Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.01.2003 - Ss (OWi) 412/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8065
OLG Dresden, 27.01.2003 - Ss (OWi) 412/02 (https://dejure.org/2003,8065)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.01.2003 - Ss (OWi) 412/02 (https://dejure.org/2003,8065)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - Ss (OWi) 412/02 (https://dejure.org/2003,8065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    AÜG § 1b; ; SGB III § 216 Abs. 2; ; AFG § 76 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung; Negativkatalog

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - § 1b AÜG: Begriff "Betrieb des Baugewerbes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassungsverbot gilt nur für das Bauhaupt-, nicht für das Baunebengewerbe! (IBR 2003, 511)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99

    Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

    Auszug aus OLG Dresden, 27.01.2003 - Ss OWi 412/02
    Die Vorschrift gilt nur für Betriebe, wie sie in § 1 der auf Grundlage von § 76 Abs. 2 AFG a.F. (heute § 216 Abs. 2 SGB III) ergangenen Baubetriebe-Verordnung - BaubetrV - vom 28. Oktober 1980 aufgeführt sind (sogenanntes Bauhauptgewerbe) , nicht hingegen für Betriebe im Sinne des Negativkatalogs nach § 2 dieser Verordnung (OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1524, 1525; BGH NJW 2000, 1557 bis 1560; Sandmann/Marschall, AÜG Stand Mai 1998, Artikel 1 § 1 b Anm. 8; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 13.01.1993 - 13 U 26/92

    Für welche Betriebe ist gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung verboten?

    Auszug aus OLG Dresden, 27.01.2003 - Ss OWi 412/02
    Die Vorschrift gilt nur für Betriebe, wie sie in § 1 der auf Grundlage von § 76 Abs. 2 AFG a.F. (heute § 216 Abs. 2 SGB III) ergangenen Baubetriebe-Verordnung - BaubetrV - vom 28. Oktober 1980 aufgeführt sind (sogenanntes Bauhauptgewerbe) , nicht hingegen für Betriebe im Sinne des Negativkatalogs nach § 2 dieser Verordnung (OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1524, 1525; BGH NJW 2000, 1557 bis 1560; Sandmann/Marschall, AÜG Stand Mai 1998, Artikel 1 § 1 b Anm. 8; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht