33; BSGE 65, 8, 11 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 55; SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 24) Bedingung für die Anwendung des § 48 Abs. 3, eine wesentliche nachträgliche Änderung iS von § 48 Abs. 1 (oder Abs. 2 SGB X) zugunsten des Berechtigten, liegt - wie ausgeführt - vor; der aktuelle Rentenwert ist angehoben worden, so daß höhere Monatsansprüche auf Rente ab 1. Juli 1992 entstanden wären; demgemäß hätte die BfA "die Leistung" insoweit unter Abänderung des Bescheides vom 13. Januar 1992 auch neu feststellen, also den Zahlbetrag der Monatsrente anheben müssen.
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92

    Verböserungsverbot - Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Es kann dahingestellt bleiben, ob und ggf in welchem Umfang ein Verbot der Verböserung (der reformatio in peius) im Widerspruchsverfahren nach den §§ 78 ff SGG besteht (vgl. dazu BSG SozR 3-1500 § 85 Nr. 1; SozR 3-3870 § 4 Nr. 5).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Seinen Abschluß findet dieses Verfahren in einer zukunftsgerichteten und begünstigenden isolierten Ersetzung der im bisherigen Bescheid zugleich enthaltenen Höchstbegrenzung des Betrages der monatlichen Rentenansprüche aufgrund der Neuberechnung in einem generell festgelegten Modus (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1).

    Auch die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung hat nämlich die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand und ist demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen (vgl bereits BSGE 15, 96, 101; ebenso Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2; SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262; BSGE 65, 8; Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN; Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119; zustimmend etwa Heilemann, Der Begriff des Verwaltungsaktes in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, SGb 1998, S 261, 263 und Betz, Die Rechtsnatur der Mitteilung zur Regelanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung, NZS 1998, 227, 228, 231; aA zB Horsch, Der Rentenbescheid, Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung 1990, 915, 925 RdNr 30).

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Hinzuziehung Beteiligter -

    Denn mit dem Inkrafttreten des SGB VI hat sich insoweit keine (inhaltliche) Rechtsänderung ergeben, so daß auch die Übergangsvorschriften der §§ 300 ff SGB VI von vornherein nicht zur Anwendung gelangen (vgl BSG SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    bb) Der Antrag, auf den § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI leistungsrechtlich als maßgebliches Kriterium für die Anwendung alten oder geänderten (s zu diesem Grunderfordernis für die Anwendung besonderer übergangsrechtlicher Bestimmungen, Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8) neuen Rechts abstellt, hat neben seiner verfahrenseinleitenden Funktion stets auch materiell-rechtliche Wirkungen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl SozR 3-5765 § 10 KfzHV Nr. 1 S 5, Nr. 2 S 10 f, Nr. 3 S 18).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 16/99 R

    Maßgeblichkeit rechtskräftiger Abänderungsentscheidungen für das

    Eine nähere Klärung des Entstehungszeitpunktes ist auch nicht etwa aus dem Gesichtspunkt der Übergangsregelungen in §§ 300 ff SGB VI erforderlich; der sachliche Anwendungsbereich dieser Normen ist nämlich von vorneherein nicht eröffnet, wenn mit dem Inkrafttreten des SGB VI eine Rechtsänderung nicht stattgefunden hat (vgl bereits Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95

    Rentenneufeststellung aufgrund eines Zugunstenantrags ab dem 01.01.1992

    Ob ein bestimmter Sachverhalt anhand der Vorschriften des SGB VI beurteilt werden muß, die - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen (vgl Art. 85 Abs. 2 ff RRG 1992) abgesehen - am 1. Januar 1992 in Kraft getreten sind (vgl Art. 85 Abs. 1 RRG 1992), oder aber nach den Bestimmungen des AVG, ist von vornherein nur dann von Bedeutung, wenn sich das materielle Recht des SGB VI im Vergleich zum AVG auch inhaltlich geändert hat (vgl BSG SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2004 - L 11 RJ 2532/03

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Berücksichtigung von

    Diese Stichtagsregelung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (vgl. zum folgenden: Urteil des BSG vom 29.07.1997, Az.: 4 RA 54/95, SGb 1997, 518).

    Gründe für die Zulassung der Revision sind nicht gegeben, da der Senat der Rechtsprechung des BSG vom 29.07.1997 (a.a.O.) folgt.

  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    bb) Der Antrag, auf den § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI leistungsrechtlich als maßgebliches Kriterium für die Anwendung alten oder geänderten (s zu diesem Grunderfordernis für die Anwendung besonderer übergangsrechtlicher Bestimmungen Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8) neuen Rechts abstellt, hat neben seiner verfahrenseinleitenden Funktion stets auch materiell-rechtliche Wirkungen (stRspr des Senats; vgl SozR 3-5765 § 10 KfzHV Nr. 1 S 5, Nr. 2 S 10 f, Nr. 3 S 18).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    bb) Der Antrag, auf den § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI leistungsrechtlich als maßgebliches Kriterium für die Anwendung alten oder geänderten (s zu diesem Grunderfordernis für die Anwendung besonderer übergangsrechtlicher Bestimmungen Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8) neuen Rechts abstellt, hat neben seiner verfahrenseinleitenden Funktion stets auch materiell-rechtliche Wirkungen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl SozR 3-5765 § 10 KfzHV Nr. 1 S 5, Nr. 2 S 10f, Nr. 3 S 18).
  • BSG, 23.03.1999 - 4 RA 41/98
    Seinen Abschluß findet dieses Verfahren in einer zukunftsgerichteten und begünstigenden isolierten Ersetzung der im bisherigen Bescheid zugleich enthaltenen Höchstbegrenzung des Betrages der monatlichen Rentenansprüche aufgrund der Neuberechnung in einem generell festgelegten Modus (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1).

    Auch die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung hat nämlich die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand und ist demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen (vgl bereits BSGE 15, 96, 101; ebenso Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2; SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262 [BSG 15.12.1994 - 4 RA 67/93]; BSGE 65, 8 [BSG 16.03.1989 - 4/11a RA 70/87]; Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN; Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119; zustimmend etwa Heilemann, Der Begriff des Verwaltungsaktes in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, SGb 1998, S 261, 263 und Betz, Die Rechtsnatur der Mitteilung zur Regelanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung, NZS 1998, 227, 228, 231; aA zB Horsch, Der Rentenbescheid, Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung 1990, 915, 925 RdNr 30).

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96

    Altersruhegeld - DDR - Wohnsitzwechsel - Westniveau - Ostniveau - Rentenhöhe

    Bezüglich des monatlichen Wertes des Rechtes umfaßt die dem Versicherten durch ein solches "Stammrecht" zugewiesene Rechtsmacht grundsätzlich auch die Berechtigung, an den Rentendynamisierungen (sog Rentenanpassungen) infolge Veränderung des aktuellen Rentenerwerbes (§§ 63 Abs. 7, 68, 69 SGB VI) teilzunehmen; dies gilt auch dann, wenn er - vorübergehend - einzelne monatliche Zahlungsansprüche gegen den Träger nicht erhebt, auf sie verzichtet (§ 46 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ) oder infolge von Gegenrechten des Trägers nicht hat oder nicht durchsetzen kann (zB bei Aufrechnung oder Verrechnung); da die Rechtsnatur eines subjektiven Rechts auf Rente also grundsätzlich dessen Dynamisierbarkeit umfaßt, bedarf ausdrücklicher Regelung, wenn der monatliche Wert des subjektiven Rechts insgesamt oder hinsichtlich einzelner wertbildenden Faktoren (im Regelfall: der rentenrechtlichen Zeiten) nur "dynamisch bestandsgeschützt" (dazu stellv BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 7) oder sogar lediglich "statisch bestandsgeschützt" (dazu stellv BSG SozR 3-2600 § 63 Nr. 1) sein soll.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrenten bei zivilrechtlicher Vereinbarung von

  • LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12

    Rentenversicherung; Rücknahme und Neufeststellung eines gewährten Auffüllbetrages

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 15/10

    Unfall - Verletztenrente - Unfallfolgen - hinreichende Wahrscheinlichkeit -

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 2/98 R

    Carl-Zeiss-Stiftung Jena - Rentenhöhe - Gleichstellungsantrag

  • BSG, 27.02.1997 - 4 RA 104/95

    Zuschuß des Rentenversicherungsträgers zu den Aufwendungen für eine ausländische

  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 110/94
  • LSG Baden-Württemberg, 03.02.2016 - L 13 R 3170/14
  • LSG Berlin, 02.11.2001 - L 1 RA 28/01

    Anspruch auf Neufeststellung der Altersrente nach § 256 a Sozialgesetzbuch des

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2003 - L 1 RA 6/01
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 46/00
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Rechtsprechung
   BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1130
BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94 (https://dejure.org/1996,1130)
BSG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 4 RA 108/94 (https://dejure.org/1996,1130)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 4 RA 108/94 (https://dejure.org/1996,1130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer veränderten Wohnsitznahme auf die Höhe der Regelaltersrente - Umfang eines bei der Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in Altersruhegeld erworbenen Besitzschutzes - Voraussetzungen der Verpflichtung zur Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit ...

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Vorschriften des § 300 SGB VI, Umwandlung bei Auslandsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 188 (Ls.)
  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 5/82

    Erwerbsunfähigkeit - Rente - Rentenberechnung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Der Gesamtwert des subjektiv-öffentlichen Rechts auf monatliche Rentenzahlungen (sog Stammrecht) von damals 968, 30 DM war Grundlage der gesetzmäßigen Rentenanpassungen (dazu BSG SozR 2200 § 1260c Nr. 6), die für die Zeit ab November 1991 zu einem monatlichen Anspruch auf Zahlung von 1.196,85 DM (zuzüglich des Beitragsanteils des Klägers zu seiner Krankenversicherung) führten.

    Das Berufungsgericht hat vielmehr lediglich den Wortlaut des Gesetzes im Rahmen des allgemeinen und des juristischen Sprachgebrauchs und unter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (stellvertretend BSG SozR 2200 § 1260c Nr. 6) gemäß dem auf Vertrauens- und dynamischen Bestandsschutz angelegten Konzept des § 30 Abs. 2 Satz 5 AVG (und des § 88 SGB VI) angewandt.

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Zunächst ist nochmals darauf hinzuweisen, daß § 300 SGB VI eine allgemeine (subsidiäre) Regelung des zeitlichen Geltungs- und Anwendungsbereichs neuer Rechtsvorschriften (vgl BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3, BSG, Urteil vom 8. November 1995 - 13 RJ 5/95, zur Veröffentlichung vorgesehen), aber keine Ermächtigungsgrundlagen zur belastenden Abänderung von begünstigenden Verwaltungsakten enthält.
  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Zunächst ist nochmals darauf hinzuweisen, daß § 300 SGB VI eine allgemeine (subsidiäre) Regelung des zeitlichen Geltungs- und Anwendungsbereichs neuer Rechtsvorschriften (vgl BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3, BSG, Urteil vom 8. November 1995 - 13 RJ 5/95, zur Veröffentlichung vorgesehen), aber keine Ermächtigungsgrundlagen zur belastenden Abänderung von begünstigenden Verwaltungsakten enthält.
  • BSG, 23.05.1995 - 4 RA 35/94

    Neubestimmung der Entgeltpunkte nach § 306 Abs. 1 SGB VI

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Das bedeutet, daß die Änderung von Rechtsvorschriften als solche grundsätzlich keine "wesentliche" Änderung iS von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist, soweit nicht spezialgesetzlich etwas anderes bestimmt ist (vgl BSG SozR 3-2600 § 306 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 82/82

    Ersatzzeit - Beamtenrecht - Beamtenrechtliche Versorgung - Versorgungsleistung -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Sie stimme mit dem LSG überein, daß vom Beginn der Zahlung des Altersruhegeldes an gemäß § 37c Abs. 1 AVG die Ersatzzeiten endgültig untergegangen seien (Hinweis auf Bundessozialgericht SozR 2200 § 1260c Nr. 7); ihre indirekte Auswirkung habe sich darauf beschränkt, daß der mit ihnen errechnete Zahlbetrag geschützt worden sei.
  • BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 82/84

    Witwenrente - Wiederverheiratung - Rentenanspruch - Neufeststellung der

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Soweit sie unter fälschlicher Bezugnahme auf das Urteil des 5. Senats des BSG vom 11. Juli 1985 (5b/1 RJ 82/84 - in SozR 2200 § 1291 Nr. 29) den Anspruch auf Altersruhegeld (Regelaltersrente) "auf ein bloßes Sicherungsrecht" reduzieren will, das zur Feststellung nach Maßgabe des geltenden Rechts führt, entbehrt dies einer rechtlichen Grundlage.
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Auch im Gesetzgebungsverfahren hahe man nur an Neufeststellungen nach § 44 SGB X gedacht (Hinweis auf BT-Drucks 11/4124 S 206 und 11/5530 S 58; Protokoll der og Arbeitsgruppe, a.a.O., S 8 f).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 109/76

    Umfang der Bindungswirkung - Rentenbescheid - Altersruhegeld - Ersatzzeit -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Die Bestandskraft des Rentenbescheides aus dem Jahre 1983 stehe einer Totalrevision nicht entgegen, weil sich die Bindungswirkung auf den Verfügungssatz beschränke (Hinweis auf BSG SozR 1500 § 77 Nr. 56, S 46 mwN).
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Nach der dafür maßgeblichen formalen Betrachtungsweise (vgl Roos/Blüggel in Schütze, SGB X, 9. Aufl 2020, § 63 RdNr 21) hatte der Widerspruch gegen die Bescheide vom 18.4.2019 und vom 25.4.2019 keinen Erfolg, weil diese auf den Widerspruch der Klägerin hin weder zur Rentenart, zur Rentenhöhe, zum Rentenbeginn noch zur Rentendauer geändert wurden (zu den Verfügungssätzen eines Rentenbescheids vgl BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 5 R 8/10 R - BSGE 108, 152 = SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, RdNr 13; BSG Urteil vom 18.7.1996 - 4 RA 108/94 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 7 S 26) .
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

    Der als "Mitteilung über die vorläufige Leistung" titulierte Bescheid vom 28.4.2008 enthält mehrere Verwaltungsakte iS von § 31 SGB X, die jeweils selbstständig angefochten werden bzw in Bindung erwachsen können; dies sind die Entscheidungen über Rentenart, Rentenhöhe, Rentenbeginn und Rentendauer (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 7 S 26) sowie die Anordnung, dass der monatliche Zahlbetrag der Rente in Höhe des Bruttobetrages der Leistung aus der ausländischen Sozialversicherung ab 1.5.2008 ruht.
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Das "neue Recht" konnte somit grundsätzlich erst für Zeiten nach Bekanntgabe der Entscheidung des "Rechtsanwenders" (Verwaltung, Rechtsprechung) und nur unter Wahrung von "Besitzschutz", also des nach "altem Recht" gegebenen Geldwertes des Rechts (Rentenhöhe) zum Tragen kommen (vgl stellv BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 7).
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Rechtsprechung
   BSG, 24.04.1996 - 5/4 RA 36/93   

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https://dejure.org/1996,1878
BSG, 24.04.1996 - 5/4 RA 36/93 (https://dejure.org/1996,1878)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 5/4 RA 36/93 (https://dejure.org/1996,1878)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 5/4 RA 36/93 (https://dejure.org/1996,1878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachversicherung - Wahlrecht - Jahresfrist - Herstellungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1461
  • NZS 1997, 81 (Ls.)
  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88

    Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 4 RA 36/93
    Hat der Nachzuversichernde sein "Wahlrecht:." (§ 124 Abs. 6b AVG) nicht binnen Jahresfrist ausgeübt und der Arbeitgeber die Beiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte entrichtet, kann der Versicherte von dieser die Übertragung der Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk auch nicht aus dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verlanden (Anschluß an und Ergänzung zu BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6).

    Zu dieser Rechtsfolge hat der 4, Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 1. September 1988 (4 RA 18/88 - SozR 2400 § 124 Nr. 6) Näheres ausgeführt.

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 4 RA 36/93
    Da das Sozialrechtsverhältnis so hergestellt werden soll, wie es dem Versicherten ohne die Pflichtverletzung zugestanden hätte, läßt sich mit Hilfe des Herstellungsanspruchs ein pflichtwidriges Verwaltungshandeln nur insoweit berichtigen, als die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig ist (vgl zB BSG, Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - SozR 4100 § 103 Nr. 36, vom 22. November 1988 - 5/4a RJ 79/87 - SozR 5750 Art. 2 § 4 Nr. 4, vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 - SozSich 1991, 32, vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 - SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 und vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 4 RA 36/93
    Da das Sozialrechtsverhältnis so hergestellt werden soll, wie es dem Versicherten ohne die Pflichtverletzung zugestanden hätte, läßt sich mit Hilfe des Herstellungsanspruchs ein pflichtwidriges Verwaltungshandeln nur insoweit berichtigen, als die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig ist (vgl zB BSG, Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - SozR 4100 § 103 Nr. 36, vom 22. November 1988 - 5/4a RJ 79/87 - SozR 5750 Art. 2 § 4 Nr. 4, vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 - SozSich 1991, 32, vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 - SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 und vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 4 RA 36/93
    Da das Sozialrechtsverhältnis so hergestellt werden soll, wie es dem Versicherten ohne die Pflichtverletzung zugestanden hätte, läßt sich mit Hilfe des Herstellungsanspruchs ein pflichtwidriges Verwaltungshandeln nur insoweit berichtigen, als die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig ist (vgl zB BSG, Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - SozR 4100 § 103 Nr. 36, vom 22. November 1988 - 5/4a RJ 79/87 - SozR 5750 Art. 2 § 4 Nr. 4, vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 - SozSich 1991, 32, vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 - SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 und vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • BSG, 19.11.1981 - 11 RA 88/80

    Nachversicherung - Beigeladung

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 4 RA 36/93
    Zwar hat der 11. Senat des BSG in seinem Urteil vom 19. November 1981 (11 RA 88/80 - SozR 1500 § 75 Nr. 39) ausgeführt, er habe keine Bedenken, die in § 124 AVG nur unvollkommen geregelten Rechtsbeziehungen zwischen den vier Beteiligten (wie hier Kläger, Beklagte sowie Beigeladene zu 1 und 2) dahin auszulegen, daß der Rentenversicherungsträger, soweit an ihn zu Unrecht gezahlt worden ist, verpflichtet sei, die Nachversicherungsbeiträge unmittelbar an das berufsständische Versorgungswerk auszukehren.
  • BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 65/89
    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 4 RA 36/93
    Da das Sozialrechtsverhältnis so hergestellt werden soll, wie es dem Versicherten ohne die Pflichtverletzung zugestanden hätte, läßt sich mit Hilfe des Herstellungsanspruchs ein pflichtwidriges Verwaltungshandeln nur insoweit berichtigen, als die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig ist (vgl zB BSG, Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - SozR 4100 § 103 Nr. 36, vom 22. November 1988 - 5/4a RJ 79/87 - SozR 5750 Art. 2 § 4 Nr. 4, vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 - SozSich 1991, 32, vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 - SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 und vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Allerdings haben die Rechtsreferendare das - zeitlich an eine Antragsfrist gebundene (vgl hierzu Urteile des Senats vom 1. September 1988 - 4 RA 18/88 - SozR 2400 § 124 Nr. 6 und vom 11. Februar 1988 - 4/11a RA 9/87 - SozR 2400 § 124 Nr. 5; BSG SozR 3-2940 § 124 Nr. 1) - "Wahlrecht", die Nachversicherungsbeiträge von ihrem Dienstherrn statt an den Rentenversicherungsträger an eine berufsständische Versorgungseinrichtung zahlen zu lassen; sie werden dann dort statt - wie grundsätzlich vorgesehen - in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 186 SGB VI; zuvor § 124 Abs. 6a und Abs. 6b AVG).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Wenn die Rechtsprechung für einen Herstellungsanspruch verlangt, daß die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig sein muß (stRspr vgl Senatsurteile vom 25. April 1978 - 5 RJ 18/77 - BSGE 46, 124 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11, vom 22. November 1988 - 5/4a RJ 79/87 - SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 4 S 6; vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 - AmtlMitt LVA Rheinpr 1991, 252 und vom 24. April 1996 - 5/4 RA 36/93 - SozR 3-2940 § 124 Nr. 1 mwN sowie BSG Urteile vom 26. September 1989 - 11 RAr 79/89 - SozR 4100 § 112 Nr. 51, vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 - SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 und vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - SozR 3-1200 § 14 Nr. 28 jeweils mwN), bedeutet das nicht, daß alle gesetzlichen Voraussetzungen der zum Nachteilsausgleich erforderlichen Amtshandlung vorliegen müssen; denn sonst bedürfte es keines Herstellungsanspruchs (BSG Urteil vom 18. August 1983 - 11 RA 60/82 - BSGE 55, 261, 263 = SozR 2200 § 1303 Nr. 27 S 80).
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R

    Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist -

    Denn bei rechtzeitiger Antragstellung des Nachzuversichernden sind die bereits an den Rentenversicherungsträger abgeführten Nachversicherungsbeiträge iS des § 26 Abs. 2 Satz 1 SGB IV zu Unrecht entrichtet und deshalb dem Arbeitgeber (aaO Abs. 3 Satz 1) zu erstatten, damit dieser sie der berufsständischen Versorgungseinrichtung weiterreichen kann; uU käme auch eine Zahlung unmittelbar vom Rentenversicherungsträger an die berufsständische Versorgungseinrichtung in Betracht (s hierzu nach altem Recht BSG vom 19.11.1981, SozR 1500 § 75 Nr. 39 S 41; BSG vom 11.2.1988, SozR 2400 § 124 Nr. 5 S 7; BSG vom 24.4.1996, SozR 3-2940 § 124 Nr. 1 S 3 f).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Da beim Herstellungsanspruch das Sozialrechtsverhältnis so gestaltet werden soll, wie es ohne Pflichtverletzung bestanden hätte, läßt sich mit seiner Hilfe ein pflichtwidriges Verwaltungshandeln nur ausgleichen, soweit die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig ist (vgl BSG SozR 3-2940 § 124 Nr. 1 S 4 mwN).
  • BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R

    Berufskrankheit - anhängiges Verwaltungsverfahren - unzuständiger Leistungsträger

    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG vom 15. Dezember 1994, SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 5 f; BSG vom 25. Januar 1996, SozR 3-3200 § 86a Nr. 2, S 5; BSG vom 24. April 1996, SozR 3-2940 § 124 Nr. 1 S 4; jeweils mwN).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSG SozR 3-3200 § 86a Nr. 2; BSG SozR 3-2940 § 124 Nr. 1; BSG SozR 3-5670 § 5 Nr. 1; jeweils mwN).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - Leistungsbeginn - Antragsfrist -

    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; SozR 3-3200 § 86a Nr. 2; SozR 3-2940 § 124 Nr. 1; BSGE 83, 30, 34 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1, jeweils mwN).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 20/96

    Fortbestand einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Beendigung der

    Da beim Herstellungsanspruch das Sozialrechtsverhältnis so gestaltet werden soll, wie es ohne Pflichtverletzung bestanden hätte, läßt sich mit seiner Hilfe ein pflichtwidriges Verwaltungshandeln nur ausgleichen, soweit die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig ist (vgl BSG SozR 3-2940 § 124 Nr. 1 S 4 mwN).
  • LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 306/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Nachversicherung,

    Das Bundessozialgericht hat in einem vergleichbaren Fall, in dem es eine Funktionseinheit zwischen Rentenversicherungsträger und Justizbehörde verneint, ausgeführt, dass offen bleiben könne, ob bei einer tatsächlich vorliegenden Pflichtverletzung die Durchsetzung eines Anspruchs auf dem zuständigen Rechtsweg möglich wäre (BSG Urteil vom 24.04.1996 - 5/4 RA 36/93).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1733/07

    Nachversicherung; Wahlrecht; Fristversäumnis; Beweislast; eigene

    Denn eine Übertragung der Beiträge in rechtlich zulässiger Weise ist dann nicht mehr möglich (Urteil des BSG vom 24. April 1996 5/4 RA 36/93).
  • BSG, 18.09.1996 - 4 RA 77/94

    Anforderungen an die Durchführung einer Nachversicherung; Vorliegen einer

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2015 - L 10 R 38/13
  • LSG Bayern, 17.10.2001 - L 13 RA 156/00

    Anspruch auf Rückgängigmachung der Nachversicherung; Versicherungsfreie

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Rechtsprechung
   BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1689
BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94 (https://dejure.org/1996,1689)
BSG, Entscheidung vom 18.06.1996 - 9 RV 6/94 (https://dejure.org/1996,1689)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 (https://dejure.org/1996,1689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 265
  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.09.1977 - 11 RA 100/76

    Ersatzzeit - Arbeitsdienst vor Einführung der Arbeitsdienstpflicht - Gesetzliche

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Das hat das BSG bereits in anderem Zusammenhang entschieden (vgl zur gesetzlichen Dienstpflicht iS von § 28 Abs. 1 S 1 AVG: BSGE 44, 239, 241 = SozR 2200 § 1251 Nr. 36).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Härteausgleich ist nur dann zu gewähren, wenn sich wegen der Umstände des Einzelfalles, die der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hat, die Gesetzesanwendung in einer dem Zweck der begehrten aber abgelehnten Versorgung widersprechenden Weise auswirkt und dies besonders unbillig ist (BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1; SozR 3100 § 89 Nr. 11; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 7/93 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 40/86

    Anspruch auf Entschädigung gesundheitlicher Schädigungen durch einen während der

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Der Senat weicht damit nicht von der Entscheidung des 2. Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -(SGb 1990, 465) ab, obwohl danach ehemalige NVA-Soldaten durch § 5 Abs. 2 FRG iVm § 541 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) von einer Eingliederung nach dem Fremdrentenrecht ausgeschlossen sein sollen.
  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 12/405 S 155) sollen auch die Fälle erfaßt werden, in denen das Anerkennungsverfahren zum Stichtag noch lief und später mit einem Bescheid mit Wirkung für die Zeit vor dem Stichtag abgeschlossen wurde.
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RVi 2/88

    Besondere Härte im Sinne des § 89 BVG

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Härteausgleich ist nur dann zu gewähren, wenn sich wegen der Umstände des Einzelfalles, die der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hat, die Gesetzesanwendung in einer dem Zweck der begehrten aber abgelehnten Versorgung widersprechenden Weise auswirkt und dies besonders unbillig ist (BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1; SozR 3100 § 89 Nr. 11; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 7/93 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RK 40/86

    Nachholung der Beiladung - Zurückverweisung - Leistungspflicht

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Der Senat weicht damit nicht von der Entscheidung des 2. Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -(SGb 1990, 465) ab, obwohl danach ehemalige NVA-Soldaten durch § 5 Abs. 2 FRG iVm § 541 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) von einer Eingliederung nach dem Fremdrentenrecht ausgeschlossen sein sollen.
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVi 1/81

    Impfempfehlung - Besondere Härte - Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
    Härteausgleich ist nur dann zu gewähren, wenn sich wegen der Umstände des Einzelfalles, die der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hat, die Gesetzesanwendung in einer dem Zweck der begehrten aber abgelehnten Versorgung widersprechenden Weise auswirkt und dies besonders unbillig ist (BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1; SozR 3100 § 89 Nr. 11; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 7/93 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - L 8 U 30/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entschädigung eines ehemaligen NVA-Soldaten

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 -.

    Härteausgleich ist nur dann zu gewähren, wenn sich wegen der Umstände des Einzelfalls, die der Gesetzgeber nicht vorhergesehen hat, die Gesetzesanwendung in einer dem Zweck der begehrten, aber abgelehnten Versorgung widersprechenden Weise auswirkt und dies besonders unbillig ist (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94, zitiert nach juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Entgegen dem Urteil des Sozialgerichts Lübeck ist mit dem Bundessozialgericht (vgl. Urteil vom 16. Juni 1996 - 9 RV 6/94) die Anwendbarkeit des FRG zu bejahen.

    Dazu zählen die Versicherungsträger, die nach 1945 in der DDR errichtet worden sind und dort die auf Gesetz beruhende Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durchgeführt haben; dazu gehört auch der FDGB-Kreisvorstand - Verwaltung der Sozialversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O., Rn. 18).

    Der Senat folgt jedoch der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O., Rn. 19).

    Nur wenn diese anderen Systeme den FRG-Personenkreis ihrerseits eingliederten, entfalle die Eingliederung in die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. BSG Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O., Rn. 20 a.E.).

    In der Praxis der Unfallversicherungsträger wird ein am 31. Dezember 1991 laufendes Anerkennungsverfahren angenommen, wenn spätestens zu diesem Tag ein Antrag auf Leistungen nach dem FRG gestellt oder auf anderem Wege - z. B. über einen Arztbericht oder die Meldung einer Krankenkasse - das Verfahren aufgenommen worden ist (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O.; Raschke in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts-Unfallversicherungsrecht-, 1996, § 72 Rn. 264).

    Nicht der Eingliederungserfolg bereits vor dem Stichtag ist maßgebend, sondern das rechtzeitige Ingangsetzen des auf Eingliederung gerichteten und mit ihr endenden Verfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O., Rn. 24 m.w.N.).

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R

    Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung für ehemalige

    Maßgebend ist nicht der Entscheidungserfolg bereits vor dem Stichtag, sondern das rechtzeitige Ingangsetzen des auf Eingliederung gerichteten Verfahrens (vgl Senatsbeschluß vom 21. Januar 1997 - 2 BU 267/96 - = HVBG-Info 1997, 974; BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; Hessisches LSG Urteil vom 9. Juli 1998 - L 5 V 382/93 - = HVBG-Info 1999, 1720; Raschke in Schulin, HS-UV, § 72 RdNr 262).

    Der Kläger hat seinen Leistungsantrag - und damit sein Eingliederungsbegehren - nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) bereits im Juli 1989, also vor dem Stichtag, beim BMVtdg gestellt; daß es sich dabei um die unzuständige Stelle handelte, ist gemäß § 16 Abs. 2 SGB I für die Fristwahrung unschädlich (vgl BSGE 78, 265, 270 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).

    Diese Voraussetzungen liegen zwar grundsätzlich vor, da sich der Unfall des Klägers nach den Feststellungen des LSG außerhalb des Bundesgebiets nach dem Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990 ereignet hat, und der Kläger als Wehrpflichtiger der NVA nach dem Recht der DDR bei dem FDGB, einem deutschen Unfallversicherungsträger im Sinne der Vorschrift (BSGE 78, 265, 268 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2), gegen Arbeitsunfall versichert war.

    Er weicht damit nicht von der Entscheidung des 9. Senats des BSG vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 - = BSGE 78, 265 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 ab, da es dort um einen ehemaligen Soldaten der NVA ging, der freiwilligen Wehrdienst leistete.

    Der 9. Senat lehnt diese, jedenfalls im Hinblick auf freiwillig Wehrdienst leistende NVA-Soldaten, im wesentlichen mit der Begründung ab, damit werde nicht nur - wie von § 5 Abs. 2 iVm § 7 FRG vorgeschrieben - der Unfallort in das Gebiet der Bundesrepublik verlegt und gefragt, ob der Verletzte nach dem hier geltenden Recht wegen des Unfalls versichert gewesen wäre, sondern darüber hinaus würde aus dem Soldaten der NVA ein Soldat der Bundeswehr; eine solche Änderung des Sachverhalts, die NVA-Soldaten generell von einer Eingliederung ausschlösse, lasse das FRG nicht zu (BSGE 78, 265, 268 = SozR 3 aaO).

  • LSG Brandenburg, 22.02.2005 - L 22 RA 314/02

    Entschädigung für eine infolge des Dienstes von Mai 1952 bis November 1955 bei

    Dies folge aus den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R und vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94.

    Dem kann auch ein ohne gesetzliche Dienstpflicht durch gesellschaftlichen Druck oder mittelbaren Zwang abverlangter Dienst nicht gleichgestellt werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94, abgedruckt in SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 und BSGE 78, 265).

    Der Kläger war danach bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst der KVP am 30. November 1955 in der allgemeinen Sozialpflichtversicherung unfallversichert, denn die Voraussetzungen der §§ 17 und 18 VSO-MdI lagen nicht vor und sein Ausscheiden erfolgte vor Erreichen der Altersgrenze nach § 21 VSO-MdI (vgl. dazu auch Urteil des BSG vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94, wonach - freiwillige dienende - Soldaten der NVA bei einem im Jahre 1960 erlittenen Unfall bei der allgemeinen Sozialpflichtversicherung unfallversichert gewesen sind und Dienstbeschädigungen von Soldaten erst ab 01. Juli 1968 aus dem bereits zum 01. Juli 1957 eingeführten Sonderversorgungssystem der NVA entschädigt wurden).

    Dies betrifft jedoch nicht solche Soldaten, die einen freiwilligen Wehrdienst leisteten (BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R und BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94).

    Dies gilt insbesondere deswegen, weil freiwillig Dienstleistende nach den obigen Ausführungen in der allgemeinen Sozialpflichtversicherung der DDR unfallversichert waren, sofern nicht ausnahmsweise beim Ausscheiden aus dem Dienst eine Rentenleistung aus einem Sonderversorgungssystem (hier der VSO-MdI) geleistet wurde (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94).

    Diese Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass es nicht auf den Entscheidungserfolg (also auf den einen Anspruch auf Entschädigung nach § 5 Abs. 1 FRG gewährenden Verwaltungsakt), sondern auf das rechtzeitige In-Gang-Setzen des auf Eingliederung gerichteten Verfahrens durch einen Antrag vor dem Stichtag des 01. Januar 1992 ankommt (BSG, Urteil vom 16. April 2002 - B 9 V 7/01 R, abgedruckt in SozR 3-3100 § 89 Nr. 9; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R, abgedruckt in SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3; BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 41/00 R, abgedruckt in SozR 3-2200 § 1150 Nr. 5; BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94).

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 41/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Antrag auf Weiterzahlung einer

    Das RÜG brachte eine endgültige Feststellungssperre für FRG-Leistungen, indem es in § 1150 RVO die Konkurrenz von Fremdrentenansprüchen mit Ansprüchen nach dem Unfallversicherungsrecht der DDR neu regelte (BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).

    Dem hat sich die Rechtsprechung auch des Senats angeschlossen (BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3; BSG Beschluß vom 21. Januar 1997 - 2 BU 267/96 - HVBG-Info 1997, 974).

    Auf das Eingliederungsbegehren nach dem FRG ist zwar § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I anwendbar (BSGE 78, 265, 270 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3); ein solcher Antrag ist hier aber nicht bei einer der in § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I genannten Stellen eingegangen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 10 V 39/97

    Wiedergewährung einer Unfallrente, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen

    Nach den genannten Vorschriften über den Härteausgleich kann trotz fehlender Vertriebeneneigenschaft ehemaligen Wehrpflichtigen der früheren DDR Versorgung im Wege des versorgungsrechtlichen Härteausgleichs gewährt werden (Rundschreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - BMA - vom 08.10.1991 - VI a 1 -52506 - in: BArbBl. 1991, Nr. 12/81; BSG, Urteil vom 18.06.1996 - 9 RV 6/94 - in: SozR 3-5050 § 5 FRG Nr. 2), weil wegen der Umstände des Einzelfalles, die der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat, sich die Gesetzesanwendung in einer dem Zweck der begehrten, aber abgelehnten Versorgung widersprechenden Weise auswirkt, und dies besonders unbillig ist (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RVG 7/93 in: NJW 1996, 1620).

    Das RÜG regelt die Konkurrenz von Fremdrentenansprüchen mit Ansprüchen nach dem Unfallversicherungsrecht der DDR neu (BSG, Urteil vom 18.06.1996 a.a.O.).

    Der vom SG Köln unter Berufung auf die Entscheidung des BSG vom 18.06.1996 (a.a.O.) vertretenen Auffassung, die Beigeladene zu 1) sei gemäß § 9 Abs. 2 RVO der zuständige Versicherungsträger, ist nicht zu folgen.

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid -

    Zwar können ehemalige Wehrpflichtige der NVA, die vor dem 19. Mai 1990 in die damalige Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind, einen ausschließlichen Anspruch auf Versorgung im Wege des Härteausgleichs nach § 82 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) iVm § 89 Abs. 1 BVG haben (vgl Rundschreiben des BMA vom 8. Oktober 1991 - VIa 1-52056, aaO unter Nr. 1; BSG-Urteil vom 4. Februar 1998 - B 9 V 6/96 R - BSG-Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - SGb 1990, 465), sofern die Dienstbeschädigung nicht bei Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes eingetreten ist (BSGE 78, 265, 267 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 V 7/01 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstunfall eines Wehrpflichtigen der NVA im Jahre

    Hieran ist festzuhalten (vgl zu den hier nicht einschlägigen Fällen eines freiwilligen Dienstes die Senatsurteile vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 -, BSGE 78, 265 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 sowie - 9 RV 13/95 -, SozR 3-8110 Kap XIX B III Nr. 5 Nr. 1, und das Urteil des BSG vom 4. Mai 1999 - B 2 U 19/98 R -, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2 S 5), zumal auch der zuständige 2. Senat des BSG durch seine Urteile vom 24. Februar 2000, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3, und 11. September 2001, aaO Nr. 5, den Ausschluss der wehrpflichtigen Soldaten der NVA von der Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - gestützt auf § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RVO in der Fassung durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) - bestätigt hat.
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R

    Beschädigtenversorgung - Wehrpflichtiger der NVA - Unfall auf dem Weg zur Kantine

    Allerdings hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMA) im Einzelfall Flüchtlingen aus der ehemaligen DDR Versorgung im Wege des Härteausgleichs nach § 89 BVG zuerkannt, wenn sie in Erfüllung ihrer gesetzlichen Wehrpflicht eine Schädigung erlitten und ihre Versorgungsansprüche wegen der Flucht verloren hatten (vgl Rundschreiben des BMA vom 6. Februar 1969 - V/3-5241- 2773/68 - und vom 29. Oktober 1970 - V/3-5241-1208/70 - beide unveröffentlicht und vom 8. Oktober 1991 - VIa1/52056 -, BArbBl 1991, Nr. 12 S 81; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - in: HV-INFO 1990, 314 ff = SGB 1990, 465 ff; BSG SozR 3-8110 Kapitel XIX B III Nr. 5, Nr. 1; BSGE 78, 265, 267 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RV 13/96

    Abgesenkte Grundrente für Kriegsopfer im Beitrittsgebiet

    Die individuelle Eingliederung von Übersiedlern aus der Deutsche Demokratische Republik (DDR) nach Fremdrentenrecht wurde damit per Stichtag 18. Mai 1990 abgelöst durch eine - finanziell ungünstigere - allgemeine Überleitung ihrer Ansprüche nach Vereinigungsrecht (vgl BSG SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 5 V 4/03

    Während der Ausübung des militärischen Dienstes erlittene

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 18. Juni 1996, Az.: 9 RV 6/94 (SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 = BSGE 78, 265) sei der Ausschluß von Versorgung wegen eines im feiwilligen Wehrdienst erlittenen Unfalls keine besondere Härte; die nichtfreiwillige Leistung des Wehrdienstes sei vielmehr Voraussetzung für die Gewährung eines Härteausgleichs.

    Das vom Sozialgericht angeführte Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juli 1996, Az.: 9 RV 6/94 (SozR 35050 § 5 Nr. 2 = BSGE 78, 265) steht diesen Feststellungen nicht entgegen.

  • BSG, 11.03.2021 - B 5 R 12/21 B

    Überbrückungsgeld nach der SeemKSa - Wartezeit - Fahrtzeiten auf Schiffen der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - L 10 VS 52/98

    Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) im Wege des Härteausgleichs;

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RV 13/95

    Keine Versorgung ehemaliger Soldaten der Nationalen Volksarmee wie ehemalige

  • LSG Bayern, 24.04.2007 - L 3 KN 10/04

    Anspruch auf Verletztenrente wegen eines noch in der ehemaligen DDR

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 369/14

    Freibetrag (Ost) - Verletztenrente - Altersrente - Rentenhöhe - Einigungsvertrag

  • BSG, 22.03.2013 - B 9 V 67/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.09.2002 - L 2 U 59/02

    Unfallversicherungsschutz - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Strafgefangener

  • LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 382/93

    Beschädigtenrente - DDR - Nationale Volksarmee - Wehrpflichtiger - Unfall -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 10 VE 49/10
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Rechtsprechung
   BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3261
BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95 (https://dejure.org/1996,3261)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1996 - 11 RAr 107/95 (https://dejure.org/1996,3261)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 107/95 (https://dejure.org/1996,3261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95
    Insofern gelten hier dieselben Überlegungen, wie sie das BSG zum Überbrückungsgeld dargelegt hat (BSGE 67, 279, 281 ff. = SozR 3-4100 § 55a Nr. 1).

    Soweit und solange der Satzungsgeber nicht tätig geworden ist, kann die Verwaltung der BA (nur) durch Steuerung des Einzelfallermessens für eine sachgerechte Mittelvergabe sorgen (vgl. BSGE 67, 279, 284 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 1).

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95
    Zur Ausübung des Ermessens über den Förderungssatz beim Lohnkostenzuschuß (Anschluß an BSG vom 11.11.1993 - 7 RAr 52/93 = BSGE 73, 211 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5).

    Die Beklagte darf zwar nach ermessenslenkenden Richtlinien verfahren, darin nicht erfaßte besondere Umstände des Einzelfalls sind jedoch zu prüfen und in die Entscheidung einzubeziehen (BSGE 73, 211, 214 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5).

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95
    Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 54 Abs. 1 SGG sind gegeben (vgl. zu den Klagearten: BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4 sowie SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).

    Denn wenn sich die Beklagte innerhalb ihrer Ermessensgrenzen hält, ist sie hinsichtlich des Auswahlermessens frei und können die Gerichte nicht auf Handlungsalternativen verweisen (vgl. zu den Grenzen der gerichtlichen Überprüfung BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).

  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95
    Durch die Abgabe einer Zusicherung verpflichtet sich die Verwaltung zu einer bestimmten zukünftigen Sachbehandlung (BSGE 56, 249, 251 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 13 mwN; SozR 3-1300 § 34 Nr. 2).

    Maßgebend ist der erklärte Wille, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen durfte (BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2).

  • BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 75/87

    Arbeitsbeschaffung - Zuweisung - Verlängerung

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95
    Denn die Beklagte hat die Maßnahme nicht insgesamt, sondern in Jahresabschnitten bewilligt (vgl. BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 5).

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden hat, ist die Verlängerung der Zuweisung des bisher beschäftigten Arbeitnehmers nicht eine erneute Zuweisung, sondern nur eine Änderung der bisher erfolgten Befristung (SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 5).

  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92

    Übergangsregelung - Verfassungskonforme Auslegung - Kürzung eines

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95
    Insofern lassen sich hier auch nicht Erörterungen des BSG zur gesetzlichen Herabsetzung des Höchstförderungssatzes beim Einarbeitungszuschuß (SozR 3-4100 § 242i Nr. 1) übertragen (so jedoch SG Hamburg, info also 1994, 89, 91).
  • LSG Niedersachsen, 26.09.1995 - L 7 Ar 5/94

    Lohnkostenzuschuß; Verminderung; Höhe; Absenkung; Berufung; Verminderung;

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95
    Damit kann dahingestellt bleiben, ob das Durchstreichen eines formularmäßig vorgegebenen Satzes der von § 34 Abs. 1 SGB X für die Verbindlichkeit einer Zusicherung vorausgesetzten Schriftform genügt (so im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Dezember 1994 - L 9 Ar 76/94 - sowie Urteil des LSG Niedersachsen vom 26. September 1995 - L 7 Ar 5/94 -).
  • BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83

    Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95
    Durch die Abgabe einer Zusicherung verpflichtet sich die Verwaltung zu einer bestimmten zukünftigen Sachbehandlung (BSGE 56, 249, 251 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 13 mwN; SozR 3-1300 § 34 Nr. 2).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91

    Anerkennung und Kostenerstattung eigenmächtig durchgeführter

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95
    Dort entscheidet in der ersten Stufe die BA über die Förderungsfähigkeit der Maßnahme in einem sog. Anerkennungsbescheid (§§ 14 Abs. 6, 7 ABM-Anordnung) und in einer zweiten (späteren) Stufe über die Auszahlung und Abrechnung der Leistungen (vgl. BSG SozR 3-4100 § 91 Nr. 1 und § 94 Nrn. 2 und 3).
  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88

    Förderung einer Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung gemäß den §§ 91 ff AFG durch

    Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95
    Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 54 Abs. 1 SGG sind gegeben (vgl. zu den Klagearten: BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4 sowie SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81

    Bemessung des Arbeitslosengeldes; Maßgebliches Arbeitsentgelt; Geförderte

  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R

    Vorbehaltsbescheid - Anpassungsbescheide - endgültiger Bescheid - Rückforderung -

    Dabei ist es unerheblich, ob die Behörde sich bei der Entscheidung des Einzelfalles auf den Wortlaut berufen oder diesen interpretiert hat (vgl hierzu BVerfGE 78, 214, 227 ff; BSGE 73, 211, 214 ff = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 97 Nr. 1 S 9; BVerwGE 58, 45, 51; 61, 15, 17; NJW 1991 S 650 f; Ossenbühl, Verwaltungsvorschriften und Grundgesetz, S 323 ff; 533 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - L 12 AL 113/99

    Arbeitslosenversicherung

    Allerdings waren die für den streitigen Zeitraum betreffenden bei den Bewilligungsbescheide der Beklagten von Anfang an rechtswidrig im Sinne von § 45 Abs. 1 SGB X. Nach der Entscheidung des BSG vom 27.06.1996 - 11 RAr 107/95 werden Lohnkostenzuschüsse nach § 97 AFG nur abschnittsweise bewilligt.

    Denn die entsprechende Rechtsfrage ist erst durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.06.1996 - 11 RAr 107/95 - geklärt worden.

  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 70/98 R

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Verlängerung - Rechtsänderung - förderungsfähiges

    Erst aufgrund des Verlängerungsantrags konnte und mußte die Beklagte über die weitere Förderung der ABM und über die Verlängerung der Zuweisung (vgl hierzu BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 5) neu entscheiden (zu einer ähnlichen Problematik bei ABM für ältere Arbeitnehmer: BSG SozR 3-4100 § 97 Nr. 1).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 47/11

    Anforderungen an eine Ermessensentscheidung bei Anwendung von ermessenslenkenden

    Es muss Raum bleiben für die Ausübung von Ermessen im Einzelfall (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 1993, Az.: 7 Rar 52/93, juris RN 30; Urteil vom 27. Juni 1996, Az.: 11 Rar 107/95, juris RN 35; Urteil vom 6. Dezember 2007, Az.: B 14/7b AS 50/06 R, juris RN 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2013 - L 19 AS 1401/13
    Der Beklagte darf zwar nach ermessenlenkenden Richtlinien verfahren, darin nicht erfasste besondere Umstände des Einzelfalls sind jedoch zu prüfen und in die Entscheidung einzubeziehen (BSG Urteil vom 27.06.1996 - 11 RAr 107/95, Rn 35).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 5 AS 557/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Einstiegsgeld bei

    Es muss Raum bleiben für die Ausübung von Ermessen im Einzelfall (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 1993, Az.: 7 RAr 52/93, juris RN 30; Urteil vom 27. Juni 1996, Az.: 11 RAr 107/95, juris RN 35; Urteil vom 6. Dezember 2007, Az.: B 14/7b AS 50/06 R, juris RN 19).
  • LSG Brandenburg, 20.02.2004 - L 10 AL 90/02

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld für beschäftigte Arbeitnehmer ; Auszahlung von

    Durch die Abgabe einer Zusicherung verpflichtet sich nämlich die Verwaltung zu einer bestimmten zukünftigen Sachbehandlung (vgl. u. a. BSG SozR 3-4100 § 97 Nr. 1 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 207/03

    Gewährung von Überbrückungsgeld für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit;

    Bei der Gewährung von Ermessensleistungen hat die Beklagte ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (§ 39 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB I - ; vgl. Urteil des BSG vom 27. Juni 1996, Aktenzeichen 11 RAr 107/95).
  • SG Aachen, 08.01.2013 - S 11 AS 165/12

    Fortbildung zur Erlangung von Kenntnissen im Bereich Auto-CAD(R) als notwendige

    Hierbei ist freilich zu berücksichtigen, dass auch insoweit Raum für die Ausübung des Ermessens im Einzelfall, also für die Prüfung individueller Besonderheiten des jeweiligen Antragstellers verbleiben muss (vgl. Gagel, SGB II / SGB III ,47. Erg.-Lfg. 2012, § 77 Rn75 ff.; unter Bezugnahme auf BSG Urteil vom 11.11.1993 - 7 RAr 52/93 = juris; BSG Urteil vom 27.06.1996 - 11 RAr 107/95 = juris).
  • SG Aachen, 30.07.2013 - S 11 AS 740/12

    Gewährung von Weiterbildungskosten zur Förderung einer CAD-Schulung

    Hierbei ist freilich zu berücksichtigen, dass auch insoweit Raum für die Ausübung des Ermessens im Einzelfall, also für die Prüfung individueller Besonderheiten des jeweiligen Antragstellers verbleiben muss (vgl. Gagel, SGB II / SGB III ,47. Erg.-Lfg. 2012, § 77 Rn75 ff.; unter Bezugnahme auf BSG Urteil vom 11.11.1993 - 7 RAr 52/93 = juris; BSG Urteil vom 27.06.1996 - 11 RAr 107/95 = juris).
  • LSG Saarland, 22.10.1998 - L 6 Ar 4/97

    Zulassung der Berufung; Ermessensspielraum bei der Beschränktung der Gewährung

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Rechtsprechung
   BSG, 15.10.1996 - 3 BK 11/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4536
BSG, 15.10.1996 - 3 BK 11/96 (https://dejure.org/1996,4536)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1996 - 3 BK 11/96 (https://dejure.org/1996,4536)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 3 BK 11/96 (https://dejure.org/1996,4536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sprungrevision - Berufungsverfahren - Zulassung - Beitragsbemessung - Künstlersozialversicherung

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Sprungrevision bei gleichwohl durchgeführtem Berufungsverfahren, Beitragsbemessung in der Künstlersozialversicherung bei einer gemischten Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 10/95

    Begriffe "Publizistik" und "Bereich Wort" im Künstlersozialversicherungsrecht,

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 3 BK 11/96
    In dem die gesamte Bandbreite der Publizistik abdeckenden Bereich "Wort" iS des § 2 Abs. 1 KSVGDV (Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 1996 - 3 RK 10/95 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen), sind lehrende publizistische Betätigungen nicht aufgeführt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2011 - L 1 R 226/07

    Modedesignerin macht Kunst

    Die Einkünfte aus Beteiligungen sind dabei nicht zu berücksichtigen, da von der Beitragspflicht der versicherten selbständigen Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur Einkünfte aus der künstlerischen und publizistischen Tätigkeit erfasst werden (BSG, Beschluss vom 15. Oktober 1995, Az: 3 BK 11/96, dokumentiert in juris, Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   BSG, 25.09.1996 - 11 RAr 47/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2692
BSG, 25.09.1996 - 11 RAr 47/96 (https://dejure.org/1996,2692)
BSG, Entscheidung vom 25.09.1996 - 11 RAr 47/96 (https://dejure.org/1996,2692)
BSG, Entscheidung vom 25. September 1996 - 11 RAr 47/96 (https://dejure.org/1996,2692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung des Übergangsgeldes - Inanspruchnahme von Resturlaub und Urlaubsentgelt zwischen Krankengeldbezug und Maßnahmebeginn - Leistungskontinuität

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung von Übergangsgeld für die Zeit zwischen dem Bezug von Krankengeld und dem Beginn einer Maßnahme der Rehabilitation bei Inanspruchnahme von Resturlaub und Urlaubsentgelt ohne erneute Aufnahme der Beschäftigung - Bemessung des Übergangsgeldes ...

  • rechtsportal.de

    AFG § 59c; RehaAnglG § 16
    Übergangsgeldberechnung bei Inanspruchnahme von Resturlaub und Urlaubsentgelt zwischen Krankengeldbezug und Maßnahmebeginn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 498
  • SozSich 1997, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 74/79

    Eine Maßnahme zur Rehabilitation iS RVO § 1241b 'im Anschluß' an den Bezug von

    Auszug aus BSG, 25.09.1996 - 11 RAr 47/96
    Überbrückt ein Behinderter die Zeit zwischen dem Bezug von Krankengeld und dem Beginn einer Maßnahme der Rehabilitation mit der Inanspruchnahme von Resturlaub und Urlaubsentgelt, ohne seine auslaufende Beschäftigung erneut aufzunehmen, so ist das Übergangsgeld abweichend vom Regelfall nach dem der Bemessung des Krankengeldes zugrundeliegenden Arbeitsentgelt auch dann zu bemessen, wenn der Resturlaub mehr als vier Wochen beträgt (Fortführung von BSGE 51, 193 = SozR 2200 § 1241b Nr. 4; BSGE 58, 175 = SozR 4100 § 59 Nr. 3).

    Für die hier zu beurteilende Bemessung einer ergänzenden Leistung der Rehabilitation ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein nahtloser oder unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen Bezug einer anderen Lohnersatzleistung und dem Beginn der Rehabilitationsmaßnahme nicht zu fordern ist (BSGE 51, 193, 195 = SozR 2200 § 1241b Nr. 4 mit Hinweisen auf zum Teil abweichende Meinungen im älteren Schrifttum; BSGE 58, 175, 177 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 1240 Nr. 11 mwN).

    Eine feste zeitliche Grenze läßt sich nicht ziehen (BSGE 51, 193, 195 = SozR 2200 § 1241b Nr. 4).

    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die einerseits Kontinuität der Leistungen und andererseits Verwaltungsvereinfachung gewährleisten soll (BSGE 51, 193, 195 = SozR 2200 § 1241b Nr. 4 mit Hinweis auf BT-Drucks 7/1237, S 71).

    Deshalb hat der 1. Senat des BSG im Rahmen des § 1241b RVO nicht nur einen Lohnabrechnungszeitraum, sondern eine Beschäftigung in diesem Zeitraum von mindestens vier Wochen gefordert, um ein Arbeitsentgelt als neue Lebensgrundlage für die Bemessung des Übg zu schaffen (BSGE 51, 193, 196 = SozR 2200 § 1241b Nr. 4).

    Soweit die Bezugnahme des Senats auf das erwähnte Urteil des 4. Senats (BSGE 58, 175, 177 = SozR 4100 § 59 Nr. 3 sowie Urteil vom 30. Mai 1985 - 11 a RA 52/84 - unveröffentlicht) dahin zu verstehen sein sollte, daß entgegen BSGE 51, 193 = SozR 2200 § 1241b Nr. 4 ein zeitlicher Abstand von vier Wochen die Anwendung des § 59c AFG nicht nur in der Regel, sondern ausnahmslos ausschließe (vgl Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, § 59c - Stand: September 1985; Niesel, AFG, 1995, § 59c RdNr. 5), hält der Senat daran nicht fest.

  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 39/82

    Anspruch auf Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 25.09.1996 - 11 RAr 47/96
    Für die hier zu beurteilende Bemessung einer ergänzenden Leistung der Rehabilitation ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein nahtloser oder unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen Bezug einer anderen Lohnersatzleistung und dem Beginn der Rehabilitationsmaßnahme nicht zu fordern ist (BSGE 51, 193, 195 = SozR 2200 § 1241b Nr. 4 mit Hinweisen auf zum Teil abweichende Meinungen im älteren Schrifttum; BSGE 58, 175, 177 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 1240 Nr. 11 mwN).

    Der Entscheidung des Senats steht das Urteil des 4. Senats des BSG vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 39/82 - nicht entgegen.

    Diesem Umstand hat der 4. Senat bei seiner Entscheidung über einen Anspruch auf Übg dem Grunde nach Rechnung getragen (BSG SozR 2200 § 1240 Nr. 11).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 37/92

    Änderung der Steuerklasse des Arbeitslosen im Rahmen der Leistungsberechnung bei

    Auszug aus BSG, 25.09.1996 - 11 RAr 47/96
    Insofern kommt dem Urlaubsentgelt die sonst dem Arbeitsentgelt für die Bemessung von Lohnersatzleistungen eigene Indizfunktion hier nicht zu (vgl dazu: BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 3).
  • BSG, 30.05.1985 - 11a RA 52/84

    Berechnung des Übergangsgeldes - Anschluß von Rehabilitationsmaßnahme an

    Auszug aus BSG, 25.09.1996 - 11 RAr 47/96
    Soweit die Bezugnahme des Senats auf das erwähnte Urteil des 4. Senats (BSGE 58, 175, 177 = SozR 4100 § 59 Nr. 3 sowie Urteil vom 30. Mai 1985 - 11 a RA 52/84 - unveröffentlicht) dahin zu verstehen sein sollte, daß entgegen BSGE 51, 193 = SozR 2200 § 1241b Nr. 4 ein zeitlicher Abstand von vier Wochen die Anwendung des § 59c AFG nicht nur in der Regel, sondern ausnahmslos ausschließe (vgl Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, § 59c - Stand: September 1985; Niesel, AFG, 1995, § 59c RdNr. 5), hält der Senat daran nicht fest.
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 87/89

    Bemessung des Übergangsgeldes während einer Maßnahme der beruflichen Umschulung

    Auszug aus BSG, 25.09.1996 - 11 RAr 47/96
    Dabei wird das LSG zu prüfen haben, welches Arbeitsentgelt die Krankenkasse der Bemessung des Krankengeldes zugrunde gelegt hat (vgl BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 1).
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R

    Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes

    Die gesetzliche Bestimmung "im Anschluss" kann andererseits im Wege der Auslegung schon deshalb nicht abschließend quantifiziert werden, weil damit der vom Gesetzgeber gewählte unbestimmte Rechtsbegriff durch ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal ersetzt würde (vgl zu diesem Gesichtspunkt bereits BSG, SozR 3-4100 § 59c Nr. 3 S 11) .

    Ähnlich § 16 RehaAnglG in der bis 30.6.2001 geltenden Fassung und ihm entsprechend weiteren Vorschriften für die verschiedenen Rehabilitationsträger, wie etwa § 1241b RVO (vgl hierzu BSGE 51, 193 = SozR 2200 § 1241b Nr. 4) , soll auch der diese Regelungen zusammenfassende (vgl BT-Drucks 14/5074, 110) § 49 SGB IX einerseits die Kontinuität der Leistungen gewährleisten und andererseits der Verwaltungsvereinfachung dienen (vgl BSGE 51, 193 = SozR 2200 § 1241b Nr. 4 und BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 3 S 11) .

    Allerdings kann die Gewährleistung von Kontinuität im Sinne einer Fortgeltung der Bemessungsgrundlage einer früher bezogenen Leistung im Blick auf die regelmäßig vorzunehmende Bemessung des Übergangsgeldes auf der Grundlage des der konkreten Maßnahme zur Teilhabe vorangehenden Bemessungszeitraums nach den §§ 46, 47 SGB IX nur dann in Betracht kommen, wenn sich nicht zwischenzeitlich eine andere Leistungsgrundlage gebildet hat oder hätte bilden können (vgl zum früheren Recht BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 3 S 11) .

    Im Regelfall (BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 3 S 11) darf daher die Unterbrechung zwischen dem Übergangsgeld und der vorher bezogenen Entgeltersatzleistung nicht länger als vier Wochen dauern (BSGE 58, 175, 177 = SozR 4100 § 59 Nr. 3; BSG, Urteil vom 30.5.1985 - 11a RA 52/84 - Juris) .

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 10/12 R

    Übergangsgeldberechnung - mehrere Rehabilitationsmaßnahmen - Kontinuität der

    Wie bereits seine Vorgängervorschriften (§ 16 des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes in der bis 30.6.2001 geltenden Fassung und - speziell für die Rentenversicherungsträger - § 23 SGB VI in der bis zum 30.6.2001 geltenden Fassung des Rentenreformgesetzes 1992 vom 18.12.1989 <BGBl I 2261>, § 1241 Abs. 4 RVO, § 18 Abs. 4 AVG, § 40 Abs. 4 RKG idF des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes vom 22.12.1981 <BGBl I 1497> sowie deren Vorläufer in § 1241b RVO, § 18b AVG, § 40b RKG idF des RehaAnglG vom 7.8.1974 <BGBl I 1881>) soll auch § 49 SGB IX einerseits die "Kontinuität der Leistungen" im Sinne einer "Fortgeltung der Bemessungsgrundlage" (vgl die amtliche Überschrift der Norm) einer früher bezogenen Leistung gewährleisten und andererseits der Verwaltungsvereinfachung dienen (vgl BSGE 60, 114, 117 f = SozR 2200 § 1241 Nr. 31 S 103; BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 3 S 11; BSG SozR 4-3250 § 49 Nr. 1 RdNr 20; Schütze in Hauck/Noftz, SGB IX, K § 49 RdNr 1, Stand Einzelkommentierung September 2001; Schlette in juris-PK SGB IX, Online-Ausgabe, § 49 RdNr 4, Stand Einzelkommentierung Februar 2010; Stähler in Handkomm SGB IX, 3. Aufl 2010, § 49 RdNr 1; Knittel, SGB IX, 6. Aufl, Stand Januar 2012, § 49 RdNr 3; Löschau in Großmann/Schimanski, Gemeinschaftskomm SGB IX, § 49 RdNr 5, Stand Einzelkommentierung Februar 2011) .
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld -

    Da der Kläger die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosmeldung schon ab 14.1.2005, also im unmittelbaren Anschluss an den Abschluss der Weiterbildung mit Bezug von Übg, und dann wieder sofort nach Beendigung der nur kurz ausgeübten Beschäftigung erfüllt hat, stellt sich nicht die im Urteil des BSG zum früheren § 156 SGB III erörterte Frage, ob eine "nahtlose" Arbeitslosmeldung zu verlangen ist (vgl BSGE 86, 147, 148 ff = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1; vgl auch zum früheren § 59d Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz Niesel, AFG, 2. Aufl 1997, § 59d RdNr 26; zu § 59c AFG s BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 3) .
  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R

    Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für

    In vergleichbarer Weise hat der 9b-Senat des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 59c AFG (jetzt § 166 SGB III) ebenfalls keine Nahtlosigkeit im Anschluß an die Maßnahme verlangt, sondern bei der Beurteilung des Anschlusses iS dieser Vorschrift auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestellt (vgl SozR 3-4100 § 59c Nr. 3 S 11 mwN; vgl auch zu dem Begriff des "Anschlusses" in § 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst c AFG aF BSGE 48, 27, 32 f = SoR 4100 § 134 Nr. 12).
  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 77/99 R

    Bemessung - fiktives Arbeitsentgelt - Anrechnung von Berufsunfähigkeitsrente auf

    Insoweit kommt dem erzielten Arbeitsentgelt - ähnlich wie bei der Bemessung des Alg - grundsätzlich Indizfunktion zu (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 3; BSG Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11 AL 75/98 R - unveröffentlicht): Das im Bemessungszeitraum vor der Rehabilitationsmaßnahme erzielte Arbeitsentgelt zeigt grundsätzlich an, welches Arbeitsentgelt der Behinderte ohne die Behinderung erzielte, wäre eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht wegen der Teilnahme an der Maßnahme ausgeschlossen (§ 59 Abs. 1 AFG).
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