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   OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/2006 (57/06), Ss (B) 44/06 (57/06)   

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https://dejure.org/2006,2474
OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/2006 (57/06), Ss (B) 44/06 (57/06) (https://dejure.org/2006,2474)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.11.2006 - Ss (B) 44/2006 (57/06), Ss (B) 44/06 (57/06) (https://dejure.org/2006,2474)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. November 2006 - Ss (B) 44/2006 (57/06), Ss (B) 44/06 (57/06) (https://dejure.org/2006,2474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Reichweite einer Pflichtverteidigerbestellung durch die Bußgeldbehörde bzw. durch den Tatrichter; notwendige Tatsachenfeststellungen zum bußgeldbewehrten Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung von Cannabis; Stillschweigende Bestellung eines Pflichtverteidigers von der Verwaltungsbehörde auch für das gerichtliche Verfahren im Fall einer notwendigen Verteidigung; Ausrichtung von Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf die ...

  • blutalkohol PDF, S. 288

    Pflichtverteidigerbestellung im gerichtlichen Bußgeldverfahren und Voraussetzungen für fahrlässigen Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 309
  • NStZ 2007, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06
    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).

    Denn der Vorwurf schuldhafter Tatbegehung, sei dies vorsätzlich oder fahrlässig, bezieht sich nicht allein auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkungen des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt (vgl. OLG Hamm NJW 2005, 3298).

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Nachweis des Betäubungsmittelkonsums

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06
    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).

    Es handelt sich hierbei nicht um Gefahrengrenzwerte oder feststehende Werte, ab denen die Leistungsfähigkeit gemindert ist, sondern um vom wissenschaftlichen Fortschritt abhängige, pharmakodynamische und rein analytische Grenzwerte (vgl. OLG Zweibrücken BA 2006, 235 ; Maatz BA 2004 Supplement 1, S. 9 ff.).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06
    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).
  • OLG Zweibrücken, 03.05.2001 - 1 Ss 87/01

    Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung berauschender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06
    Nicht erforderlich ist, dass sich der Betroffene einen "spürbaren" oder "messbaren" Wirkstoffeffekt vorgestellt hat oder zu einer entsprechenden exakten physiologischen und biochemischen Einordnung in der Lage war, zumal ein Kraftfahrer die Unberechenbarkeit von Rauschdrogen in Rechnung zu stellen hat (vgl. OLG Zweibrücken VRS 102, 300; Leipziger Kommentar-König, StGB, 11. Auflage, § 316 Rn. 225; Janiszewski/Jagow/Burmann, aaO., § 24 a Rn. 7a).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 57/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06
    Ss (B) 44/06 Ss (B) 57/06 .
  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06
    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).
  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06
    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Betroffene noch immer zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe im offenen Vollzug befindet (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO) und ob dieser Beiordnungsgrund in der Rechtsmittelinstanz, in der in der Regel keine Hauptverhandlung stattfindet, überhaupt Geltung beanspruchen kann (vgl. BGHSt 19, 258 f:; OLG Oldenburg NStZ 1984, 523), denn die Verteidigung erweist sich vorliegend - wenn schon nicht wegen der Schwere der Tat - so doch wegen der Schwierigkeit der Rechtslage als notwendig (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 Abs. 2 StPO).
  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06
    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Betroffene noch immer zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe im offenen Vollzug befindet (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO) und ob dieser Beiordnungsgrund in der Rechtsmittelinstanz, in der in der Regel keine Hauptverhandlung stattfindet, überhaupt Geltung beanspruchen kann (vgl. BGHSt 19, 258 f:; OLG Oldenburg NStZ 1984, 523), denn die Verteidigung erweist sich vorliegend - wenn schon nicht wegen der Schwere der Tat - so doch wegen der Schwierigkeit der Rechtslage als notwendig (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 140 Abs. 2 StPO).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines

    Eines Sicherheitszuschlags für vorhandene Messungenauigkeiten bedarf es nicht, da ein solcher bereits in dem Grenzwert enthalten ist (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3/13 -, juris Rn. 46 mit dem Hinweis, dass die Grenzwertkommission in ihrem Beschluss vom 22. Mai 2007 ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass dieser Grenzwert einen Sicherheitszuschlag enthalte, s. Blutalk 2007, 311; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06 -, juris Rn. 4; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 (84/06) -, juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. November 2006 - Ss (B) 44/2006 -, juris Rn. 20; König in Hentschel/König/Dauer, aaO, § 24a StVG Rn. 21a m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 Ss OWi 142/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob auch ohne reale Anhaltspunkte ein

    12 An der beabsichtigten Zurückweisung der Rechtsbeschwerde sieht sich der Senat jedoch durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Celle vom 29.12.2014 - Aktenzeichen 321 SsBs 37/14 -, Karlsruhe vom 10.05.2014 - Aktenzeichen 1 (3) SsBs 131/13 -, Saarbrücken vom 29.10.2006 - Aktenzeichen SS (B) 44/2006 - und Stuttgart vom 10.02.20011 - Aktenzeichen 1 Ss 616/10 - gehindert.
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2014 - 1 Ws 126/14

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite der Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Das ist in der Vergangenheit bejaht worden in dem Fall einer gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme - etwa der Zustellung einer Terminsnachricht und des Auftretenlassens in der Revisionshauptverhandlung - eines Rechtsanwalts, der nicht Wahlverteidiger ist (vgl. BGH NStZ 1997, 299 f. - Rn. 5 f. nach juris; BGH NStZ-RR 2009, 348 - Rn. 6 f. nach juris; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43, 44; Senatsbeschluss vom 22.01.1999 - 1 Ws 2/99 -, NStZ-RR 1999, 288 - Rn. 9 nach juris; OLG Hamm AGS 2002, 91 - Rn. 5 nach juris; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 141 Rn. 7; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rn. 27), im Fall der Aufforderung an einen Rechtsanwalt - etwa durch Zustellung der Anklageschrift, Abstimmung der Hauptverhandlungstermine -, für den Angeklagten als Verteidiger tätig zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW 1998, 621; SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 141 Rn.16; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, a. a. O.) sowie im Fall des Mitwirkenlassens eines Rechtsanwalts am Verfahren ohne ausdrückliche Bescheidung eines gestellten Beiordnungsantrags bei vorliegender oder zumindest nicht fern liegender notwendiger Verteidigung (vgl. OLG Jena NJW 2007, 1476; Senatsbeschluss vom 29.11.2006 - Ss (B) 44/2006 (57/2006) -, NJW 2007, 309 ff. - Rn. 8 nach juris).
  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    Die vom Erstgericht zudem im angegriffenen Urteil festgestellten Mengen an THC-Carbonsäure (36 ?g/l THC-Carbonsäure) lassen, was für den Vorwurf der Fahrlässigkeit von Bedeutung ist, Rückschlüsse auf einen zeitlich zurückliegenden, aber dauerhaften Cannabiskonsum zu (dazu Eisenmenger NZV 2006, 24, 25; OLG Saarbrücken NJW 2007, 309; OLG Zweibrücken NVZ 2005, 430).

    Denn ein Kraftfahrer, der wie der Angeklagte drogengewohnt ist, hat die Unberechenbarkeit konsumierter Rauschdrogen in Rechnung zu stellen (OLG Saarbrücken NJW 2007, 309/311).

  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    Nach § 24 a Abs. 2 StVG handelt ordnungswidrig, wer (zumindest) fahrlässig gegen das Verbot zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24 a StVG aufgeführten berauschenden Mittel verstößt (zu den gesteigerten Anforderungen an den Nachweis des subjektiven Tatbestandes bzw. der inneren Tatseite, wenn zwischen der Einnahme des berauschenden Mittels und der Verkehrsteilnahme, d.h. der Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt, ein längerer Zeitraum verstrichen ist, OLG Hamm NJW 2005, 3298 ff. = DAR 2005, 640 ff. = BA 43, 232 ff.; vgl. auch OLG Bremen NZV 2006, 276 f. und zuletzt OLG Saarbrücken NJW 2007, 309/311).
  • OLG Hamm, 06.01.2011 - 5 RBs 182/10

    Anforderungen an die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der

    Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger a.a.O..), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlruhe, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus [...]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschluss vom 08. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ss OWi 105/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. April 2005 - 1 Ss 50/05, BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).

    Diesen Anforderungen werden die von der "Grenzwertkommission" festgelegten analytischen Grenzwerte gerecht, bei denen es sich nicht um Gefahrengrenzwerte oder feststehende Werte, ab denen die Leistungsfähigkeit gemindert ist, sondern um vom wissenschaftlichen Fortschritt abhängige, pharmakodynamische und rein analytische Grenzwerte handelt (Bönke , BA 2004 Suppl. 1, S. 6), die - ohne zusätzlich erforderliche Zuschläge für Messunsicherheiten - den sicheren Nachweis zulassen, dass der Betreffende noch unter der Einwirkung zuvor genossenen Rauschmittels steht (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 309, 310 m.w.N.).

    Fahrlässig handelt danach, wer in zeitlichem Zusammenhang zu einem späteren Fahrtantritt Cannabis konsumiert hat und sich dennoch an das Steuer seines Fahrzeugs setzt, ohne sich bewusst zu machen, dass der Rauschmittelwirkstoff noch nicht vollständig unter den analytischen Grenzwert abgebaut ist; nicht erforderlich ist, dass sich der Betroffene einen "spürbaren" oder "messbaren" Wirkstoffeffekt vorgestellt hat oder zu einer entsprechenden exakten physiologischen und biochemischen Einordnung in der Lage war, zumal ein Kraftfahrer die Unberechenbarkeit von Rauschdrogen in Rechnung zu stellen hat (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 309, 311 m.w.N.).

  • OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsBs 247/08

    Fehlende Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis i.R.d. Führens

    Fahrlässigkeit ist deshalb nur dann ohne Weiteres anzunehmen, wenn der Betroffene sich in zeitlicher Nähe zum Cannabiskonsum an das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzt, weil grundsätzlich nicht erforderlich ist, dass sich der Betroffene einen spürbaren oder messbaren Wirkstoffeffekt vorgestellt hat, zumal die Unberechenbarkeit von Rauschdrogen nicht außer Betracht bleiben kann (vgl. OLG Saarbrücken VRS 112, 54 ff. = NJW 2007, 309 ff.; OLG Frankfurt a. a. O.).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07

    Fahrlässigkeit einer Drogenfahrt bei länger als einem Tag zurückliegendem

    Denn an der Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt kann es ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Fahrt längere Zeit vergeht (vgl. Senat NJW 2007, 309, 311; OLG Hamm, NJW 2005, 3299; OLG Bremen NZV 2006, 276; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 3 Ss OWi 688/2005 - zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2007 - 3 Ss 205/06

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit wegen des Genusses von Cannabis

    Es reicht nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis vielmehr aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf Tetrahydrocannabinol im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger NZV 2006, 24), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission in ihren Beschlüssen vom 20.11.2002 (abgedruckt in Blutalkohol 2005, 160) und 24.10.2005 empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Serum erreicht (vgl. Senat B. v. 15.05.2006 - 3 Ss 62/06; OLG Schleswig SchlHA 2006, 367; OLG Saarbrücken B. v. 29.11.2006 - Ss (B) 44/2006; OLG Köln NStZ-RR 2005, 385, 386; DAR 2005, 699 zu Morphin; OLG Zweibrücken NJW 2005, 2168 zu Amphetamin; OLG München NJW 2006, 1606, 1607 zu Amphetamin; OLG Karlsruhe B. v. 05.04.2005 - 2 Ss 57/04; vgl. auch BVerfG NJW 2005, 349 Rdnr. 29).
  • VGH Bayern, 09.09.2022 - 11 CS 22.1504

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

    Soweit der Antragsteller das Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens, wonach der Amphetaminkonsum nachgewiesen ist, in Zweifel zieht, hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass der von ihm nachträglich vorgelegte Negativbefund des Instituts für Rechtsmedizin vom 7. Januar 2022 lediglich auf einem immunologischen Vortest beruhte, der wegen des nachfolgenden, auf einem standardisierten und auch hinsichtlich seiner Messgenauigkeit allgemein anerkannten Verfahren, der kombinierten gaschromatographischen/massenspektrometrischen Untersuchung (vgl. Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 3. Aufl. 2013, mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.1.2014 [VkBl 2014, 132] als aktueller Stand der Wissenschaft eingeführt, Nr. 8.1.4, S. 261 f.; OLG Hamburg, B.v. 27.3.2015 - 1 RB 58/14 u.a. - NZV 2016, 102 = juris Rn. 21; OVG Nds, B.v. 23.11.2011 - 12 ME 245/11 - ZfSch 2012, 113 = juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, B.v. 29.11.2006 - Ss (B) 44/2006 (57/06) u.a. - NJW 2007, 309 = juris Rn. 21) beruhenden Gutachtens keine Bedeutung hat.
  • OLG Karlsruhe, 10.05.2013 - 1 (3) SsBs 131/13

    Bußgeldbewehrte Autofahrt unter dem Einfluss berauschender Mittel: Anforderungen

  • KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08

    Blutentnahme ohne richterliche Anordnung bei Verdacht von Cannabiskonsum:

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 57/06

    Bestellung eines Pflichtverteidigers durch die Bußgeldbehörde im

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