Weitere Entscheidung unten: AG Freiburg, 23.03.2005

Rechtsprechung
   AG Dortmund, 11.07.2005 - 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33153
AG Dortmund, 11.07.2005 - 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05 (https://dejure.org/2005,33153)
AG Dortmund, Entscheidung vom 11.07.2005 - 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05 (https://dejure.org/2005,33153)
AG Dortmund, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05 (https://dejure.org/2005,33153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Giftbeibringung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) durch Zünden einer Rauchbombe in einem Becher während eines Fußballspiels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SpuRt 2005, 257
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Rechtsprechung
   AG Freiburg, 23.03.2005 - 6 C 3294/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29596
AG Freiburg, 23.03.2005 - 6 C 3294/04 (https://dejure.org/2005,29596)
AG Freiburg, Entscheidung vom 23.03.2005 - 6 C 3294/04 (https://dejure.org/2005,29596)
AG Freiburg, Entscheidung vom 23. März 2005 - 6 C 3294/04 (https://dejure.org/2005,29596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines bundesligaweiten Stadionverbots

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufhebung eines bundesligaweit verhängten Stadionverbotes nach Einstellung des vorhergehenden Ermittlungsverfahrens wegen Sachbeschädigung; Anforderungen an die Ermessensausübung eines Stadionleiters im Hinblick auf die Verhängung eines Stadionverbotes zu ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SpuRt 2005, 257
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Während insoweit nach dem Grundsatz in dubio pro reo eine Bestrafung unterbleibt, wenn keine Tat bewiesen ist, können Stadionverbote eine nennenswerte präventive Wirkung nur dann erzielen, wenn sie auch gegen solche Besucher ausgesprochen werden, die zwar nicht wegen einer Straftat verurteilt sind, deren bisheriges Verhalten aber besorgen lässt, dass sie bei künftigen Spielen sicherheitsrelevante Störungen verursachen werden (AG Freiburg SpuRt 2005, 257).

    Etwas anderes gilt dann, wenn das Verfahren offensichtlich willkürlich oder aufgrund falscher Tatsachenannahmen eingeleitet wurde (AG Freiburg SpuRt 2005, 257; Breucker, SpuRt 2005, 154; ders., NJW 2006, 1233, 1235).

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