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Rechtsprechung
   BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R   

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https://dejure.org/2002,2472
BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R (https://dejure.org/2002,2472)
BSG, Entscheidung vom 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R (https://dejure.org/2002,2472)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - B 11 AL 60/01 R (https://dejure.org/2002,2472)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Zuschuss zu den Beförderungskosten - nutzungsbezogener Eigenanteil - besondere Härte - Verfassungsmäßigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Zuschuss zu den Beförderungskosten - nutzungsbezogener Eigenanteil - besondere Härte - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Eigenbeteiligung - Fahrtkosten - Arbeitsplatz - Schwerbehinderung - Arbeitslosengeld

  • Judicialis

    AFG § 56 Abs. 1; ; KfzHV § 1; ; KfzHV § 6; ; KfzHV § 9; ; RehaAnglG § 9; ; GG Art 3 Abs. 1; ; GG Art 3 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere Härte beim nutzungsbezogenen Eigenanteil beim Zuschuss zu den Beförderungskosten in der beruflichen Rehabilitation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Behinderte zahlen bei Taxi-Fahrt zur Arbeit zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 49
  • SozSich 2003, 362
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 27/92

    Kraftfahrzeughilfe - besondere Härte - Betriebs- und Unterhaltungskosten des Kfz

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R
    Nach ständiger Rechtsprechung, die der Begründung des Regierungsentwurfs der Verordnung folge (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10) begründe die KfzHV keine Förderung zu den laufenden Kosten von Betrieb und Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs.

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 mwN).

    Zum Begriff der "besonderen Härte" hat das BSG mit Hinweis auf die amtliche Begründung der KfzHV bereits ausgeführt, die vorgesehenen Leistungen seien nach dieser Vorschrift nur zu ergänzen, um einen "unabweisbaren behinderungsbedingten Bedarf" zu decken, der sich "vor allem aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Behinderten, aber auch aus unvorhergesehenen Ereignissen ergeben könne" (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10; BR-Drucks 266/87 S 26 f).

    Denn ein geringes oder mäßiges Einkommen allein hat nicht den für die Annahme einer besonderen Härte vorausgesetzten Ausnahmecharakter (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10).

    Darauf hat der Senat bereits in ähnlichem Zusammenhang hingewiesen (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10).

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R
    Mit der Bewilligung des Zuschusses zur Beförderung durch einen Beförderungsdienst für die Zeit vom 1. Oktober 1996 bis 30. September 1998 unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des Klägers von 0, 25 DM/km ist damit nicht bindend über das Vorliegen einer "besonderen Härte" iS des § 9 Abs. 1 Satz 1 KfzHV entschieden (vgl BSGE 66, 168, 175 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R
    Der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur betroffen, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird (BVerfGE 86, 81, 87; BSGE 85, 298, 303 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R
    Der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur betroffen, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird (BVerfGE 86, 81, 87; BSGE 85, 298, 303 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2).
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96

    Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter bei der Bemessung der

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R
    Dagegen ist es nicht geeignet, originäre Leistungsansprüche im Sozialrecht zu begründen (BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 7 mwN; Sachs/Osterloh, Grundgesetz, 1996, Art. 3 RdNr 305).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Ihnen war deutlich zu entnehmen, dass die Klägerin die volle Kostenerstattung ihrer tatsächlichen Beförderungskosten (einschließlich Taxikosten) jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt erhalten sollte, wie die Beklagte bei Begründung einer dauerhaften Erwerbstätigkeit abschließend über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe (§ 2 Abs. 1 KfzHV) unter Festlegung eines ggf zu tragenden Eigenanteils (vgl dazu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2) bzw über Zuschüsse zu Beförderungskosten gemäß der Härtefallregelung des § 9 KfzHV (BSG SozR 4-5765 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10) nach den dann gegebenen individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen der Klägerin neu entscheiden würde.
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Denn möglich ist auch, dass die Übernahme von Taxikosten ohne Eigenbeteiligung für den Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz so lange zugesichert werden sollte, bis die Beklagte nach Begründung einer dauerhaften Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der dann gegebenen individuellen, wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten über Leistungen nach der KfzHV (§ 2 Abs. 1) unter Festlegung eines ggf zu tragenden Eigenanteils (vgl dazu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2) oder über Zuschüsse zu den Beförderungskosten nach der Härtefallregelung (§ 9 KfzHV; vgl BSG SozR 4-5765 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10) endgültig entscheiden würde.
  • BFH, 21.06.2007 - III R 48/04

    Diätkosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist das Verbot einer Benachteiligung wegen Behinderung nicht geeignet, originäre Leistungsansprüche im Sozialrecht zu begründen (BSG-Urteile vom 13. Mai 1998 B 14 EG 3/97 R, SozR 3-7833, § 6 Nr. 16, und vom 20. Februar 2002 B 11 AL 60/01 R, SozR 3-5765, § 9 Nr. 2).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Dieser Leistungskatalog der KfzHV in § 2 Abs. 1 ist abschließend und sieht die Gewährung von monatlichen Mietkosten für Stellplätze ebenso wenig vor wie die Erstattung der Kosten für den laufenden Unterhalt eines Pkws (hierzu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2 und BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 S 41 f).

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 S 44 und BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2), ist der Begriff der besonderen Härte iS dieser Vorschrift eng auszulegen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2007 - L 1 R 2/05

    Kraftfahrzeughilfe - Fahrten zur Erreichung des Arbeitsplatzes - Zuschuss zu den

    Einen Anspruch unmittelbar aus § 9 Abs. 1 KfzHV kann der Kläger jedoch nicht geltend machen, da die Rechtsfolgen dieser Norm maßgeblich auf die Finanzierung der allgemeinen Betriebskosten eines Kfz des Versicherten ausgerichtet sind (vgl: BSG, Urteil vom 20. Februar 2002, B 11 AL 60/01 R, Gliederungsnummer 5) und der Kläger vorliegend Kosten nicht eines eigenen/in seinem Besitz befindlichen Kfz, sondern Kosten von dritten Personen (seiner Eltern) geltend macht.

    Sie sind deshalb grundsätzlich nicht separat bezuschussungsfähig, sondern in der Bemessung der Einkommensgrenzen berücksichtigt, wie sie den Leistungen der KfzHV zugrunde zu legen sind (vgl. nur: BSG, Urteil vom 20. Februar 2002, B 11 AL 60/01 R, Gliederungsnummer 4; Bayerisches LSG, Urteil vom 12. Juli 2001, L 9 AL 140/00; LSG Sachsen, Urteil vom 21. Januar 2003, L 5 RJ 190/01).

  • BFH, 09.10.2003 - III B 139/02

    Außergewöhnliche Belastung; Mehraufwendungen für Diätverpflegung

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung auch nicht geeignet, originäre Leistungsansprüche im Sozialrecht zu begründen (BSG, Urteil vom 20. Februar 2002 B 11 AL 60/01 R, SozR 3-5765 § 9 Nr. 2).
  • VG München, 01.06.2005 - M 6b E 05.1020

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Rechtsreferendarin -

    Auch die Beförderung durch ein Taxiunternehmen stellt eine Beförderung durch einen Beförderungsdienst i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 2 KfzHV dar (BayLSG v. 12.7.2001, Az: L 9 AL 140/00 sowie im Nachgang BSG v. 20.2.2002, Az.: B 11 AL 60/01 R).

    cc) Auch soweit im Rahmen des Rehabilitationsrechts ein Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe besteht, ist dieser der Höhe nach vom pflichtgemäßen Ermessen des Rehabilitationsträgers abhängig, wobei der 2. Halbsatz des § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V mit § 6 KfzHV Grenzen vorgibt ( BSG v. 20.2.2002, Az.: B 11 AL 60/01 R).

  • FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 127/10

    Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel zur Linderung von Multiple Sklerose

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist das Verbot einer Benachteiligung wegen Behinderung nicht geeignet, originäre Leistungsansprüche im Sozialrecht zu begründen (BSG-Urteile vom 13. Mai 1998 B 14 EG 3/97 R, SozR 3-7833, § 6 Nr. 16, und vom 20. Februar 2002 B 11 AL 60/01 R, SozR 3-5765, § 9 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2007 - L 6 U 29/04
    Von der Rechtsprechung wurde insoweit die Übernahme der Miete für einen Parkplatz oder die Beteiligung an Unterhaltskosten eines PKW geprüft (BSG Urteile vom 29. Juli 1993, - B 11/9b Rar 27/92 - 20. Februar 2002, - B 11 AL 60/01 R - Hessisches LSG Urteil vom 14. Dezember 2005, - L 6 AL 1265/02 - ).

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, geht es darum, einen unabweisbaren behinderungsbedingten Bedarf zu decken, der sich "vor allem aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Behinderten, aber auch aus unvorhergesehenen Ereignissen ergeben könnte" (BSG Urteil vom 20. Februar 2002, aaO).

  • LSG Sachsen, 21.01.2003 - L 5 RJ 190/01

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Wegefähigkeit - Behebung des

    Allerdings kennzeichnen die in § 9 Abs. 1 Satz 2 KfzHV geregelten Voraussetzungen des Zuschusses zu den Beförderungskosten durch einen Beförderungsdienst eine besondere Härte dem Grunde nach ( vgl. BSG , SozR 3-5765 § 9 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 14.12.2005 - L 6 AL 1265/02

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Parkplatzmiete - besonderer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 126/08
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 3953/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 305/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 11 AL 47/14
  • VG Karlsruhe, 12.06.2012 - 8 K 2256/11

    Übernahme von Fahrtkosten (Taxikosten) zum Erreichen des Arbeitsplatzes durch das

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Rechtsprechung
   BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3318
BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R (https://dejure.org/2001,3318)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R (https://dejure.org/2001,3318)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R (https://dejure.org/2001,3318)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Altersteilzeit - Zuschüsse - Arbeitszeit - Wochenarbeitszeit - Übergang - Vollzeitstelle - Ausscheiden - Vollzeittätigkeit - Unmittelbarkeit

  • Judicialis

    AltTZG § 2 Abs 1 Nr 3

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für Leistungen nach dem Altersteilzeitarbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 596
  • SozSich 2003, 362
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 74/91

    Altersteilzeit - Vereinbarung - Sozialgerichtsverfahren - Anfechtungsklage -

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R
    Trotz des in § 12 AltTZG vorgesehenen zweistufigen Verwaltungsverfahrens (1. Stufe: Entscheidung über die Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen; 2. Stufe: Entscheidung über den konkreten Leistungsantrag) ist ausschließlich die Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige und zulässige Klageart (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3; siehe auch zu der vergleichbaren Situation beim Kurzarbeitergeld BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 2 S 6 und Nr. 3 S 10).

    Grundsätzlich ist bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3); dies gilt um so mehr, wenn wie vorliegend die Klägerin mit ihrem Widerspruch ausdrücklich auch die Gewährung von Leistungen geltend gemacht hat.

    Zwar hat der Senat früher zu dem im wesentlichen inhaltsgleichen § 2 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG idF vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2343) noch offengelassen, ob das Ausscheiden aus einer Beschäftigung erforderlich war, deren vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprach (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 6).

  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R

    Anwartschaftszeiten für Arbeitslosengeld, Beitragsfreiheit kurzzeitiger

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) liegt ein Verstoß gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nur dann vor, wenn zwar neutral formulierte mitgliedsstaatliche Gesetze tatsächlich einen wesentlich höheren Prozentsatz an Frauen als Männer betreffen, diese Regelungen aber nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt sind, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl nur BSG, Urteil vom 8. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).

    Eine Pflicht zur Anrufung des EuGH (Art. 177 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft = neu Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) besteht nicht, weil angesichts der Rechtsprechung des EuGH zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik und zu der sich daraus ergebenden umfassenden Einschätzungsprärogative für die Eignung und Erforderlichkeit sozialpolitischer Maßnahmen die Rechtslage im Ergebnis geklärt ist (vgl nur BSG, Urteil vom 8. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit umfassenden weiteren Nachweisen).

  • BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 28/94

    Betriebsüblich - Arbeitsausfall - Eigenart des Betriebs - Einmaliges Ereignis

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R
    Trotz des in § 12 AltTZG vorgesehenen zweistufigen Verwaltungsverfahrens (1. Stufe: Entscheidung über die Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen; 2. Stufe: Entscheidung über den konkreten Leistungsantrag) ist ausschließlich die Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige und zulässige Klageart (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3; siehe auch zu der vergleichbaren Situation beim Kurzarbeitergeld BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 2 S 6 und Nr. 3 S 10).
  • Drs-Bund, 14.06.1999 - BT-Drs 14/1138
    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R
    Nunmehr kann auch die Teilzeit von Arbeitnehmern gefördert werden, die bereits vor dem Wechsel in Altersteilzeit in Teilzeit, also mit einer Arbeitszeit beschäftigt waren, die nicht der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprach (vgl BT-Drucks 14/1138 S 7 zu Art. 1 Nr. 1).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Er hat sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R - SozR 3-4170 § 2 Nr. 2) angeschlossen, das die Regelung des § 2 ATG in der bis 31. Dezember 1999 geltenden Fassung als gemeinschaftsrechtskonform und verfassungsgemäß beurteilt hat.
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    § 3 Abs. 1 TV ATZ, wonach die bisherige individuelle Arbeitszeit des Angestellten während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses um die Hälfte gemindert werden muß, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (Anschluß und Fortführung BSG 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R - ">2%20AltTZG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4170 § 2 AltTZG Nr. 2).

    Das Bundessozialgericht (29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R - ">2%20AltTZG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4170 § 2 AltTZG Nr. 2) hat bereits zu § 2 AtG in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung entschieden, die Vorschrift verstoße weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen Art. 3 GG.

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber -

    Die auf Aufhebung der ergangenen Bescheide sowie Verurteilung der Beklagten zur Gewährung von Leistungen nach § 4 AltTZG gerichtete Klage ist als verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 und 4 SGG zulässig (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3; SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 8 f).

    Eines zusätzlichen Feststellungsbegehrens, von dem die Vorinstanzen noch ausgegangen sind, bedarf es nicht, da trotz des in § 12 AltTZG vorgesehenen zweistufigen Verwaltungsverfahrens ausschließlich die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige Klageart ist (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 9).

  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 110/11 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Altersrente wegen

    Schon aus Gründen der "Symmetrie" sollte deshalb grundsätzlich nur die Altersteilzeitarbeit mit einer hälftigen Arbeitszeitverminderung gefördert werden (BSG vom 29.1.2001 - B 7 AL 98/99 R - SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 13 f, Juris RdNr 22) .

    Die Reduzierung der bisherigen (bereits durch Teilzeitarbeit reduzierten) Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit musste daher eine weitere Teilzeitbeschäftigung von mindestens 15 Stunden ermöglichen (vgl auch BSG vom 29.1.2001 - B 7 AL 98/99 R - BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 13, Juris RdNr 20) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 7 AL 61/14

    Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz; Halbierung der bisherigen Arbeitszeit;

    Grundsätzlich ist aber bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R = SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 und Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. März 2013 - L 7 AL 171/11, juris).

    Mit dem Widerspruchsbescheid vom 4. Januar 2012, der dem angefochtenen Verwaltungsakt die für die Bestimmung des Gegenstandes der Klage maßgebende Gestalt gegeben hat (§ 95 SGG), hat die Beklagte demzufolge zugleich auch die Leistungen selbst abgelehnt (so auch BSG, Urteil vom 29. Januar 2001, a.a.O.).

    Die damalige Gesetzesfassung sah als Voraussetzung für Leistungen nach dem AltTZG vor, dass die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zuvor der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprach und er seine Arbeitszeit nach dieser Maßgabe hälftig reduzierte (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R = SozR 3-4170 § 2 Nr. 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 7 AL 32/14
    Grundsätzlich ist aber bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht - BSG - vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R -, SozR 3-4170 § 2 Nr. 2; Urteile des Senats vom 28. April 2015 - L 7 AL 61/14 -, juris Rn. 19 und 21. März 2013 - L 7 AL 171/11 -, juris).

    Dies gilt umso mehr, als die Beklagte mit dem Widerspruchsbescheid vom 2. Februar 2012, der dem angefochtenen Verwaltungsakt die für die Bestimmung des Gegenstandes der Klage maßgebende Gestalt gegeben hat (§ 95 SGG), zugleich auch die Leistungen selbst abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 29. Januar 2001, a.a.O.; Urteil des Senats vom 28. April 2015 - L 7 AL 61/14 -, juris Rn. 19).

    Die damalige Gesetzesfassung sah als Voraussetzung für Leistungen nach dem AltTZG vor, dass die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zuvor der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprach und er seine Arbeitszeit nach dieser Maßgabe hälftig reduzierte (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R = SozR 3-4170 § 2 Nr. 2).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 7 AL 3936/07

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber -

    Wird - wie hier - sowohl die Anerkennung der Förderungsvoraussetzungen als auch die Bewilligung von Leistungen abgelehnt, ist - wie in den ähnlich ausgestalteten Verfahren auf Bewilligung von Kurzarbeitergeld (vgl. § 173 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch) - die richtige und zulässige Klageart ausschließlich die Anfechtungs- und Leistungsklage (Bundessozialgericht , Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 Rar 74/91 - SozR 3-4170 § 2 Nr. 1; Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R - SozR 3-4170 § 2 Nr. 2).

    Dies ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des BSG, wo zwischen arbeitnehmerbezogenen (§ 2 AltTZG) und den in § 3 AltTZG genannten betriebsbezogenen Voraussetzungen unterschieden wird (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem AltTZG; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an

    Grundsätzlich ist aber bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R, Rdnr. 11 nach juris; im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 40/08 R, Rdnr. 11).

    Mit dem Widerspruchsbescheid vom 29. Juli 2009, der dem angefochtenen Verwaltungsakt die für die Bestimmung des Gegenstandes der Klage maßgebende Gestalt gegeben hat (§ 95 SGG), hat die Beklagte demzufolge zugleich auch die Leistungen selbst abgelehnt (BSG, Urteil vom 29. Januar 2001 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.06.2016 - 4 Sa 1428/15

    Begriff des "Monats der Höhergruppierung" im Sinne von § 19 Abs. 7 Satz 4 TV-BA

    Die objektive Fehlerhaftigkeit beinhaltet, dass sich der Arbeitgeber insoweit bei der Rechtsanwendung "geirrt" hat, als er unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt und/oder eine objektiv unzutreffende rechtliche Bewertung vorgenommen hat (BAG 16.02.2000 - 4 AZR 62/99, NZA-RR 2001, 596).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 7/12 AL 5/15
    Zwar ist grundsätzlich bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht - BSG - vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R -, SozR 3-4170 § 2 Nr. 2; Urteile des Senats vom 28. April 2015 - L 7 AL 61/14 -, juris Rn. 19 und 21. März 2013 - L 7 AL 171/11 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - L 8 AL 193/09

    Leistungen wegen Altersteilzeit; anwendbare Gesetzesfassung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2008 - L 19 AL 49/07

    Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber bei Altersteilzeitarbeit,

  • LSG Sachsen, 20.11.2014 - L 3 AL 35/12

    Altersteilzeit; Antrag auf Vorabentscheidung; Erforderlichkeit eines Antrages

  • LSG Bayern, 12.09.2008 - L 9 AL 47/03

    Erstattung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG); Voraussetzungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2007 - L 19 AL 145/05

    Anerkennung der Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2017 - L 7 AL 76/15
  • SG Gießen, 09.08.2001 - S 12 AL 1985/99

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erlöschen der Leistungen nach § 4 AltTZG

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 169/11
  • SG Osnabrück, 20.03.2007 - S 20 AL 76/02
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Rechtsprechung
   BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13738
BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B (https://dejure.org/2001,13738)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B (https://dejure.org/2001,13738)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - B 2 U 52/01 B (https://dejure.org/2001,13738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozSich 2003, 362
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.08.1996 - 2 RU 30/96

    Statthaftigkeit von Rechtsmitteln oder Gegenvorstellungen gegen Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B
    Das BSG hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24 mwN) bzw zu einer Verletzung von Grundrechten führt, die zur Aufhebung der Entscheidung des BSG durch das BVerfG führen müßte (BSG Beschluß vom 20. August 1996 - 2 RU 30/96 - mwN; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, Vor § 143 RdNr 16b).
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B
    Das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch nicht dazu da, inhaltliche Unvollständigkeiten einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung zu heilen (vgl BFHE 122, 34; BGH NJW 1997, 1309 mwN; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 67 RdNr 2a mwN).
  • BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B

    Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde, Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B
    Das BSG hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24 mwN) bzw zu einer Verletzung von Grundrechten führt, die zur Aufhebung der Entscheidung des BSG durch das BVerfG führen müßte (BSG Beschluß vom 20. August 1996 - 2 RU 30/96 - mwN; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, Vor § 143 RdNr 16b).
  • BFH, 25.05.1977 - II R 127/70

    Formfehler - Inhaltsfehler - Revision - Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B
    Das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch nicht dazu da, inhaltliche Unvollständigkeiten einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung zu heilen (vgl BFHE 122, 34; BGH NJW 1997, 1309 mwN; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 67 RdNr 2a mwN).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dient nicht dazu, eine unzulängliche Berufungsbegründung oder inhaltliche Unvollständigkeiten einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung zu ergänzen (Zöller/Gummer/Heßler ZPO 26. Aufl. § 520 Rn. 42a; BSG 16. Februar 2001 - B 2 U 52/01 B - SozSich 2003, 362).
  • BFH, 13.11.2012 - V S 11/12

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Institut der Wiedereinsetzung dient nicht dazu, inhaltliche Mängel oder Unvollständigkeiten einer fristgerecht eingereichten Begründung zu heilen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Februar 1989 X R 102/88, BFH/NV 1990, 47, m.w.N.; Bundessozialgericht vom 16. Februar 2001 B 2 U 52/01 B, juris, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2012 - V B 41/11

    Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Akteneinsicht

    Das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht dazu da, inhaltliche Unvollständigkeiten einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung zu heilen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1977 II R 127/70, BFHE 122, 34, BStBl II 1977, 613; BFH-Beschluss vom 22. Februar 1989 X R 102/88, BFH/NV 1990, 47; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1997 III ZR 285/95, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1309; Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 2001 B 2 U 52/01 B, juris; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 56 FGO Rz 57).
  • LSG Bayern, 20.07.2016 - L 15 RF 24/16

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass durch die Einführung der Anhörungsrüge nicht per se der (außerordentliche) Rechtsbehelf der Gegenvorstellung ausgeschlossen wäre, also eine Gegenvorstellung an sich als statthaft angesehen würde, wäre eine - unterstellte - Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse jedenfalls auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" (vgl. BVerfG, Urteil vom 12.01.1983, Az.: 2 BvR 964/82, und Beschluss vom 08.07.1986, Az.: 2 BvR 152/83; BSG, Beschluss vom 16.02.2001, Az.: B 2 U 52/01 B) im Weg der fachgerichtlichen Kontrolle beseitigt werden soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2016 - L 4 KR 297/16
    Doch selbst wenn man davon ausgeht, dass vorl. nicht per se der (außerordentliche) Rechtsbehelf der Gegenvorstellung ausgeschlossen ist, wäre eine - unterstellte - Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen ein grober Widerspruch zum geltenden materiellen Recht oder "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" (vgl. BVerfG, Urteil vom 12.01.1983, Az.: 2 BvR 964/82, und Beschluss vom 08.07.1986, Az.: 2 BvR 152/83; BSG, Beschluss vom 16.02.2001, Az.: B 2 U 52/01 B) im Weg der fachgerichtlichen Kontrolle beseitigt werden soll.
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